Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8955 Widersprechende/r Centris AG, CH-4502 Solothurn, CH-Marke Nr. 494 029 «CENTRIS» gegen Widerspruchsgegner/in Axentris Informationssysteme GmbH, DE-14199 Berlin, IR-Marke Nr. 910 177 «axentris» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. Juli 2007 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 8955 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die internationale Registrierung Nr. 910 177 «axentris» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

25. Juli 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-1870

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