Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes Das von der UNESCO-Generalkonferenz am 17. Oktober 2003 verabschiedete «Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes» soll von der Schweiz ratifiziert werden. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern.

Vernehmlassungsfrist: 26. März 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kultur, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, Telefon 031 322 79 82, Fax 031 322 92 73, www.bak.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. Januar 2007

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Bundeskanzlei

2006-3397