Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) Die Strafverfolgung auf Bundesebene liegt gemäss Vernehmlassungsentwurf in Zukunft von der Verfahrenseröffnung bis zur Erhebung und Vertretung der Anklage bei der Bundesanwaltschaft. Dies ist die Folge der neuen Strafprozessordnung, die für den Bund und alle Kantone gilt. Die Bundesanwaltschaft soll der Aufsicht durch den Bundesrat unterstehen, denkbar sind aber auch andere Modelle (wie zum Beispiel das Bundesgericht). Die starke Stellung der Bundesanwaltschaft wird durch die zuständigen kantonalen Zwangsmassnahmengerichte ausgeglichen. Damit wird das lange dauernde zweistufige Verfahren mit Bundesanwaltschaft und Eidgenössischem Untersuchungsrichteramt zu einem einstufigen Verfahren. Dies sieht der Vorentwurf zum Strafbehördenorganisationsgesetz vor, der die Vorgaben der neuen Strafprozessordnung auf Stufe Bund umsetzt. Der Bundesrat hat am Freitag die Vorlage bis am 31. Dezember 2007 in die Vernehmlassung geschickt.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Oktober 2007

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Bundeskanzlei

2007-2382