07.022 Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) vom 28. Februar 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Februar 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-3029

1869

Übersicht Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einen zusätzlichen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen.

Ausgangslage Die Bedeutung und der Nutzen von Bewegung und Sport für unsere Gesellschaft sind unbestritten. Entsprechend hat der Bund einen in der Verfassung und im Gesetz verankerten umfassenden Förderungsauftrag, der auch finanzielle Beiträge an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung einschliesst.

Der Bundesrat hiess 1996 das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) als Konzept gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes gut. Auf der Grundlage des NASAK bewilligte das Parlament 1998 und 2000 zwei Verpflichtungskredite von 60 Millionen (NASAK 1) und 20 Millionen Franken (NASAK 2), total 80 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an die Erstellung ausgewählter Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Ziel war ­ und bleibt ­ die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände und damit auch die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen.

Von den bewilligten 80 Millionen Franken sind 65,2 Millionen für 31 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von über 700 Millionen Franken verpflichtet worden; Anfang 2007 stehen 28 Anlagen im Betrieb und zwei im Bau. Mit dem Bau des nationalen Schwimmsportzentrums in Villars-sur-Glâne, dem letzten Projekt, wird voraussichtlich im Laufe von 2007 begonnen. Damit sind bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung grosse Fortschritte erzielt worden, die zahlreichen Sportverbänden zugutekommen. Trotzdem bleiben weitere Mängel zu beheben.

Inhalt der Vorlage Dem Parlament wird beantragt, einen zusätzlichen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Die Realisierung folgender Projekte soll mit Beiträgen, die zwischen 5 und 25 Prozent der Investitionskosten betragen, unterstützt werden: Totalerneuerung des Eisstadions Bern, Ausbau des Hallensportzentrums Schaffhausen, Ausbau des Höhensportortes St. Moritz/ Engadin, Erweiterung des polysportiven «Centre Mondial du Cyclisme» Aigle, Ausoder Neubau von weiteren
Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Ausserdem beantragt der Bundesrat, die für das nationale Schwimmsportzentrum in Villars-sur-Glâne aus dem Kredit NASAK 1 verpflichteten 6 Millionen Franken für den Bau eines anderen geeigneten Schwimmsportzentrums einsetzen zu können, falls in Villars-sur-Glâne der Baubeginn nicht bis zum 15. Dezember 2007 erfolgt.

1870

Das NASAK als Planungs- und Koordinationsinstrument und die darauf basierenden Finanzhilfen haben sich als wirksame Fördermassnahme etabliert. Die Bundesbeiträge sind wegen ihrer Impuls- oder Anschubwirkung entscheidend für die Realisierung der meisten Vorhaben. Sie ermöglichen dem Bund ausserdem, auf eine vorbildliche Qualität der Projekte hinzuwirken, und sie erleichtern die Planung und Koordination im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

1871

Inhaltsverzeichnis Übersicht

1870

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Ausgangslage 1.1.1 Rückblick 1.1.2 Stand von NASAK 1 und NASAK 2 1.2 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens 1.3 Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens 1.4 Interesse des Bundes am Vorhaben 1.5 Zukunftsperspektiven

1874 1874 1874 1875 1876 1876 1877 1878

2 Inhalt des Finanzbeschlusses 2.1 Antrag des Bundesrates 2.2 Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen 2.2.1 Projekte und Beitragshöhen 2.2.2 Nationales Schwimmsportzentrum 2.2.3 Auswahlkriterien 2.2.4 Umsetzung 2.3 Begründung des Antrags 2.3.1 Notwendigkeit 2.3.2 Wirksamkeit

1878 1878 1878 1878 1881 1881 1883 1883 1883 1884

3 Auswirkungen 3.1 Auswirkungen auf den Bund 3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 3.4 Andere Auswirkungen

1885 1885 1885 1885 1886

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

1886

5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 5.3 Erlassform 5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz

1886 1886 1886 1886 1887 1887

1872

Anhänge: 1 Übersicht der Projekte NASAK 1 und NASAK 2 2 Projekte NASAK 3, nationales Schwimmsportzentrum sowie Projekte EURO 08 (pro memoria) 3 Kriterien für die Beurteilung der nationalen Bedeutung von Sportanlagen 4 Kriterien für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen und für die Realisierungsprioritäten Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 3) (Entwurf)

1888 1896 1899 1901

1903

1873

Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

1.1.1

Rückblick

Erste Finanzhilfen 1974­1983 Bereits von 1974 bis 1983 leistete der Bund Anschub-Finanzhilfen an den Bau von ausgewählten Sportanlagen im Betrag von rund 33 Millionen Franken. Diese Bundesbeiträge wurden aber aus Spargründen nicht weitergeführt. Ende der Achtzigerjahre zeigten sich zunehmend gravierende Mängel bei vielen national wichtigen Sportanlagen wie beispielsweise bei den Fussballstadien. Es brauchte Massnahmen, um auf internationaler Ebene nicht den Anschluss zu verlieren. 1992 wiesen der National- und der Ständerat eine Vorlage betreffend einen Verpflichtungskredit für den Sportanlagenbau zurück mit dem Auftrag, die Vorlage zu konkretisieren sowie den Bedarf an Sportanlagen und die langfristigen sachspezifischen Perspektiven des Bundes zu klären.

Das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) 1996 In der Folge verabschiedete der Bundesrat 1996 das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) als Konzept gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes. Es handelt sich um ein Planungs- und Koordinationsinstrument mit dem Zweck, den IstZustand und die Defizite im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufzuzeigen sowie die Koordination und die Zusammenarbeit bei Planung, Bau und Betrieb solcher Anlagen zu fördern. Das NASAK formuliert und erläutert die Sportanlagenpolitik des Bundes und legt die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen fest (s. Anhang 3). Der zugehörige Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung umfasst rund 100 bestehende oder benötigte Objekte und wird im Sinne einer rollenden Planung laufend aktualisiert. Damit besteht eine planerische Grundlage, um die Raumbedürfnisse des Schweizer Sports auf der nationalen Ebene langfristig zu decken, dabei natürliche und wirtschaftliche Ressourcen zu schonen und die Massnahmen in diesem Sachbereich mit den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes abzustimmen.

Finanzhilfen NASAK 1 und NASAK 2 Auf der Grundlage des NASAK bewilligte das Parlament 1998 und 2000 zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von 60 Millionen Franken (NASAK 1) und 20 Millionen Franken (NASAK 2), also total 80 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Botschaft vom 22. April 1998 mit BB vom 17. Dezember 1998 sowie Botschaft vom 26. Januar 2000 mit BB vom 3. Oktober 2000). Mittels Beiträgen an ausgewählte Vorhaben
in der Höhe von etwa 10 bis 25 Prozent der Investitionskosten sollten die wesentlichsten Mängel im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung behoben werden.

1874

Ziele Mit diesen Finanzhilfen wurde ­ und wird immer noch ­ bezweckt, ­

für die Aktivitäten der nationalen Sportverbände gute infrastrukturelle Bedingungen zu schaffen oder zu erhalten;

­

die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung bedeutender internationaler Sportveranstaltungen zu verbessern;

­

die Umsetzung der raumplanerischen Ziele des NASAK ­ Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, Beitrag zu einer erstrebenswerten Siedlungsordnung, Abstimmung der Sportanlagenprojekte auf bestehende oder geplante Infrastrukturen ­ zu erleichtern.

1.1.2

Stand von NASAK 1 und NASAK 2

31 Projekte, 700 Millionen Franken Investitionsvolumen Ende 2006 sind 65,2 Millionen Franken der bewilligten Kredite von 80 Millionen Franken für 31 Projekte vertraglich verpflichtet, rund 60 Millionen sind bereits ausbezahlt (s. Anhang 1). Von diesen 31 Projekten mit einem Investitionsvolumen von über 700 Millionen Franken (nur Sportinfrastrukturen, ohne kommerzielle Mantelnutzungen) befinden sich Anfang 2007 deren 28 in Betrieb und zwei im Bau.

14,8 Millionen Franken wurden unbenutzt abgerechnet, weil zwei vorgesehene Projekte (Ausbau Stadien Letzigrund Zürich und Pontaise Lausanne) nicht fristgerecht realisierbar waren. Anfang 2007 bestehen bei drei fertig gestellten Anlagen finanzielle Probleme, für welche die Trägerschaften intensiv nach Lösungen suchen.

Die Ursachen liegen hauptsächlich in einer Überschreitung der Baukosten und einem verhältnismässig hohen Fremdkapitalanteil mit entsprechenden Zinslasten.

Bei allen drei Anlagen läuft der Sportbetrieb vollumfänglich weiter. Für den Bund ergeben sich keine finanziellen Konsequenzen.

Nach wiederholten Verzögerungen beim Projekt für das nationale Schwimmsportzentrum Gottéron-Village in Villars-sur-Glâne bei Freiburg ist, gemäss den Angaben der Promotoren von Ende 2006, der Baubeginn im Laufe des Jahres 2007 wahrscheinlich. Das Schwimmzentrum ist Teil eines grossen Einkaufs-, Dienstleistungsund Freizeitzentrums mit einem gesamten Investitionsvolumen von über 500 Millionen Franken. Aufgrund des Bundesbeschlussses vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (BBl 1999 221) und der gleichnamigen Botschaft vom 22. April 1998 (BBl 1998 3745) wurde für dieses Projekt mittels eines öffentlichrechtlichen Beitragsvertrages eine Finanzhilfe von 6 Millionen Franken verpflichtet. Weil das Risiko von weiteren Projektverzögerungen besteht, soll dieser Betrag im Rahmen des NASAK 3 für den Bau eines anderen geeigneten nationalen Schwimmsportzentrums eingesetzt werden können, falls der Baubeginn nicht bis spätestens Mitte Dezember 2007 erfolgt.

Wesentliche Fortschritte Die Ziele der Finanzhilfen NASAK 1 und NASAK 2 sind teilweise erreicht; im internationalen Vergleich hat die Schweiz ihren Nachholbedarf im Infrastrukturbereich reduziert. Neben Fussball und Skisport profitieren namentlich die Leichtathletik, das Eishockey, alle Eislaufdisziplinen, Basketball, der Bob-, Rad-, Inline-, 1875

Schiess-, Ruder-, Kanu- und Schwimmsport sowie diverse weitere Sportarten von funktionalen Sportanlagen, welche heutigen Standards genügen. Sie werden für Trainings und zum Teil für Wettkämpfe im Nachwuchs- und Spitzensport, für die Leiter-, Trainer- und Funktionärsausbildung sowie für den Jugend- und Breitensport genutzt. Diese Infrastrukturverbesserungen haben bereits auch die Durchführung verschiedener kleinerer und grösserer Sportanlässe auf nationaler und internationaler Ebene möglich gemacht. Das NASAK hat sich in den zehn Jahren seines Bestehens zu einem wirkungsvollen Instrument der Sportförderung des Bundes entwickelt.

1.2

Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens

Weitere Mängel zu beheben Trotz dieser erfreulichen Verbesserungen bestehen weitere wesentliche Mängel im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung, die es zu beheben gilt. Einerseits veralten Anlagen und müssen daher an heutige Standards angepasst und teilweise erweitert werden; andererseits entstehen infolge allgemeiner Entwicklungen in unserer Gesellschaft und im Sport Bedürfnisse für zusätzliche Anlagen. Es liegen zahlreiche prüfenswerte Gesuche für Bundesbeiträge an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung vor, die im Lichte der NASAK-Kriterien zu beurteilen und zu priorisieren sind.

Kredite NASAK 1 und NASAK 2 ausgeschöpft Die Kredite NASAK 1 und NASAK 2 sind aufgebraucht. Es werden neue Mittel benötigt, damit der Bund auch in den nächsten Jahren seine Verantwortung und seine Partnerschaft in diesem Bereich gemäss dem Subsidiaritätsprinzip wahrnehmen kann.

1.3

Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens

Ziele des Kredites NASAK 3 Mit dem beantragten Kredit NASAK 3 werden die bereits erwähnten Ziele ­ gute Anlagen für die nationalen Sportverbände, Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung von internationalen Grossanlässen, Schonung natürlicher und menschlicher Ressourcen ­ auch in Zukunft weiterverfolgt.

Ausserdem soll die Umsetzung der übergeordneten nationalen Sportpolitik unterstützt werden. Im sportpolitischen Konzept des Bundesrates werden fünf Hauptziele formuliert: 1.

Förderung von Bewegung und Sport der gesamten Bevölkerung zur Steigerung der Gesundheit und Lebensqualität (mehr bewegungsaktive Menschen),

2.

Nutzung der Bildungsmöglichkeiten von Bewegung und Sport,

3.

Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport,

4.

Nutzung von Sport und Bewegung als Wirtschaftsfaktor,

5.

nachhaltige Entwicklung als Maxime für die Sport- und Bewegungsförderung.

1876

Wirkungen Der Bestand an Sportanlagen von nationaler Bedeutung soll durch den Ausbau von vier grösseren, gut funktionierenden Sportzentren oder -anlagen sowie durch die Erstellung diverser, meist kleinerer Objekte ergänzt werden. Die Gesamtbausumme beträgt etwas über 100 Millionen Franken. Mit diesen Aus- und Neubauten ergeben sich wesentliche Verbesserungen für zahlreiche Sportverbände und ausserdem für den örtlichen Breitensport. Zur Erreichung der oben aufgeführten Ziele wird ein substanzieller Beitrag geleistet.

1.4

Interesse des Bundes am Vorhaben

Sportförderung im Interesse der Gesellschaft Die vielfältigen positiven Auswirkungen von Bewegung und Sport in den Bereichen Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Lebensqualität, Erziehung und Bildung sowie soziale Integration und Entstehung sozialer Netzwerke sind eindrücklich und wurden nachgewiesen. Daher hat der Bund einen umfassenden Verfassungsauftrag zur Förderung des Sports und ist nach geltendem Recht die Finanzierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung eine der Sportfördermassnahmen des Bundes (Artikel 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport; SR 415.0). Eine wesentliche Voraussetzung für Bewegung und Sport jeder Art sind geeignete Sportanlagen und Bewegungsräume in Siedlung, Natur und Landschaft. Insbesondere braucht es auch für die Aktivitäten der nationalen Sportverbände (Training für den Nachwuchsund Spitzensport, Trainer- und Funktionärsausbildung) und für die Durchführung von grossen nationalen und internationalen Sportanlässen zeitgemässe Infrastrukturen.

Gemeinden, Kantone und private Investoren sorgen für möglichst bedarfsgerechte Angebote in ihrem Verantwortungsbereich. Der Bund unterstützt subsidiär, wo es darum geht, über den lokalen und regionalen Bedarf hinausgehende Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu realisieren. Diese Anlagen werden von den nationalen Sportverbänden und den lokalen Vereinen und Anbietern für den Breiten-, Jugendund Gesundheitssport genutzt.

Impulse für eine koordinierte landesweite Sportanlagenpolitik Es bedarf einer kontinuierlichen bedarfsorientierten Erneuerung und Erweiterung des Sportanlagenbestandes auf allen Stufen. In Anlehnung an das NASAK sind in den letzten Jahren in vielen Kantonen und Gemeinden eigene Sportanlagenkonzepte entstanden oder in Vorbereitung. Aus der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden erwachsen sinnvolle koordinierte Lösungen für die Bereitstellung der erforderlichen Sportanlagen und der übrigen Bewegungsräume. Durch die Finanzhilfen gewinnt das NASAK als Planungs- und Koordinationsinstrument massiv an Beachtung und Wirkung. Auch ergibt sich für den Bund die Möglichkeit, auf eine hohe Qualität der zu unterstützenden Projekte hinzuwirken.

Ohne finanzielle Impulse des Bundes besteht die Gefahr, dass künftig die erforderlichen Verbesserungen im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung ungenügend und unkoordiniert erfolgen.

1877

Standortpromotion Nationale und internationale Sportveranstaltungen und die dafür benötigten Sportanlagen sind Werbe- und Imageträger für die Austragungsorte und für unser Land.

Sie bieten die Möglichkeit, die Schweiz als modernes und sympathisches Land zu präsentieren. Ebenso tragen internationale Erfolge unserer Sportlerinnen und Sportler zum Image einer leistungsfähigen Nation bei. Sowohl für den Erfolg bei der Durchführung von national und international bedeutenden Sportanlässen als auch für die Erfolge der Schweizer Sportlerinnen und Sportler spielen zeitgemässe Infrastrukturen eine zentrale Rolle.

1.5

Zukunftsperspektiven

Mit den beantragten Finanzhilfen leistet der Bund im Sinne einer gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung der für den Sport auf nationaler Ebene in den nächsten Jahren benötigten Infrastruktur. Unsere Gesellschaft und damit der Sport entwickeln und verändern sich laufend, was entsprechende Auswirkungen auf den Infrastrukturbedarf hat.

Finanzielle Impulse im Rahmen des NASAK sind eine wichtige langfristige Fördermassnahme und Investition zugunsten des Nachwuchs- und Spitzensportes der Sportverbände sowie des Breitensportes der Bevölkerung, also des Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, Senioren- und Behindertensportes.

2

Inhalt des Finanzbeschlusses

2.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einen Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln für Beiträge an den Bau oder die Erweiterung von ausgewählten Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu bewilligen. Entsprechende Voranschlagskredite von jährlich durchschnittlich 3,5 Millionen Franken sind in die Voranschläge für die Jahre 2009­2012 aufzunehmen.

Für den Fall, dass mit den Bauarbeiten für das geplante nationale Schwimmsportzentrum in Villars-sur-Glâne bei Freiburg nicht bis zum 15. Dezember 2007 begonnen werden sollte, wird beantragt, den dafür aus dem Kredit NASAK 1 verpflichteten Beitrag von 6 Millionen Franken haushaltneutral für die Erstellung eines geeigneten anderen nationalen Schwimmsportzentrums verwenden zu können. Der Beitragsvertrag mit der Trägerschaft des heutigen Projektes ist abgelaufen und wurde dann so verlängert, dass sich der Bund entsprechend dem hier vorliegenden Antrag aus dem Projekt in Villars-sur-Glâne risikofrei zurückziehen kann.

2.2

Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen

2.2.1

Projekte und Beitragshöhen

Wie bisher sollen die Beiträge an die einzelnen Vorhaben zwischen 5 und 25 Prozent der anrechenbaren Baukosten liegen. Bei kleineren Projekten mit relativ bescheidenem Investitionsbedarf und grossem Anteil an ehrenamtlichem Engage1878

ment tendieren die Beitragssätze eher gegen den oberen Bereich. Dagegen kommen bei Grossprojekten vergleichsweise tiefe Beitragssätze zur Anwendung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese bescheidenen Beitragssätze geeignet sind, die erforderlichen Impulswirkungen zu generieren.

Die nachfolgend aufgeführten Projekte sind für einen NASAK-Beitrag in der angegebenen Höhe vorgesehen. Diese vorgesehenen Beträge können geringfügig angehoben oder gesenkt werden, um angemessen auf allfällige Projektänderungen reagieren zu können. Weitere Angaben zu den Projekten finden sich im Anhang 2.

Eisstadion Bern (BernArena), NASAK-Beitrag 4,0 Millionen Franken Das bestehende Eisstadion in Bern muss einem Gesamtumbau unterzogen sowie erweitert und an die heutigen Normen und Standards angepasst werden. Es handelt sich um das grösste Eishockeystadion in der Schweiz und um das nationale Stadion des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SEHV). Der SEHV benötigt ein grosses modernes Stadion für die Durchführung von Länderspielen und insbesondere von regelmässig stattfindenden Turnieren mit Beteiligung hochkarätiger Teams. Die BernArena ist dafür dank der zentralen Lage und des europaweit einmaligen Zuschauerpotenzials prädestiniert. Ausserdem ist Bern aus Sicht des SEHV Wunsch-Hauptaustragungsort für die Eishockey-Weltmeisterschaft 2009. Zurzeit liegen verschiedene Projektvarianten mit geschätzten Investitionen zwischen rund 50 und 100 Millionen Franken vor.

Die BernArena steht auch für den Jugend- und Breitensport zur Verfügung. Ausserdem ist sie Treffpunkt für ein begeistertes Eishockey-Publikum.

Multifunktionales Hallensportzentrum Schaffhausen, NASAK-Beitrag 2,5 Millionen Franken Die bestehende Sportanlage Schweizersbild Schaffhausen (Handballhalle, Fussballfelder u.a.) soll zu einem multifunktionalen Hallensportzentrum erweitert werden.

Geplant ist der Bau einer neuen Ballsport-Grosshalle für Training und Wettkampf mit einer Zuschauerkapazität von rund 4 000 Plätzen sowie von Unterkünften und weiteren Nebenanlagen. Der Investitionsbedarf liegt bei rund 25 Millionen Franken.

Die neue Sporthalle mittlerer Zuschauerkapazität ist für den Spielbetrieb notwendig als Ergänzung einerseits zu den Grossanlagen Hallenstadion Zürich und St. Jakobhalle Basel mit je rund 10 000 Zuschauerplätzen und andererseits zu den verschiedenen
kleineren, oft nicht mehr zeitgemässen Hallen mit höchstens 3 000 Zuschauerplätzen.

Mit dem Hallensportzentrum Schaffhausen entsteht für den Männer- und den Frauenhandball das seit langem benötigte nationale Kompetenzzentrum für Ausbildung, Training und Wettkampf. Die Nachwuchs-Handballerinnen und -handballer nationaler Kader werden hier die Möglichkeit haben, ihre drei Lebensbereiche Sport, Ausbildung und Wohnen/Freizeit optimal, mit kurzen Reisewegen, zu gestalten. Schaffhausen ist prädestiniert für dieses Zentrum, da der Schwerpunkt des Schweizer Handballs im nordöstlichen Landesteil liegt und sich diese Sportart international, insbesondere in Deutschland, stark im Aufschwung befindet.

1879

Auf regionaler Ebene dient die Anlage als Stützpunkt für Unihockey, Volleyball und andere Spielsportarten. Ausserdem steht sie der Bevölkerung im Rahmen des organisierten Breitensportes sowie für die Durchführung von Kultur- und Wirtschaftsanlässen zur Verfügung.

Höhensportort St. Moritz/Engadin, NASAK-Beitrag 1,5 Millionen Franken Die vielfältigen bereits bestehenden Infrastrukturen sollen längerfristig zu einem kompletten Angebot für Training und teilweise Wettkampf zugunsten zahlreicher Sommer- und Wintersportarten wie Leichtathletik, Fussball, Rudern, Segeln, Ski alpin und nordisch, zahlreiche Ausdauersportarten u.a. ausgebaut werden. Vorerst sind die Erstellung eines Wassersportzentrums, die Anpassung der SkisprungSchanzenanlage an die heutigen Standards, der Bau eines Zentrumsgebäudes für den nordischen Skisport sowie diverse kleinere Vorhaben geplant. Der Investitionsbedarf dafür liegt zwischen 10 und 15 Millionen Franken.

Es bietet sich die Gelegenheit, mit relativ geringem Aufwand die bereits heute gut genutzten Teilanlagen zu einem erstklassigen Höhen-Sportzentrum mit nationaler und internationaler Ausstrahlung auszubauen und damit einen grossen Mehrwert für den Nachwuchs- und Spitzensport der schweizerischen Sportverbände zu schaffen.

Die meisten Anlagen des Höhensportortes St. Moritz/Engadin stehen auch in hohem Masse für die gesundheitsfördernde Bewegung und den Breitensport der Bevölkerung zur Verfügung.

Polysportives Centre Mondial du Cyclisme Aigle, NASAK-Beitrag 1,0 Millionen Franken Das bestehende polysportive Zentrum Centre Mondial du Cyclisme Aigle (CMC) für alle Radsportdisziplinen, die Leichtathletik und das Kunstturnen soll durch eigene Unterkünfte sowie zusätzliche Räumlichkeiten für Training und Ausbildung, auch zugunsten weiterer Sportarten, ergänzt werden. Der Investitionsbedarf liegt zwischen 5 und 10 Millionen Franken.

Ziel ist die Schaffung eines polysportiven Leistungs- und Kompetenzzentrums in der Westschweiz für mehrere nationale Sportverbände. Ausserdem wird angestrebt, dass ­ zusätzlich zum bereits ansässigen Weltradsportverband UCI ­ ein oder zwei weitere internationale Sportverbände das CMC zu ihrem Geschäftssitz machen.

Eine solche internationale Umgebung und Beteiligung ermöglicht den Schweizer Sportverbänden einen vielfältigen und wertvollen Know-how-Transfer
über die Grenzen von Ländern und Sportarten hinweg. Dank Stipendien im Rahmen der «Solidarité olympique» des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) werden vermehrt Nachwuchssportlerinnen und -sportler verschiedener Sportarten (Radsport, Leichtathletik, Kunstturnen u.a.) die Möglichkeit erhalten, schulische Ausbildung und Sport optimal zu vereinen.

Weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung, NASAK-Beiträge total 5,0 Millionen Franken Verschiedene, auch weniger im Zentrum des Medieninteresses stehende Sportverbände mit gutem Leistungsausweis haben Bedarf nach ­ meist kleineren ­ Anlagen von nationaler Bedeutung, die oft nur mit Bundeshilfe realisierbar sind. Zahlreiche Beitragsgesuche und Bedarfserklärungen von Trägerschaften und Sportverbänden 1880

liegen für Projekte vor, die für einen NASAK-Beitrag in Frage kommen. Um zu gegebener Zeit, nach erfolgter Prüfung und Priorisierung, den besten dieser Projekte möglichst rasch und einfach zur Realisierung zu verhelfen und um flexibel auf neue Sachverhalte reagieren zu können, braucht es einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum.

Sofern von den betreffenden Trägerschaften zweckmässige, auf die NASAKZeitplanung abgestimmte Projekte vorgelegt werden, stehen aus heutiger Sicht Vorhaben wie die folgenden für eine NASAK-Finanzhilfe im Vordergrund: Hallenvelodrom Nordschweiz (Neubau), Tenniszentrum Biel (Erweiterung), 1­2 Schiesssportanlagen (Ausbau), Base- und Softballzentrum (Neubau), 1­2 Motocrossanlagen (Neubau oder Erweiterung), Ruderzentrum Rotsee Luzern (Anpassungen an heutige Standards), Kanuzentrum Buochs für alle Kanu- und Kajak-Disziplinen (Neubau), Trainings-Anstossbahn für Bob, Skeleton und Rodeln (Neubau), Sicherheits- und Absperrmaterial für Swiss-Ski (Ergänzung des bestehenden Materialpools).

2.2.2

Nationales Schwimmsportzentrum

Seit langer Zeit benötigt der Schweizerische Schwimmverband mit seinen verschiedenen Disziplinen ein nationales Schwimmsportzentrum für Training und Wettkampf. Heute wird dezentral unter nicht optimalen Bedingungen trainiert. Mit der Realisierung des Projektes in Villars-sur-Glâne würden künftig hervorragende Anlagen zur Verfügung stehen. Zentrale Elemente sind ein 50-Meter-Schwimmbecken, eine separate Anlage für das Wasserspringen mit Sprungturm und 25-MeterBecken, das auch für Wasserball, Schwimmen und Synchronschwimmen nutzbar ist sowie Nebeninfrastrukturen für Krafttraining, Theorie, Administration, Verpflegung und Unterkunft. Ausserdem ist in der Standortregion ein gutes vielfältiges Angebot für die Schul- und Berufsbildung der Nachwuchs-Schwimmerinnen und -schwimmer erforderlich. Um die Chancen zu erhöhen, dass der Schwimmverband in absehbarer Zeit ein zweckmässiges nationales Schwimmsportzentrum erhält, soll der im Rahmen des NASAK 1 für das Projekt in Villars-sur-Glâne vorgesehene Kredit von 6 Millionen Franken neu beantragt und für den Bau einer geeigneten Ersatzanlage verwendet werden können, falls der Baubeginn in Villars-sur-Glâne nicht bis Mitte Dezember 2007 erfolgt. Es bestehen keine Verpflichtungen des Bundes, die einer solchen Kredit-Umwidmung entgegenstehen.

2.2.3

Auswahlkriterien

Die Auswahl der oben aufgeführten Projekte basiert auf dem permanenten Kontakt und der Zusammenarbeit des Bundesamts für Sport (BASPO) mit dem Dachverband Swiss Olympic, den nationalen Sportverbänden und den weiteren massgebenden Partnerinstitutionen (kantonale und kommunale Sportämter, Trägerschaften von Sportanlagen, private Investoren, Veranstalter von Sportanlässen u.a.). Voraussetzung für eine NASAK-Finanzhilfe ist grundsätzlich die Einhaltung der NASAKKriterien und die Berücksichtigung der allgemeinen sportpolitischen Zielsetzungen des Bundes. Primäres Auswahlkriterium sind die Interessen des Sportes auf nationaler Ebene. Regionalpolitischen Überlegungen dagegen kommt sekundäre Bedeutung zu.

1881

NASAK-Kriterien Es sind die zehn Kriterien für die nationale Bedeutung einer Sportanlage und die fünf Kriterien für Finanzhilfen einzuhalten (s. Anhänge 3 und 4).

Bedarfsnachweis In der ersten Beurteilungsphase, in der es um die Auswahl eines zu unterstützenden Vorhabens geht, ist entscheidend, dass die interessierten nationalen Sportverbände ihren Bedarf an dieser Anlage aufgrund ihrer Verbandsstrategien nachweisen. Weiter wird die Bedeutung des Projektes für die betreffenden Sportarten und allgemein für den Schweizer Sport beurteilt. Angestrebt wird, dass für alle Swiss Olympic angehörenden Sportverbände ­ entsprechend ihrer Grösse und Bedeutung ­ genügend Sportanlagen von nationaler Bedeutung verfügbar sind. In der ersten Phase wird ausserdem summarisch geprüft, ob die ausgewählten Projekte wahrscheinlich alle Kriterien erfüllen werden und ob sie keine Eigenschaften aufweisen, die einen NASAK-Beitrag auf jeden Fall verunmöglichen würden.

Initiieren und ermöglichen Die oben aufgeführten, für einen NASAK-Beitrag vorgesehenen Vorhaben sind in der Planung unterschiedlich weit fortgeschritten; das Spektrum reicht vom fast realisierungsreifen Projekt bis zum blossen Bedarfsnachweis mit noch wenig konkretisierter Projektidee und unbestimmtem Standort. Dies entspricht der Funktion der NASAK-Finanzhilfen, nämlich zu steuern und gute Projekte zu initiieren sowie die Realisierung von bereits bestehenden, geeigneten Projekten zu ermöglichen. Im Laufe der Konkretisierung ihrer Planungen müssen die Trägerschaften den Nachweis erbringen, dass die NASAK-Kriterien eingehalten werden.

Allgemeine sportpolitische Zielsetzungen Bei den namentlich erwähnten Vorhaben in Bern, Schaffhausen, St. Moritz/Engadin und Aigle geht es im Interesse einer sportpolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit darum, bestehende Zentren und damit bewährte Strukturen und vorhandenes Know-how zu stärken, anstatt neue Standorte zu entwickeln. Dies ist besonders wichtig, weil die vier Orte auch für die Durchführung von Wettkämpfen und Sportanlässen vor grossem Publikum vorgesehen sind.

Bei allen Projekten wird geprüft, ob es im Hinblick auf eine wirkungsvolle Nachwuchsförderung notwendig ist, besondere sportfreundliche Schul- und Berufsbildungsangebote einzuführen, falls diese nicht schon bestehen. Dies wird beispielsweise
in Schaffhausen für den vorgesehenen NASAK-Beitrag an das geplante Hallensportzentrum zur Auflage gemacht.

Selbstverständlich stehen die unterstützten Anlagen, soweit möglich und sinnvoll, auch für den Breitensport der lokalen Sportvereine und der Bevölkerung, für den Behindertensport sowie für die Durchführung kultureller und gewerblicher Anlässe zur Verfügung stehen.

Die Auswahl der Hauptprojekte entspricht also in hohem Masse den allgemeinen sportpolitischen Zielsetzungen. Auch die weiteren Projekte werden nach den gleichen Grundsätzen ausgewählt.

1882

2.2.4

Umsetzung

Beitragsverträge und Benützungsverträge Die Gewährung der NASAK-Finanzhilfen soll auch in Zukunft mittels langfristigen öffentlichrechtlichen Beitragsverträgen zwischen der Eidgenossenschaft und den betreffenden Trägerschaften erfolgen. Gemeinsam mit den einzelnen Trägerschaften werden die Bedingungen für die Finanzhilfe festgelegt. Es geht dabei hauptsächlich um die Einhaltung der oben erwähnten NASAK-Kriterien, allfällige weitergehende Auflagen sowie die Termine für Baubeginn, Inbetriebnahme und Zahlungen. Die Trägerschaften verpflichten sich auch, im Rahmen des Zumutbaren auf Alkoholund Tabakwerbung zu verzichten. Sollte sich später herausstellen, dass ein solcher Vertrag schlecht eingehalten wird, müsste aufgrund des Subventionsgesetzes der Bundesbeitrag entsprechend reduziert beziehungsweise teilweise oder ganz zurückgefordert werden.

Als integrierender Bestandteil des Beitragsvertrages sind, wie bisher, langfristige Benützungsverträge zwischen der betreffenden Trägerschaft und den interessierten nationalen Sportverbänden abzuschliessen. Diese Benützungsverträge regeln Art und Umfang sowie die weiteren Bedingungen der Nutzung.

Kreditverschiebungen Falls sich eines der oben erwähnten Vorhaben nicht realisieren lässt, beabsichtigt der Bundesrat, den frei werdenden Kredit für ein geeignetes Ersatzprojekt oder für Vorhaben unter «weitere Sportanlagen» einzusetzen.

Besondere Weisung für die Umsetzung Zuständig für die Umsetzung des NASAK 3 ist wie bisher das Bundesamt für Sport (BASPO). Die Modalitäten zur Umsetzung des Bundesbeschlusses werden in einer besonderen amtsinternen Weisung geregelt. Die NASAK-Kommission unter Leitung des BASPO, in der Swiss Olympic, die kantonalen und kommunalen Sportämter sowie die Bundesstellen Generalsekretariat VBS, Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) vertreten sind, berät das BASPO bei der Führung des NASAK.

Zu beachten ist, dass Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung Bundesaufgaben gemäss dem Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) sind. Nach diesem Gesetz hat der Bund dafür zu sorgen, dass bei der Erfüllung von Bundesaufgaben das heimatliche Landschaftsund Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kunstdenkmäler geschont
werden und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben.

Das BAFU, das ARE, das BAK und das ASTRA sind daher zu konsultieren, bevor NASAK-Beiträge definitiv zugesagt werden.

2.3

Begründung des Antrags

2.3.1

Notwendigkeit

Ein finanzielles Engagement des Bundes ist eine zentrale Voraussetzung für die Bereitstellung der erforderlichen Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Städte, Gemeinden, Kantone und Private können Sportanlagen von nationaler Bedeutung 1883

heute nicht mehr allein finanzieren. Ein Investitionsbeitrag durch den Bund bedeutet eine finanzielle Entlastung der Trägerschaften. Darüber hinaus wird damit signalisiert, dass der Bund die Anstrengungen der Gemeinden, Kantone und privaten Investoren wertschätzt und im Rahmen des Möglichen partnerschaftlich mitträgt.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Signal von entscheidender Bedeutung ist.

Ohne den Kredit NASAK 3 könnten mehrere der vorgesehenen Anlagen nicht oder nur in reduzierter Form und mit unabsehbaren Verzögerungen erstellt werden.

2.3.2

Wirksamkeit

Die relativ bescheidenen NASAK-Beiträge können erstaunlich wirksame Impulse für die Realisierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung geben, wie zahlreiche Beispiele im Rahmen der Finanzhilfen NASAK 1 und NASAK 2 belegen.

Dank der finanziellen Impulse des Bundes wird die Realisierung von Projekten initiiert, ermöglicht oder wenigstens erleichtert.

«Initiieren» bedeutet: Infolge der in Aussicht gestellten Bundesmittel für erst noch zu konkretisierende Vorhaben konstituieren sich Trägerschaften, die Planung, Finanzierung und Realisierung an die Hand nehmen. Ohne NASAK-Beitrag würden solche Projekte gar nicht entstehen.

«Ermöglichen» bedeutet: Die Zusage eines Bundesbeitrages löst weitere Beiträge von Kantonen, Gemeinden und privaten Investoren aus (Domino- oder Schneeballeffekt) oder der Bundesbeitrag deckt eine andernfalls unüberbrückbare Finanzierungslücke. Ohne Bundesbeitrag wäre die Finanzierung dieser Projekte kaum möglich. Bei Volksabstimmungen über einen Baukredit erweist sich der zugesagte Bundesbeitrag meist als sehr hilfreich.

«Erleichtern» bedeut: Der Bundesbeitrag führt zu einer beschleunigten Finanzierung und Realisierung von Projekten, die aber wahrscheinlich auch ohne diesen Beitrag gebaut würden.

Ob ein NASAK-Beitrag initiiert, ermöglicht oder nur erleichtert, er hat immer zur Folge, dass der Anteil an Fremdkapital reduziert wird. Dadurch wird später die Betriebsrechnung entlastet, weil entsprechende Zinsen und Amortisationen wegfallen.

In allen Fällen erlauben die Finanzhilfen dem Bund, zugunsten der nationalen Sportverbände vorteilhafte Benützungsbedingungen zu vermitteln sowie im Sinne der NASAK-Kriterien auf eine hohe Qualität der Projekte hinzuwirken (z.B. Verbesserungen der Funktionalität und der Betriebskonzepte, Beachtung ökologischer Aspekte).

Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag kann als aussergewöhnlich vorteilhaft beurteilt werden. Mit diesen Investitionen des Bundes von 14 Millionen Franken lassen sich beachtliche Impulse zugunsten des Sportes und nicht zuletzt auch der wirtschaftlichen Entwicklung in mehreren Regionen geben. Der beantragte Kredit von 14 Millionen Franken wird für Beiträge an mehrere Sportanlagen mit einer Gesamtbausumme von voraussichtlich etwas über 100 Millionen Franken verwendet.

1884

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

Aus dem Bundesbeschluss entstehen keine Folgekosten für den Bund, da es sich um einen punktuellen Kreditbeschluss mit klar begrenztem Verpflichtungskredit handelt.

Der beantragte, allenfalls notwendige Mittelbedarf von 6 Millionen Franken zugunsten einer Alternative für das Schwimmsportzentrum in Villars-sur-Glâne ist insgesamt haushaltneutral, wobei die Belastungen für den Bund, gemessen an der ursprünglichen Planung, zeitverschoben anfallen.

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes. Die daraus entstehenden Mehraufgaben im Umfang von durchschnittlich etwa 100 Stellenprozenten werden vom VBS (BASPO) intern aufgefangen.

3.2

Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

75­90 Prozent der Baukosten der mit NASAK-Beiträgen unterstützten Projekte werden von privaten Investoren und/oder von den Standortgemeinden und -kantonen finanziert. Die finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sind je nach Projekt sehr unterschiedlich und müssen fallweise betrachtet werden, wobei sowohl die Investitions- als auch die langfristigen Betriebskosten in die Analyse einzubeziehen sind. Für jedes Projekt wird gemäss den NASAKKriterien ein fundierter Nachweis der Finanzierung der Investitions- und der Betriebskosten verlangt.

Gemäss Subventionsgesetz und entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ist in der Regel vorzusehen, dass die Standortgemeinde und der Standortkanton einen angemessenen Finanzbeitrag ausrichten. Falls diese beiden öffentlichrechtlichen Partner keine direkte finanzielle Unterstützung leisten, wird ein NASAK-Beitrag nur gewährt, wenn sie in anderer geeigneter Weise eine wesentliche Verantwortung für den langfristigen Erfolg des Projektes übernehmen.

3.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Es darf angenommen werden, dass der dritte NASAK-Kredit ähnliche, wenn auch weniger starke Wirkungen auf regionaler und lokaler Ebene zeitigen wird wie die beiden ersten NASAK-Kredite. Bau und Betrieb von Sportanlagen sichern Arbeitsplätze und bilden eine Einnahmequelle für das ansässige Gewerbe. In einigen Fällen lässt sich sogar eine merkliche wirtschaftliche Dynamisierung der Standortregionen beobachten. Die mit der Durchführung von grösseren Sportveranstaltungen erzielten direkten und indirekten Wertschöpfungen sind gemäss aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen für die betreffenden Regionen von grosser Bedeutung.

1885

3.4

Andere Auswirkungen

NASAK-Projekte sind verschiedentlich Auslöser für touristische und städtebauliche Entwicklungen oder führen zu einer vermehrten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kantonen und dem benachbarten Ausland.

Stadien, Hallen und weitere Anlagen stehen in den meisten Fällen nicht nur für den Sport, sondern auch für andere Veranstaltungen wie Konzerte, Theater, Feste, Ausstellungen und Versammlungen der Bevölkerung zur Verfügung und werden damit zu Orten der Begegnung und Identifikation für die Bevölkerung. Das Kultur- und Sportangebot ist mit ein Faktor für die Standortattraktivität einer Gemeinde oder einer Region.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegende dritte NASAK-Botschaft ist in der Legislaturplanung 2003­2007 nicht angemeldet. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 22. November 2006 das VBS beauftragt, die Kreditbotschaft vorzubereiten.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Gemäss Artikel 68 Absatz 1 der Bundesverfassung hat der Bund einen umfassenden Auftrag zur Förderung des Sports. Gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bildet Artikel 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0), das gestützt auf den Sportförderungsartikel der Bundesverfassung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Die Vorlage ist daher verfassungs- und gesetzeskonform.

5.2

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage hat keinen direkten Zusammenhang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz und ist daher mit diesen vereinbar.

5.3

Erlassform

Für die mit dieser Vorlage beantragten Bundesbeiträge ist ein besonderer Kreditbeschluss zu fassen. Dieser enthält keine Recht setzenden Normen. Es handelt sich um einen einfachen Bundesbeschluss nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10). Dieser Bundesbeschluss unterliegt nicht dem Referendum. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung.

1886

5.4

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Der beantragte Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken fällt nicht unter die Ausgabenbremse, welche für Beträge ab 20 Millionen Franken wirksam wird.

Der beantragte ­ unter dem Vorbehalt des nicht zeitgerecht beginnenden Baus des Schwimmsportzentrums in Villars-sur-Glâne stehende ­ Verpflichtungskredit von 6 Millionen Franken wurde im Grundsatz mit dem Bundesbeschluss NASAK 1 vom Parlament bereits einmal bewilligt. Er wird deshalb nicht zu den 14 Millionen Franken für neue Vorhaben hinzugerechnet.

5.5

Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz

Die Vorlage ist vereinbar mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SR 616.1). Insbesondere genügt sie den Artikeln 1 (Zweck), 6 (Voraussetzungen), 7 (Besondere Grundsätze), 8 (Finanzhilfen der Kantone), 16 (Rechtsform), 19 und 20 (Verträge, Grundsatz und Inhalt).

1887

1888

30

Stade de la Pontaise Lausanne

7,00

ca. 120* 8,00 (*neues Projekt)

Stadion Letzigrund Zürich

0,20

10,00

Stade de Suisse Wankdorf Bern

Stade de Suisse Wankdorf Bern: Vorinvestitionen für EURO 2008

(34,00)

ca. 70

(60,00)

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

Stadien

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

NASAK 1

Projekt

0,20

10,00

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

Übersicht über die Projekte NASAK 1 und NASAK 2

Gemäss dem Kreditentscheid des Stadtparlaments vom November 2003 wird das Projekt nicht realisiert

(Neues Projekt seit November 2005 im Bau, Inbetriebnahme Sommer 2007, Bundesbeitrag von 8,0 Mio.

neu im Rahmen der EURO-08Botschaft)

Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit Ende Juli 2005, Projekt abgeschlossen

Projektstand

Verpflichtungskredit ist Ende 2003 verfallen, Betrag von 6,8 Mio. nicht beansprucht

Wegen Verzögerungen ist der Verpflichtungskredit für das alte Projekt Ende 2003 verfallen, Betrag von 8,0 Mio. nicht beansprucht Neues Projekt: Grosses Stadion der neuen Generation, hauptsächlich für Leichtathletik («Weltklasse Zürich») und Fussball; EURO-08-Stadion

Finanzierung aus Kredit für Stadion Pontaise Verstärkung der Fundamente und Statik zwecks allfälliger Vergrösserung auf 40 000 Sitzplätze

Grosses Stadion der neuen Generation, hauptsächlich für Fussball; EURO-08-Stadion

Bemerkungen

Anhang 1

35

Nationales Schwimmzentrum Villars-sur-Glâne/Fribourg

1889

40

Polysportives Zentrum Ostschweiz (PZO) St. Gallen (neue Bezeichnung: Athletik Zentrum St. Gallen) 6,00

4,00

5,00

27

5,00

Centre Mondial du Cyclisme Aigle (CMC)

ca. 110

Stade de Genève

4,00

(20,00)

ca. 95

Fussballstadion St. Jakob-Park Basel

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

Polysportive Anlagen

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

Projekt

2,0 (Anfang 2007 zurückgefordert)

4,00

5,00

5,00

4,00

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

Spatenstich 2004 erfolgt; seither Verzögerung des Baubeginns Baubeginn neu für 2007 angekündigt

In Betrieb seit Herbst 2006

In Betrieb seit Frühjahr 2002, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit Frühjahr 2003, Projekt abgeschlossen (Ergänzungsarbeiten für EURO 08 erforderlich; zusätzlicher Bundesbeitrag von 2,8 Mio. im Rahmen der EURO-08-Botschaft)

In Betrieb seit Frühjahr 2001, Projekt abgeschlossen (Kapazitätsvergrösserung auf 42 000 Sitzplätze für EURO 08 .zurzeit im Bau)

Projektstand

Nat. Zentrum für alle SchwimmsportDisziplinen, für Ausbildung, Training und Wettkampf Absicht: Kredit soll neu beantragt und für ein anderes Schwimmsportzentrum verwendet werden dürfen, falls Baubeginn nicht bis 15. Dezember 2007 erfolgt.

Nat. Indoor-Leichtathletikzentrum mit einziger 200-m-Rundbahn der Schweiz

Nat. Zentrum für Radsport sowie nat. Stützpunkt für Kunstturnen und Leichtathletik

Grosses Stadion der neuen Generation, hauptsächlich für Fussball; EURO-08-Stadion

Nach Erweiterung grösstes Stadion der Schweiz der neuen Generation, hauptsächlich für Fussball; EURO-08-Stadion (Kostenangabe ohne Vergrösserung)

Bemerkungen

0,5

0,6

­ Kanuzentrum Goumois (JU)

­ Maison du sport international Lausanne ­ Ruderzentrum Rotsee Luzern

1890

­ Hallenstadion Zürich-Oerlikon 148

0,25

2,5

­ Ruderzentrum Sarnen

­ Schiessanlage SchwadernauBiel

30

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

Ausgewählte kleinere Anlagen: ­ Sportzentrum Huttwil

Projekt

2,14 (+ 1,36 aus NASAK 2)

0,05

0,13

0,05

0,13

0,50

2,00

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

2,14

0,05

0,13

0,05

0,13

0,50

2,00

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

Nach Gesamtumbau in Betrieb seit August 2005, Projekt abgeschlossen

Nach Verbesserungen in Betrieb seit Herbst 2001, Projekt abgeschlossen

Nach Verbesserungen in Betrieb seit 2001, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit Herbst 2000, Projekt abgeschlossen In Betrieb seit 2001, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit 1997, etappenweise Erweiterungen seit 2000, Inbetriebnahme letzte Etappe (Leichtathletik-Rundbahn und -Anlagen) im Oktober 2005; Projekt abgeschlossen

Projektstand

Ruder-Wettkampfzentrum mit nationaler und internationaler Bedeutung (Weltcup, WM); z.T. auch für Training In Kombination mit dem BASPO wichtiges nat. Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Schiesssport (Gewehr 50 m) Grösste multifunktionale IndoorArena für SportGrossveranstaltungen in zahlreichen Sportarten

Nat. Ausbildungs-, Trainings- und z.T. Wettkampfzentrum für Fussball (insbes. auch für Frauenfussball), Eishockey und Volleyball Wegen Liquiditätsschwierigkeiten befindet sich das Sportzentrum seit 01.09.06 bis 01.03.07 in Nachlassstundung.

Nat. Ausbildungs- und Trainingszentrum für das Rudern Nat. Trainings- und Wettkampfzentrum für Kanu/Kajak (Slalom)

Bemerkungen

12

Eissportzentrum Davos: Ausbau Eisstadion

1891

2,43

Skisprung-Schanzenanlage Einsiedeln

12

1,47

Alpine Ski-Weltcuppiste Silvano 6 Beltrametti Lenzerheide

1,50

3,00

36

Eissportzentrum Davos

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

(6,00)

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

Eis- und Schneesportanlagen

Projekt

2,43

1,47

1,50

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

In Betrieb seit Juli 05, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit Wintersaison 2004/05, Projekt abgeschlossen

Nach Ausbau in Betrieb seit Wintersaison 2005/06, Projekt abgeschlossen

Kredit für Gesamtprojekt in Gemeindeabstimmung November 2003 abgelehnt

Projektstand

Nat. Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Skisprung Sommer- und Winter-Betrieb Wegen Kostenüberschreitungen beim Bau bestehen Schulden von rund 2 Mio. Franken

Finanzierung aus Kredit für Eissportzentrum Davos (Rest von 0,03 Mio.

geht an Sicherheitsmaterial SwissSki, s. unten) Nat. Trainings- und Wettkampfstützpunkt für Ski alpin mit internationaler Bedeutung, für alle Disziplinen (z.B. Weltcupfinal 2005 und 2007)

Hauptelement des nat. Eissportzentrums als Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Eishockey und z.T. Eislauf

In der Folge wurde reduziertes Projekt realisiert (s. folg. Zeile sowie NASAK 2)

Bemerkungen

2,00

26

10

Eissporthalle St. Jakob Basel

400 m-Rundbahn Davos (ist Teil des Eissportzentrums Davos, s. NASAK 1)

1892

(9,00)

1,00

(20,00)

Eissportanlagen

0,21

0,3

NASAK 2

0,04

0,15

­ Biathlon LZ Gantrisch-Gurnigel ­ Sicherheitsmaterial Swiss-Ski

0,25

0,10

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

1,1

0,4

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

­ Sicherheitseinrichtungen Lauberhorn-Abfahrt

Diverse Schneesportanlagen: ­ Skisprungschanze Kandersteg

Projekt

2,00

0,21

0,04

0,25

0,10

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

Umwidmung des Kredites für die Zweite Eishalle St. Léonard Freiburg (s. unten)

In Betrieb seit 2002, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit 2001, Projekt abgeschlossen In Betrieb seit 2003, Projekt abgeschlossen

Nach Verbesserungen in Betrieb seit 2001, Projekt abgeschlossen

Nach Verbesserungen in Betrieb seit 2001, Projekt abgeschlossen

Projektstand

Auf ursprüngliches Projekt KunsteisRundbahn wurde verzichtet, Kredit wollte man für Trainingseishalle verwenden. Gemeindeparlament hat jedoch im Frühjahr 2005 Baukredit für Trainingseishalle abgelehnt.

Nat. Stützpunkt für Eishockey und Eislauf, Training und Wettkampf

Nat. Skisprung-Stützpunkt, Training und Wettkampf, Sommerbetrieb, reduzierter Winterbetrieb Wettkampfstrecke mit internationaler Bedeutung (Weltcup-Abfahrt), zeitweise auch Trainingsstrecke Nat. Biathlon-Stützpunkt, Training und Wettkampf (Europacup) 0,03 Mio. des Betrags aus Restanz Eissportzentrum Davos (s. oben) Mobiles Sicherheits- und Absperrmaterial wird den Veranstaltern bedeutender alpiner Skirennen von Swiss-Ski zur Verfügung gestellt

Bemerkungen

4,5

6

­ Sportzentrum Leukerbad

Bob-Bahn St. Moritz-Celerina

1893

13

6

Zweite Eishalle St. Léonard Freiburg

Eissportzentrum VS: ­ Eissportzentrum Champéry

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

Projekt

2,00

0,50

3,50

1,00

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

2,00

0,30

3,50

0,70

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

Etappenweiser Ausbau seit 2002, Fertigstellung Oktober 2005, Projekt abgeschlossen

Bauarbeiten im Gang, Fertigstellung 2007

Nach Ausbau in Betrieb seit Frühjahr 2005, Projekt abgeschlossen

Im Bau, Inbetriebnahme 2008

Projektstand

Nat. Trainings- und Wettkampfanlage mit internationaler Bedeutung (WM, Weltcup) für Bob, Skeleton und Rodeln; einzige NatureisBobbahn der Welt

Nat. Eislauf-Trainingsstützpunkt, insbesondere auch im Sommer Wegen Kostenüberschreitungen beim Bau bestehen Schulden von ca. 1­2 Mio. Franken Nat. polysportives Trainingszentrum für zahlreiche Sportarten, insbesondere Eissport

Finanzierung aus Kredit für Rundbahn bzw. Trainingseishalle Davos (s. oben) Nat. Eishockey-Stützpunkt, Training und Wettkampf

Bemerkungen

ca. 15

Nationales Basketballzentrum Freiburg

1894

2,00

27

linth-arena Sportzentrum Glarner Unterland Näfels 1,50

(5,50)

4,00

Polysportive Anlagen

­ Übrige Infrastruktur

Alpine Ski-WM St. Moritz: ca. 36 ­ Mobile Sicherheitseinrichtungen für Swiss-Ski

1,7

Schanze Engelberg

0,50

1,00

4

Stützpunkt Swiss-Ski Zermatt (Sommerbetrieb)

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

(5,50)

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

Schneesportanlagen

Projekt

0,90

2,00

3,00

1,00

0,50

0,50

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

Im Bau, Inbetriebnahme 2008

In Betrieb seit Frühjahr 2005, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit 2003, Projekt abgeschlossen

In Betrieb seit 2003, Projekt abgeschlossen

Nach Verbesserungen in Betrieb seit 2002, Projekt abgeschlossen

Bau der Gletscherpisten in jährlichen Etappen; jährliche Beiträge von 0,1 Mio. bis 2011

Projektstand

Nat. Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Basketball

Nat. polysportive Ausbildungs- und Trainingsanlage für zahlreiche Indoor- und Outdoor-Sportarten

Mobiles Sicherheits- und Absperrmaterial wird den Veranstaltern bedeutender alpiner Skirennen von Swiss-Ski zur Verfügung gestellt Wettkampfstrecken Ski alpin mit internationaler Bedeutung für alle Disziplinen (Weltcup, WM 03), zeitweise auch für Training

Wettkampf- und z.T. Trainingsanlage für Skisprung mit internationaler Bedeutung (Weltcup); einzige Grossschanze der Schweiz

Nat. Sommer-Trainings-Stützpunkt Ski alpin für alle Disziplinen

Bemerkungen

1895

Kleinere Anlagen: ­ Hallenstadion Oerlikon (vgl. NASAK 1) ­ Nat. Inline-Drom Weinfelden TG ­ Nat. Leistungszentrum Kanuregatta Rapperswil-Jona

Projekt

1,36 0,40 0,24

1,6

1,2

NASAKGesamtbeitrag (Mio. Fr.)

­

Kosten Sportinfrastruktur (Mio. Fr.)

0,24

0,40

1,36

Erfolgte Zahlungen (Mio. Fr.)

In Betrieb seit Juni 2006, Projekt abgeschlossen In Betrieb seit Oktober 2005, Projekt abgeschlossen

(vgl. NASAK 1)

Projektstand

Nat. Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Inline-Skating Nat. Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Kanu/Kajak (Regatta)

(vgl. NASAK 1)

Bemerkungen

Gesamt-Projektskizze liegt vor; unterschiedlicher Planungsstand bei den Teilprojekten

Höhensportort St. Moritz/ Anfrage durch Engadin: Gemeinde St. Moritz Ausbau und Ergänzung der vorhandenen Sportanlagen und Infrastrukturen, vorerst namentlich Bau eines Nordischen Skizentrums inkl. Anpassung der Schanzenanlage, Bau eines Wassersportzentrums u.a.

1896

Kostenschätzung/ Bundesbeitrag (Mio. CHF)

NASAK-Beitrag 1,5 Mio.

10­15 Mio.

NASAK-Beitrag 2,5 Mio.

ca. 25 Mio.

Seit mehreren Jahren je nach Variante 50­100 Mio.

in Planung, mehrere Projektvarianten in Evaluation NASAK-Beitrag 4,0 Mio.

Planungsstand

Projektstudie und Betriebskonzept liegen vor, Finanzierung durch privatund öffentlichrechtliche Partner teilweise gesichert, funktional und betrieblich ausgereiftes Projekt

Anfrage durch Stadt Bern

Gesuchsteller/ Trägerschaft

Hallensportzentrum SchweiGesuch und Trägerschaft: zersbild Schaffhausen: Stiftung Sporthalle SH Ausbau mit zusätzlicher multifunktionaler Grosssporthalle mit 4000 Zuschauerplätzen, Unterkünften, Nebeninfrastruktur

Eisarena Bern: Totalumbau des bestehenden Eisstadions

Projekte NASAK 3

Projekt

Klima und Höhenlage machen St. Moritz und das Engadin für die meisten Sportarten zu einem privilegierten Trainings- und z.T. Wettkampfort im Sommer und Winter.

Nat. Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfzentrum für Handball, regionaler Stützpunkt für Unihockey, Volleyball und evtl. weitere Hallen-Spielsportarten. Grösste Wettkampfhalle der Schweiz nach Hallenstadion und St.-Jakob-Halle.

Grösstes Eishockeystadion der Schweiz. Wird benötigt für Länderspiele und grosse Turniere. Vorgesehen für die Durchführung der Eishockey-WM 2009. Wichtigstes Projekt zugunsten des Eishockey.

Bedeutung/Bedarf

Projekte NASAK 3, nationales Schwimmsportzentrum sowie Projekte EURO 08 (pro memoria)

Anhang 2

1897

Nationales Schwimmsportzentrum

Je nach Projekt

Diverse Projekte: Diverse Anpassungen und Erweiterungen bestehender sowie evtl.

Neubau von wenigen kleineren Anlagen von nationaler Bedeutung

Planungsstand

Projektstudien im Gange

Gesuchsteller/ Trägerschaft

Centre Mondial du Cyclisme Anfrage und Trägerschaft: Aigle (CMC): Fondation du CMC Bau zusätzlicher Sportanlagen und Infrastrukturen (Hallen, Unterkünfte, Seminarräume)

Projekt

NASAK-Beitrag 5,0 Mio.

total 20­30 Mio.

NASAK-Beitrag 1,0 Mio.

5­10 Mio.

Kostenschätzung/ Bundesbeitrag (Mio. CHF)

Antrag: Für den Fall dass mit dem Bau des geplanten nationalen Schwimmsportzentrums in Villarssur-Glâne nicht bis zum 15. Dezember 2007 begonnen wird, kann der aufgrund des Bundesbeschlusses vom 17.12.1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (BBl 1999 221) dafür verpflichtete Beitrag von 6 Mio.

Franken für die Erstellung eines anderen geeigneten nationalen Schwimmsportzentrums verwendet werden.

Insbesondere auch wichtige Projekte zugunsten kleinerer und weniger im Fokus der Medien stehender Verbände/Sportarten

Schaffung eines grossen polysportiven Nachwuchs-, Ausbildungs-, Trainings- und Kompetenzzentrums für alle Disziplinen des Radsportes, Leichtathletik, Kunstturnen u.a., falls möglich als sportliches Zentrum und Sitz weiterer internationaler Sportverbände.

Bedeutung/Bedarf

Gesuchsteller/ Trägerschaft

Fondation du Stade de Genève

Stade de Genève: Herstellung EURO-Tauglichkeit

1898

Stadt Zürich

Stadion Letzigrund Zürich: Neubau und Herstellung EURO-Tauglichkeit

Projekte EURO 08 (pro memoria)

Projekt

In Betrieb, Ergänzungen für EUROTauglichkeit in Planung

Im Bau

Planungsstand

Bundesbeitrag 2,8 Mio.

ca. 5­10 Mio.

Bundesbeitrag 8,0 Mio.

ca. 130 Mio.

Kostenschätzung/ Bundesbeitrag (Mio. CHF)

Fussballstadion

Insbesondere für Fussball (UEFA EURO 08) sowie für Leichtathletik («Weltklasse Zürich»)

Bedeutung/Bedarf

Anhang 3

Kriterien für die Beurteilung der nationalen Bedeutung von Sportanlagen (aus dem NASAK, Teil II: Bericht) Die folgenden Kriterien werden angewendet beim Entscheid, ob eine bestehende, eine aufzuwertende oder eine neu zu erstellende Sportanlage ins NASAK aufgenommen werden kann. In der Regel erfüllt eine Anlage von nationaler Bedeutung alle Kriterien.

K1

Der Bedarf eines oder mehrerer nationaler Sportverbände an einer bestimmten Anlage für die Durchführung der Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung ist ausgewiesen und dokumentiert. Die Anlage wird von einem oder mehreren Sportverbänden als «Anlage von nationaler Bedeutung» erklärt.

K2

Brauchbare Alternativen für die Durchführung der Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung der betreffenden Verbände existieren nicht.

K3

Die Verfügbarkeit der Anlage ist für die Zwecke der betreffenden Sportverbände ausreichend.

K4

Die Sportanlage entspricht den Reglementen der betreffenden nationalen und internationalen Sportverbände und verfügt über ein genügendes Nebenraum-Angebot für die vorgesehene Nutzung innerhalb zumutbarer Entfernung, inklusive Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten.

K5

Wettkampfanlagen von nationaler Bedeutung erfüllen alle Anforderungen für die Durchführung internationaler Wettkämpfe gemäss den einschlägigen Vorschriften der nationalen und internationalen Sportverbände, namentlich auch im Bereich der Zuschauerinfrastruktur.

K6

Die Erschliessung der Anlage durch leistungsfähige öffentliche Verkehrsmittel ist gewährleistet.

K7

Mit der Standortpolitik wird die Förderung einer sinnvollen Siedlungsordnung verfolgt. Der zweckmässigen Nutzungszuweisung und Gestaltung des öffentlichen Raumes zur Aufwertung der urbanen Qualitäten in den Städten und Dörfern kommt dabei grosse Bedeutung zu. Die Grün- und Freiflächen der Sportanlagen tragen zur Gliederung der Siedlungsgebiete und zum ökologischen Ausgleich an der Peripherie oder innerhalb von Siedlungsräumen bei. Grundsätzlich werden alle Flächen naturnah gestaltet und gepflegt, sofern dies mit ihrer Sportfunktion vereinbar ist.

K8

Neuanlagen und sanierte Anlagen genügen bautechnisch sowie bezüglich Energie- und Wasserverbrauch den neuesten technischen Standards. Diesbezügliche Vorschriften und Empfehlungen des Bundes, der Standortkantone und der beruflichen Fachvereine sind berücksichtigt, insbesondere der Bundesbeschluss vom 14. Dezember 19901 für eine sparsame und rationelle Energienutzung. Auf eine funktionale, architektonisch gute und kostengünstige Bauweise wird Wert gelegt.

1

Ersetzt durch das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0).

1899

K9

Die gesetzlichen Vorschriften über den Natur- und Umweltschutz sind eingehalten. Die Ziele des «Landschaftskonzeptes Schweiz» sind berücksichtigt.

K 10

Die Anliegen des Behindertensportes sind berücksichtigt.

1900

Anhang 4

Kriterien für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen und für die Realisierungsprioritäten (aus dem NASAK, Teil II: Bericht) Folgende Kriterien und Auflagen sollen bei der Beurteilung von Beitragsgesuchen angewendet werden: F1

Die Sportanlage ist im NASAK aufgeführt. Die Kriterien für die nationale Bedeutung sind erfüllt. Die Anlage ist in der kantonalen Richtplanung abgestimmt.

F2

Der Betrieb der Anlage und insbesondere die Finanzierung des Betriebes, inkl. laufender und periodischer Unterhalt, sind durch eine öffentlichrechtliche, private oder gemischtwirtschaftliche Trägerschaft langfristig (ca. 15 Jahre) gesichert (ausgeglichene Betriebsrechnung, Defizitgarantien, Zuschüsse seitens Gemeinde, Kanton, Sponsoren usw.).

F3

Die Benützung der Anlage für Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung ist durch Verträge zwischen der Trägerschaft und den betreffenden Sportverbänden resp. Organisatoren langfristig gewährleistet.

F4

Die Finanzierung des Bauvorhabens ist gesichert (Eigenmittel, Gemeindeund Kantonsbeiträge, Sponsorbeiträge, Kredite usw.) ­ unter Einrechnung allfälliger Bundesbeiträge.

F5

Die Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der anrechenbaren Kosten. Für die Festlegung der Prioritäten und der Beitragshöhe sind folgende Kriterien ausschlaggebend: a. Bedeutung des Projekts für den Schweizer Sport b. Qualität, Realisierungsreife und Realisierungschancen des Projekts c. Vorgesehene Nutzung für Anlässe von nationaler Bedeutung d. Ausgelöste Gesamtinvestitionen zugunsten des Sports und weitere Auswirkungen des Entscheides

Sollte sich herausstellen, dass Auflagen nicht oder nur teilweise beachtet wurden, hätte dies eine Kürzung oder die vollständige Verweigerung der zugesagten Finanzhilfe zur Folge.

Die Finanzhilfen sollen die Entstehung weiterer Sportanlagen von nationaler Bedeutung initiieren, erleichtern und steuern. Sie sollen dann ausgerichtet werden können, wenn die Trägerschaft bereits bedeutende Vorleistungen zur Finanzierung erbracht hat und es sich um wirtschaftlich gesunde Projekte handelt.

1901

1902