Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen

Entwurf

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20071, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 6. März 20002 über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 1 Für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird ein Verpflichtungskredit von 1,330 Milliarden Franken (Preisstand 1998) bewilligt.

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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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BBl 2007 7683 BBl 2000 4802

2007-1909

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Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen. BB

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