Filmgesetz Eröffnung der Ausschreibung im Hinblick auf den Abschluss von Leistungsvereinbarungen 2008­2011 für die Unterstützung von Ausbildungsinstitutionen

Das Bundesamt für Kultur (BAK), gestützt auf die Artikel 6 und 10 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur vom 14. Dezember 2001 (Filmgesetz, FiG, SR 443.1), gestützt auf die Artikel 2 Buchstabe d und 29 der Verordnung des EDI vom 20. Dezember 2007 über die Filmförderung (FiFV, SR 443.113) und gestützt auf Ziffer 6 der Filmförderungskonzepte für die Jahre 2006­2010 (Förderungskonzepte, Anhang an die FiFV), informiert:

1. Eröffnung der Ausschreibung a) Fristen Die Ausschreibung im Hinblick auf den Abschluss von Leistungsvereinbarungen (LV) für die Unterstützung von Ausbildungsinstitutionen im Bereich Film wird am 15. November 2007 eröffnet.

Eingabefrist für die Bewerbungsdossiers ist der 15. Januar 2008. Die Dossiers müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim BAK eingereicht oder zu dessen Handen eingesandt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

b) Verfahren Anhand der eingereichten Dossiers wird das BAK eine Vorauswahl treffen und diese dann einer Kommission vorlegen. Voraussichtlich werden die Entscheide im April 2008 kommuniziert.

2. Rahmen a) Ziele der LV Gemäss Artikel 6 FiG unterstützt der Bund (das BAK) die Aus-und Weiterbildung.

Die Förderung der Ausbildungsinstitutionen ist Teil der in diesem Rahmen getroffenen Massnahmen. Mit dieser Unterstützung bezweckt das BAK den künstlerischen und technischen Filmberufen eine qualitativ hoch stehende und kohärente Ausbildung zu ermöglichen. Die Förderung der Ausbildung soll auf die Bedürfnisse der Filmbranche ausgerichtet werden und die technische und wirtschaftliche Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigen. (Ziff. 6.1 Förderungskonzepte).

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b) Kriterien Es werden insbesondere folgende Kriterien beachtet: ­

Qualität des Ausbildungsangebots und seine Bedeutung für die Branche;

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Berücksichtigung der Bedürfnisse der Filmbranche durch die Institutionen;

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Qualität der Diplomfilme;

c) Dauer Die LV werden für eine Dauer von drei Jahren vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2011 abgeschlossen.

d) Modalitäten Die Finanzhilfen des BAK sind nicht rückzahlbar. Sie betragen normalerweise nicht mehr als 50 % des Budgets.

Die Finanzhilfen werden im Rahmen des jeweils von den eidgenössischen Räten genehmigten Budgets ausgerichtet.

3. Bewerbungsdossier Das Bewerbungsdossier, in acht Exemplaren, muss beim BAK eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten: ­

Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (siehe Formulare);

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Präsentation der Ausbildungsinstitution, insbesondere des Lehrkörpers;

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Konzepte der Lehrgänge, insbesondere der Lernziele und der Auswahlkriterien der zukünftigen Schüler

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Präsentation der Infrastruktur und der Ausrüstung;

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Präsentation von Partnerschaften mit anderen Institutionen, insbesondere auf internationaler Ebene;

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Organigramm und Struktur;

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Budget 2008­2011 (siehe Formulare);

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Finanzierungsplan 2008­2011 (siehe Formulare);

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Letzter Tätigkeitsbericht mit folgenden Angaben: Anzahl, Herkunft und Vorbildung der Schüler, Anzahl und Inhalte der Lehrgänge, Anzahl Diplomfilme, Informationen (Produktionsbericht) zu den Diplomfilmen inklusive einer möglichst kompletten Sammlung der Diplomfilme der letzten 3 Jahre, beglaubigte Buchhaltung (wenn möglich der letzten 3 Jahre), zusätzlich zu den oben aufgeführten Angaben eine Zusammenfassung des Tätigkeitsberichts (siehe Formular) usw.;

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Soweit vorhanden, Angaben über den weiteren Werdegang der DiplomandInnen

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Weitere Dokumentationen, die von Nutzen sein können.

Das BAK behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen zu verlangen.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich an: Christian Ströhle, Bundesamt für Kultur, Sektion Film (siehe Kontakte) 20. November 2007

Bundesamt für Kultur: Sektion Film

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