Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Anpassung des Schengener Informationssystems (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 20072, beschliesst: Art. 1 1

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Die folgenden Notenaustausche werden genehmigt: a.

Notenaustausch vom ... zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses 2005/211/JI des Rates vom 24. Februar 20053 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung;

b.

Notenaustausch vom ... zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 1160/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 20054 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen hinsichtlich des Zugangs der in den Mitgliedstaaten für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zuständigen Stellen zum Schengener Informationssystem;

c.

Notenaustausch vom ... zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 20075 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation;

d.

Notenaustausch vom ... zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 20066 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation;

SR 101 BBl 2007 8591 ABl. L 68 vom 15.3.2005, S. 44.

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 18.

ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 63.

ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4.

2007-1807

8609

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. BB

e.

Notenaustausch vom ... zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 20067 über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20048 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Schweiz in Bezug auf die Notenaustausche nach Absatz 1 zu informieren.

2

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 1.

BBl 2004 6447

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