Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement NFA-Ausführungsverordnungen Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA werden zahlreiche Bestimmungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe angepasst. Diese Arbeiten erfolgten im Rahmen der parlamentarischen Beschlüsse zur ersten und zweiten NFA-Botschaft und sind abgeschlossen. In einem letzten Schritt geht es nun darum, die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) zu den einzelnen Politikbereichen anzupassen.

Vernehmlassungsfrist: 20. Juli 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Mai 2007

3236

Bundeskanzlei

2007-0964