Radio und Fernsehen Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Konzessionen für die Veranstaltung von 41 UKW-Radio- und 13 regionalen Fernsehprogrammen in der Schweiz vom 4. September 2007

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), gestützt auf Artikel 45 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 20061 sowie Artikel 43 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom 9. März 20072, teilt mit:

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Eröffnung des Verfahrens, Fristen

Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von 41 Konzessionen für die Veranstaltung von lokal-regionalen UKW-Radioprogrammen mit Leistungsauftrag sowie 13 Konzessionen für die Veranstaltung von regionalen Fernsehprogrammen mit Leistungsauftrag wird am 4. September 2007 eröffnet. Die Konzessionen werden im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs vergeben (vgl. Ausschreibungsunterlagen unter Ziff. 3).

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 5. Dezember 2007, 17.00 Uhr, beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einzureichen. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.

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Gegenstand der Konzession

Die Konzession zur Veranstaltung eines lokalen-regionalen UKW-Radioprogramms bildet die Grundlage für die Gewährung einer Funkkonzession zur Verbreitung des Programms über UKW-Frequenzen im zugewiesenen Versorgungsgebiet gemäss Anhang 1 zur RTVV. Die Konzession zur Veranstaltung eines regionalen Fernsehprogramms berechtigt den Inhaber zur leitungsgebundenen Verbreitung des Programms innerhalb des zugewiesenen Versorgungsgebietes gemäss Anhang 2 zur RTVV. In ausgewählten Fällen erlaubt die Konzession auch die digitale drahtlosterrestrische Verbreitung des Fernsehprogramms im Versorgungsgebiet.

Wo dies besonders vermerkt ist, gewährt die Konzession ausserdem Anspruch auf einen Gebührenanteil, wobei der Gebührenanteil einen bestimmten Anteil an den Betriebskosten des Veranstalters nicht übersteigen darf.

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SR 784.40 SR 784.401

2007-2044

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Radio und Fernsehen

Konzessionäre haben im Gegenzug einen Leistungsauftrag im Sinne des regionalen Service public zu erbringen (vgl. Ausschreibungsunterlagen unter Ziff. 3).

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Weitere Informationen ­ Ausschreibungsunterlagen

Die Eingaben der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung müssen den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen entsprechen.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten insbesondere Informationen über die ausgeschriebenen Konzessionen, über den zu erfüllenden Leistungsauftrag, die Qualifikations- und Selektionskriterien, die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen sowie die Zuschlagskriterien. Daneben werden auch Angaben zu den Konzessionsund Verwaltungsgebühren gemacht.

Die Ausschreibungsunterlagen können unter der elektronischen Adresse http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/marktuebersicht/02006/index.html herunter geladen, per E-Mail an rtv-ausschreibung@bakom.admin.ch oder bei folgender Postadresse schriftlich (Brief oder Fax) angefordert werden: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Radio und Fernsehen Ausschreibung UKW/TV Zukunftsstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel Fax: 032 327 55 33

4. September 2007

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Bundesamt für Kommunikation