Steuerung der Ressortforschung des Bundes Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats vom 23. August 2006

2006-2295

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Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

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1 Hintergrund und Gegenstand der Untersuchung

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2 Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission 2.1 Optimierung der rechtlichen Verankerung und Definition der Ressortforschung 2.2 Klärung der Rolle und Kompetenzen des Steuerungsausschusses 2.3 Konsequente Ausrichtung der Ressortforschungskonzepte auf die Politikbereiche 2.4 Qualitätssicherung in der Ressortforschung 2.5 Ausbau der Datenbank Aramis zu einem Instrument des Ressortforschungsmonitorings

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3 Weiteres Vorgehen

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Anhang Ressortforschung des Bundes: Evaluation des Behördenarrangements sowie der Forschungskonzepte und deren Umsetzung.

Expertenbericht von Landert Farago und Partner im Auftrag der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle

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Abkürzungsverzeichnis Aramis ARE BBl BBT BFI BFT BSV BWO bzw.

EDI GPK-N PVK SBF SWTR u.a.

UVEK VBS vgl.

z.B.

Administration Research Action Management Information System Bundesamt für Raumentwicklung Bundesblatt Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bildung, Forschung, Innovation Bildung, Forschung, Technologie Bundesamt für Sozialversicherung Bundesamt für Wohnungswesen beziehungsweise Eidgenössisches Departement des Innern Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats Parlamentarische Verwaltungskontrolle Staatssekretariat für Bildung und Forschung Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat unter anderem Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Vergleiche zum Beispiel

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Bericht 1

Hintergrund und Gegenstand der Untersuchung

Die Forschung der Bundesverwaltung wird gemeinhin als «Ressortforschung» bezeichnet. Sie zielt darauf ab, den staatlichen Führungsorganen von Parlament, Exekutive und Verwaltung Wissens- und Entscheidungsgrundlagen für aktuelle und künftige Gesellschaftsprobleme bereit zu stellen und die politischen Strategien des Bundes durch entsprechende Kenntnisse zu untermauern bzw. zu konzipieren. Die Ressortforschung weist zurzeit einen finanziellen Umfang von rund 250 Millionen Franken pro Jahr aus.

Obschon der Erwerb und Ausbau wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Konzeption, Umsetzung und Evaluation von politischen Strategien weitgehend unbestritten ist, übt die Politik an der Ressortforschung verschiedentlich Kritik. Hinterfragt werden etwa die Koordination, Planung und Steuerung sowie Transparenz der Prozesse in der Ressortforschung oder auch die Auftragsvergabe sowie die Nutzung der Ergebnisse in der politischen Entscheidfindung1. Gefordert werden vor allem eine vermehrte Transparenz und eine Qualitätssicherung. Auch die Geschäftsprüfungskommissionen haben sich wiederholt mit der Ressortforschung befasst2. In den letzten Jahren wurden u.a. aufgrund von Empfehlungen des Staatssekretariats für Bildung und Forschung (SBF) sowie des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR) verschiedene Instrumente entwickelt, um den erkannten Mängeln zu begegnen. Der Bundesrat führte diesbezüglich verschiedene Massnahmen in den Botschaften zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) für die Jahre 2000­2003 sowie 2004­2007 auf: durch eine bessere Koordination zwischen den einzelnen Akteuren, eine strategische und finanzielle Planung mittels Forschungskonzepten sowie ein Informations- und Qualitätssicherungssystem soll die Ressortforschung effizienter und transparenter werden.

Anfangs 2005 beschloss die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPKN), wichtige Reformziele in der Ressortforschung einer Bilanz zu unterziehen. Die Kommission legte den Fokus der Untersuchung auf die Rolle der verschiedenen Akteure und auf die Ressortforschungskonzepte. Sie ging hauptsächlich der Frage nach, inwieweit die Kompetenzverteilung und Ressourcenausstattung der involvierten Behörden sowie das Instrument der Forschungskonzepte sich eignen, die Ressortforschung effektiv und effizient zu steuern. Zudem
gibt die Untersuchung Hinweise auf die Umsetzung der Forschungskonzepte durch die Dienststellen der Bundesverwaltung.

Der Untersuchung liegt eine verwaltungsextern durchgeführte Evaluation des Zürcher Forschungs- und Beratungsunternehmens «Landert Farago Partner» zu Grunde, die von der GPK-N über die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegeben und von dieser begleitet wurde. Der Evaluationsbericht von Landert Farago Partner vom 3. April 2006 wurde am 3. Mai 2006 in der Subkommission EDI/UVEK erörtert und bewertet. Auf der Basis des Evaluationsberichts (vgl.

1 2

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Vgl. u.a. Motion 04.3483, Interpellation 03.3530, Motion 03.3184.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats veröffentlichte im Jahre 1989 einen Bericht über die Ressortforschung des Bundes (BBl 1989 II 303).

Anhang) und der Überlegungen der Subkommission zog die GPK-N am 23. August 2006 ihre Schlussfolgerungen. Diese bilden Gegenstand des vorliegenden Berichts.

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Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission

2.1

Optimierung der rechtlichen Verankerung und Definition der Ressortforschung

Aufgrund ihrer Untersuchung gelangt die GPK-N zum Schluss, dass die Ressortforschung rechtlich noch ungenügend verankert ist. Sie basiert zwar auf der Forschungsgesetzgebung und wird auch in Spezialgesetzen erwähnt, ist dort aber nur sehr allgemein umrissen und zu unspezifisch geregelt. Die GPK-N vermisst insbesondere eine klare Definition der Ressortforschung. Der Steuerungsausschuss für den Bereich Bildung, Forschung und Technologie (Steuerungsausschuss BFT, in der Folge als Steuerungsausschuss bezeichnet) hat sich in seinen Richtlinien vom 9. November 2005 zur Qualitätssicherung in der Ressortforschung auf eine Definition verständigt3. Diese Umschreibung ist allerdings sehr allgemein gehalten und trägt zur Klärung und Abgrenzung der Ressortforschung wenig bei.

Die Ressortforschung ist heute ein Gefäss für viele unterschiedliche Tätigkeiten der Verwaltung. Die Untersuchung zeigte, dass es die Ressortforschung der Bundesverwaltung nicht gibt. Es gibt in der Bundesverwaltung verschiedene Auffassungen von Ressorforschungstätigkeiten. In Gegenstand, Umfang, Ressourcen und Bedeutung sowie genauerer Ausprägung existieren höchst unterschiedliche und heterogene Formen der Ressortforschung. Die entsprechenden Tätigkeiten gehen von einfacher Entwicklung bis zu komplexen Formen der Forschung und Evaluation.

Die uneinheitliche Begriffsverwendung der Ressortforschung und die teilweise Begriffsverwirrung trägt zur Intransparenz in diesem Bereich bei. Definitorische und methodische Probleme ziehen sich durch die gesamte Forschungs- und Entwicklungsstatistik. Die Abgrenzung der Ressortforschung zu den Nationalen Forschungsprogrammen des Schweizerischen Nationalfonds oder anderen Förderungstätigkeiten ist nicht immer klar. Dies zeigt sich auch darin, dass die Bundesverwaltung bei fehlenden eigenen Mitteln bisweilen versucht, den Forschungsbedarf über den Nationalfonds oder andere externe Forschungsprogramme zu finanzieren. Die Wahl des einen oder anderen Instruments erscheint von aussen betrachtet zuweilen zufällig.

Anlässlich einer künftigen Revision des Forschungsgesetzes sollte die Ressortforschung des Bundes spezifiziert und sachgerecht in die Rechtsetzung eingebunden werden. Dabei ist auch die Option einer übergeordneten spezialgesetzlichen Regelung der Ressortforschung zu prüfen. Die Forderung nach einer
verbesserten Verankerung der Ressortforschung in den rechtlichen Grundlagen ist nicht neu und im Grundsatz auch anerkannt. Eine Realisierung wurde bisher allerdings mehrfach aufgeschoben.

3

Die Richtlinien sind auf www.ressortforschung.admin.ch publiziert.

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Empfehlung 1: Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, die rechtliche Verankerung der Ressortforschung zu optimieren und die Ressortforschung klar zu definieren sowie gegenüber anderen Instrumenten der Wissensbereitstellung abzugrenzen.

2.2

Klärung der Rolle und Kompetenzen des Steuerungsausschusses

Die Untersuchung der GPK-N zeigt, dass die departementsübergreifende Steuerung von Inhalten und Ressourcen in der Ressortforschung nach wie vor mangelhaft ist.

Dies liegt nicht zuletzt daran, dass das vom Bundesrat im Jahre 1998 geschaffene zentrale Steuerungsorgan, nämlich der Steuerungsausschuss, kaum mit Steuerungskompetenzen ausgestattet ist. Entgegen seinem Namen beschränkt er sich weitgehend auf Informations- und Koordinationsaufgaben. Die Ressortforschungskonzepte nimmt der Steuerungsausschuss lediglich zur Kenntnis. Ein formelles Genehmigungsverfahren oder geeignete Weisungs- bzw. Gestaltungskompetenzen existieren nicht. In einer frühen Phase hat der Bundesrat festgelegt, dass die Hoheit zur Budgetplanung ausschliesslich bei den Ämtern liegt4.

Es bleibt die Frage, ob alleine mit der Einführung der Forschungskonzepte eine strategische und finanzielle Planung in der Ressortforschung etabliert werden konnte. Diese Frage muss gemäss der vorliegenden Untersuchung differenziert beantwortet werden. Eine Systematisierung der Forschungsaktivitäten hat bei Ämtern mit bedeutender eigener Forschung durchaus stattgefunden. Hingegen konnten die Konzepte ihr Ziel nicht erreichen, soweit es um die übergeordnete Setzung und Durchsetzung von Prioritäten und Leitlinien für die gesamte Ressortforschung des Bundes geht. Die Forschungskonzepte haben somit nur eine bescheidene Steuerungskapazität. Für Koordinations- und Informationszwecke sind die Konzepte als zweckmässig zu beurteilen, nicht aber für eine Amt übergreifende aktive Steuerung der Ressortforschung. Eine zusätzliche Steuerung durch ein übergeordnetes Organ ist nach Auffassung der GPK-N deshalb unerlässlich.

Die Untersuchung zeigt, dass die Hauptakteure in der Ressortforschung die federführenden Ämter sind und dies sowohl bei der Erarbeitung als auch bei der Implementation und Umsetzung der Forschungskonzepte. Es sind auch die federführenden Ämter, welche den Hauptanteil der Finanzierung aus ihren Budgets bestreiten. Die wesentlichen Entscheide fallen dementsprechend auf dieser Stufe. Bei den Forschungskonzepten handelt es sich somit im Wesentlichen um Amtskonzepte, obschon sie weiter gefasste Politikbereiche abdecken. Es besteht das Risiko der eindimensionalen Steuerung durch die federführenden Ämter.

Nach Ansicht der GPK-N ist vor diesem
Hintergrund die Zurückhaltung, die der Steuerungsausschuss sich selbst in der Vergangenheit auferlegt hat, nicht angebracht und auch nicht im Sinne der vom Bundesrat eingeleiteten Reformen in der Ressortforschung. Die GPK-N ist der Auffassung, dass der Steuerungsausschuss sowohl bei 4

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vgl. auch Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Techonologie in den Jahren 2004­2007, vom 29.11.2002, BBl 2003 2363 2473.

der Konzeption als auch bei der Umsetzung der Ressortforschung eine den Ämtern übergeordnete Steuerung wahrnehmen kann und muss. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert zu prüfen, mit welchen weitergehenden Kompetenzen der Steuerungsausschuss auszustatten ist. Solche Kompetenzen können die Genehmigung, Nachbesserung oder Rückweisung der Konzepte oder auch Ressourcenfragen betreffen.

Bei der Klärung der Rolle und Kompetenzen des Steuerungsausschusses soll der Bundesrat auch dessen formal-rechtliche Abstützung prüfen. Diese basiert heute lediglich auf Bundesratsbeschlüssen vom 29. September 1997 sowie 19. Dezember 1997. Die entsprechende Klärung hat auch das Verhältnis des Steuerungsausschusses zur Koordinationsgruppe einzubeziehen. In der Koordinationsgruppe, welche dem Steuerungsausschuss hierarchisch nachgeordnet ist und aus den Forschungsspezialisten der Ämter besteht, wird die fachlich fruchtbare Arbeit geleistet. Diese Koordinationsgruppe hat allerdings keinen «offiziellen» Status und ebensowenig übergeordnete Steuerungskompetenzen.

Empfehlung 2: Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, die Rolle und Kompetenzen des Steuerungsausschusses sowie deren Wahrnehmung zu prüfen und zu klären. Er prüft, mit welchen weitergehenden Kompetenzen eine departementsübergreifende Steuerung der Inhalte und Ressourcen in der Ressortforschung zu erreichen ist.

Gegenstand dieser Prüfung sollte auch die rechtliche Verankerung des Steuerungsausschusses und seines Verhältnisses zur Koordinationsgruppe sein.

2.3

Konsequente Ausrichtung der Ressortforschungskonzepte auf die Politikbereiche

Der Bundesrat legt im Rahmen seiner Botschaften über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) jeweils die Politikbereiche fest, für die eine strategische Forschungsplanung zu erstellen ist. Für die festgelegten Politikbereiche erarbeiten die betroffenen Bundesstellen unter der Leitung eines federführenden Bundesamts vierjährige Forschungskonzepte. Die Konzepte dienen der strategischen Forschungsplanung sowie der Information und Koordination.

Die Untersuchung ergab, dass bereits bei der Erstellung der Konzepte und deren Implementation der Fokus mehr und mehr auf die Tätigkeit des jeweils federführenden Amts gerichtet wird. Trotz den Bestrebungen, die Konzepten nach Politikbereichen zu verfassen, scheint es schwierig zu sein, die Ämterperspektiven zu überwinden. Dies scheint der GPK-N akzeptabel, soweit eine spezifische Frage im Bereich der Amtstätigkeit Gegenstand der Forschung bildet. Grundsätzlich sollte jedoch der inhaltliche Umfang der Ressortforschungskonzepte die definierten Politikbereiche abdecken und sich nicht auf die Amtstätigkeiten ausrichten.

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Hinzu kommt, dass drei der vorgesehenen zwölf Konzepte für die Periode 2004­2007 aus unterschiedlichen Gründen5 nicht zustande kamen (soziale Sicherheit, Berufsbildung, Kultur). Zumindest im Fall der sozialen Sicherheit und der Berufsbildung entstanden damit Lücken, indem die entsprechenden Forschungstätigkeiten des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) und des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) durch kein Konzept abgedeckt sind.

Noch aus weiteren Gründen ergeben die Forschungskonzepte für sich genommen gegenüber der Forschungswirklichkeit ein lückenhaftes Bild. Verschiedene Amtsstellen arbeiten mit analogen Instrumenten. Das Konzept «Nachhaltige Raumentwicklung und Mobilität» etwa schliesst dem Namen nach die Wohnforschung zwar mit ein, wird aber vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) praktisch im Alleingang und weitgehend unverbunden mit den entsprechenden Tätigkeiten des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) ­ die auf eigenen gesetzlichen Grundlagen beruhen ­ umgesetzt; und der Rückzug des Departemens für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) aus dem sicherheitspolitischen Teil des entsprechenden Konzepts bedeutet keineswegs das Ende ensprechender Aktivitäten in diesem Departement.

Angesichts dieser Feststellungen werden nach Ansicht der GPK-N die Erwartungen an die Ressortforschungskonzepte und der bundesrätliche Wunsch nach einer Gesamtübersicht vorerst nicht eingelöst. Die Forschungskonzepte in bestehender Form sind uneinheitlich und genügen dem Anspruch, Transparenz herzustellen, nicht vollumfänglich.

Die GPK-N ortet auch in diesem Bereich ein Strategiedefizit. Nach Auffassung der Kommission sind die Ressortforschungskonzepte konsequenter als bisher auf die Politikbereiche auszurichten. Das würde eine stärkere Betonung ihres strategischen Charakters mit sich bringen und es liesse sich der Bezug zu der Legislaturplanung und den übrigen politischen Steuerungsinstrumenten (Jahresziele Bundesrat etc.)

systematisieren. Auch liessen sich unklare Schnittstellen bereinigen (z.B. Mobilität und Verkehr). Die Entkoppelung der Forschungskonzepte vom Fokus der Amtstätigkeit könnte auch erlauben, die Forschungsplanung von den strukturellen Zwängen der Verwaltungsorganisation zu befreien.

Die politikbereichs- und departementsübergreifenden Forschungskonzepte sind so zu
gestalten, dass die Ämter daraus eine umsetzungsfähige strategische Planung mit dazugehörigem Controlling ableiten können. Forschende Ämter sind zu verpflichten, die Konzepte eigenständig im Rahmen von Strategien, Mehr- und Einjahresplänen weiterzuentwickeln und zu implementieren.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Ressortforschungskonzepte in Bezug auf die Angaben zur Mittelzuteilung mangelhaft sind: eine aussagekräftige Ressourcenplanung ist oft nur rudimentär vorhanden, was ein nachträgliches Controlling erschwert. Detaillierte Aufstellungen der vorgesehenen Finanzflüsse zu den Themenprioritäten gehören aber zum Kern der konzeptionellen Planung und müssen sorgfältiger dargelegt werden. Die von der GPK-N angeregte übergeordnete Konzeption müsste auch erlauben, eine aussagekräftigere Ressourcenplanung zu etablieren. Eine ausführliche Darstellung der Verknüpfung von Themenschwerpunkten und 5

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Als Begründung wurden vor allem ein Mangel an Forschungskapazitäten, aber auch widersprüchliche Ansichten über die thematische Fokussierung oder Bedenken einer Übersteuerung angeführt.

Ressourcen liesse sich auf Ebene der strategischen Umsetzung der Konzepte auf Ämterstufe adäquater erbringen. Die Ämter sollen die Forschungskonzepte mit anderen Worten auf amtseigene Forschungsstrategien herunterbrechen und mit Ressourcen verknüpfen. Es könnte allenfalls auch das heute noch ungelöste Problem der Übertragung von Ressourcen zwischen den Ämtern geregelt werden. Zumindest müssen klare Regelungen zur Mitfinanzierung von Forschungskonzepten unter kooperierende Ämtern entwickelt werden.

Empfehlung 3: Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, die Ressortforschungskonzepte konsequent auf die ämter- und departementsübergreifenden Politikbereiche auszurichten und unter dieser übergeordneten Sicht umzusetzen. Der Bundesrat schenkt dem strategischen Charakter und einer aussagekräftigen Ressourcenplanung bei den Ressortforschungskonzepten vermehrt Beachtung. Forschungslücken in zentralen Bereichen, wie sie in der Periode 2004­2007 in der Sozialversicherung und der Berufsbildung vorkamen, müssen unbedingt vermieden werden.

2.4

Qualitätssicherung in der Ressortforschung

Die Forderung nach Qualitätssicherung in der Ressortforschung ist anerkannt, deren Umsetzung jedoch höchst komplex. Ein Teil der Qualitätssicherung wird mit der Erarbeitung von Konzepten bereits eingelöst. In Bezug auf die Bewertung der Qualität der Ressortforschungskonzepte verbietet sich selbst aufgrund der vertieften Untersuchung der GPK-N eine einfache Aussage. Im Bereich der Evaluationserfahrungen, des Forschungsmanagements und der Projektleitung bestehen gemäss Untersuchung erhebliche Unterschiede zwischen den forschenden Ämtern.

Qualitätssicherung reicht aber über die Ressortforschungskonzepte hinaus auf den gesamten Umsetzungsprozess, begonnen mit der kooperativen Detailplanung der Forschungsprojekte, über die Transparenz der Verfahren bei der Mandats- und Beitragsvergabe bis zur qualifizierten Projektbegleitung und -abnahme und der Kontrolle der Wissenssicherung. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Qualitätssicherung besonders dort wahrgenommen wird, wo das Konzept in die Jahresplanungen der Amtsforschung einfliesst und auch die notwendigen Instrumente der Forschungsbegleitung und des Controllings vorhanden sind.

Die GPK-N nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Absicht, die Ressortforschung einer effizienten Qualitätskontrolle zu unterstellen, nun auch Taten gefolgt sind. Das Präsidium des Steuerungsausschusses ist einem Auftrag des Bundesrats aus dem Jahre 2002 nachgekommen und hat am 9. November 2005 Richtlinien über die Grundsätze und Standards zur Qualitätssicherung in der Ressortforschung verabschiedet.

Die GPK-N bewertet diese Richtlinien als geeignete Grundlage, um die Transparenz und Qualitätskontrolle im Bereich der Ressortforschung zu verankern. Insbesondere sprechen die Richtlinien die zentralen Bereiche an: das Forschungsmanagment (bestehend aus der strategischen Planung, dem Forschungskonzept, den Verfahren zur Vergabe von Mandaten, der Projektinformation durch Aramis sowie der Veröffentlichung von Resultaten), die Berichterstattung und die Wirksamkeitsüberprüfun779

gen bzw. Evaluationen auf allen Ebenen (Projekt, Programm, Forschungsinstitutionen, gesamter Politikbereich).

Es ist heute noch zu früh, um konkrete Aussagen zur Qualität in der Ressortforschung zu machen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, dass die Umsetzung der in den Richtlinien festgehaltenen Qualitätssicherung in zwei bis drei Jahren evaluiert wird. Auch die Richtlinien des Steuerungsausschusses sehen vor, dass im Sinne einer effizienten Qualitätssicherung die eingeführten Instrumente periodisch auf ihre Wirksamkeit und Effizienz geprüft werden.

Empfehlung 4: Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung der Qualitätssicherung in der Ressorforschung in zwei bis drei Jahren zu evaluieren.

2.5

Ausbau der Datenbank Aramis zu einem Instrument des Ressortforschungsmonitorings

Aramis (Administration Research Action Management Information System) ist ein elektronisches Informationssystem, in welchem alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfasst werden, die ganz oder teilweise vom Bund finanziert oder durchgeführt werden6. Das System ist im SBF angesiedelt. Die Datenbank dient hauptsächlich der Schaffung von Transparenz, der Datenbeschaffung sowie Planung und Steuerung auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung. Auf der Basis dieser Datenbank stellt das SBF die zentralen Controllingdaten über die Ressortforschung zusammen.

Aramis ist so gesehen ein zentrales Instrument für Transparenz, Controlling und Qualitätssicherung in der Ressortforschung. Nun ergeben sich jedoch bei der Umsetzung der Ziele von Aramis verschiedene Probleme und Herausforderungen. Da die Bundesstellen für die Vollständigkeit und Erfassung ihrer Projekte verantwortlich sind, ist die Qualität der Erfassung eine heikle Angelegenheit, vor allem was die einheitliche Handhabung des Systems und die Eingabedisziplin betrifft. Die Bewirtschaftung des Datensystems erzeugt einen hohen Arbeitsaufwand. Aramis eignet sich für den Wissensaustausch zwischen Ämtern und Departementen. Bei der Themenvorbereitung und Projektabwicklung kommt der Datenbank hingegen wegen zeitlich verzögerter Aktualität und teilweiser Integrationsprobleme mit Fremddatenbanken nachgeordnete Bedetung als Schnittstelle zu. Im Rahmen der von der GPK-N durchgeführten Untersuchung zeigte sich schliesslich, dass die vorhandenen Daten für verschiedene Zwecke nicht ausgewertet werden können. So lassen sich beispielsweise nur beschränkt Informationen zur Umsetzung der Forschungskonzepte ableiten, was angesichts der zentralen Bedeutung der Konzepte einen Mangel darstellt. Aramis ist bislang wenig kongruent mit den Themen- und Prioritätensetzungen der Konzepte. Die Aussagekraft im Hinblick auf die Umsetzung der Forschungskonzepte ist eingeschränkt. Eine zuverlässige quantitative Auswertung von Aramis im Hinblick auf die Themenschwerpunkte der Forschungskonzepte ist kaum 6

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Vgl. Verordnung vom 14.4.1999 über das Informationssystem ARAMIS betreffend Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Bundes (ARAMIS-Verordnung; SR 420.31)

möglich. Diesbezüglich sind in der Zwischenzeit bereits Vorkehrungen getroffen worden, die ein verbessertes Abbilden der Forschungskonzepte mit Aramis ermöglichen sollen.

Die GPK-N ist der Ansicht, dass Aramis das in der ARAMIS-Verordnung festgehaltene Ziel der Planung und Steuerung auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung noch nicht erreicht hat. Die Kommission hält es für wichtig, dass die Qualität der Datenerfassung in Aramis weiterhin verbessert und von allen Betroffenen noch verbindlicher gehandhabt wird. Es sollte ausserdem möglich sein, Aramis zu einem tauglichen Instrument des Ressortforschungsmonitorings zu entwickeln.

Empfehlung 5: Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, das Informationssystem Aramis auf seine Zielsetzung zu überprüfen. Auf dieser Grundlage ist zu entscheiden, inwiefern Aramis zu stärken und zu einem tauglichen Instrument des Ressortforschungsmonitorings entwickelt werden kann.

3

Weiteres Vorgehen

Die GPK-N überweist diesen Bericht samt Empfehlungen und Anhang dem Bundesrat und bittet ihn, bis Ende Dezember 2006 dazu Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme zeigt der Bundesrat auch auf, mit welchen Massnahmen und bis wann er die Empfehlungen der GPK-N umsetzen wird.

Zusätzlich überweist die GPK-N den Bericht den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur der eidgenössischen Räte zur Kenntnisnahme. Diese werden die Botschaft des Bundesrats über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2008­2011 vorberaten. Es ist geplant, dass der Bundesrat seine Botschaft im November 2006 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

23. August 2006

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats Der Kommissionspräsident: Kurt Wasserfallen, Nationalrat Der Präsident der Subkommission EDI/UVEK: Max Binder, Nationalrat Der stellvertretende Sekretär der Geschäftsprüfungskommissionen: Martin Albrecht

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