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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Wlnterthur und Moudon werden die Lieferungen von Brot, fleisch, Hafer, Heu und Stroh pro 1897 zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die bezüglichen Lieferungsvorschriften sind bei den Kriegskommissariaten der Kantone Zürich und Waadt, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot und Fleisch per Portion, für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet, für Hafer außerdem mit Mustern begleitet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot", ,,Fleisch" oder ,,Fourage" bis zum 1. Juli 1897 der unterzeichneten Amtsstelle franko einzusenden.

B e r n , den 12. Juni 1897.

Eidg. Obertriegskommissariat.

Zu verkaufen.

Das Postgebäude an der Museumsstraße in Winterthur wird hiermit auf Anfang des Jahres 1899 zum Verkaufe ausgeschrieben. Für Besichtigung wollen sich Kaufsliebhaber an Herrn Postverwalter W i p f wenden.

Offerten nimmt die unterzeichnete Verwaltung bis Ende Juni entgegen.

B e r n , den 3. Juni 1897.

Direktion der ei dg. Bauten.

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Lieferungs-Ausschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung von 300 kg.

Plomblerschntlren aus Hanf, mit rotem Eintrag.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten sind bis zum 3. Juli nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 15. Juni 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Die Lieferung des Bedarfes der eidg. Zollverwaltung an Plomben wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Hierauf reflektierende inländische Firmen wollen sich an die schweizerische Oberzolldirektion in Bern wenden, welche ihnen die näheren Bestimmungen betreuend die Lieferung, nebst Mustern des betreffenden Plombenmaterials, zukommen lassen wird.

Der jährliche Bedarf beträgt cirka 3000--3500 kg., welche je nach Bestellung in gewöhnlicher Fracht den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf frankiert zu übermitteln sind.

Das Angebot ist für die Lieferungen der nächsten vier Jahre, 1897 bis 1901, zu stellen. Die gebrauchten Bleisiegel sind vom Lieferanten zu dem vertraglich festzusetzenden Preise zurückzunehmen.

Die Angebote haben daher zu enthalten: 1. Lieferung des vierjährigen Bedarfes nach obigen Angaben : Preisofferte per 100 kg. netto, Frachtkosten Inbegriffen; 2. Preisofferte für die gebrauchten Bleisiegel per 100 kg.

Bezügliche Offerten, nebst Beilage von cirka 50 Plombenmnstern nach Modell, sind bis zum t. Jnli 1897 in verschlossenem, mit der Überschrift ,,Eingabe für die Lieferung von Plomben für die eidg. Zollverwaltung" versehenem Paket an die Oberzolldirektion in Bern zu richten.

B e r n , den 2. Juni 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch das Gesetz vom 26. März 1897 neu geschaffene Stelle eines Adjunkten, Stellvertreters des Sekretärs, auf dem politischen Departement wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

708 Bewerber haben ibre Studienzeugnisse nebst einem französisch und deutsch verfaßten Lebensabriß einzureichen, sich über eine gute juristische Bildung, sowie über die Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache auszuweisen. Die Kenntnis anderer Sprachen, namentlich des Italienischen und des Englischen, wäre erwünscht.

Besoldung: Fr. 5000--7000.

Die Anmeldungen sind bis zum 7. Juli nächsthin an das nnterzeiohnete Departement zu richten.

B e r n , den 16. Juni 1897.

Politisches Departement.

Stelle-Ausschreibung.

Beim Hauptzollamt Chiasso-Straße ist die Controleurstelle neu zu besetzen.

Anmeldungen von solchen Bewerbern, welche im Zolldienst erfahren sind, werden bis und mit 26. dies von der Zolldirektion in Lugano entgegengenommen.

B e r n , den 15. Juni 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Todesfall ist die Stelle des Grenztierarztes bei den Zollämtern Basel badischer Bahnhof und Klein-Hüningen neu zu besetzen.

Diese Zollämter sind wie folgt für die Einfuhr von Vieh und Fleisch geöffnet: Basel badischer Bahnhof: Jeden Montag von 2 bis 5 Uhr nachmittags und jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7 bis 10 Uhr vormittags.

Klein-Hüningen : Jeden Mittwoch von 10 bis 12 Uhr vormittags.

Die jährliche Entschädigung des Grenztierarztes für die daherigen Dienstleistungen beträgt Fr. 1900.

Patentierte Tierärzte, die auf die Stelle reflektieren, wollen ihre Anmeldungen bis Ende Juni an das unterzeichnete Departement gelangen lassen.

Bern, den 14. Juni 1897.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

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Ausschreibung von erledigten Stellen, Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Lausanne.

2) Posthalter nnd Briefträger in St. Gingolph (Wallis).

3) Briefträger in Marly-le-Grand (Freiburg).

Anmeldung bis zum 29. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträger und Bote in Orsières Lausanne.

(Wallis).

5) Atlagehalter, Briefträger und Bote in Villars-Burquin (Waadt).

6) Ablagehalter und Briefträger in Wünnenwil (Freiburg).

7) Posteommis in Bern.

Anmeldung bis zum 29. Juni 1897 hei der Kreispostdirektion 8) Briefträger in Belp (Bern).

in Bern.

9) Briefträger und Packer in Lyß.

10) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Aaran. Anmeldung bis znm 29. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

11) Posthalter in Hochdorf.

Anmeldung his znm 29. Juni 1897 hei der Kreispostdirektion in 12) Ablagehalter und Brief träger in Lnzern.

Oberarth (Schwyz).

13) 16 Posteommis in Zürich.

Anmeldung his zum 29. Juni 14) Briefträger und Bote in Pfnngen 1897 bei der Kreispostdirektion in (Zürich).

Zürich.

15) Vier Bureaudiener, Packer nnd Briefkastenleerer in Schaffhausen.

16) Zwei Posteommis in Rorschach. Anmeldung bis znm 29. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

17) Telegraphist und Telephonist in St-Blaise (Nenenburg). Jahresgehalt Fr. 400 nehst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 400 für den Telephondienst. Anmeldung his znm 26. Juni 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

18) Telegraphist und Telephouist in Hochdorf (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst nnd Fr. 100 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 26. Juni 1897 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

710 19) Telegraphist in Comologno (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenproyision. Anmeldung his znm 26. Juni 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

1) Gehülfe (Beamter) anf der Kanzlei der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. Angnst 1873. Anmeldung bis zum 39. Jnni 1897 bei der Telegraphendirektion in Bern.

2) Bnreandiener mit Fahrdienst in Anmeldnng bis znm 22. Juni Genf.

1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Briefträger in Acacias (Genf).

4) Fünf Bnreaudiener heim HanptAnmeldnng bis znm 22. Jnni postbureau Basel.

1897 bei der Kreispostdirektion in 5) Posthalter, Briefträger nnd Bote Basel.

in Egerkingen (Solothnrn).

6) Postcommis in Wühlen (Aargau). Anmeldung bis zum 22. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Zwei Postcommis beim Hanptpostbureau Zürich.

8) Zwei Packer beim Hauptpostbnrean Zürich.

9) Zwei Postcommis in Winterthur.

Anmeldung bis zum 22. Juni 1897 bei der Kreispostdirektion in 10) Postcommis in Zürich 7 (.Enge).

Zürich.

11) Paketträger in Zürich 7 (Enge).

12) Packer in Zürich 7 (Enge).

13) Bnreandiener mit Fahrdienst in Romanshorn.

Anmeldung bis zum 22. Jnni 14) Postcommis in Wü (St. Gallen).

1897 bei der Kreispostdirektion in 15) Briefträger in Thal (St. Gallen).

St. Gallen.

16) Telegraphist in Biel. Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. Angust 1873. Anmeldnng his znm 19. Jnni 1897 hei der Telegrapheninspektion in Bern.

17) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Angnst 1873. Anmeldnng bis zum 19. Juni 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telegraphist in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Augnst 1873. Anmeldung bis zum 19. Juni 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

19) Telegraphist in Arogno (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldnng bis znm 19. Jnni 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz.

Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JE 24.

Bern, den 16. Juni 4897.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

24

526. ( /97) Teil I, Abteilung B, der Gütertarife Belgien --- Basel Aenderung der Klassifikation.

Die auf Seiten 111 und 218, bezw. 217 des obgenannten Tarifs enthaltene Position ,,Papier, altes, bedruckt oder beschrieben, etc.", samt der dazn gehörenden Anmerkung und die Position ,,Papierabfälle und Pappenabfälle (Spähne, Petzen, Schnitzel)" sind aufgehoben und werden wie folgt ersetzt: ,,Papier, altes abgängiges, und Pappe, alte abgängige, aller Art = Aus,,nahmetarif 4 G.

,,Hierzu gehören nicht die Fabrikausschußpapiere aller Art, insofern sie ,,in ganzen geordneten Lagen oder Rollen zur Beförderung kommen."

Bern, den 15. Juni 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

221

III. Personen- und Qepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

527. (2*/9?) Personentarif N OB und Bötzbergbahn -- T TBf vom 4. Dezember 4887. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1897 tritt eine Neuansgabe des obgenannten Tarifes in Kraft, wodurch, die bisherige Ausgabe samt Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 15. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbaliu.

528. ( 24 /97) Personentarif N OB und Bötsbergbahn -- LEB und H W B, vom i. April 1896. Neuausgabe.

Mit 1. Jnli 1897 tritt für den direkten Verkehr N 0 B und Bötzbergbahn -- L H B und H W B ein neuer Tarif in Kraft, wodurch derjenige vom 1. April 1896 aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 15. Juni 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

529. ( 24 /9?) Einführung neuer Lust- und Rundreisebillete ab Stationen der Gottkardbahn nach, beziehungsweise über den Rigi.

Mit Gültigkeit vom 20. Juni 1897 an gelangen ab den Stationen Luzern, Schwyz, Brunnen und Zug nach, beziehungsweise über den Bigi Lust- und Rundfahrtbillete zur Ausgabe, über deren Taxen, Gültigkeitsdauer etc. die genannten Ausgabestationen Auskunft erteilen.

Liteern, den 15. Juni 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

530. ( 24 /97) Personentarif J S (exU. BrümgbaJm), B R, R V T und V Z-- V S B, einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn.

Mit 1. Jnli 1897 tritt der obgenannte Tarif in Kraft, wodurch der provisorische Tarif vom 1. Februar 1897 aufgehoben und ersetzt wird.

Die in letzterem enthaltenen Taxen für Wetzikon finden jedoch noch Anwendung bis und mit 31. Juli 1897.

Bern, den 15. Juni 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

222

531. ( 24 /9?) Personentarif J S (exkl. Brünigbahn) und B B -- GotthardbaJm. Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1897 tritt der obgenannte Personentarif in Kraft, wodurch der provisorische Tarif, gültig vom 1. April 1897 bis zum Tage der Eröffnung der Linie Immensee-Luzern, aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 15. Juni 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

532. ( 24 /97) Ausnahmetarif für Garn ab Heiden nach Stationen der V 8 B (einschließlich Toggenburgerbahn) und der T T B.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1897 tritt ein Ausnahmetarif für den Transport von Garn und für die leer zurückgehenden Garnkisten in Einzelsendungen zwischen Heiden, Station der R H B einerseits und Stationen der V S B (ein schließlich der T B) und der Tößthalbahn anderseits in Kraft.

Im Verkehr mit der N 0 B, S C B und Sihlthalbahn sind diese Ansnahmetaxen in den direkten Gütertarifen mit Gültigkeit ab 1. Juni 1897 aufgenommen worden.

Heiden, den 1. Juni 1897.

Betriebschef der Korschacli-Heiden-Bergbalin.

533. ( 2 */97) Gütertarif JS etc. -- A SB und Bremgarten (Heft VII), vom i. Juni 1891. Nachtrag VI.

Mit 1. Juli 1897 tritt zn obgenanntem Gütertarif ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 15. Juni 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

534. ( 24 /97~) Teil IV, Heft i, der österreicMsch-ungarisch-schweizerisehen Gütertarife. Nachtrag II.

Mit 1. Juli 1897 tritt zum Ausnahmetarif für Holz aus Österreich nach der Schweiz, vom 1. Juni 1894, ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält Taxen für einige neu aufgenommene österreichische Stationen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes.

Zürich, den 8. Juni 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

223

535. ( 24 /»7) Teil II, Abteilung A, Heft i, der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom i. Juni '1897. Anwendung der Ansnahmetarife Nr. iO für rohe Baumwolle und Nr. 42 für Getreide etc.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung sub Zifi'er 491 in Nr. 21 dieses Organs, vom 2tì. Mai 1897, teilen wir mit, daß die Taxen der Ansnahmetarife Nr. 10 (rohe Baumwolle) und Nr. lä (Getreide etc.) des Teils II A, Heft l, der italienisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1897, im Verkehr mit den Stationen der Gptthardbahn, Nordostbahn (einschließlich Bötzhergbahn), Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich Toggenburgerbahn und Wald-Küti-Bahn), Tößthalbahn und Südostbahn auch für frankierte Sendungen aus Italien im Kartierwngswege, d. h. bei der Aufgabe der Sendnngen, zur Anwendung gelangen.

Luzern, den 10. Juni 1897.

Direktion der Uotthardbahn.

536. (.24/97) Teil II A, Heft 1, der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom 4. Juni Ì897. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1897 an wird die Station Rapperswil der S 0 B mit nachstehenden Taxen in den Ansnahmetarif Nr. 10 b für rohe Baumwolle aufgenommen :

K*pp-»{SSso : : : : /S^T 1 ! 01 ?

Luzern, den 15. Jnni 1897.

Direktion der Gotthardbahu.

537. ( 24 /'flO Teil H, Heft 2 b, der beigisch-Basler Gütertarife, vom 4. Januar 4895.

Die im Ansnahmetarif Nr. 7, Abteilung I und II, des obgenannten Tarifheftes enthaltenen Frachtsätze für Bruxelles (Allée verte) gelten fortan auch für Bruxelles (Bassin et Entrepôt).

Bern, den 11. Jnni 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

538. ( 24 /9T) Teil II, Heft 4, der Gütertarife Niederlande -- Basel, Waldshut etc., vom 4. September 4885. Nachtrag VII.

Am 15. Juni 1897 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag VII in Kraft, enthaltend Ausnahmetaxen für den Verkehr zwischen Amsterdam und Botterdam nnd Basel transit (mit Bestimmung nach gewissen Stationen der Westschweiz).

Bern, den 14. Juni 1897.

Direktion der Jnra-Siinplon-Bahn.

224

( 24 /97) Reexpeditionstarif Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz, vom i. September 1896. Provisorischer Nachtrag.

Am 1. Jnli 1897 tritt zum obgenannten Tarif ein provisorischer Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält ermäßigte Ausnahmetaxen für einige Artikel mit Herkunft von bezw. Bestimmung nach Amsterdam und Rotterdam.

Bern, den 14. Juni 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

539.

Ausnahmetaxen.

24

540. ( /97) Ausnahmefrachtsätze für leer zurückgehende Bierfässer Zürich und Tiefenbrunnen -- Pilsen und Plzenec.

Mit 1. Juli 1897 treten für die Beförderung von leer zurückgehenden Bierfässern nachstehende Frachtsätze in Kraft: nach Pilsen

Von

Leere Fässer in jedem Gewicht

nach Plzenec

Leere Pässer i Leere Fässer bei mindestens Leere hei mindestens i 1000 kg. oder Fässer 1000 kg. oder | Zahlung hierfür in jedem Zahlung hierfür in Specialwagen Gewicht in Specialwagen Centimes pro 100 Kilogramm

Zürich (Hauptbahnhof) Zürich-Tiefenbrunnen

i

422 427

209 212

426 431

|

213 216

Zürich, den 15. Juni 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

541. ( 24 /97) Oesterreichisch-ungarisch-schweizerischer Güterverkehr.

Ausnahmefrachtsätze für Holzkohlen ab Mdramaros-Sziget.

Mit 1. Juli 1897 treten für die Beförderung von Holzkohlen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Maramaros-Sziget, Station der ungarischen Staatshahn, nachstehende Frachtsätze in Kraft: pro 100 kg.

Maramaros-Sziget -- Romanshorn 340 Cts.

-- Konstanz 286 Pt'g.

n Zürich, den 15. Juni 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

225

C. Transitverkehr.

542. (24/97) Ausnahmetarif für Getreide etc. Ungarn -- Genf transit (Frankreich). Nachtrag I.

Mit 1. Juli 1897 tritt ein Nachtrag I zum Ausnahmetarif für Getreide etc.

ans Ungarn nach Genf transit (Prankreich), vom 1. August 1896, in Kraft.

Derselbe enthält Frachtsätze für neu aufgenommene Stationen, ferner einige Ergänzungen und Berichtigungen.

Zürich, den 14. Juni 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

543. ( 24 ,97) Schweizerisch-österreichisch-ungarischer Transitverkehr.

Frachtsatz Wien -- Genf transit für Felle nach Millau.

Mit 1. Juli 1897 tritt far die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Fellen, roh, gesalzen oder getrocknet, in Wagenladungen von 5000 kg. oder hierfür zahlend, in Bestimmung nach Millau (franz. Südbahn) für die Strecke Wien -- Genf transit ein Frachtsatz von Fr. 54. OS pro 1000 kg. in Kraft.

Zürich, den 14. Jnni 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

544. (24/97) lieft 2 des südwestdeutschen Verbandsgüter tarif es.

Ergänzung.

Mit Geltung vom 1. Jnni 1897 ab sind die Stationen Bierfeld, Dirmingen, Eppelborn, Illingen, Lebach, Nonnweiler, Otzenhausen und Soetern, sowie die Holzverladestelle Holz der Nebenbahnlinien Hermeskeil - Türkismühle und Wemmetsweiler-Lebach. des Direktionsbezirks St. Johann-Saarbrücken in das Heft 2 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs aufgenommen worden.

Außerdem sind vom gleichen Tage ab infolge Eröffnung der Neubaustrecke Hermeskeil-Türkismühle zahlreiche Entfernungskürzungen im Verkehr zwischen diesseitigen Stationen und Stationen des Direktionsbezirks St. Johann-Saarbrücken eingetreten. Nähere Auskunft über die Entfernungen und Frachtsätze für die neuen Stationen, sowie über die eingetretenen Ermäßigungen in den Entfernungen erteilen die beteiligten Verbandsstationen.

Straßburg, den 2. Jnni 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

226

545. ( 24 /9?) Transittarif des südwestdeutschen Verbandes für den Verkehr ab Mannheim und Ludwigshafen a/Rh. nach Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Ergänzung.

Die in den Transittarifen vom 15. Juli 1894 für die Beförderung von besonders benannten Gütern, welche von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach Mannheim und Ludwigshafen a/Rh. und von da mit der Bahn weiter befördert werden, für rohe Baumwolle vorgesehenen Frachtsätze gelten mit Wirkung vom 15. Juni 1897 auch für Baumwolleabfälle.

Straßburg, den 2. Juni 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

646.

Ausnahmetaxen.

( 24 /97) Ermäßigte Frachtsätze für den Verkehr zwischen Basel bad. Bahn und den Stationen Türkismühle, Hermeskeil, Wemmetsweiler-Lebach und den Stationen der Linie Hermeskeil- Lampaden,

Am 15. Juni 1897 kommen für den Verkehr zwischen Basel bad. Bahn einerseits und den Stationen der Neubaustrecken Türkismühle-Hermeskeil und Wemmetsweiler-Lebach, sowie den bisher schon direkt tarifierten Stationen der Strecke Hermeskeil-Lampaden, einschließlich anderseits neue bezw. ermäßigte Prachtsätze zur Einführung.

Nähere Auskunft erteilen die diesseitigen für den Güterdienst eingerichteten Stationen.

Karlsruhe, den 10. Juni 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen,

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 15. Juni 1897: 1. Entwurf II eines Tarifes für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Traversthalbahn und Visp-Zermatt-Bahn einerseits und solchen der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits.

2. Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren, sowie von Gütern im internen Verkehr der Spiez-Erlenbach-Bahn.

3. Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten und ölsaaten im Verkehr zwischen Korschach einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits.

227

4. Anhang zum Ausnahmetarif Xr. 6 für die Beförderung von Getreide, Hiilsenfrüchten und Ölsaaten im Verkehr zwischen Romanshorn einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits.

5. Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn und Bötzbergbahn einerseits und der Tößthalbaha anderseits.

6. Frachtsätze für die Beförderung von Eisen der Specialtarife I und II ab Moabit, Station des preußischen Direktionsbezirkes Berlin, nach Schlieren, Station der Schweiz. Nordostbahn.

7. Ansnahmetaxen für den Transport von Holzkohle in Wagenladung®!!

von 10000 kg. ab Märamaros-Sziget, Station der k. ung. Staatsbahnen, nach Romanshorn und Konstanz.

8. Nachtrag VI zu Heft VII der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenhahnen anderseits (Verkehr mit der aarg. Südbann und ßremgarten), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

9. Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Nordostbahn und der Bötzbergbahn einerseits und denjenigen der Langenthal-Hnttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-BahB anderseits.

10. Nachtrag zum Tarif special commun de transit für den Transport von Gütern im Verkehr P L il -- Schweiz via Genf, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen der Transporthestimmuugen.

11. Taxen für nachstehende Rundt'ahrtbillete : 1. Zürich (Hanpthahnhof)-Thalweil-Zug-ßothkreuz-Wohlen-Aarau- -1^'Zürich (Hanpthahnhof); 2. Zürich (Hanptbahnhof)-Thalweil-Zug-Walchwil-Arth/Goldan; j^gna^t (mit Dampfboot)-Luzern-Cham-Zug-Thalweil-Zürich (Hauptbahnhof).

12. Aufnahme der Station Rapperswil in den Ansnahmetarif Nr. 10 & für rohe Baumwolle des schweiz.-italienischen Gütertarifes.

13. Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Jnra-Simplon-Bahn (exklusive Brünigbahn) und der Bulle-Romont-Bahn einerseits und solchen der Gotthardhahn anderseits.

14. Direkte Frachtsätze für den Transport von leer zurückgehenden Bierfässern von Zürich (Haupthahnhof) und Zürich - Tiefenbrnnnen nach Pilsea und Plzenec.

15. Taxen für Rnndfahrthillete Luzern-Meggen-Arth/Goldau-RigikulmVitznau-Luzern, sowie für nachstehende Sonn- und Festtagshillete :
1. Luzern-Meggen-Arth/Goldau-Rigikulm-Luzern.

2. Schwyz-Artn/Goldau-B>i|ikulm-8chwyz.

3. Brnnnen-Arth/Goldau-Rigiknlm-Brunnen.

4. Zug-Arth/Goldau-Rigikulm-Zug.

5. Schwyz-Arth/Goldau-Ripjiklösterli-Schwyz.

6. Brunnen-Arth/Goldan-Rigiklösterli-Brunnen.

7. Zug-Arth/Goldau-Rigiklösterli-Zug.

228

16. Änderung der Positionen ,,Papierabfälle nnd Pappeabfälle", sowie .Papier, altes, bedrucktes", des Teiles l der belgisch-deutschen Gütertarife für den belgiseh-Basler-Verkehr via Delle.

2. Sonstige Mitteilungen.

Das schweizerische Eisenbahndepartement hat unterm 8. Juni 1897 an die Verwaltungen der Schweiz. Eisenbahn- und Dampfschiffnnternehmnngen, sowie an die ihm bekannten Verkehrsinteressenten, betreffend die Prüfung der zum Transport verdichteter oder verflüssigter Gase dienenden Gefäße, nachfolgendes Kreisschreiben erlassen: r Wir beehren uns, Ihnen die Mitteilung zu machen, daß gemäß einer mit dem Schweiz. Departement des Innern getroffenen Vereinbarung die Materialprüfungsanstalt am Schweiz. Polytechnikum in Zürich beauftragt wurde, die im Transportreglement der Schweiz. Eisenbahn- und DampfschiffUnternehmungen, resp. im internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vorgeschriebenen periodischen Prüfungen der zum TransEort verdichteter oder verflüssigter Gase dienenden Gefäße vorzunehmen, aut einer Mitteilung des Schweiz. Departements des Innern sind die hierfür notwendig gewordenen Installationen nunmehr erstellt, so daß die genannte Anstalt ihre Thätigkeit in dieser Hinsicht mit Anfang Juni 1897 eröffnen kann.

Für die Prüfungen sind neben den Vorschriften des Transportreglements, resp. des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr, die Bestimmungen des provisorischen Regulativs, welches der Bundesrat unterm 7. Dezember 1896 erlassen hat und von welchem wir Ihnen ein Exemplar zur Kenntnisnahme und Nachachtung übermitteln*), maßgebend.

Es bleibt nunmehr nur noch übrig, eine Frist festzusetzen, innerhalb welcher die erstmalige Vornahme der Kontrollprüfung der sämtlichen Transportgefäße für verdichtete und verflüssigte Gase erfolgen soll und nach deren Ablauf die Annahme von Transportgefäßen, welche rücksichtlich des Revisionsvormerks den Vorschriften des Transportreglementes resp. des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr nicht entsprechen, seitens der Versandexpeditionen nicht mehr stattfinden darf. Wir setzen diese Frist mit Rücksicht anf die große Zahl der zur Zeit sich im Verkehr befindlichen derartigen Transportgefäße auf 5 Monate, gerechnet ab 1. Juni 1897, fest, so daß also vom 1. November 1897 ab nur noch Gefäße zum Transport von verdichteten oder verflüssigten Gasen benützt werden dürfen, deren Revisionsvormerke den bestehenden Vorschriften vollständig entsprechen. Damit die Einhaltung dieser Frist
gesichert wird, laden wir die Interessenten ein, ihre Transportgefäße möglichst frühzeitig der Materialprüfungsanstalt am eidgenössischen Polytechnikum einzuliefern. Die Verwaltungen der Transportanstalten ersuchen wir aber, ihrem Personal entsprechende Weisungen über den Vollzug dieser Vorschriften zu erteilen und dem Departements von den getroffenen Anordnungen in der vorgeschriebenen Weise Kenntnis zu geben."

*) Veröffentlicht im Bundesblatt 1896, IV, 1158.

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16.06.1897

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706-710

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