Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald
Gemeinde Zermatt VS, Schutzbauten und -anlagen, Rote Gufer Km 42.200 Projekt-Nr. 431.1-VS-3371/0001
Gemeinde St. Niklaus VS, Schutzbauten und -anlagen, Sparruzug Grung (Damm Süd) Projekt-Nr. 431.1-VS-3325/0001
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Eingang der schriftlichen Ausfertigung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031/324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
25. September 2007
2007-2263
Bundesamt für Umwelt
6567