Kohärenz und strategische Führung der Aktivitäten der DEZA Bericht vom 8. Dezember 2006 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 28. März 2007

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 8. Dezember 2006 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates betreffend «Kohärenz und strategische Führung der Aktivitäten der DEZA» nehmen wir nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. März 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2007­0070

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Stellungnahme Der Bundesrat dankt der GPK-S für ihren Bericht vom 8. Dezember 2006 «Kohärenz und strategische Führung der Aktivitäten der DEZA». Der informative Bericht geht der Frage nach, ob die Strategien, Programme und Projekte der DEZA mit den Zielsetzungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und den gesetzlichen Grundlagen übereinstimmen. Beleuchtet werden auch die thematische Kohärenz der Programme und Projekte und die Zweckdienlichkeit der verschiedenen Entscheidungsprozesse.

Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass der Bericht die hohe fachliche Qualität und Professionalität würdigt, welche die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit aus der Sicht der internationalen Fachwelt, der Empfängerländer und der Schweizer Öffentlichkeit auszeichnet. Er nimmt befriedigt davon Kenntnis, dass die GPK-S die kritischen Äusserungen explizit zurückweisen kann, wonach die Aktivitäten der DEZA den von Bundesrat und Parlament festgelegten Zielsetzungen und Prioritäten nicht entsprächen. Zu würdigen ist auch, dass der Bericht ein Verständnis dafür entwickelt, dass die DEZA in einer Reihe von wichtigen Regionen und Sektoren im Einsatz ist, und dass dies dem erteilten Auftrag entspricht.

Die Untersuchung der GPK-S setzt den Auftrag der DEZA in den Kontext aller anderen Akteure der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich damit teilweise über die im Titel ausschliesslich genannte DEZA hinaus. Zwar geht an verschiedenen Stellen, auf die weiter unten detailliert eingegangen wird, nicht eindeutig aus dem Text hervor, ob sich die Feststellungen und Empfehlungen der GPK-S nur auf die DEZA oder auf die gesamte Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz beziehen. Der Bundesrat begrüsst es jedoch, dass die Empfehlungen der Kommission einen deutlichen Akzent auf die Klärung dieser Frage legen.

Der gewählte Evaluationsansatz hat die Spannung zwischen der spezifischen Situation der DEZA und der generellen Situation der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit nur teilweise aufgenommen. So beantwortet der Bericht die Frage der Kohärenz und strategischen Führung der DEZA vornehmlich aus der Optik der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Die Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen kommt nur am Rande ins Blickfeld
der Evaluation. Dies führt nach Ansicht des Bundesrates dazu, dass nur unvollständig berücksichtigt wird, wie die DEZA und die anderen Akteure der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Geflecht der international vereinbarten und von der Schweiz mitgetragenen strategischen Ziele, Normen, Regeln und Institutionen ihre Leistungen erbringen. In der Dynamik der internationalen Politik ist die DEZA (wie auch die anderen Akteure) immer aufs Neue gefordert, Synergien zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit zu realisieren.

Auf den spezifischen Beitrag, den die DEZA bei der Umsetzung der zwischen Empfängerländern und internationalen (bilateralen und multilateralen) Organisationen festgelegten entwicklungspolitischen Prioritäten leistet, wird nur ungenügend eingegangen. Ebenso ist die Zusammenarbeit zwischen der DEZA und anderen Akteuren der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit auf der Ebene der Analyse eher wenig, auf der Ebene der Empfehlungen dagegen stark gewichtet.

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Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf auf der generellen Ebene der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit und auf der spezifischen Ebene der DEZA. Insbesondere anerkennt der Bundesrat den Bedarf nach einer Klärung des Verhältnisses zwischen den beiden Ebenen. Weil der Bericht nicht auf der Unterscheidung zwischen den Ebenen insistiert, müssen gewisse Empfehlungen bezüglich ihrer Stossrichtung und Umsetzung relativiert werden. Der Bundesrat anerkennt einen gewissen und, da es sich um dynamische Systeme handelt, letztlich ständigen Handlungsbedarf zur weiteren Stärkung der Kohärenz und zur Verbesserung der strategischen Führung der Aktivitäten der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit generell und der DEZA im besonderen. Von grösseren Mängeln in der politischen und strategischen Führung zu sprechen, widerspiegelt den effektiven Sachverhalt nicht ausreichend.

Der Bundesrat hat vom Bericht Kenntnis genommen. Im Folgenden nimmt der Bundesrat zu den beiden Motionen und sechs Empfehlungen der Kommission Stellung.

Motion 1 (06.3666)

Instrumente des Bundesrates zur strategischen Führung und gesetzliche Grundlagen

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und die Gesamtheit seiner strategischen Führungsinstrumente auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit einer kritischen Prüfung zu unterziehen: 1.1

Der Bundesrat prüft die Zweckmässigkeit der Vorlage eines Aktualisierungsentwurfs für das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ans Parlament.

1.2

Der Bundesrat untersucht geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Lesbarkeit und Transparenz des Systems der Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit.

1.3

Der Bundesrat erarbeitet eine einheitliche Strategie, welche die allgemeine Ausrichtung und die strategischen Prioritäten für die Gesamtheit der Tätigkeiten des Bundes auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit definiert. Diese gemeinsame Strategie soll die einzelnen Strategien der Ämter der Bundesverwaltung ersetzen.

1.4

Der Bundesrat sorgt für eine rigorose Anwendung des Instruments der Zielvereinbarungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, um eine bessere Integration dieser Fragen in die Aussenpolitik der Schweiz sicherzustellen.

1.5

Der Bundesrat definiert in seiner nächsten Botschaft zur Entwicklungszusammenarbeit ein System strategischer Zielsetzungen, um im Parlament eine Debatte über die Leitsätze der Entwicklungspolitik in Gang zu bringen.

Der Bundesrat ist bereit, die Motion 1 (06.3666) anzunehmen.

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Das EDA und das EVD werden dem Bundesrat vor der Sommerpause 2007 ein gemeinsames Aussprachepapier unterbreiten, welches Antworten auf die Motion 1 gibt. Die Motion 1 wird auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Botschaft über die «Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern 2008­2011» beantwortet werden.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Motion im Punkt 1.1 und 1.2 einen Prüfauftrag formuliert, in den übrigen Punkten aber von ihrem Wortlaut her eher einen Umsetzungsauftrag darstellt. Der Geltungsbereich der Motion ist eindeutig die gesamte Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Wegen ihrer institutionellen Konsequenzen kann deshalb der Punkt 1.3 «Einheitliche Strategie» nur als Prüfauftrag entgegengenommen werden. Die Punkte 1.4 «Zielvereinbarungen» und 1.5 «Strategische Ziele» könnten im Rahmen der bisherigen Praxis der beteiligten Akteure als Fortschreibung bestehender Umsetzungsaufträge verstanden werden.

Betreffend Punkt 1.2 erkennt der Bundesrat, dass die Lesbarkeit und Transparenz des Systems der Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit verbessert werden können. Zu diesem Zweck wird das EDA, in Erfüllung der Motion, geeignete Massnahmen und einen Vorschlag für die erhöhte Transparenz und Lesbarkeit des Systems der Rahmenkredite vorlegen. Dieser Vorschlag wird gleichzeitig in der kommenden Botschaft über die «Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern» ein erstes Mal umgesetzt.

Die Rahmenkredite haben sich als gleichzeitig notwendiges und geeignetes Arbeitsinstrument für die Finanzplanung der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe erwiesen. Sie ermöglichen einerseits eine genaue Planung der Verbindlichkeiten über mehrere Budgetperioden. Damit wird die Schweiz international zu einem anerkannt verlässlichen Partner. Andererseits kann das Parlament mit der Beschlussfassung über Budget und Zahlungskredit seine Steuerungsfunktion wahren.

Während sich der einzelne Rahmenkredit bewährt und für sich eine Einheit für einen definierten Tätigkeitsbereich bildet, ist das System unterschiedlicher Rahmenkredite insgesamt nur bedingt übersichtlich. Dies vor allem deshalb, weil für jeden Rahmenkredit eine gesonderte Botschaft vorgelegt wird, die sich auf den spezifischen
Einsatzbereich des Rahmenkredits konzentriert und den jeweiligen Leistungsauftrag umschreibt. Die Einsatzbereiche Süden, Osten, Humanitäre Hilfe und wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit beinhalten unterschiedliche Aufgaben, bilden aber insgesamt die Elemente der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Motion 2 (06.3667)

Thematische und geografische Konzentration

Der Bundesrat wird beauftragt, die Bereiche und Regionen festzulegen, in denen die Schweiz über komparative Vorteile verfügt, und in der Folge das Tätigkeitsportefeuille der DEZA und des SECO neu zu überprüfen. Die Konzentration der finanziellen Mittel auf die Schwerpunktprogramme muss verstärkt werden, und zwar insbesondere zu Gunsten der ärmsten Länder Afrikas. Die Definition der thematischen Einsatzbereiche ist aus einer politischen Güterabwägung herzuleiten und nicht aufgrund allgemeiner Konzepte vorzunehmen. Der Bundesrat wird auch für jeden Konzentrationsbereich ergebnisbezogene Zielsetzungen sowie Zielwerte für die geografische Konzentration der bilateralen Hilfe festlegen.

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Der Bundesrat ist bereit, die Motion 2 (06.3667) anzunehmen.

Der Bundesrat ist mit der Absicht der thematischen und geografischen Konzentration grundsätzlich einverstanden. Er hat bereits in seiner Klausur vom 18. Mai 2005 dem EDA den Auftrag erteilt, ihm vor der Unterbreitung der nächsten Botschaft zum Rahmenkredit für die «Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» ein Aussprachepapier über die Prioritäten der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit vorzulegen. Das EDA hat im Mai 2006 ein Aussprachepapier über die künftige Ausrichtung der Entwicklungspolitik der Schweiz als Teil des Aussenpolitischen Berichts 2006 vorgelegt.

Die DEZA hat in den Jahren 2005/06 das thematische und geografische Portefeuille überprüft und eine Konzentration der Entwicklungszusammenarbeit im erwähnten Aussprachepapier präsentiert. Die DEZA ist daran, ihre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von 17 auf 14 Schwerpunktländer und -regionen zu konzentrieren.

Sie setzt dabei einen deutlichen Akzent in Afrika: Sieben Schwerpunktländer liegen in Afrika. Die DEZA wird sich auf zehn von total 29 entwicklungsrelevanten Themen konzentrieren, die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD (OECD/DAC) festgelegt worden sind.

Im Bericht der GPK-S ist die Aussage kontrovers, dass die DEZA lediglich 18 % ihres Budgets in den Schwerpunktländern ausgebe. Diese Interpretation ist missverständlich, weil für die bilaterale Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit die multilaterale Zusammenarbeit und die humanitäre Hilfe nicht miteingerechnet werden können. Die DEZA setzt 65 % ihrer bilateralen Mittel in den Schwerpunktländern ein.

Diese und weitere Elemente (Festlegung der Regionen und thematischen Schwerpunkte, Konzentration der finanziellen Mittel, Definition der thematischen Einsatzbereiche aus einer politischen Güterabwägung) werden in den anstehenden Botschaften und Rahmenkrediten resp. im Rahmen der Verwaltungsreform aufgenommen.

Der Bundesrat ist nicht einverstanden mit einer einseitigen Abstützung auf das Kriterium der «komparativen Vorteile der Schweiz», weil dies dem bislang bewährten Prinzip der Nachfrageorientierung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit entgegenläuft. Dies würde einen Rückschritt im partnerschaftlichen Ansatz bedeuten. Zwar kann eine genauere Definition
der komparativen Vorteile der beteiligten Bundesämter durchaus zu einer Klärung ihrer Tätigkeitsbereiche beitragen.

Die Frage der Arbeitsteilung ist allerdings vor dem Hintergrund der in Motion 1 (06.3666) erwähnten «einheitlichen Strategie» zu beurteilen.

Die Entwicklungszusammenarbeit steht im Spannungsfeld zwischen dem aussenpolitischen Prinzip der Universalität und dem politischen Willen, in den Entwicklungsaktivitäten eine «kritische Masse» und entsprechenden Einfluss zu erreichen, was notwendigerweise eine Konzentration der eingesetzten Mittel erfordert. Als wirtschaftlich starkes, aber kleines Land ist die Schweiz auch auf die Stimmen der Entwicklungsländer in multilateralen Foren angewiesen.

Das Leitprinzip für die Konzentration der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe bildet die Wirksamkeit der gesamten Zusammenarbeit der Schweiz. In dieser Optik ist eine Synergie verschiedener Instrumente ebenso möglich wie der Einsatz eines einzigen Instruments. Die Grundlage der Entscheidung für ein Engagement sowie für die Wahl der Instrumente Humanitäre Hilfe, 2981

Entwicklungszusammenarbeit, Finanzielle Zusammenarbeit sowie Friedensförderung wird durch eine Analyse der konkreten Situation in den entsprechenden Ländern resp. Regionen geschaffen.

Das bereits im Zusammenhang mit der Motion 1 erwähnte Aussprachepapier, welches das EDA und das EVD dem Bundesrat vor der Sommerpause 2007 unterbreiten werden, wird auch die Resultate einer erneuten Überprüfung des geografischen und thematischen Tätigkeitsportfolios von DEZA und SECO präsentieren.

Diese erneute Überprüfung baut auf dem im Mai 2006 im Rahmen des Aussenpolitischen Berichtes 2006 vorgelegten Aussprachepapiers über die Entwicklungspolitik der Schweiz (Kapitel 5) auf. Ausgehend von dieser übergeordneten strategischen Orientierung, die auch vom OECD/DAC im Rahmen der Peer Review 2005 angeregt wurde, klärt das neue Aussprachepapier die thematischen und geografischen Schwerpunkte von DEZA und SECO und erläutert insbesondere die Komplementarität der von den beiden Ämtern im 2007 vorzulegenden Botschaften.

Empfehlung 1

Koordination DEZA und SECO

Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die Kompetenzverteilung zwischen DEZA und SECO zu klären und zu vereinfachen sowie in der Folge die einschlägigen Verordnungen einer Revision zu unterziehen. Überdies soll der Bundesrat Massnahmen zur Nutzung von Synergien vor Ort ergreifen.

Der Bundesrat wird die Kompetenzverteilung zwischen DEZA und SECO im Rahmen der Verwaltungsreform erneut bearbeiten.

Der Bundesrat stimmt mit der GPK-S darin überein, dass die Neuregelung der Kompetenzverteilung zwischen DEZA und SECO den Kern einer Regelung darstellt, dank der die Koordination zwischen DEZA und SECO geklärt und vereinfacht werden kann. Der Bundesrat hat im Jahre 1996 entschieden, keine neue Kompetenzverteilung vorzunehmen. Im Jahre 2000 hat er diesen Entscheid bestätigt und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) die Zuständigkeiten bei der bilateralen und multilateralen Finanzhilfe geregelt. Gegenwärtig prüft der Bundesrat die Kompetenzverteilung im Rahmen der Verwaltungsreform erneut. Diese Regelung kann nicht im Rahmen der strategischen Führung des EDA allein erfolgen, sondern ist wegen der erforderlichen Klärung der Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Departementen Bestandteil der Verwaltungsreform.

Empfehlung 2

Beratende Kommission

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert den Bundesrat auf, Rolle und Nutzen der Beratenden Kommission kritisch zu prüfen und geeignete Massnahmen zu treffen.

Der Bundesrat ist daran, die Rolle der Beratenden Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit neu zu definieren.

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In seiner Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes hat der Bundesrat am 29. November 2006 entschieden, die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit weiterzuführen. Im Entwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes schlägt der Bundesrat vor, dass der Kommission aufgrund der Unvereinbarkeitsregelung keine Parlamentarierinnen und Parlamentarier mehr angehören sollen. Am 20. Dezember 2006 hat der Ständerat diesen Vorschlag abgelehnt. Im Nationalrat kommt das Geschäft im Frühling zur Debatte. Unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist nicht benutzt wird, soll das Gesetz am 3. Dezember 2007 in Kraft treten.

Empfehlung 3

Transparenz über die Verwendung der Rahmenkredite

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert den Bundesrat auf, in seinen Botschaften über die Rahmenkredite transparenter darzulegen, wie er die Mittel zu verwenden gedenkt, die keinem Schwerpunktland oder Sonderprogramm der Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet sind. Der Bundesrat legt in den Berichten auch Rechenschaft über die Verwendung der Rahmenkredite ab.

Darüber hinaus fordert die Kommission den Bundesrat auf, in seiner nächsten Botschaft zur Entwicklungszusammenarbeit auf den Anteil der bilateralen Hilfe, der für die in der Schweiz verfolgten Aktivitäten vorgesehen ist sowie auf sämtliche weiteren wichtigen und vorhersehbaren Ausgabenposten Bezug zu nehmen. Der Bundesrat erstattet schliesslich Bericht über die wichtigsten Mandate, die von der DEZA in der vorausgegangenen Kreditperiode vergeben wurden, sowie über die Art und Weise, wie diese Mandate vergeben wurden (freihändig oder in einem Wettbewerbsverfahren), und über die Identität der wichtigsten Mandatsnehmer.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Empfehlung weitgehend umgesetzt ist.

Die transparente Darlegung der Mittelverwendung erfolgt insbesondere in der Eidgenössischen Staatsrechnung, welche alle Rahmenkredite systematisch ausweist.

Das neue Rechnungsmodell, welches ab 1. Januar 2007 umgesetzt wird, ermöglicht eine zusätzliche Vereinfachung und bessere Lesbarkeit.

Darüber hinaus sieht der Bundesrat jedoch durchaus Handlungsbedarf, die Darstellung der Finanz-Kennzahlen weiter zu verbessern. Dabei geht es insbesondere darum, Qualität und Konsistenz sowie den Detaillierungsgrad der Kennzahlen in den Botschaften und Jahresberichten zu erhöhen. Eine systematische Darstellung der Finanz-Kennzahlen der gesamten APD soll, beginnend mit der Botschaft über die «Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern 2008­2011», jeweils auch in den nachfolgenden Botschaften erfolgen. Diese sollen den in der Schweiz aufgewendeten Teil der APD ausweisen. Eine aggregierte Darstellung der Verwendung der Rahmenkredite soll im jährlichen aussenpolitischen Bericht erfolgen, eine detaillierte Darstellung im Jahresbericht der DEZA und des SECO. Die Statistik über die erteilten Mandate soll im Anhang zum Jahresbericht erfolgen.

Die DEZA ist eines der am stärksten kontrollierten
Bundesämter. Besuche der Finanzkommissionen beider Räte stehen regelmässig an und haben bisher immer gute Berichte ergeben. Die Eidgenössische Finanzkontrolle ihrerseits führt regel2983

mässig mehrfache Überprüfungen durch. Im 2007 allein sind sieben Prüfungen angemeldet.

Der Bericht der GPK-S hält fest, dass 46 % der eingesetzten Mittel geografisch nicht zuteilbar sind, bzw. dass nicht klar sei, wie die Mittel eingesetzt wurden. Der Einsatz der Mittel ist nachvollziehbar. Wichtig ist, welche Datensätze für welche Auswertungen beigezogen werden.

Empfehlung 4

Vereinfachung und Konkretisierung der strategischen Architektur der DEZA

Der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert das EDA auf, dafür zu sorgen, dass die strategische Architektur der DEZA rationalisiert und ihre Effektivität erhöht wird: 4.1

Dokumente strategischer Natur müssen möglichst klar umschrieben und untereinander hierarchisiert werden, und redundante oder konkurrierende Strategien müssen ausgemerzt werden (so z.B. die multilaterale Kooperationsstrategie der DEZA / multinationale Kooperationsstrategie des SECO).

4.2

Die in der Ausarbeitung von Kooperationsstrategien investierten Ressourcen sind zu optimieren und der operationelle Nutzen dieser Strategien zu verbessern. Diese müssen konkrete Erfordernisse in Bezug auf Schwerpunktthemen und -sektoren sowie ergebnisbezogene Zielsetzungen enthalten. Überdies sind die Partner der DEZA, insbesondere das SECO und die Politische Direktion des EDA in die Erarbeitung der Kooperationsstrategien mit einzubeziehen.

Der Bundesrat ist bereit, Empfehlung 4 umzusetzen.

Die strategische Architektur der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ist klar; sie wird durch Gesetz und Verordnung sowie die von Bundesrat und Parlament im Rahmen der Botschaften zu den Rahmenkrediten erteilten gesonderten Leistungsaufträge an DEZA und SECO definiert. Die Vereinfachung und Klärung dieser Architektur umfasst auf der generellen Ebene der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit die Vereinfachung und Zusammenführung sich überschneidender Dokumente.

Seitens der DEZA umfasst sie im wesentlichen die folgenden Elemente: Klärung der Dokumentenhierarchie, Ergänzung und Präzisierung der Strategie 2010 aufgrund der von der DEZA in den Jahren 2005/06 durchgeführten Mid-Term-Review 2005, Reduktion der Anzahl nachgelagerter interner Strategie-Dokumente, und weitere Reduktion des geleisteten Aufwands für die Erstellung der strategischen und operationellen Führungsdokumente.

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Empfehlung 5

SAP-Datenbank

Die GPK-S fordert das EDA auf, dafür zu sorgen, dass die SAP-Datenbank erweitert wird und die Möglichkeiten dieser Applikation systematisch als Instrument der strategischen Führung angewendet werden. Die Definition der Kriterien und Attribute ist auf Zielsetzungen der DEZA auszurichten und haben deren Realisierung zu ermöglichen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Empfehlung mit dem neuen Rechnungsmodell weitestgehend umgesetzt ist.

Die DEZA hat SAP als Pilotamt der Bundesverwaltung 1999 eingeführt. In der Anwendung des Datenbanksystems als Instrument der strategischen Steuerung hat sie seither ­ wie viele anderen öffentliche und private Anwender von SAP auch ­ eine Reihe von Problemen zu bewältigen gehabt. Sie hat SAP im Rahmen des Projekts «Using Data for Quality» periodisch überprüft, wo nötig ergänzt und aktuellen Informations- und Steuerungsbedürfnissen angepasst.

Die Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) per 1. Januar 2007 wird bei den Verwaltungskosten und den verschiedenen Projektnebenkosten mehr Transparenz bringen. Die DEZA wird die Erfahrungen aus dem NRM laufend auswerten.

Empfehlung 6

Systematische Wirkungskontrolle

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert das EDA auf, für die Entwicklung eines systematischen Kontrollmechanismus zu sorgen, der den Akzent auf die Ergebnisse und Auswirkungen der Projekte der DEZA setzt und es ermöglicht, die Wirkung einer Stichprobe von Projekten zu messen und zu vergleichen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Empfehlung 6 teilweise umgesetzt ist.

Die Wirkungskontrollen auf der Stufe der Projekte werden seit Jahren regelmässig durchgeführt. Zudem wird auch eine Reihe von unabhängigen Evaluationen in das jährliche Arbeitsprogramm aufgenommen. Stichproben in Bezug auf einen Vergleich der Wirkungen sind bereits heute durchführbar.

Die Wirkungskontrollen auf den Stufen der Programme und der Länder werden vertieft. Die DEZA wird 2008 einen Wirkungsbericht ausarbeiten und publizieren.

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