Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Beatenberg, Balmholz, Ausbildungsplatz für Brandbekämpfung und Munitionsversuche; Sanierung nach Altlastenverordnung sowie Neugestaltung des Standortes vom 6. Februar 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. September 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung und die Neugestaltung des Ausbildungsplatzes für Brandbekämpfung und Munitionsversuche, Balmholz, Gemeinde Beatenberg unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

20. Februar 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2007-0335