07.049 Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006 vom 15. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006 und beantragen Ihnen, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-2803

5231

Übersicht Das Ministerkomitee des Europarates hielt seine 116. Session am 18./19. Mai 2006 in Strassburg ab. Haupttraktandum war die Umsetzung der Beschlüsse des dritten Gipfeltreffens des Europarates (2005).

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte neun Urteile in Schweizer Fällen. In allen neun Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Die Schweiz legt weiterhin grossen Wert auf die Mitgliedschaft im Europarat. Sie wird ihre Tätigkeit weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln: ­

Hinwirken auf eine grössere Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen.

5232

Bericht 1

Wichtigste Entwicklungen im Jahr 2006

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der Schweiz in den zahlreichen Zuständigkeitsbereichen des Europarates im vergangenen Jahr. Ein einleitendes Kapitel (Ziff. 1.1) legt zusätzlich die Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat dar. Dieses Kapitel zeigt auf, welche Bedeutung der Europarat für unsere Aussenpolitik hat, und unterstreicht gleichzeitig, wie wichtig es für die Schweiz ist, sich bei den Mitgliedstaaten, die in den letzten Jahren beigetreten sind, für die konkrete Anwendung der Prinzipien des Europarates einzusetzen.

1.1

Ziele und Handlungsschwerpunkte der Schweiz im Europarat

1.1.1

Bedeutung des Europarates für die Schweiz

Der Europarat nimmt bei der Durchsetzung der Menschenrechte und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ­ also in Bereichen, die zu unseren aussenpolitischen Zielen gehören ­ eine Schlüsselrolle ein. Im Europarat trägt die Schweiz zur Errichtung und Festigung demokratischer Gesellschaften auf dem europäischen Kontinent bei.

Der wichtigste Grundpfeiler des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der den 800 Millionen Europäerinnen und Europäern ein konkretes Instrument des Menschenrechtsschutzes bietet. Die Überlastung des Gerichtshofs (bei dem derzeit rund 90 000 Verfahren hängig sind) stellt allerdings ein grosses Problem dar. Daher hat sich die Schweiz sehr aktiv für Reformen eingesetzt, um diese Überlastung zu verringern. So war sie massgeblich an der Ausarbeitung des Protokolls Nr. 141 zur EMRK beteiligt.

Eine der Besonderheiten des Europarates ist die entscheidende Rolle der Parlamentarischen Versammlung. Sie gibt der Organisation wertvolle Impulse und verleiht ihr gleichzeitig eine demokratische Legitimität. Die Schweiz setzt sich im Ministerkomitee für eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung ein.

Als Mitglied des Europarates kann die Schweiz ausserdem in verschiedensten Bereichen regelmässig Kontakte auf gleicher Ebene mit den Ländern der Europäischen Union pflegen. Mit der Erweiterung der EU, der nunmehr 27 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates angehören und die damit über eine Mehrheit verfügt, gewinnen die EU-Mitgliedstaaten im Europarat noch an Bedeutung. Weiterhin wichtig bleibt der Europarat auch als Organisation zur Unterstützung neuer Mitgliedstaaten bei der Anpassung an die europäischen Rechtsnormen, da manche dieser Länder keine Aussicht auf einen Beitritt zur EU haben oder höchstens in ferner Zukunft auf einen solchen Beitritt hoffen können.

1

Russland hat als einziger Staat das Protokoll Nr. 14 noch nicht ratifiziert (Stand: 11. Mai 2007). Die Schweiz bemüht sich, Russland anzuregen, es zu ratifizieren.

5233

Der Europarat ist auf die Entwicklung verbindlicher Rechtsnormen, die in Übereinkommen festgeschrieben werden, und auf die Kontrolle der Einhaltung dieser Normen durch die Mitgliedstaaten ausgerichtet (Monitoring).

1.1.2

Schwerpunktbereiche der Schweiz im Europarat

Aus Effizienzgründen bündelt die Schweiz ihre Initiativen und Aktivitäten so stark wie möglich. Sie wird ihre Tätigkeit weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarates, das heisst Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren und wie folgt weiterentwickeln: ­

Hinwirken auf eine grössere Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

­

Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarates und Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen.

Angesichts beschränkter Budgetmittel wird dies auf Kosten unbestreitbar nützlicher, aber nicht vorrangiger Aktivitäten geschehen.

1.1.3

Ziele der Schweiz im Europarat

Entwicklung neuer Rechtsnormen Die Entwicklung neuer Normen bleibt eine zentrale Aufgabe des Europarates, solange diese die Ziele der Organisation in ihren Kernbereichen unterstützen und einen echten Mehrwert erbringen. Die Entwicklung neuer Normen soll vor allem ihre Annahme und ihre Umsetzung erleichtern. Natürlich muss das in allen Bereichen entwickelte Recht mit dem EU-Recht vereinbar sein und wenn möglich weiter gehen als das universelle Recht (UNO).

Der wichtigste Pfeiler dieses gesamteuropäischen Rechts sind die drei bekannten Grundsätze Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte.

Dieser Pfeiler stützt sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, aber auch auf das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und andere ähnliche Übereinkommen.

Handlungsschwerpunkt der Schweiz: ­

vermehrte Rückbesinnung des Europarates auf seine Kernbereiche (Menschenrechte, Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit) und Reduzierung der Aktivitäten in Nebenbereichen.

Einhaltung der Rechtsnormen des Europarates durch die Mitgliedstaaten Die zentrale Aufgabe, die darin besteht, die Einhaltung der Rechtsnormen in den Mitgliedstaaten durchzusetzen, umfasst zwei Phasen: Monitoring und Unterstützung.

5234

Monitoring Die wichtigsten rechtsverbindlichen Texte im Bereich der Menschenrechte sehen Kontrollinstrumente vor: ­

Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (obwohl der Gerichtshof nur auf Beschwerde hin tätig wird, haben seine Entscheide und seine Rechtsprechung eine erhebliche Wirkung);

­

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe: Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT), der die Umsetzung des Übereinkommens verfolgt;

­

Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen: Expertenausschuss, der die Situation in den einzelnen Vertragsstaaten vor Ort analysiert;

­

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten: beratender Ausschuss, der ebenfalls die Vertragsstaaten besucht;

­

Europäische Ordnung der sozialen Sicherheit: Expertenausschuss für soziale Sicherheit, der die Anwendung der Ordnung überwacht;

­

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), welche die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgt;

­

Strafrechtskonvention gegen die Korruption: Staatengruppe gegen die Korruption (GRECO), durch einen dynamischen Prozess von gegenseitigen Länderprüfungen.

Daneben gibt es auch noch das wichtige Amt des Menschenrechtskommissars, der Reisen in die Mitgliedstaaten unternimmt, Stellungnahmen abgibt und Verbesserungsvorschläge macht, die meistens umgesetzt werden.

Handlungsschwerpunkte der Schweiz: ­

wirksame Anwendung der Mechanismen des Europarates, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten;

­

Massnahmen zur Förderung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Unterstützung Feststellungen über die mangelnde Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen in einem Staat werden nur akzeptiert, wenn sie mit konkreten Vorschlägen für Hilfsprogramme einhergehen. Aus diesem Grund betreibt der Europarat viele solche Programme in Mitgliedstaaten, welche die europäischen Standards am wenigsten erfüllen: Ausbildungskurse, Seminare, Dokumentation.

Handlungsschwerpunkt der Schweiz: ­

Unterstützung des Europarates in der Begleitung neuer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und bei der Achtung der Menschenrechte.

5235

1.2

Session des Ministerkomitees

Die 116. Sitzung des Ministerkomitees fand am 18./19. Mai 2006 unter der aufeinanderfolgenden Präsidentschaft von Rumänien und Russland statt. Die Schweizer Delegation wurde von Botschafter Jean-Jacques de Dardel geleitet, dem Chef der Politischen Abteilung I des EDA.

Die Minister haben ihre Delegierten vor allem aufgefordert, die Umsetzung der Beschlüsse des Warschauer Gipfels zu beschleunigen, insbesondere jenes Beschlusses, der die Konzentration der Aktivitäten der Organisation auf ihre grundlegenden Aufgaben vorsieht (Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte). Unter Berücksichtigung des Berichts über die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union2, mit dem der Warschauer Gipfel den luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker persönlich betraut hatte, luden die Minister ihre Delegierten ausserdem dazu ein, so rasch als möglich ein Memorandum of Understanding über die verstärkte Zusammenarbeit der beiden Organisationen fertigzustellen.

Am 15. November 2006 ging der Vorsitz des Ministerkomitees von Russland an San Marino über.

1.3

Beitritte und Kandidaturen

2006 fanden keine Beitritte statt. Hingegen wurde Serbien ­ als Folge der Aufspaltung von Serbien und Montenegro ­ als Nachfolgestaat anerkannt, und die Parlamentarische Versammlung prüft zurzeit die Frage, welche Verpflichtungen Montenegro in Bezug auf seine interne Rechtsordnung eingehen muss, um das 47. Mitglied des Europarats zu werden3.

2

Demokratischer Zusammenhalt

2.1

Menschenrechtsfragen

Aufgrund der angeblichen Praxis der Gefangenentransporte der USA durch Europa (extraordinary renditions) hat Terry Davis, Generalsekretär des Europarates, die Europaratsstaaten am 21. November 2005 in Anwendung von Artikel 52 EMRK um Auskunft zur Frage der Haft an geheimen Orten und des Transports von Terrorverdächtigen gebeten. Die Schweiz nahm mit Schreiben vom 21. Februar 2006 umfassend dazu Stellung. Der Europarat bezeichnete die Antworten der Schweiz als ausreichend und erwähnte sie in seinem Bericht vom 1. März 2006 teilweise positiv.

Fazit des Berichts von Terry Davis ist, dass in allen Vertragsstaaten ein Freiheitsentzug ausserhalb der gesetzlichen Schranken verboten ist und als strafbares Delikt betrachtet werden muss. Strenge Sanktionen sollten für Agenten oder andere Behördenvertreter vorgesehen werden, die in illegale Aktivitäten verwickelt sind. Der Entwurf von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, in drei Bereichen (Kontrolle der Aktivitäten von Geheimdiensten durch Verwaltung und Gesetzgebung; Garantien 2 3

http://assembly.coe.int/Sessions/2006/speeches/20060411_rapport_JCJuncker_FR.pdf Montenegro ist am 11. Mai 2007 als 47. Mitgliedstaat dem Europarat beigetreten.

5236

und Kontrollen im Flugverkehr; Aufhebung der Immunität bei schweren Menschenrechtsverletzungen) entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wurde von der Schweiz im Grundsatz unterstützt. Das Ministerkomitee ist auf die Empfehlungen des Generalsekretärs vorerst nicht eingetreten. Es hat diese lediglich zur Kenntnis genommen und sich vorbehalten, in einem späteren Zeitpunkt darauf zurückzukommen.

Im Zentrum der Aktivitäten des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH) standen die Folgearbeiten zur Umsetzung der Texte über die Reform des Menschenrechtsschutzes. Im Berichtsjahr wurde der Tätigkeitsbericht «Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention ­ Erklärung des Ministerkomitees » verabschiedet. Zu den Massnahmen auf europäischer Ebene zählen die Anpassungen der Regeln des Ministerkomitees betreffend die Überwachung des Vollzugs von Urteilen des Gerichtshofs an das Protokoll Nr. 14 zur EMRK, ferner konkrete Vorschläge an das Ministerkomitee, welche Massnahmen gegen Mitgliedstaaten ergriffen werden könnten, die Urteile des Gerichtshofs nur schleppend oder überhaupt nicht umsetzen. Auf nationaler Ebene steht die Umsetzung von 5 Empfehlungen des Ministerkomitees im Vordergrund, die allesamt auf eine bessere Verankerung und tatsächliche Umsetzung der EMRK in den Vertragsstaaten zielen (Revisionsverfahren nach Strassburger Urteil; Verbreitung der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Mitgliedstaaten; verstärkte Berücksichtigung der EMRK in der Aus- und Weiterbildung; begleitende Rechtsetzung EMRK; Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe zur Geltendmachung von EMRK-Verletzungen). Der CDDH hat Kenntnis davon genommen, dass die Empfehlungen in vielen Mitgliedstaaten bereits weitgehend umgesetzt sind, aber auch, dass noch weitere Fortschritte notwendig sind. Am 25. April 2006 hat die Schweiz das Protokoll Nr. 14 zur EMRK ratifiziert.

Der Expertenausschuss für den Schutz nationaler Minderheiten (DH-MIN), ein Unterausschuss des CDDH, hielt im März 2006 in Rumänien ein Treffen ab, dem eine internationale Konferenz zum Thema der Mitwirkung nationaler Minderheiten am öffentlichen Leben vorausging. An seinem Treffen vom Oktober 2006 in Strassburg verabschiedete der DH-MIN ein
Handbuch über «Konsultationsmechanismen für nationale Minderheiten». Vor diesem Treffen fand ein von der Russischen Föderation organisiertes Seminar über Fragen im Zusammenhang mit Bildungsangeboten für Minderheiten statt.

Das Schwergewicht der Arbeiten des Lenkungsausschusses für Bioethik (CDBI) lag im Berichtsjahr beim Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (STE 164) über genetische Tests beim Menschen zu medizinischen Zwecken. Angesichts der Komplexität der Materie war das Ziel, bis Ende 2006 den Protokollentwurf zuhanden des Ministerkomitees zu verabschieden, nicht zu erreichen, auch wenn das besonders heikle Thema der pränatalen genetischen Untersuchungen einem anderen Instrument vorbehalten bleiben soll.

Das Projekt hat insofern Pioniercharakter, als bis jetzt in diesem Bereich nur wenige Staaten ­ darunter die Schweiz ­ legiferiert haben. Bereits bei der Frage, was unter genetischen Tests zu verstehen ist, war es nicht einfach, einen Konsens zu erzielen.

5237

2.2

Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) neun Urteile in Schweizer Fällen.

Im Fall Scavuzzo-Hager (Urteil vom 7. Febr. 2006) ging es um den Tod eines Drogensüchtigen anlässlich seiner Verhaftung durch die Tessiner Polizei am 22. Juli 1994. Die Strafuntersuchung zum fraglichen Tod wurde in der Folge von den beiden an der Verhaftung beteiligten Polizeibeamten geführt. Zwar war gemäss dem Gerichtshof der Tod nicht auf die Gewaltanwendung bei der Verhaftung zurückzuführen. Aber die Umstände des Todes seien nicht wirksam untersucht worden, weshalb insofern das Recht auf Leben verletzt worden sei (Verletzung von Art. 2 EMRK in formeller Hinsicht).

Der Fall Fuchser (Urteil vom 13. Juli 2006) geht auf ein Gesuch um Entlassung aus dem strafrechtlichen Massnahmenvollzug zurück. Die Behandlung des Gesuchs beanspruchte mehr als 4 Monate, was der EGMR als Verletzung des Rechts auf Haftprüfung innerhalb kurzer Frist (Art. 5 Abs. 4 EMRK) qualifizierte.

Gegenstand des Urteils vom 21. September 2006 im Fall McHugo war ein Strafverfahren im Kanton Zug, das vor zwei Instanzen insgesamt mehr als 11 Jahre gedauert hatte. Da die Verzögerung überwiegend von den Strafverfolgungsorganen zu verantworten war, erkannte der EGMR auf eine Verletzung des Beschleunigungsgebots (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Im Fall Ressegatti (Urteil vom 13. Juli 2006) ging es darum, dass das Bundesgericht der Beschwerdeführerin in einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren das Recht auf Replik verweigert hatte (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 EMRK garantiert indes nach ständiger Rechtsprechung des EGMR den Prozessparteien das Recht, grundsätzlich von sämtlichen Stellungnahmen zuhanden des Gerichts Kenntnis nehmen und sich dazu äussern zu können.

Der Fall Bianchi betrifft einen komplexen Fall von wiederholter Kindsentführung in kurzen Abständen. Die nach der zweiten Entführung getroffene Anordnung der Rückführung des Kindes zu seinem Vater konnte bis heute nicht vollstreckt werden, weil die Mutter während des Verfahrens mit dem Kind untertauchte. In seinem Urteil vom 22. Juni 2006 anerkannte der EGMR zwar die Bemühungen der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Rückführungsanordnung. Es seien aber keine überzeugenden Gründe ersichtlich, weshalb kurz nach dem
Abschluss des ersten Rückführungsverfahrens erneut alle Umstände des Falles umfassend hätten gerichtlich abgeklärt werden müssen. Ebenso sei unerfindlich, weshalb die Mutter sich während der Hängigkeit ihrer staatsrechtlichen Beschwerde spontan bei der Polizei habe melden können, während 40 Minuten zur Sache befragt worden sei und sich danach unbehelligt wieder habe entfernen können. Entsprechend stellte der EGMR eine Verletzung des Rechts des Vaters auf Achtung seines Familienlebens (Art. 8 EMRK) fest und erklärte im Hinblick darauf die gesonderte Prüfung der behaupteten Verletzung des Rechts auf Urteilsvollstreckung innert angemessener Frist (Art. 6 Abs. 1 EMRK) für entbehrlich.

Dem Beschwerdeführer im Fall Jäggi hatten die Genfer Gerichte und das Bundesgericht die notwendigen Nachforschungen zur Feststellung seiner Herkunft verweigert (DNA-Analyse an den sterblichen Überresten des 1976 verstorbenen angeblichen Vaters des Beschwerdeführers), nachdem eine Vaterschaftsklage im Jahre 1948 5238

abgewiesen worden war. Diese Weigerung, so der EGMR in seinem Urteil vom 13. Juli 2006, stelle eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) des Beschwerdeführers dar, die überdies diskriminierend sei (Art. 14 EMRK). Der Schutz der Rechtssicherheit genüge für sich allein nicht, um dem Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu nehmen.

Jeweils eine Verletzung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK) stellte der EGMR in den Urteilen Dammann, Stoll (beide Urteile vom 25. April 2006) und Monnat (Urteil vom 21. Sept. 2006) fest. Im Fall Dammann hatte der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Fraumünster-Postraub von 1997 eine Angestellte der Zürcher Staatsanwaltschaft um Angaben zu Vorstrafen von verdächtigen Personen ersucht und diese Angaben tatsächlich erhalten. Er wurde wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 24 und 320 StGB) mit 500 Franken gebüsst. Nach Auffassung des EGMR war für die Indiskretion grösstenteils der Staat selber verantwortlich, habe doch der Beschwerdeführer seine Informationen ohne Tricks oder Druck erhalten; ausserdem hatte er in der Folge von sich aus auf eine Publikation verzichtet. Der Fall Stoll geht darauf zurück, dass der Beschwerdeführer im Januar 1997 in der «Sonntagszeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in Washington veröffentlichte. Der Beschwerdeführer wurde darauf wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) zu 800 Franken Busse verurteilt.

Für die Mehrheit der urteilenden Richter des EGMR hatte die Öffentlichkeit beim Thema der nachrichtenlosen Vermögen ein legitimes Interesse daran, Informationen über die mit diesem Dossier betrauten Akteure, ihren Stil und ihre Verhandlungsstrategie zu erhalten. Die Vertraulichkeit diplomatischer Beziehungen verdiene zwar Schutz, aber nicht um jeden Preis. Die Schweiz hat im Fall Stoll eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer beantragt, was ihr mit Entscheid vom 13. September 2006 gewährt worden ist. Der Fall Monnat schliesslich betraf die bundesgerichtlich bestätigte Feststellung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), dass die Télévision Suisse Romande (TSR) mit der vom Beschwerdeführer verantworteten Ausstrahlung eines kritischen Beitrags
über die Haltung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg («L'honneur perdu de la Suisse») die Programmbestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen verletzt habe. Gemäss EGMR hätten sich die Feststellungen der UBI auch auf den Beschwerdeführer ausgewirkt, obwohl das innerstaatliche Verfahren formell allein die TSR betroffen habe. Die Entscheidung sei geeignet, Journalistinnen und Journalisten davon abzuhalten, kritisch über derartige Themen zu berichten. Sie könne die Medien bei der Wahrnehmung ihres Informations- und Wächterauftrags behindern, stelle mithin eine Art Zensur dar.

2.3

Gleichstellung von Frau und Mann

Die 6. Europäische Ministerkonferenz zur Gleichstellung von Frauen und Männern fand am 8./9. Juni 2006 in Stockholm statt. Die Konferenz galt dem Thema «Menschenrechte und wirtschaftliche Herausforderungen in Europa ­ Gleichstellung von Frauen und Männern». Die Schweizer Delegation setzte sich zusammen aus Vertreterinnen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zürich. Die Schweiz stellte die von ihr getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vor und warb für das Lohngleichheitsinstrument (Logib), 5239

das Unternehmen zur Verfügung gestellt worden ist. Dieses Instrument stiess bei vielen Delegationen auf grosses Interesse.

Der Europarat lancierte am 27. November 2006 in Madrid eine offizielle Kampagne gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt. Die Fachstelle gegen Gewalt, die sich im EBG befindet, ist die Ansprechstelle für die Schweiz.

2.4

Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherungen werden zahlreiche Bundesstellen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Rassismusbekämpfung zur Kampagne des Europarats für Vielfalt, Menschenrechte und Partizipation von Jugendlichen «Alle anders ­ alle gleich» beitragen. Neben der finanziellen Unterstützung von Dritten bietet die Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Rahmen der Kampagne Workshops und Coaching für Jugendliche und Berufstätige aus dem Jugendbereich an. Indem der Schwerpunkt auf Bildungsaktivitäten gelegt wird, soll die Ausarbeitung von Projekten gefördert werden, die gezielt der Rassismusbekämpfung vor Ort dienen.

2.5

Rechtliche Zusammenarbeit

Wichtigste Ergebnisse der Arbeiten des Lenkungsausschusses für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) waren einerseits die Erweiterung seines Mandats ­ der Tätigkeitsbereich des CDDJ wird neu um den Bereich Flüchtlinge und Asylsuchende erweitert ­, andererseits die Festlegung von Prioritäten für die künftigen Arbeiten. Zu diesen Prioritäten gehören die Verabschiedung des vom Expertenkomitee für Fragen des Familienrechts (CJ-FA) ausgearbeiteten Entwurfs der Adoptionskonvention, die Revision der Empfehlung Rec(1994)12 über die Unabhängigkeit der Justiz und die Diskussion über Probleme im Zusammenhang mit beschleunigten Asylverfahren.

Am 12./13. Oktober 2006 fand in Erevan (Armenien) die 27. Konferenz der europäischen Justizminister statt. Thema der Konferenz war «Das Opfer: seine Stellung, seine Rechte, seine Unterstützung». Formelles Ergebnis der Konferenz war die Verabschiedung einer Resolution, in der das Ministerkomitee unter anderem eingeladen wird, die jeweils zuständigen Expertenausschüsse des Europarats mit Arbeiten zu beauftragen in den Bereichen Schutz vor erneuter Viktimisierung, Wiedereingliederung und Entschädigung (CDCJ) bzw. Umsetzung der Empfehlung Rec(2006)8 über die Unterstützung der Opfer von Straftaten, häusliche Gewalt sowie Verbrechensverhütung, Wiedergutmachung, Mediation (Lenkungsausschuss für Strafrechtsfragen, CDPC).

Das von allen Vertragsstaaten unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus (STE 190) wurde am 7. September 2006 von der Schweiz ratifiziert. Bei dieser Gelegenheit wurde der Vorbehalt der Schweiz zum Übereinkommen zurückgezogen.

Das Protokoll entpolitisiert terroristische Straftaten, erlaubt Staaten mit Beobachterstatus beim Europarat den Beitritt zum Übereinkommen und ermöglicht es dem Ministerkomitee, von Fall zu Fall Staaten, die dem Europarat nicht angehören, zur Unterzeichnung des durch das Protokoll geänderten Übereinkommens einzuladen.

5240

Eine Schweizer Vertreterin ist Vizepräsidentin des Büros des Expertenausschusses für Strafrechtsfragen (PC-OC). Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität und der entsprechenden Arbeiten in der Europäischen Union begann der Ausschuss mit einer vertieften Prüfung der Notwendigkeit, die bestehenden Übereinkommen des Europarats über die Zusammenarbeit in Strafsachen zu modernisieren. Im Rahmen der Folgearbeiten zum Bericht «Nouveau départ» billigte der Ausschuss die Vorschläge zur Sichtbarmachung und Kohärenz der Europaratsnormen, die von einer Arbeitsgruppe erarbeitet worden waren. Die Massnahmen, die dem Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) vorgeschlagen wurden, betreffen unter anderem die Kriterien, die beim Beitritt von Nichtmitgliedstaaten zu Europaratsübereinkommen geprüft werden müssen, und die Erarbeitung einer allgemeinen Klausel zur Zusammenarbeit der Justizbehörden, die in künftige Übereinkommen aufgenommen werden soll. Zum Thema Fälschungen verabschiedete der Ausschuss eine Stellungnahme, in der er dem CDPC vorschlug, eine Machbarkeitsstudie zu einem verbindlichen Rechtsinstrument über Arzneimittelfälschungen und andere Straftaten im pharmazeutischen Bereich auszuarbeiten.

In Übereinstimmung mit Punkt 5 der vom Ministerkomitee am 30. September 2004 angenommenen Empfehlung über juristische, operationelle und technische Aspekte von Vote électronique [Rec(2004)11] genehmigte die Bundeskanzlerin am 4. September 2006 einen Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten im Bereich Vote électronique in der Schweiz zuhanden des Projekts «Good Governance in the Information Society» (2005­2007). Am 23./24. November 2006 fand ein Expertentreffen statt, an dem über die Implementierung der Empfehlungen zu Vote électronique und künftige Arbeiten des Europarates zu Vote électronique beraten wurde.

Anlässlich des 965. Treffens der Ministerdelegierten am 24. Mai 2006 wurde das «Comité ad hoc sur la démocratie électronique (CAHDE)» beauftragt, bis Ende 2007 Massnahmen für eine Verbesserung des demokratischen Prozesses zu erarbeiten. Erste Treffen des Komitees fanden am 18./19. September und am 13./14. Dezember 2006 statt, an denen das Vorgehen und die künftigen Arbeiten beraten wurden.

2.6

Strafrechtsfragen

Am 1. Juli 2006 traten das Strafrechtsübereinkommen (STE 173) sowie das Zusatzprotokoll des Europarates über Korruption (STE 191) für die Schweiz in Kraft.

Übereinkommen und Zusatzprotokoll verstärken und harmonisieren die Strafbestimmungen in den Mitgliedstaaten und die internationale Zusammenarbeit. Durch ihren Beitritt zum Übereinkommen ist die Schweiz gleichzeitig auch Mitglied der Staatengruppe gegen die Korruption (GRECO) geworden. Dieses Gremium hat die Aufgabe, durch einen dynamischen Prozess gegenseitiger Länderprüfungen die Umsetzung der einschlägigen Instrumente des Europarates in den Mitgliedstaaten zu fördern und dadurch die Verhütung und Bekämpfung der Korruption zu verstärken.

Die Schweiz wird sich im Laufe dieses Jahres ihrem ersten Länderexamen unterziehen.

5241

2.7

Medienbereich

Das Ministerkomitee verabschiedete am 27. September 2006 eine Erklärung zur Garantie der Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks.

Die Schweiz ist ad personam in drei Sachverständigengruppen des Lenkungsausschusses für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) vertreten. Ein Vertreter der Schweiz wurde in den Vorstand des CDMC gewählt.

Die Sachverständigengruppe für Medienvielfalt (MM-S-MD) befasste sich weiter mit der Prüfung der Empfehlung über die Medienvielfalt und des Entwurfs für eine Erklärung über die möglichen Risiken der Medienkonzentration für die Demokratie und die demokratischen Prozesse.

Die Sachverständigengruppe für den öffentlichen Rundfunk in der Informationsgesellschaft (MC-S-PSB) diskutierte eingehend über den Entwurf einer Empfehlung über den öffentlichen Auftrag in der Informationsgesellschaft.

Innerhalb der Sachverständigengruppe für Menschenrechte in der Informationsgesellschaft (MM-S-IS) forderte der Schweizer Vertreter den Europarat auf, sich an der Arbeit des Internet Governance Forum (IGF) zu beteiligen.

Im TT-T-Ausschuss (Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen) gehört die Schweiz einer kleinen Arbeitsgruppe an, die den Auftrag hat, Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens zu formulieren, namentlich im Bereich der Werbung (Werbefenster).

Der Lenkungsausschuss von Eurimages hat sich in insgesamt fünf Sitzungen mit der Unterstützung von europäischen Koproduktionen, Filmverleihern und Kinosälen befasst. In 10 Koproduktionen war die Schweiz involviert, drei davon waren Projekte mit schweizerischer Mehrheitsbeteiligung. Der Anteil, der auf die Schweizer Produzenten entfiel, betrug insgesamt 224 000 Euro. Seit diesem Berichtsjahr ist die Schweiz Mitglied bei MEDIA; somit werden Schweizer Kinos nicht mehr von Eurimages unterstützt und Schweizer Verleihfirmen nur noch für den Verleih von Dokumentarfilmen und Kinderfilmen. 2006 wurden drei Verleihfirmen mit insgesamt 19 000 Euro unterstützt.

2.8

Gemeinden und Regionen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Vom 30. Mai bis 1. Juni 2006 fand in Strassburg die 13. Plenarsession des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats (KGRE) statt. Der Kongress befasste sich unter anderem mit dem Projekt des Zentrums für interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in St. Petersburg sowie mit der Schaffung der Euroregionen Adria und Schwarzes Meer. Die Schweizer Delegation war vollzählig an der Session anwesend und beteiligte sich aktiv an den Diskussionen. Hans Ulrich Stöckling, Präsident der Schweizer Delegation und St. Galler Regierungsrat, wurde anlässlich der Session zum Vizepräsidenten des Kongresses gewählt.

Im Rahmen der Vorarbeiten zu einem Rechtsinstrument über die Schaffung von grenzüberschreitenden Zweckverbänden empfing die Direktion für Völkerrecht des EDA im Mai in Bern eine Delegation des Europarates. An diesem Treffen nahmen die betroffenen Bundesämter (BJ/SECO) und eine Vertretung der Konferenz der 5242

Kantonsregierungen teil. Ziel dieses Treffens, um das der Europarat gebeten hatte, war es, den Entwurf zu einem Rechtsinstrument in diesem Bereich allen interessierten Bundes- und Kantonsbehörden vorzustellen. Diese ergriffen die Gelegenheit, um gewisse Aspekte zu klären. Angesichts der Normendichte und der Auswirkungen auf das schweizerische Recht wird die Schweiz in den Ausschüssen, die sich mit diesem Dossier befassen, eine abwartende Haltung einnehmen, ohne sich aber gegen einen Abkommensentwurf auszusprechen.

3

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

3.1

Migrationsfragen

Im Jahre 2006 war die Schweiz weiterhin insbesondere im Büro des Lenkungsausschusses für Migrationsfragen (CDMG) sowie in folgenden Expertengruppen aktiv: Expertenausschuss betreffend den Zugang von Migranten zur Beschäftigung (MG-R-EM); Expertenausschuss betreffend die Integration von Migrantenkindern (MG-R-IE); Konsultative Ad-hoc-Arbeitsgruppe über unbegleitete minderjährige Migranten (Lebensentwürfe) (MG-S-MNA).

Die beiden letzten Arbeitsgruppen haben ihre Empfehlungsentwürfe, an deren Erarbeitung die Schweiz massgeblich beteiligt war, wie geplant bis Ende 2006 vorgelegt. Die Empfehlungsentwürfe sollen 2007 vom CDMG geprüft und anschliessend dem Ministerkomitee zur Verabschiedung unterbreitet werden.

Die vom Expertenausschuss betreffend die Rechtsstellung der Migrantenstudierenden (MG-ST/E) erarbeitete Empfehlung Rec(2006)9 über die Zulassung, die Rechte und Pflichten der Migrantenstudierenden und die Zusammenarbeit mit den Ursprungsländern wurde am 12. Juli 2006 vom Ministerkomitee verabschiedet.

Der CDMG arbeitete insbesondere anlässlich seiner Tagung im November 2006 (Strassburg) an einer Änderung seines Mandats. Ziel ist es, den gewandelten Herausforderungen der internationalen Migration besser gerecht zu werden und die dazu gewählten Arbeitsmethoden spezifisch und effizient anzuwenden.

Es ist vorgesehen, dass die 8. Konferenz der für Migrationsfragen zuständigen europäischen Minister im Jahre 2008 in Kiev (Ukraine) stattfinden wird. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten des CDMG sind im Gange. Die Schweiz ist Mitglied der zu diesem Zweck eingesetzten Vorbereitungsarbeitsgruppe.

3.2

Raumordnungspolitische Zusammenarbeit

Am 26./27. Oktober 2006 fand in Lissabon die 14. Konferenz der Raumordnungsminister (CEMAT) statt. Schwerpunktthema war die paneuropäische Zusammenarbeit: «Netzwerke für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent ­ Brücken über Europa». Diskutiert wurde vor allem die konkrete Umsetzung der Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf nationaler, internationaler, transnationaler und interregionaler sowie grenzüberschreitender Ebene. Verschiedene Zusammenarbeitsprojekte wurden präsentiert. Die Minister verabschiedeten die Deklaration von Lissabon: «Netzwerke für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent ­ Brücken über Europa».

Zudem wurden vier Resolutionen zu den Themen «Polyzentrische Entwicklung: 5243

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit zur Stärkung der Kohäsion» und «Territoriale Governance: Stärkung durch Koordination» sowie über die beabsichtigte Zusammenarbeit anlässlich der Territorialen Agenda der EU und den Auftrag für die Vorbereitung der nächsten CEMAT-Konferenz im Jahre 2009 zum Thema «Die Herausforderung der Zukunft: die nachhaltige räumliche Entwicklung des europäischen Kontinents in einer Welt des Wandels» angenommen.

3.3

Sozialpolitik

Die 28. Familienministerkonferenz des Europarates fand in Lissabon am 16./17. Mai 2006 statt. Sie war dem Thema «Die Elternrolle im Wandel ­ heute Kinder, morgen Eltern» gewidmet. Die schweizerische Delegation wurde von Elisabeth BaumeSchneider, Präsidentin der Regierung des Kantons Jura, angeführt. Am Schluss der Konferenz nahmen die 46 Familienminister eine politische Erklärung an. Darin begrüssen sie den Entscheid der Staats- und Regierungschefs der Staaten des Europarates beim dritten Gipfeltreffen, den Kinderrechten und der Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Kinder Priorität einzuräumen, und verpflichten sich, im Rahmen des Europarates eine gemeinsame europäische Politik für Familienfragen und Kinderrechte zu verfolgen.

Der Europäische Ausschuss für den sozialen Zusammenhalt (CDCS) setzte seine Arbeiten zum Thema Zugang schwächerer Bevölkerungsgruppen zu Wohnraum und integrierte Modelle der Sozialdienste fort. Aufgrund dieser Arbeiten wurden Richtlinien erarbeitet. Ausserdem verabschiedete der Ausschuss den Empfehlungsentwurf betreffend die Politik zur Unterstützung einer positiven Elternschaft.

Im Berichtsjahr wurde der vom Komitee zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen (CD-P-RR) ausgearbeitete Entwurf eines ZehnjahresAktionsplans des Europarates «zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihrer vollen Teilhabe am Leben der Gesellschaft» vom Ministerkomitee als Empfehlung angenommen. Im Aktionsplan werden Massnahmen aufgezeigt, die zur Verbesserung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gesellschaft beitragen können. Der Aktionsplan unterstreicht den Wechsel von einem medizinischen zu einem menschenrechtlichen Umgang mit Behinderung und stellt für die Schweiz eine sinnvolle Ergänzung der Massnahmen und Programme auf nationaler (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) und universaler (Entwurf einer UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) Ebene dar.

3.4

Gesundheitswesen

Am 24. Mai 2006 verabschiedete das Ministerkomitee eine Empfehlung des Europäischen Komitees für Gesundheit (CDSP) zum Management der Patientensicherheit und zur Prävention unerwünschter Ereignisse in der Gesundheitsversorgung. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung und an der deutschen Übersetzung dieser Empfehlung und organisierte am 14. September 2006 in Zollikerberg ein Seminar zu deren Umsetzung. Am 25. Oktober 2006 beschloss das Ministerkomitee die Übertragung der Aktivitäten des CDSP zu Bluttransfusion und Organtransplantation an die Direktion der Europäischen Pharmakopöeorganisation (EDQM, Euro5244

pean Directorate for the Quality of Medicines), die ein integrierender Bestandteil des Teilabkommens zur Europäischen Pharmakopöe ist. Aufgrund dieser Aufgabenverlagerung und seiner prekären finanziellen Situation ist die Zukunft des CDSP ungewiss. Am 8. November 2006 verabschiedete das Ministerkomitee die Empfehlungen des CDSP zu Spitälern im Umbruch, zu Gesundheitsdiensten in einer multikulturellen Gesellschaft, zu Einbettung, Funktionen und Zuständigkeiten einer nationalen Transplantationsorganisation (ONT) und zu Qualitätsverbesserungsprogrammen für Organspenden.

Am 8. November 2006 nahm das Ministerkomitee die Resolution des Komitees für öffentliche Gesundheit (CD-P-SP) über ein europäisches Überwachungssystem zu Nebenwirkungen von Kosmetika («Cosmetovigilance») an, das dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. Das Expertenkomitee für pharmazeutische Fragen setzte seine Arbeit im Bereich Medikamentenfälschungen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und der Weltgesundheitsorganisation fort; die Ausarbeitung eines internationalen Rechtsinstrumentes zu diesem Thema befindet sich in Prüfung.

Die Russische Föderation organisierte im Oktober 2006 eine internationale Konferenz mit dem Titel «Europa im Kampf gegen Medikamentenfälschungen» und erhielt beim CD-P-SP den Status einer Beobachterin.

Die Europäische Pharmakopöe (Ph.Eur.) enthält Qualitätsvorschriften für Arzneimittel und deren Analyseverfahren. Sie regelt Wirkstoffe, pharmazeutische Hilfsstoffe, Impfstoffe, Blutprodukte und Arzneipflanzen. 2006 traten die drei Nachträge 5.3, 5.4 und 5.5 in den 36 Signatarstaaten des Übereinkommens über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe (STE 050) in Kraft, und drei Länder ­ Madagaskar, Russland und Kasachstan ­ erlangten den Beobachterstatus. Jeder Signatarstaat des Übereinkommens ist verpflichtet, sich an den Arbeiten der Pharmakopöe zu beteiligen. Die Schweiz war 2006 mit 50 freiwilligen Expertinnen und Experten aus Industrie, Hochschulen und Behörden vertreten, was rund 6,5 Personenjahren entspricht. Seit 2003 hat der Beitrag der Schweiz innerhalb der Ph.Eur. um 30 Prozent zugenommen. Unser Land verfügt über hochqualifizierte Fachleute und über geeignete Laboreinrichtungen, um einen Beitrag zum grossen Regelungsbedarf in neuen Bereichen zu leisten; zu nennen sind dabei Zell-
und Gentherapien, radiopharmazeutische Produkte oder auch komplementärmedizinische (Homöopathie und Traditionelle Chinesische Medizin) und pflanzliche Arzneimittel. Zudem müssen alte Vorschriften überarbeitet werden, da sich mit diesen eine angemessene Kontrolle der Rohstoffe in einem globalisierten Markt nicht mehr gewährleisten lässt.

Durch die Erweiterung der Europäischen Union sah sich die Pompidou-Gruppe (Gruppe für die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Missbrauch von und den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln) in den letzten drei Jahren gezwungen, ihre Rolle im europäischen Kontext zu überdenken. Deshalb hatte sich die PompidouGruppe in ihrem Arbeitsprogramm 2004­2006 ihre Reorganisation zu einem ihrer Ziele gesetzt. Die Rolle und die Funktion der Pompidou-Gruppe wurden jetzt neu definiert. Die Gruppe soll Politik, Wissenschaft und tägliche Drogenarbeit vernetzen. Die offenen Diskussionsforen, frei von rechtlich oder politisch bindender Wirkung, sollen erhalten bleiben, da sie eine Voraussetzung für eine innovative Politik darstellen.

Alle drei Jahre organisiert die Pompidou-Gruppe eine europäische Ministerkonferenz zu Drogenfragen, die 2006 unter der Präsidentschaft der Niederlande stattgefunden hat. An der Ministerkonferenz werden jeweils eine Schlusserklärung sowie das neue Arbeitsprogramm der Gruppe verabschiedet und der Präsident oder die 5245

Präsidentin für die nächsten drei Jahre gewählt. Entsprechend wurde, neben den laufenden fachlichen Aktivitäten, vor allem an der Schlusserklärung der Minister und dem Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre (2007­2010) gearbeitet. Die Schweiz setzt sich für die Verabschiedung der Erklärung ein, da ihr die Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei den verschiedenen im Drogenbereich tätigen internationalen Organisationen (UNO, Europarat, EU) ein Anliegen ist. So sollen durch regelmässigen Informationsaustausch und stete Zusammenarbeit die Qualität erhöht und die Effizienz gesteigert werden.

3.5

Tierschutz

Im Dezember 2005 wurden in der Plenarsitzung des ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (STE 087) die Empfehlungen zur Haltung von Fischen in Farmen verabschiedet. Der Delegierte der Schweiz stellte dem Plenum die Beurteilung des Berichts der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur Kaninchenhaltung durch das Büro des Ausschusses vor. Die Revision der Empfehlungen zur Haltung des Rindviehs und der Empfehlungen zur Kaninchenhaltung wurde fortgeführt.

Am 15. Juni 2006 fand die 4. Multilaterale Konsultation zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (STE 123) statt, in der Änderungen in Anhang A einstimmig angenommen wurden. Diese Änderungen treten 12 Monate nach Annahme durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten in Kraft.

3.6

Umwelt- und Naturschutz

Der Rat für die Paneuropäische Strategie zur Erhaltung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (STRA-CO) trat im Rahmen der 4. Konferenz über die Biodiversität in Europa zusammen, die vom 22. bis 24. Februar 2006 in Plitvice (Kroatien) stattfand. Diese Konferenz war der gesamteuropäischen Stärkung der Synergien zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der Vorbereitung der wichtigsten Fragen für die 8. Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gewidmet, die im März 2006 in Curitiba (Brasilien) stattfand.

Ausserdem verabschiedete der STRA-CO einen Tagesordnungsentwurf für die weitere gesamteuropäische Umsetzung des Ziels des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, den Verlust der biologischen Vielfalt in gewissen Schlüsselbereichen bis 2010 zu verringern.

Über eine besondere Unterarbeitsgruppe des STRA-CO führt die Schweiz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Regierungen und europäischen Finanzinstitutionen ihre Bemühungen weiter, private Investitionen in die biologische Vielfalt in den Bereichen Landwirtschaft, Wald und Ökotourismus zu fördern.

Der Ausschuss für die Tätigkeit des Europarats auf dem Gebiet der biologischen und landschaftlichen Vielfalt (CO-DBP) tagte am 6. Februar 2006 in Strassburg. Er verabschiedete ein Arbeitsprogramm für 2006, das die Prioritäten weiterführt, die 5246

2005 in den Bereichen Landwirtschaft, Wald, invasive Pflanzen- und Tierarten sowie paneuropäisches ökologisches Netzwerk beschlossen worden waren. Die Schweiz hat erheblich zu diesen Arbeiten beigetragen, insbesondere im Rahmen der Vorarbeiten zu einem paneuropäischen ökologischen Netzwerk, das sie für vorrangig erachtet.

Ein Schweizer Experte wirkte in der Expertengruppe zur Schaffung des SmaragdNetzwerks für besonders schützenswerte Lebensräume und im Expertenausschuss zur Schaffung des paneuropäischen ökologischen Netzwerks mit, die am 9./10. Oktober 2006 in Strassburg tagten.

Des Weiteren nahm die Schweiz am Treffen zum Europäischen Diplom für geschützte Gebiete teil, das am 23./24. Januar 2006 in Strassburg stattfand.

Die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume (Berner Übereinkommen; STE 104) kamen vom 27. bis 30. November 2006 zusammen. Sie führten insbesondere ihre Arbeiten zum Schutz verschiedener Artengruppen (wirbellose Tiere, Amphibien, Reptilien, bedrohte Vögel) sowie zur europäischen Strategie über invasive nichteinheimische Arten fort. Ausserdem wurde auf Initiative der Schweiz die Situation des Wolfs in Europa geprüft. Der Antrag der Schweiz, den Schutz des Wolfs zu lockern, wurde dabei abgelehnt.

Das Europäische Übereinkommen für die Landschaft (STE 176) hat zum Ziel, den Schutz, die Pflege und die Gestaltung von städtischen und stadtnahen Landschaften sowie Kultur- und Naturlandschaften zu fördern, die Landschaft in die verschiedenen sachpolitischen Strategien zu integrieren und geschädigte Landschaften wiederherzustellen. Das Übereinkommen trat am 31. März 2004 in Kraft und zählt im Moment 25 Vertragsstaaten. 9 weitere Staaten, darunter die Schweiz, haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Es gibt Bestrebungen, das Ministerkomitee dazu zu bewegen, die materielle und institutionelle Grundlage des Übereinkommens durch den Beitritt der Europäischen Ministerkonferenz für Raumplanung (CEMAT) zu den Ausschüssen der Konvention (CO-DBP und CC-PAT) zu erweitern. Dieser Vorschlag wird vom Schweizer Vorsitz des Übereinkommens unterstützt. Auf fachlicher Ebene fand am 11./12. Mai 2006 in Slowenien das vierte Workshop-Treffen zur Umsetzung des Übereinkommens statt, das dem Thema
«Landschaft und Gesellschaft» gewidmet war. Die Workshops trafen sich noch einmal am 28./29. September 2006; dieses fünfte Treffen zum Thema «Qualitätsziele für Landschaften: Von der Theorie zur Praxis» fand in Spanien statt. Zu den Workshops in Spanien kamen 350 Regierungsvertreter und Experten aus über 30 Staaten. Beide Veranstaltungen fanden unter Schweizer Vorsitz statt.

3.7

Entwicklungsbank des Europarates

Das Berichtsjahr wurde geprägt durch die Umsetzung des im Jahre 2005 genehmigten Geschäftsplans 2005­2009. Das Hauptziel dieses Plans ist die Verstärkung der Tätigkeiten der Bank in Zentral- und Südosteuropa, wobei 50 Prozent der Kredite künftig für soziale Projekte in diesen Transitionsländern verwendet werden sollen.

Die Kreditvergabe im Berichtsjahr widerspiegelt die erfolgreiche Umsetzung der Strategie: In der ersten Hälfte 2006 gingen 75 Prozent der genehmigten Kredite an Transitionsländer; 2005 waren es noch 56 Prozent gewesen. Die Ausweitung der 5247

Aktivitäten in den Transitionsländern äussert sich auch in der Erhöhung ihres gesamten jährlichen Ausleihevolumens: Dieses wurde für das Berichtsjahr auf 1,8 Milliarden Euro erhöht (Vorjahr: 1,6 Mrd.). Die Bank wird ihre strikte Risikopolitik beibehalten, damit sie ihr AAA-Rating trotz der Ausdehnung der Kreditvergabe auf die risikoreichen Transitionsländer aufrechterhalten kann.

3.8

Nord-Süd-Dialog

Altnationalrat Claude Frei ist für eine weitere Zweijahresperiode zum Präsidenten des Exekutivrates des Nord-Süd-Zentrums mit Sitz in Lissabon gewählt worden. Das Zentrum hat u.a. in Lissabon, mit finanzieller Unterstützung des «Istituto Studi Mediterranei» von Lugano, ein Seminar zum Thema «Les droits des femmes dans la région euro-méditerranéenne: les femmes agents de changement» durchgeführt.

Ende Juli kündigte Italien auf den 1. Januar 2007 seine Mitgliedschaft im Zentrum auf. Damit umfasst dieses Teilabkommen noch 19 Mitgliedstaaten.

4

Kultureller Zusammenhalt und Pluralismus der Kulturen

4.1

Kultur und Kulturerbe

Die Schweiz war im Lenkungsausschuss für Kultur (CDCULT) vertreten. Ein Schwerpunkt der Arbeiten dieses Komitees lag im Berichtsjahr bei den Themen kulturelle Vielfalt und Kultur als Konfliktprävention. Im Bereich der technischen Assistenz wurde die «Kiev Initiative» lanciert, die als Fortsetzung und Erweiterung des von der Schweiz mitinitiierten STAGE-Projekts zu verstehen ist. Das Projekt hat zum Ziel, die Länder des Südkaukasus in der Entwicklung ihrer Kulturpolitik zu unterstützen (2003).

Im Bereich Kulturerbe war die Schweiz im Lenkungsausschuss für das Kulturerbe (CDPAT) vertreten und aktiv an der Erarbeitung und Leitung des Europäischen Kulturerbenetzes (HEREIN) beteiligt. Mit viel Erfolg wurde auch dieses Jahr der Europäische Tag des Denkmals in der Schweiz durchgeführt.

4.2

Erziehungs- und Hochschulwesen

Der Leitende Ausschuss für Höheres Bildungswesen und Forschung (CDESR) hielt 2006 seine fünfte Plenarversammlung ab. Der Leiter der Schweizer Delegation im CDESR wurde für eine einjährige Amtsdauer zum Präsidenten des Büros des CDESR wieder gewählt.

Im Rahmen seiner aktiven Rolle im Bologna-Prozess führte der CDESR im September 2006 ein Forum über «Legitimation der Qualitätssicherung im Hochschulbereich ­ Rolle von Behörden und Institutionen« durch. Das Thema betrifft eine der Schlüsselfragen und Hauptsorgen im Bologna-Prozess. Als Ergebnis des Forums wurde ein Empfehlungsentwurf erarbeitet, der von den CDESR-Mitgliedern genehmigt wurde.

5248

2004 fand im Rahmen von offiziellen Veranstaltungen zur Umsetzung des BolognaProzesses das Seminar «Verantwortung der öffentlichen Hand für Lehre und Forschung im Hochschulbereich» statt. Dabei wurden Empfehlungen über die Steuerung des Hochschulbereichs entworfen, die nun vom CDESR genehmigt wurden.

Abgesehen von den Arbeiten im Bereich der politischen Bildung (Abschluss des Europäischen Jahres der politischen Bildung) und im Bereich des Gedenkens (Ministerseminar in Prag und Terezin [Theresienstadt], 24./25. April 2006: «Erziehung zum Gedenken. Erziehung zur Prävention von Verbrechen gegen die Menschlichkeit») ist insbesondere auf die Arbeiten des Europarats auf dem Gebiet der Sprachenpolitik zu verweisen, die für die Schweiz nach wie vor von sehr grossem Interesse sind. Unser Land kann sich damit an den zahlreichen Entwicklungen in Europa aktiv beteiligen, was für beide Parteien von Nutzen ist.

An zwei Vorbereitungsseminaren betreffend gemeinsame politische Strategien und Standards hinsichtlich der Schulsprachen in Strassburg und Krakau sowie an der zwischenstaatlichen Konferenz vom Oktober 2006 in Strassburg nahm auch eine Schweizer Delegation teil. Im Zusammenhang mit dem Projekt HarmoS ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sehr daran interessiert, sich an den Entwicklungen eines solchen Rahmens auf europäischer Ebene aktiv zu beteiligen. Für eine enge Zusammenarbeit sprechen die gesammelten Erfahrungen und die zentrale Rolle, welche die Schweiz bei der Erarbeitung des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen gespielt hat.

Im Frühjahr 2004 wurde das Europäische Sprachenportfolio (ESP), das in der Schweiz für die Altersgruppe der 11- bis 15-Jährigen (ESP 2, obligatorische Schule) entwickelt worden war, vom Validierungsausschuss des Europarates verabschiedet.

Gegenwärtig wird es mehr oder weniger rasch und allgemein in den Schweizer Schulen eingeführt. Die Entwicklung des ESP 1 (7- bis 11-Jährige) und die Revision des ESP 3 (15-Jährige und älter) sind auf gutem Weg. Ein Schweizer Experte ist Mitglied des Validierungsausschusses, und der Präsident der Arbeitsgruppe für die Umsetzung des Sprachenportfolios gewährleistet die Koordination eines Projekts des Europäischen Fremdsprachenzentrums in Graz.

4.3

Jugend

Der Europarat hat die Jugendkampagne «Alle anders ­ alle gleich» lanciert. Sie findet von Juni 2006 bis September 2007 statt. Sie setzt sich für gelebte Vielfalt und Gleichberechtigung, für die Menschenrechte und die Partizipation der Jugendlichen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. In der Schweiz wird die Kampagne vom Bund gemeinsam mit der offenen Jugendarbeit und den Jugendorganisationen getragen. Umgesetzt wird die Kampagne, indem möglichst viele Jugendliche in lokalen oder regionalen Projekten die Anliegen der Kampagne erlebbar machen.

Unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherungen werden die Aktivitäten inhaltlich und teilweise auch finanziell von zahlreichen Bundesstellen unterstützt. Die operative Begleitung der Kampagne wird von INFOKLICK.CH ­ Kinder- und Jugendförderung Schweiz und von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sichergestellt.

5249

4.4

Sport

Im Rahmen der Vorbereitungen für den Budgetentwurf 2006 hat der Generalsekretär des Europarates vorgeschlagen, aus Spargründen die Aktivitäten der Zusammenarbeit im Bereich des Sports in einen neuen «Accord partiel» überzuführen. Das Jahr 2006 war somit ein Übergangsjahr, indem eine Expertengruppe (Ad-hoc-Komitee für den «Accord sur le sport», CAHAS) beauftragt wurde, eine Studie zur Zukunft des Sports im Europarat auszuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Studie wurden anlässlich des 17. informellen Treffens der europäischen Sportminister präsentiert, das am 20./21. Oktober 2006 in Moskau stattfand. Die Sportminister empfahlen, einen «Accord partiel élargi sur le sport» auszuarbeiten, der die künftige Zusammenarbeit im Europarat für diesen Bereich regelt. Die Schweiz wird später entscheiden, ob sie dem Accord beitreten will.

Das Ständige Komitee überwacht die Umsetzung des Europäischen Übereinkommens vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen (STE 120) und hat seine Aktivität hauptsächlich auf den Kampf gegen Gewalt im Zusammenhang mit Sportgrossveranstaltungen konzentriert. Dieses Jahr stand vor allem die Sicherheit an der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland im Zentrum des Interesses.

Anhand dieses Grossereignisses wurden im Europarat wichtige Fragen der Sicherheit behandelt und weiterentwickelt. Für die Schweiz war die Auswertung des Grossanlasses in Deutschland im Hinblick auf die Vorbereitungen für die UEFA EURO 2008 in Österreich und der Schweiz besonders wertvoll. Zudem wurden in der Schweiz neue Rechtsgrundlagen für Massnahmen zur Bekämpfung der Zuschauergewalt geschaffen, die insbesondere auch die sichere Durchführung der UEFA EURO 2008 unterstützen sollen. Mit diesen neuen legislativen Massnahmen erfüllt die Schweiz die Forderungen des genannten Übereinkommens und befindet sich als Nicht-EU-Land nun auf hohem europäischem Niveau, was die Sicherheit von Sportanlässen betrifft. Aufgrund eines Evaluationsberichts, den die Schweiz 2003 dem Ständigen Komitee überreichte, und eines Besuchs einer Expertengruppe des Europarates in der Schweiz im April 2005 verfasste der Europarat einen Bericht, der im Oktober 2006 veröffentlicht wurde. Die Evaluation des Europarates stellt der Schweiz grundsätzlich ein
positives Zeugnis aus.

Im Zusammenhang mit der Konvention des Europarates gegen Doping nahm die Schweiz wie üblich an zwei Sitzungen der «Begleitenden Folgegruppe» und an diversen Expertentreffen teil. Die Arbeiten in diesem Kalenderjahr hatten vor allem die Erstellung von Modell-Richtlinien für Präventionsprogramme und Vorbereitungsarbeiten für die Anpassung des Welt-Anti-Doping-Codes im Jahr 2007 zum Ziel.

5250

Finanzielle Beiträge der Schweiz an den Europarat im Jahr 2006 in Schweizerfranken

1. Ordentliches Budget

8 145 679

2. Beiträge an die Teilabkommen Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten: ­ Entwicklungsbank des Europarates ­ Teilabkommen im Sozial- und öffentlichen Gesundheitsbereich ­ Übereinkommen über die Ausarbeitung einer Europäischen Pharmakopöe ­ Gruppe für die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Missbrauch von und den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln (PompidouGruppe) ­ Europäisches Zentrum für gegenseitige Zusammenarbeit und Solidarität (Nord-Süd-Zentrum) ­ Europäisches Fremdsprachenzentrum (Graz) ­ Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (VenedigKommission)

60 501 63 627 180 093 61 706 81 692 94 506 110 450

EDI, Bundesamt für Kultur: ­ Europäischer Fonds zur Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen und der Verbreitung von Kino- und Fernsehfilmen «Eurimages»

875 000

EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen: ­ Teilabkommen in Sachen Jugendkarte, im Hinblick auf die Förderung der Mobilität der europäischen Jugend

12 191

EJPD, Bundesamt für Justiz: ­ Staatengruppe gegen die Korruption (GRECO)

18 006

UVEK, Bundesamt für Kommunikation: ­ Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

58 210

3. Weitere Beiträge Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten: ­ Projekt: «Strengthening Local Democracy in Bosnia and Herzegovina» ­ Europäischer Jugendfonds ­ Projekt: «Integration of the Greek Community within the Georgian State» ­ Seminar zum Internationalen Strafgerichtshof EDI, Bundesamt für Kultur: ­ Projekt: Europäisches Kulturerbenetz «HEREIN»

140 000 76 824 97 650 40 000 16 000

5251

in Schweizerfranken

UVEK, Bundesamt für Umwelt: ­ Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) ­ Europäisches Landschaftsübereinkommen Total Beitragssatz der Schweiz für das Ordentliche Budget im Jahr 2006: 2,3339 %.

(Zahlen von den zuständigen Ämtern mitgeteilt)

5252

68 000 46 500 10 246 635

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Rec(2006)1 / 11 janvier 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur le rôle des conseils nationaux de jeunesse dans le développement des politiques de jeunesse Rec(2006)2 / 11 janvier 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les Règles pénitentiaires européennes Rec(2006)3 / 1 février 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relatif à la Convention de l'UNESCO sur la protection et la promotion de la diversité des expressions culturelles Rec(2006)4 / 15 mars 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur la recherche utilisant du matériel biologique d'origine humaine Rec(2006)5 / 5 avril 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur le Plan d'action du Conseil de l'Europe pour la promotion des droits et de la pleine participation des personnes handicapées à la société: améliorer la qualité de vie des personnes handicapées en Europe 2006-2015 Rec(2006)6 / 5 avril 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative aux personnes déplacées à l'intérieur de leur propre pays Rec(2006)7 / 24 mai 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur la gestion de la sécurité des patients et de la prévention des événements indésirables dans les soins de santé Rec(2006)8 / 14 juin 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur l'assistance aux victimes d'infractions Rec(2006)9 / 12 juillet 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur l'admission, les droits et les obligations des étudiants migrants et la coopération avec les pays d'origine Rec(2006)10 / 12 juillet 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres relative à un meilleur accès aux soins de santé pour les Roms et les Gens du voyage en Europe Rec(2006)11 / 13 septembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur la mobilité transfrontalière des professionnels de santé et son incidence sur le fonctionnement des systèmes de soins Rec(2006)12 / 27 septembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur la responsabilisation et l'autonomisation des enfants dans le nouvel environnement de l'information et de la communication 5253

Rec(2006)13 / 27 septembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres concernant la détention provisoire, les conditions dans lesquelles elle est exécutée et la mise en place de garanties contre les abus Rec(2006)15 / 8 novembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur le contexte, les fonctions et les responsabilités d'une organisation nationale de transplantation (ONT) Rec(2006)16 / 8 novembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les programmes d'amélioration de la qualité pour le don d'organes Rec(2006)17 / 8 novembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les hôpitaux en transition: nouvel équilibre entre soins en établissement et soins de proximité Rec(2006)18 / 8 novembre 2006 Recommandation du Comité des Ministres aux Etats membres sur les services de santé dans une société multiculturelle

5254

Dienststellen, die Informationen über einzelne Tätigkeitsgebiete vermitteln können Wichtigste Entwicklungen, Programme zur Entwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat und OSZE; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Friedenspolitik und menschliche Sicherheit

Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung Internationale Angelegenheiten, Sektion Menschenrechte und Europarat; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht; EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechtspolitik

Minderheiten

EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht

Rassismusbekämpfung

EDI, Eidgenössische Kommission gegen Rassismus; EDI, Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Rechtliche Zusammenarbeit

EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung Internationale Angelegenheiten, EJPD, Bundesamt für Justiz, Abteilung Internationale Rechtshilfe; EJPD, Bundesamt für Polizei; BK, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter; BK, Sektion elektronischer Behördenverkehr

Strafrechtsfragen

EJPD, Bundesamt für Justiz, Dienst für internationales Strafrecht; EJPD, Bundesamt für Polizei

Gleichstellung von Frau und Mann

EDI, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

Flüchtlingsfragen

EDA, Politische Abteilung IV, Sektion humanitäre Politik und Migration; EJPD, Bundesamt für Migration

Medien

EJPD, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Abteilung Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; UVEK, Bundesamt für Kommunikation, Internationales; EVD, Wettbewerbskommission; EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Film

5255

Gemeinden und Regionen

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat und OSZE; EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht; EJPD, Bundesamt für Justiz, Föderalismusfragen; Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

Bevölkerung

EDI, Bundesamt für Statistik, Abteilung Bevölkerung und Beschäftigung

Migration

EJPD, Bundesamt für Migration

Raumplanung

UVEK, Bundesamt für Raumentwicklung, Internationale Angelegenheiten

Soziale Fragen

EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen, Internationale Angelegenheiten; EVD, SECO, Internationale Arbeitsfragen

Gesundheit

EDI, Bundesamt für Gesundheit, Internationales; EDI, Schweizerisches Heilmittelinstitut

Tierschutz

EVD, Bundesamt für Veterinärwesen, Internationales / Forschungskoordination

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz

UVEK, Bundesamt für Umwelt

Entwicklungsbank des Europarates

EDA, Politische Abteilung I, Sektion Europarat und OSZE; EVD, SECO, Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Nord-Süd-Dialog

EDA, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Abteilung Medien und Kommunikation

Kultur

EDA, Politische Abteilung V, Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik; EDI, Bundesamt für Kultur, Recht und Internationales

Denkmalschutz

EDI, Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

Bildung und Hochschulwesen

EDI, Staatssekretariat für Bildung und Forschung; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

Jugend

EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen, Internationale Angelegenheiten / Kinder-, Jugend- und Altersfragen

Sport

VBS, Bundesamt für Sport

5256

Websites der Bundesverwaltung Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/intorg/eurco.html Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat, Strassburg www.eda.admin.ch/strasbourg_pr/f/home.html

Websites des Europarates Europarat www.coe.int

Parlamentarische Versammlung assembly.coe.int

Übereinkommen des Europarates www.conventions.coe.int

Ministerkomitee www.coe.int/cm

Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) www.coe.int/congress

Entwicklungsbank des Europarates www.coebank.org

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte www.echr.coe.int

Menschenrechte www.coe.int/Human_Rights

Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten www.coe.int/minorities

Menschenrechtskommissar www.coe.int/T/E/Commissioner_H.R

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) www.coe.int/ecri

Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) www.cpt.coe.int/fr

Europäische Pharmakopöe www.pheur.org

Venedig-Kommission www.venice.coe.int

Nord-Süd-Zentrum www.nscentre.org

Kulturelle Zusammenarbeit www.coe.int/T/F/Coopération_culturelle

Stellen und Praktika in Strassburg www.coe.int/jobs

5257

5258