Fernmeldegesetz
Veröffentlichung der definitiv zugeteilten Carrier Selection Code(s) (CSC) Gemäss Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung der Kommunikationskommission (ComCom) betreffend das Fernmeldegesetz1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die definitiv zugeteilten Auswahlcodes wie folgt: CSC
Inhaberin
10774
Translumina Networks AG, Meriedweg 11, 3172 Niederwangen
Eine vollständige Liste mit den zugeteilten CSCs kann auf unsere Internetseite: http://www.eofcom.ch abgerufen werden.
Gemäss Artikel 10 Absatz 4 der oben erwähnten Verordnung müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die verpflichtet sind, die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen zu garantieren, die Auswahlcodes spätestens 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Betrieb zu nehmen.
Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Olivier Girard Tel. 032 327 55 75
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SR 784.101.112
7606
2007-2539