Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8315 Widersprechende/r Strellson AG (Strellson Ltd.), CH-8280 Kreuzlingen, IR-Marke Nr. 524 140 «+» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Sophie Giraud, FR-75012 Paris, IR-Marke Nr. 875 344 «+» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. März 2007 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 8315 wird zufolge Verzichts auf den Schutz für die angefochtene internationale Registrierung Nr. 875 344 «+» (fig.) in der Schweiz («Renonciation») als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

30. März 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2842

2007-0887