31

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs Uniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals pro 1898 wird hiermit über die Lieferung nachbezeichneter Tücher freie Konkurrenz eröffnet: Bedarf.

Breite Gewicht innert den per m.

Liefertermin 1898.

Leisten.

m.

cm.

g.

10,500 blaumeliertes Uniformtuch . . . . 135 750 1. März.

8,700 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

6,800 blaugrau Satin 140 750 1. April.

Die Preise werden festgesetzt wie folgt: Für das Uniformtuch auf Fr. 7. 40 per m.

,, das Manteltuch ,, ,, 6. 60 B ,, ,, den Satin ,, ,, 9. -- ,, ,, Schweizer-Fabrikanten, welche sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen bei dem Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen} der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltung).

Die Eingaben, für welche der Eingabetermin auf den 80. September 1S97 festgestellt ist, müssen von je einem der Offerte entsprechenden MusterStück (cirka 20 m.) begleitet sein.

Die Eingaben sind an die Oberpostdirektion, die Musterstücke dagegen an das Materialbnreau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion zu adressieren.

B e r n , den 14. August 1897.

Schweiz. Oberpostdirektion.

32

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 6400 Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1898.

Muster können beim Materialbnreau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zn übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postblnsen" versehen bis zum 30. September 1897, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 14. August 1897.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung aur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für K r i e g s m a t e r i a l " franko bis zum 29. August einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind 4er Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind franko P a c k u n g und f r e i von a l l e n S p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung und in den Zeughäusern eingesehen werden".

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

60 g

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell. ,



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I.

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03

18,500 18,500 18,500 2,000 -- 500 37,000 100 1,000 200 --50 100 --30 20 100 -- -- 100 700 --

n n n

200

n

200

50

* Grewehrriemen.

* Leibgurten.

* Bajonettscheidentaschen.

# Fasohinenmessertaschen, einfache.

* Faschinenmessertaschen mit zwei Schnallen.

* Bajonettscheiden mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

* Patronenbandonlières für Kavallerie.

* Säbelkuppel mit Schlagband für Kavallerie.

* Säbelknppel mit Schlagband für Train.

* Trommelkuppel mit Kniefell.

* Trompetertaschen.

* Tragriemen für Trompeten.

* Tragriemen für Trommeln.

* Fouriertaschen für Unberittene.

« Fonriertaschen für Berittene.

* Karabinerriemen.

* Kevolverfntterale mit Riemen.

% Lederne Schlagbänder.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage.

Offiziers-Keitzeuge, 1. Qualität, komplett.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Vollständige Kavallerie-Beitzeuge mit Zäumung.

Artillerie- unteroffiziers-Reitzenge, komplett.

f) Trainsättel von hrannem Zengleder, nach Modell der Zeichnung vom August 1882 nnd Modell.

Kavalleriesättel.

Ordonnanz 1853 nnd Modell.

Englische Kummete mit Knmmetriemen.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Kummetgeschirre ans nngesch wärztem Zengleder.

Ordonnanz vom 27. März 1876 und ; Paar Brustblattgeschirre (zum Fahren vom Bock aus) Zeichnung vom Dezember 1880.

aus nngeschwärztem Zeugleder.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

1 Paar Packtaschen für Kavallerie.

Gruppe.

Bedarf.

u.

700 -- 200 50 100 700 800 1000 400 100 -- -- 2000 100 800 800 1200 800 800 1200 -- 50 -- 1600 -- -- 800 800 --

III.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Kochgeschirrfutterale für Kavallerie.

Ordonnanz vom24. April 1874 und Modell.

Pferdetornister ans schwarzem Verdeckleder.

Offizierskoffer mit Einsatz.

Zeichnung und Modell.

,, ohne ,, Sattelkisten für Offiziers-Reitzenge.

Vorschrift u. Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Karabinerholftern.

Stallhalftern für Kavallerie.

Stallgurten.

Paar Packriemen.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Trainpeitschen.

Unterknmmete.

Modell.

Braunmelierte wollene Bironacdecken.

Muster und Vorschrift.

Graubraunmelierte wollene Kasernendecken.

Pferdedecken für Artillerie.

» i , Kavallerie.

Ordonnanz vom 2. Dezemher 1895.

Stanblappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeugvon 1876 Staublappen für Artillerie.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Futtersäcke für Kavallerie.

B Ordonnanz Ober das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Muster.

Fnttersäcke für Artillerie.

Blachen.

Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Zelteinheiten.

Muster.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Zngstrangen.

Paar Anstöße.

Fonragierstricke.

Ordonnons vom 2. Dezember 1895.

hänfene Schnür-Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.

Muster.

Eevolverschnüre.

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

III.

100 100 100 200 100

Gurtstücke zu Packgurten.

Leitseil-Handstücke.

lange Peitschen für Fahrer.

hänfene Schnür-Gurtstücke zu Trainsattelgurten.

Halfters tricke.

Stricke für Bivouacdecken.

Gletscherseile aus Seide, 30 m. lang.

Offizierssähel.

Säbel für Kavallerie.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbe).

Säbel für Infanterie-Feldweibel, Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infanterie-Fouriere und Spiellente.

Soldatenmesser, Modell 1890.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Striegel aus Stahlblech mit Hufräumer, für Kavallerie.

Striegel ans verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hufräumer aus Stahl.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt).

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferdeputzzeuge.

Hnfsalbbürsten mit Futteral, für Artillerie-Pferdeputzzeuge.

40

IV.

100 750

17,000 800 600 100 1,400 900 100

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

\ Ordonnanz vom 27. März 1876, Zeich| nung vom Dezember 1880 und Muster.

Modell.

/ Zeichnung vom Dezember 1878 und \ Supplement vom Januar 1880.

Modell.

Muster.

Zeichnung vom September 1884.

Zeichnung vom Juli 1896.

Ordonnanz and Modell.

Ordonnanz u. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Modell.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

\ Ordonnanz über das Artilleriepferde( putzzeng von 1876 und Modell.

Zeichnung und Modell.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876 und Modell.

co O5

Gruppe.

Bedarf.

IV.

1900 1900 50

96 600 350

54

320

800 500 2400 7180 VI.

4000

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Hnfsalbhüchsen.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

Schwämme.

Muster.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Feldstecher, großes Modell, ohne Etui und Schnur.

Modell.

» kleines Modell (mittelst Auszug und Schraube verstellbar), mit Schnur, ohne Etui.

Bickel.

Muster.

Schaufeln.

Weidenkörbe.

Depotparkkisten.

eiserne Bettstellen mit Federmatratzen.

Modell.

Cornets.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Bügel, kurze.

r, lange.

Baß trompeten.

Althorn, neues Modell.

Modell.

Barytons B.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Barytons B (Helikon).

Modell.

Barytons Es.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Trommel Schäfte (Zargen).

Modell 1884.

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder Modell 1886.

braunem Eisenholz.

Schlagfelle für Trommeln.

}> Muster.

Saitenfelle für Trommeln.

Signalpfeifen.

Modell vom November 1891.

Paar Gurthalterhaken aus Nickel.

Ordonnanz vom 14. Juli 1896.

Meter weißmetallene Litzen für Gradabzeichen, verNormalmuster vom September 1892.

silbert, l

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

VI.

1,500

Meter weißmetallene Litzen für Gradabzeichen, im Feuer vergoldet.

Meter weiße, wollene Litzen für Korporale.

,, orange, wollene Litzen für Gefreite.

Stück Schützenahzeichen für Infanterie.

· ,, ,, Kavallerie.

,, ,, Genie.

Ahzeichen für Distanzenschätzer, versilbert.

n n n vergoldet.

,, ,, Meldereiter.

Richterabzeichen für Waffenröcke.

,, ,, Westen.

goldgestickte Anker für Fahrpionniere I. Klasse.

Paar Achselnummern.

Signalpfeifenschnüre.

Trompeterschnüre.

Mnndstückschnüre.

Schlagbänder für Infanterie-Feldweibelsäbel.

Meter Exerzierwestentnch, ohne Strich.

,, Westentuch für militärischen Vornnterricht.

,, dunkel meliertes Hosentuch.

,, Reithosentuch.

,, Manteltuch für Kadfahrer.

,, Westentuch, dnnkelgrünmeliert.

,, Aufschlagtnch, Scharlach, extra fein.

,, ,, ,, m i t Strich.

,, ,, ohne Strich.

n ,, ,, karrnoisin, extra fein.

,, ,, ,, ohne Strich.

Normalmuster vom September 1892.

6,000 4,000 5,000 200 300

2,000 300 500

VII.

100 30,000 2,400 350 450 200 8,000 1,200 140 112 200 400 810 100 150

Ordonnanz 1875.

Ordonnanz vom 7. Juli 1881.

Ordonnanz vom 23. November 1894.

Ordonnanz vom 21. August 1894.

TI

Ordonnanz vom 23. November 1894.

Ordonnanz vom 30. April 1897.

Ordonnanz 1875.

Modell vom November 1891.

Modell 1875.

Normalmuster und Vorschrift.

Normalmnster 1880.

Gruppe.

Bedarf.

VII.

100 120 80 12,760 230 570 290

2,500 14,000 339 90 45 200

33 6

80 100 380 400

90

tìegenstand.

Meter Anfschlagtnch, schwarz, mit Strich.

,, ,, blau, mit Strich.

» grün, ,, ,, grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé, rohe Futterleinwand, schwarzes Glanzfntter (Lustrine), graues Glaozfntter für Bereiterblousen.

Steifleinwand.

Taschendrilch, 160 cm. breit.

Flanell für Mäntel der Fortwachen.

Stoff für Arbeitskleider.

Drilch für Bereiterwesten.

Passement (schwarz).

(iros Kteinnnlsknopie.

,, Beinknöpfe, 19 mm.

,, schwarze Beinknöpfe, 18 mm.

16 mm.

,, weiße Bemknöpfe.

,, große Knöpfe für Wachtmäntel.

,, kleine' ,, ,, ,, kg. Haften und Ringli.

Gros Hosenschnallen.

,, Hosenhaften.

Mützen für Bereiter.

,, ,, Pferdewärter.

Stallbinsen.

Stallschürzeu.

Pelzmützen für Pestnngstrnppen.

Paar Pelzhandschuhe ,, ,, . Gamaschen ,, .

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Normalmuster 1880.

Normal muster.

Qualitätsmnster.

Modell.

Grappe.

VII.

1t

VIII.

Gegenstand.

Bedarf.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Model).

37,000 19,000

Patronenschlaufen.

Gewehrputzzeugtäschchen.

600 70,000 50,000

Paar Schäfte für Kavalleriestiefel.

Büchsen Schnhfett.

,, Riemenwichse.

Paar fertige Schäfte aus Kalbleder für Militärschuhe, natnrfarben.

Sortimente Bodenleder.

Paar Schnürriemen (Lacets) ans Fisch leder, imitiert, mit Drahtspitze.

Paar Militärschuhe aus Kalbleder.

Modell 1896.

Modell 1889.

Ordonnanz 1893.

Qualità tsmnster.

n

Muster und Vorschriften.

Muster.

Muster und Vorschrift.

B e r n , den 4. August 1897.

Bidg. Kriegsmaterialverwaltung, Technische Abteilung.

40

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Spengler- und Dachdeckerarbeiten (Holzcement- und Ziegelbedachung), sowie die Erstellung von Blitzableitungen für das Militärverwaltungsgebäude und das Beamtenwohnhaus in Andermatt werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Direktion der eidgenössischen Bauten in Bern (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) und auf dem Bureau des Herrn Bauführer Stoll in Andermatt zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift; ,,Angebot für Bauten in Andermatt" bis und mit dem 27. August nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 14. August 1897.

Direktion der eidg. Bauten«

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Übertrittes des bisherigen Inhabers in eine anderweitige Stellung wird anmit die Stelle des Fortverwalters in Dailly zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Offiziere, welche nm diese Stelle sich zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen nebst Ausweis über Befähigung zur Instruktion in der Festungsartillerie dem unterzeichneten Departement bis 24. August nächsthin einzureichen.

Besoldung nach Gesetz.

Bern, den 12. August 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Kanzlisten II. Elasse der Centralpulververwaltung nen zu besetzen. Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 20. August nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 7. August 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

41

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers bei dem demnächst zu errichtenden Hauptzollamt im Bahnhof Luzern wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen von solchen Bewerbern, welche im Zolldienste erfahren sind, werden bis und mit 21. August 1897 von der Zolldirektion in Basel entgegengenommen.

B e r n , den 7. August 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Controleurstelle beim schweizerischen Hauptzollamt in Singen (Großherzogtum Baden) wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen von solchen Bewerbern, welche im Zolldienst praktisch erfahren sind, werden bis und mit 21. August von der Zolldirektion in Schaffhansen entgegengenommen.

B e r n , den 10. August 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch das Bundesgesetz betreffend Organisation des eidgenössischen Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-Departements vom 26. März 1897 geschaffene Stelle eines Sekretärs fUr das kaufmännische Bildungswesen wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Dem Inhaber dieser Stelle liegt die Überwachung des kaufmännischen Bildungswesens und insbesondere die Inspektion der vom Bunde subventionierten Handelsschulen ob.

Gehalt im Rahmen des oben genannten Gesetzes.

Anmeldungen sind bis zum 6. September nächsthin an die Handelsabteilung des unterzeichneten Departements zu richten.

B e r n , den 16. August 1897.

Eidgenössisches Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-Departement.

42

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines französischen Übersetzers bei der Handelsabteilung des eidgenössischen Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-Departements wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber haben sich über vollständige Beherrschung der französischen und deutschen Sprache auszuweisen; außerdem ist die Kenntnis anderer Sprachen erwünscht.

Besoldung im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend Organisation des eidgenössischen Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-Departements vom 26. März 1897.

Anmeldungen sind bis zum 6. September nächsthin an die Handelsabteilung zu richten.

B e r n , den 16. August 1897.

Eidgenössisches Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-Departement.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, zum Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung und über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 4. September 1897 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse; 2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregisteri ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 14. August 1897.

Die Telegraphendirelction : Fehr.

43

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h and p o r t o frei zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Bellevue (Genf). Anmeldung bis zum 31. August 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Bern.

3) Briefträger in Lauterbrunnen (Bern).

4) Briefträger in Arni bei Biglen Anmeldung bis zum 31. August (Bern).

1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Briefträger in Täuffelen (Bern).

6) Dienstchef beim Hauptpostbureau Bern.

7) Postablagehalter in Neuewelt (Baselland). Anmeldung bis zum 31. August 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Postcommis in Sursee.

· Anmeldung bis znm 31. August 9) B · ft ~ . n h r 1897 bei der Kreispostdirektion in v 9) Briefträger m Schwyz.

J Luzern 10) Paketträger in Schaffhausen.

j 11) Briefträger in Schlieren (Zürich).

,, 89Anmeldung bis zum 31.August ,, ,, . ,, ..

. ' > 1897 bei der Kreispostdirektion m 12) Briefträger m Hedingen (Zürich).

Zürich.

13) Briefträger in Pfäffikon (Zürich). J 14) Telegraphist in Thundorf (Thurgau). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. August 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Postablagehalter und Briefträger in Epagny (Freiburg). Anmeldung bis zum 24. August 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postcommis in Basel.

l Anmeldung bis zum 24. August 8) Zwei Bureaudiener beim Hauptpost- \ 1897 bei der Kreispostdirektion in bureau Basel.

* j Basel4) Postcommis in Baden. Anmeldung bis zum 24. August 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

44 5) 6) 7) 8) 9) 10) 10) 11) 12) 13)

14)

Postcommis in Zürich.

Briefträger in Zürich 15 (Unterstraß).

Anmeldung bis zum 24. August Briefträger in Zürich 8 (Fluntern). 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Posthalter und Briefträger in Thundorf (Thurgau).

, Postcommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 24. August n · ·· · -ni. t ( 1897 bei der Kreispostdirektion in Briefträger m Ebnat-Kappel.

J St. fallen.

Telegraphist in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 21. August 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Telegraphist in Mattwil (Thurgau). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. August 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Telegraphist und Telephonist in Mels (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 300 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 21. Augnst 1897 bei; der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Thun. Jahresgehalt Fr. 960.

Anmeldung bis zum 21. August 1897 heim Telegraphenbureau in Thun.

Hans E o n r a d H i r s , von Dielsdorf, geh. den 26. März 1842, welcher seiner Zeit nach Amerika ausgewandert und von welchem seit Herbst 1866 keine sichere Kunde mehr in seine Heimat gelangt ist, sowie allfällige hierorts unbekannte Erben desselben werden hiermit aufgefordert, sich binnen 9 Monaten von heute an in der Kanzlei des unterzeichneten Gerichtes zu melden, ansonst der Abwesende als tot erklärt und dessen in waisenamtlicher Verwaltung liegendes Vermögen im Betrage von Fr. 34,000 den hierorts bekannten Erben aushingegeben würde.

D i e l s d o r f , den 24. Februar 1897.

(O.F.993) [2/8]

Namens des Bezirksgerichtes, Der G e r i c h t s s c h r e i b e r : Hess.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 33.

Bern, den 18 August 1897.

L Allgemeines.

680. ( /97) Betriebseröffnung der Eisenbahn Spiez-Erlenbach.

33

Die Betriebseröffnung der Eisenbahn Spiez-Erlenbach mit den Stationen Erlenbach, Oey-Diemtigen, Spiez und Wimmis, sowie der Haltstelle SpiezMoos hat am 16. August 1897 stattgefunden. Die für den Verkehr mit diesen Stationen herausgegebenen Tarife sind daher mit obigem Zeitpunkt in Kraft getreten.

Bern, den 17. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

III. Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

681. ( /97) Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr J S (exkl. Brünigbahn), B R, RVT und V Z -- N 0 B und Bötebergbahn, gültig vom Tage der Betriebseröffnung der Linien Thalweil-Zug, Eglisau-Schaffhausen und Luzern-Immensee (i. Juni 1897) an. Ergänzung.

88

Mit sofortiger Gültigkeit wird der obgenannte Tarif durch Aufnahme nachstehender Taxen ergänzt: 293



il Ss

§5

Bern nach und TOD

Einfach* Fahrt

I Fr.

152 150 148 112 137 134 128 146 144 140

Hin- u. Rückfahrt <·

n*

3-

II

via II

in

Î

Fr. Fr.

Znrich-Wiedikon . Langnau-luzirn-Thalweil 15.85 11.10 7.95 Zürich-Enge . . .

15.65 10.95 7.80 n ZUrich-Wollishofen n 15.40 10.80 7.70 Thalweil . . . .

Langnaa-Lnzern 14.80 10.35 7.40 Borgen-Oberdorf .

14.30 10.-- 7.15 n Sihlbrugg . . . .

13.95 9.80 7.11 ,, B«ar 13.35 9.35 6.70 Bendlikon-Kilchberg Langnao-Luzirn-Thalwiil 15.20 10.65 7.60 RUschlikon . . .

15.-- 10.50 7.50 B Oberrieden-Dorf . .

,, 14.60 10.25 7.30

I

II

in

Fr.

Fr.

Fr.

1

24.80 16.95 11.60

1

23.20 15.90 10.85

1

21.95 15.05 10.80

1 24.45 16.75 11.45 1 24.10 16.50 11.30 1 22.45 15.40 10.50

1 21.05 14.45 9.85 1 23.80 16.30 11.15 1 23.50 16.10 11.1 22.90 15.70 10.75

!·= i 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4

Bern, den 17. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

682. (38/97) Personentarif Brünigbahn -- Schweiz, vom i. April 1897. Neuausgabe.

In Aufhebung und Ersetzung des obgenannten Tarifes tritt mit 1. September 1897 eine Neuansgabe in Kraft, in welche auch Taxen für den Verkehr mit der Spiez-Erlenbach-Bahn aufgenommen worden sind.

Bern, den 16. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

683. (38/97) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Belgien, Niederlande und England über Bettingen bezw. Ulflingen, vom 15. Juni 1897.

Anhang.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1897 an tritt der obgenannte Anhang betreffend direkte Gepäckabfertigung auf Cook- und Gazebilleten ab schweizerischen Stationen nach England in Kraft.

Basel, den 17. August 1897.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

294

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

88

684. ( /97) Gütertarif STB -- G B. Neuausgabe.

Am 1. September 1897 tritt der obige Tarif in Kraft, durch welchen sämtliche Angaben für den Verkehr mit der schweizerischen Seethalbahn im Gütertarif S C B, A S B etc. -- G B, vom 1. Juni 1890, ersetzt und letzterer, sowie die Nachträge dazu gänzlich aufgehoben werden.

Exemplare des neuen Tarifs können bei unserem kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen bezogen werden.

Luzern, den 16. August 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

685. (88/97) Gütertarif S C B -- Sihlthalbahn. Neuausgabe.

Mit 1. September 1897 tritt eine Neuansgabe des obgenannten Gütertarifes in Kraft.

Basel, den 17. August 1897.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

686. (88/97) Gütertarif J S etc. -- S C B (Heft II), vom i. Februar 1891. Nachtrag IX.

Mit 1. September 1897 tritt zu obgenanntem Gütertarif ein Nachtrag IX in Kraft, enthaltend Distanzen für die Station Fräschels.

Basel, den 17. August 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

687. (88/97) Gütertarif Berner Oberland-Bahnen -- Schwele. Nordostbahn (IV. Heft), vom i. September 1892. Neuausgabe.

Eine Neuausgabe des obgenannten, im Publikationsorgan Nr. 30/97, Position 649, auf 31. August 1897 gekündeten Tarifes tritt am 1. September 1897 in Kraft.

Der Verkaufspreis pro Exemplar beträgt 30 Cts.

Bern, den 17. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

295

688. (88/97) Gütertarif Brünigbahn-- Schweiz. Nordostbahn (III. Heft), vom i. September 1892. Neuausgabe.

Eine Neuansgabe des obgenannten, im Publikationsorgan Nr. 30/97, Position 649. auf 31. August 1897 gekündeten Tarifes tritt am 1. September 1897 in Kraft: Der Verkaufspreis pro Exemplar beträgt 30 Cts.

Bern, den 17. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

689. (88/97) Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und Berner Oberland-Bahnen, vom i. Juli 1892. Neuausgabe.

Eine Neuansgabe des obgenannten, im Publikationsorgan Kr. 30/97, Position 649, anf 31. August 1897 gekündeten Tarifes tritt am 1. September 1897 in Kraft.

Der Verkaufspreis pro Exemplar beträgt 20 Cts.

Bern, den 17. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

690. (88/97) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel SCB -- Central- undWestschweiz, vom 1. Oktober 1881 (Neuauflage vom 1. Januar 1896). Nachtrag H.

Mit 1. September 1897 tritt zu obgenanntem Ausnahmetarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 17. Augnst 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

691. (88/97) "feil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1896. Ergänzung.

Anf den 1. September 1897 wird die Station Yverdon der Jura-SimplonBahn mit folgenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif Kr. 7 für den Transport von Bier in Fässern auf Seite 45 nnd 46 des obigen Tarifs einbezogen :

296

nach Yverdon 5000 kg. 10000 kg.

von

Cts. pro 100 kg.

Augsburg 390 371 " Bamberg 487 457 Erlangen 471 443 Kulmbach 526 491 München C. B 414 394 München 0. B 418 397 München S. B 416 395 Nürnberg C. B 457 429 Planegg 414 394 Zürich, den 17. Angnst 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

692. (88/97) Taxen für Cementtransporte im württembergischschweieerischen Verkehr.

Mit 1. September 1897 treten für die Beförderung von Cément in Wagenladungen von 10000kg. nachstehende direkte Taxen in Kraft: Allmendingen-Schlieren 85 Cts. pro 100 kg.

Blaubeuren-Schlieren 88 ,, ,, 100 ,, Zürich, den 17. Angnst 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

693. (88/9i) Teil II, Heft H B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife vom i. Juni Ì895. Ergänzung.

Für die Beförderung von Holz, wie in der Güterklassifikation des Teils I B der deutsch-schweizerischen Tarife, als unter den Ausnahmetarif Nr. l fallend aufgeführt, in Wagenladungen von 10000 kg. tritt mit 1. September 1897 nachstehende Taxe in Kraft: Zwischen Hagenau und Unterterzen . . 162 Cts. pro 100 kg.

Zürich, den 17. August 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

694. (88/97) Teil H der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom i. August 4888. Sistierung des Verkehrs mit Rivarolo Dock.

Bezugnehmend auf das Ausschreiben 590 in Nr. 27 dieses Organs, vom 7. Jnli 1897, machen wir bekannt, daß der Verkehr mit der Station Rivarolo Dock laut Mitteilung der italienischen Bahnen bis auf weitere Anzeige sistiert werden muß.

Lwzern, den 14. Augnst 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

297

(88/97) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Centralund Westschweiz, vom i. September 1891.

Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Ostschweiz, vomi. Januar 1897.

Gütertarif Genf transit -- Basel loco und transit, vom i. Januar 1890.

Anwendung der Taxen für Sendungen von oder nach der P L M-Station Marseille-Arenc.

Die in den obgenannten Gütertarifen für Marseille (Juliette und St. Charles) gültigen Frachtsätze sind ebenfalls anwendbar auf Sendungen von oder nach.

Marseille-Arene.

Bern, den 13. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

695.

(88/97) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom i. Januar 1897. Aenderung.

696.

Die Position ,,Waren, nicht besonders genannte" in der Warenklassifikation der Ausnahmetarife des obgenannten Gütertarifs erhält nachstehende Fassung : Für Wagenladungen Für von Einzel- Sendungen von Sendungen mindestens 10000 5000 1000kg.

kgkg.

Seit«

Bezeichnung der Guter

36 78

Marchandises non dénommées \ Waren, nicht besonders genannte/

Ansnahmetarife Kr.

32

-

21/a, 32 21/a, 32

Hern, den 17. August 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

697.

88

( /97) Ausnahmetaxen für Spiritustransporte Galicien -- Schweiz.

Mit 1. September 1897 treten für die Beförderung von Spiritus in Wagenladungen von 10000 kg. ab Lembere, Tarnów und Wieliczka nach der Schweiz nachstehende Frachtsätze in Kraft:

298

nach

Romanshorn

Aarau

von

Basel

Bnrgdorf

Delsberg

Centimes pro 100 Kilogramm

Lemberg . .

Tarnów . .

Wieliczka .

549 465 444

649 565 544

607 523 502

722 638 617

671 587 566

Zürich, den 14. August 1897.

Namens der Verbandesverwaltungen: Direktion der Schireiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

698.

(88/97) Ausnahmetarif für Schafe und Borstenvieh Ungarn -- Delle transit etc. per Paris und weiter, vom i. Mai 1893.

Nachtrag III.

Am 1. September 1897 tritt zum oben bezeichneten Tarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend direkte Taxen ab Györ und Szombathely.

St. Gallen, den 17. August 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Vereinigten Schwelzerbahnen.

(88/97) Niederländisch-italienischer Gütertarif via Gotthard, vom 4. März 1897. Réexpédition in Chiasso transit und Pino transit.

Die außeritalienischen Schnittsätze für Lebensmittel als Eilstückgut auf Seite 22 des obigeu Tarifes finden vom 1. September 1897 an auch bei ümkartierung der Sendungen in Chiasso transit uud Pino transit ohne Berechnung einer besonderen Umkartierungsgebühr Anwendung.

Für die Umkartierung sind die Bestimmungen unter Ziffer 2 a nnd 2 b auf Seite 189 des Tarifes maßgebend.

Luzern, den 13, August 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

699.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

700. (38/97) Saarkohlentarif Nr. 9. Nachtrag 3.

Kachtrag 3 zu dem Saarkohlentarif Nr. 9,- vom 1. Mai 1895, kommt am 15. August 1897 zur Einführung. (Gratis.)

299

Derselbe enthält die Einbeziehung der Stationen Lauterburg Hafen und Straßbarg für den Versand.

Straßburg, den 7. August 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 13. August 1897: 1. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Brünigbahn, sowie Brienz Seestation einerseits and den Stationen der Bödelibabn und der Berner Oberlandbahnen, sowie Bönigen See und Interlaken Brienzersee anderseits.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen Stationen der Brünigbahn einerseits und solchen der Jura-Simplem-Bahn, Bulle-Romont-Bahn, Visp-Zermatt-Bahn, Schweiz. Centralbahn (inklusive aarg.

Südbahn und Wohlen-Bremgarten), Schweiz. Nordostbahn, Gotthardbahn, Schweiz. Südostbahn, Vereinigten Schweizerbahnen, Huttwil-Wolhusen-Bahn, Emmenthal bah n, Schweiz. Seethalbahn, Rigibahn, Rigikaltbad-Scheideggbahn, Lanterbrunnen-Mürrenbahn, Bödelibahn, Thunerseebahn, Spiez-ErlenbachBahn, Brienz-Rothornbahn, sowie des Vierwaldstätter-, Thuner- und Brienzersees anderseits und zwischen Luzern (Dampfschiffstation) und Stationen der Schweiz. Centralbahn im Transit über die Brünigbahn.

3. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Petroleum, roh and raffiniert, Blau- und Grünöl, ferner Mineralteer und mineralische Schmieröle, dann Rohbenzin (Petroleumnaphta) in Fässern oder Cisternen (Reservoirwagen), von Stationen der k. k. priv. Kaiser Ferdinands Nordbahn, der k. k. priv. österr. Nordwestbahn und der südnorddeutschen Verbindungsbahn der k. k. priv. österr.-ungar. Staatseisenbahngesellschaft, dann der k. k. österr. Staatsbahnen (Linien in Galizien und der Bukowina) nach Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, sowie nach Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Schweiz. Südostbahn, der Schweiz. Seethalbahn, der Schweiz. Centralbahn und der Jura-Simplon-Bahn.

4. Heft III der Tarife für den direkten Güterverkehr der Stationen der Schweiz. Centralbahn mit Stationen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der Sihlthalbahn).

5. Nachtrag IX zum Heft II der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit der Schweiz. Centralbahn), enthaltend
in Hauptsache Distanzen für die neu eröffnete Güterstation Fräschels.

6. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für die Beförderung in .gewöhnlicher Fracht von Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ab Basel SCB nach Stationen der central- und westschweizerischen Eisenbahnen, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

300

7. Anhang zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Schweiz -- Belgien, Niederlande und England via Bettingen, bezw. Ulflingen, enthaltend Gepäcktaxen bis und ab Basel.

Genehmigt am 14. August 1897: Heft III der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Schweiz. Normalbahnen einerseits and denjenigen der Brünigbahn und der Berner Oberlandbahnen anderseits (Verkehr Brünigbahn -- N O B).

Genehmigt am 16. August 1897: 1. Aufnahme von Taxen für die Relationen Augsburg, Bamberg, Erlangen, Kulmbach, München C. B., München 0. B., München S. B., Nürnberg C. B. und Planegg -- Yverdon in den Ausnahmetarif Nr. 7 für Bier in Fässern des Teiles II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

2. Direkte Taxen für Eisen der Specialtarife I und II in Wagenladungen von 10000 kg. für den Verkehr zwischen den Nordostbahnstationen Baden, örlikon, Töß, Winterthur und Zürich H. B., sowie der Vereinigten Schweizerbahnenstation Rüti einerseits nnd den sächsischen Stationen Bodenbach loco und transit, Tetschen loco nnd transit, Grottan, Kratzau nnd Reichenberg loco nnd transit anderseits, via Lindau.

3. Direkte Taxen für den Transport zerlegter Maschinen in Einzelsendungen nnd Wagenladungen von 5000 kg. zwischen Töß nnd Kratzau, Station der sächsischen Staatsbahnen.

4. Heft IV der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Schweiz. Normalbahnen einerseits und denjenigen der Brünigbahn nnd der Berner Oberlandbahnen anderseits (Verkehr B O B -- N 0 B).

Genehmigt am 17. August 1897: 1. Aufnahme von direkten Taxen für die Relationen Bern -- ZürichWiedikon, Zürich-Enge, Zürich-Wollishofen, Bendlikon-Kilchberg, Rüschlikon und Oberrieden-Dorf via Langnau-Luzern-Thalweil nnd Bern-Thalweil, HorgenOberdorf, Sihlbrugg und Baar via Langnau-Luzern in den Personen- und Gepäcktarif für den direkten Verkehr der Jura-Simplon-Bahn, der BulleRomont-Bahn, der Traversthalbahn nnd der Visp-Zermatt-Bahn mit der Schweiz. Nordosthahn und der Bötzbergbahn.

2. Direkte Frachtsätze für Cementtransporte in Wagenladungen von 10000 kg. ab den württembergischen Stationen Allmendingen und Blaubenren nach Schlieren, Station der Schweiz. Nordosthahn.

3. Aufnahme eines direkten Frachtsatzes für die Relation HagenauUnterterzen in den Ausnahmetarif Nr. l für Holz des Heftes IIB des Teiles II der
südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Angnst 1897 die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes der 12 km. langen Normalbahn Spiez Erlenbach auf den 16. August 1897 bewilligt. An dieser Linie liegen die Stationen Spiez, Wimmis, Öy-Diemtigen und Erlenbach, sowie die Personenhaltestelle Spiez-Moos.

301

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1897

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18.08.1897

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