Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Coop/Carrefour (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Am 26. Oktober 2007 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obengenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten, in welchem Coop mit Sitz in Basel, mittels Kapitalbeteiligung die Kontrolle über die Distributis AG mit Sitz in Dietlikon und Distributis Moncor SA mit Sitz in Villars-sur-Glâne (Carrefour) zu erwerben.

Coop ist das zweitgrösste Detailhandelsunternehmen in der Schweiz. Ihre Aktivitäten umfassen die Bereiche Food, Near-Food und Non-Food sowie weitere Dienstleistungen. Mit zahlreichen Verkaufsstellen ist Coop in der gesamten Schweiz präsent.

Carrefour ist ein internationales Unternehmen und ebenfalls im Detailhandel tätig, im Speziellen im Bereich Hypermärkte. Ihre Tätigkeiten konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Food und Near-Food.

Gegenstand der Prüfung sind einerseits die Beschaffungsmärkte, auf denen die Detailhändler ihren Lieferanten gegenüberstehen (vorgelagerte Märkte) und andererseits die Absatzmärkte, auf denen die Detailhändler ihren Endkonsumenten gegenüberstehen (nachgelagerte Märkte).

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Gemäss Artikel 43 KG haben nur die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Parteirechte.

28. Dezember 2007

8718

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2007-2983