Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9195 Widersprechende Dr. Wolman GmbH, Dr.-Wolman-Str. 31­33, D-76547 Sinzheim, IR-Marke Nr. 270 807 «Interdens» gegen Widerspruchsgegnerin Leroy Merlin Participations, Rue Chanzy, F-59260 Lezennes, IR-Marke Nr. 921 021 «INTENS» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Oktober 2007 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 9195 wird zufolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widerspruchsgegnerin schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

23. Oktober 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-2635

7635