Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde) Personen, die gefährliche Hunde halten, sollen neu einer Gefährdungshaftung unterstellt werden. Als Varianten werden eine Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf sämtliche Hundehalter und Hundehalterinnen und eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgeschlagen.
Vernehmlassungsfrist: 15. September 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Privatrecht, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 54, Fax 031 322 42 25 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
26. Juni 2007
2007-1501
Bundeskanzlei
4365