Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8359 Widersprechende/r ALDI GMBH & Co KG, D-45 476 MUELHEIM A.D. RUHR, IR-Marke Nr. 634 865 «CARLINI» gegen Widerspruchsgegner/in CARLA spol. s r.o., CZ-544 00 Dvur Kralové nad Labem, IR-Marke Nr. 877 387 «Carla» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Januar 2007 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8359 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 877 387 «Carla» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klassen 29 und 30 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

31. Januar 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2007-0272