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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Parkettarbeiten.

Die Parkeitarbeiten für das Dependenzgebäude der Pferderegleanstalt In Thun und für das Wohnhaus der eidg. Liegenschaftsverwaltung In Thierachern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Parkettarbeiten in Thun und Thierachern" bis und mit dem 20. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 10. Juli 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schieferdecker-, Holzcementbedachungs- und Spenglerarbeiten, sowie die Erstellung der Blitzableitungen für das Postgebäude in Frauenfeld werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes in Frauenfeld zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Frauenfeld" bis und mit dem 26. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13. Juli 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

902

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Die Erstellung einer Umzäunung In Stein, Eisen und Holz um die Zeughäuser und Werkstätten des eidg. Kriegsdepot in Thun und 2. die Erstellung von Blitzableitungen [auf die Gebäude der eidg. Konstruktionswerkstätte in Thun.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotforulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten in Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 16. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. Juli 1897.

Direktion der eidg-. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Marmorarbeiten fUr dia Schalterhalle des neuen Postgebäudes in Zürich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Schmid-Kerez, Bahnhofstraße 14, Zürich, znr Einsicht aufgelegt.

Ubernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 17. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. Juli 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Spengler- und Schieterbedachungsarbeiien für das Postgebäude in Winterthur werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Dorer & Füchslin, Florastraße 13, in Zürich, znr Einsicht aufgelegt.

Ubernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Winterthur" bis und mit dem 19. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. Juli 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

903

Stellen-Ausschreibung.

Nachdem das Bundesgesetz betreffend Organisation der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements, vom 27. März 1897, mit dem I. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, werden die darin vorgesehenen Stellen hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben, nämlich: A. Kanzlei des Departements.

Departementssekretär.

Adjunkt.

Übersetzer.

Registratur..

4 Kanzlisten.

B. Technische Abteilung.

Direktor.

Inspektor für die bautechnische Sektion (Bahnbau und Bahnunterhalt).

Inspektor für die maschiuentechnische Sektion (Kollmaterial, Traktionsdienst, Specialbahnen und Dampfschiffe).

Inspektor für die betriebstechnische Sektion (Fahrplanwesen, Zngsdienst, Stationsdienst, Streckenbewachung, Vollziehung des Arbeitsgesetzes, Bahnpolizei, Behandlung von Unfällen und Betriebsgetährdungen).

8 Kontrollingenienre für den Bau und Unterhalt der Bahnen.

2 Kontrollingenieure für die eisernen Brücken.

5 Kontrollingenieure für die Special- und Nebenbahnen.

3 Kontrollingenieure für das Kollmaterial.

2 Kontrollingenieure für die Dampfschiffe.

5 Betriebsbeamte.

II. Sekretär.

l Kanzlist I. Klasse.

3 Kanzlisten II. Klasse.

C. Administrative Abteilung.

Direktor.

Inspektor für das Tarif- und Transportwesen.

Inspektor für daa Rechnungswesen und die Statistik.

1 I. Tarif beamter.

4 II. Tarif beamte.

2 II. Sekretäre (l des Direktors und l der Sektion für das Rechnungswesen und die Statistik).

Mathematiker.

Statistiker.

2 Kanzlisten II. Klasse (l für die Sektion Tarif- und Transportwesen, l für die Sektion Rechnungswesen und Statistik).

Bis zum Inkrafttreten des allgemeinen Besoldungsgesetzes, vom 2. Juli 1897, sind die Besoldungen nach folgenden Klassen festgesetzt: I. Klasse: Fr. 6000--8000.

Departementssekretär, technischer Direktor, administrativer Direktor.

II. Klasse: Fr. 5000--7000.

Adjunkt des Departementssekretärs, Inspektoren der technischen und der administrativen Abteilung, I. Kontrollingenieure, I. Betriebsbeamte.

904 ni. Klasse: Fr. 4COO-55CO.

II. Kontrollingenienre, II. Betriebsbeamte, Übersetzer, II. Sekretäre, I. Tarifbeamte, Mathematiker.

IV. Klasse: Fr. 3500--4500.

Registratur, II. Tarifbeamte, Statistiker.

V. Klasse: Fr. 3000-4000.

Kanzlisten I. Klasse.

VI. Klasse: Fr. 2000--3500.

Kanzlisten II. Klasse.

VII. Klasse: Bis auf Fr. 2500.

Zeitweise eingestellte Hülfsarbeiter.

Der Bundesrat wird das Besoldungsmaximum für jede einzelne Beamtung im Rahmen vorstehender Ansätze festsetzen. Beim Eintritt eines Beamten gilt die Minimalbesoldung als Regel. Tüchtige Leistungen in bisherigen Stellungen können jedoch berücksichtigt werden.

Bewerber um diese Stellen wollen ihre Anmeldungen, unter genauer Bezeichnung der Stellen, um welche sie sich bewerben, sowie nnter Beifügung eines curricnlum vitse nnd der Ausweise über Befähigung, Bildungs§ang, bisherige Thätigkeit etc., dem unterzeichneten Departement bis zum . August nächsthin schriftlich einreichen.

Die bisherigen Beamten und Angestellten der Eisenbahnabteilnng gelten ohne anderes als angemeldet, unter vorbehält der Zuteilung der Funktionen nach Maßgabe des neuen Organisationsgesetzes und des in Ausführung desselben erlassenen Bundesratsbeschlusses vom 13. Juli 1897.

B e r n , den 14. Juli 1897.

Post- und Elsenbalmdeparteiuent, Eisenbalmabteilung.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch das Gesetz vom 26. März 1897 neu geschaffene Stelle eines Adjunkten, Stellvertreters des Sekretärs, auf dem politischen Departement wird hiermit zar Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Studienzeugnisse nebst einem französisch und deutsch verfaßten Lebensabriß einzureichen, sich über eine gute juristische Bildung, sowie über die Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache auszuweisen. Die Kenntnis anderer Sprachen, namentlich des Italienischen und des Englischen, wäre erwünscht.

Besoldung: Fr. 5000--7000.

Die Anmeldungen sind bis zum 20. Jnli nächsthin an das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den 16. Juni 1897.

Politisches Departement.

905

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Verwalters für die schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchnngsanstalten ist durch einen wissenschaftlich gebildeten, praktisch erfahrenen Landwirt zu besetzen. Die Besoldung beträgt Fr. 5000--7000.

Anmeldungen schweizerischer Bewerber sind bis Ende laufenden Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 5. Juli 1897.

Schweiz. Landwlrtschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fallo sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Eysins (Waadt). Anmeldung bis zum 27. Juli 1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Rue.

Anmeldung bis zum 27. Juli 3) Postablagehalter, Briefträger und 1897 bei der Kreispostdirektion in Bote in Epesses.

Lausanne.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Gurmels (Cormondes).

5) Briefträger in Zollikofen. Anmeldung bis zum 27. Juli 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 27. Juli 6) Postdienstchef in Locle.

1897 bei der Kreispostdirektion in 7) Posthalter in Bayards (Neuenburg). Neuenbnrg.

8) Postcommis beim Hanptpostbureau Basel.

Anmeldung bis zum 27. Juli 9) Postkonduktenr für den Postkreis 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Basel.

10) Zwei Bureaudiener und Packer beim Hauptpostbureau Basel.

906 11) Zehn Postcommis beim Hauptpostbureau Zürich.

12) Packer beim Hanptpostbureau Anmeldung bis zum 27. Juli Zürich.

1897 bei der Kreispostdirektion in 13) Briefträger in An bei Wädenswil Zürich.

(Zürich).

14) Briefträger in Neuhausen (Scliaffhansen).

15) Postcommis beim Hauptpostbureau Anmeldung bis zum 27. Juli St. Wallen.

1897 bei der Kreispostdirektion in 16) Briefträgerin Kaltbrnnn (St. Gallen). St. Gallen.

17) Telegraphist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 24. Juli 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

18) Telephongehülfe in Zürich. Besoldung wird bei der Wahl festgesetzt.

Anmeldung bis zum 24. Juli 1897 bei dem Telephonchef in Zürich.

1) 2) 3) 4) fy 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12)

13) 14)

Anmeldung bis zum 20. Juli Briefkastenleerer in Bern.

1897 bei der Ereispostdirektiou Briefträger in Kalchofea (Bern).

in Bern.

Postcommis in Winterthur.

Anmeldung bis zum 20. Juli Postcommis in Zürich.

1897 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Dietikon (Zürich).

Zürich.

Briefträger in Kreuzungen-Station.

Postcommis in Korschach. Anmeldung bis znm 20. Jnli 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Ablagehalter, Briefträger nnd Bote in Jenins (Granbünden). Anmeldung bis zum 20. Juli 1897 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

Zwei Postcommis in Chiasso.

Anmeldung bis zum 20. Juli 1897 bei der Kreispostdirektion in Briefträger, Packer und BureauBellinzona.

diener in Airolo.

Adjunkt der Telegrapheninspektion Chur mit Sitz in Beilenz. Jahrasgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. Jnli 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

Telegraphist und Telephonist in Therwil (Baselland). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depsschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 460 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 17. Jnli 1897 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Telegraphist in Zürich III B (Außersihl). Jahresgehalt Fr. 400 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 19. Jnli 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Telegraphist in Eheineck (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Juli 1897 hei der Telegrapheninspektion in St. (ialien.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

No 28.

Bern, den 14. Juli 1897.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

603.

(28/91) Personen- und Gepäcktarif V SB -- STB, vom i. Juli '1892. Verlängerung.

Der oben bezeichnete, im Publikationsorgan Nr. 18/1897 unter Ziffer 342 auf 31. Juli 1897 gekündete Tarif bleibt bis auf weiteres noch in Kraft.

St. Gallen, den 12. Juli 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

604. ( 28 /97) Plakattarif der Schweig. Nordostbahn für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete, vom i. Juni 1891.

Neuauflage.

Mit 15. Juli 1897 tritt eine Neuauflage des obigen Plakattarifs, einige Änderungen und Ergänzungen enthaltend, in Kraft.

Zürich, den 13. Juli 1897.

Direktion der Schweiz.

255

Nordostbahn.

605. C 28 /»') Taxen für die Benutzung der Lokalzüge während der Dauer des kantonalen Schützenfestes in Bern, vom 18.--27. Juli 4897.

Berichtigung.

Für die Benutzung der Lokalzüge, welche während des obgenannten Festes zwischen dem ßahnhofe Bern und dem Festplatz Wylerleld ausgeführt werden sollen, werden SpfdulMllete zum Preis von 20 Cts., gültig während des Festes für je eine Fahrt von Bern nach Wylerfeld oder von Wylerfeld nach Bern, ausgegeben. Diese Billete sind im Bahnhofe Bern am Billetschalter, auf Wylerfeld an der besondern Ausgabestelle beim Einstdgeplats zu beziehen : deren Lösung in den Zügen ist nicht zulässig. Ketonrbillete und halbe BiÜete werden nicht abgegeben. Die gewöhnlichen Billete haben in diesen Zügen keine Geltung.

Basel, den 2. Juli 1897.

Direktorinm der Schweiz. Centralbahn.

606. ( 28 .97) Distanzenzeiger SCB -- ASB vnd W B, vom 4. Januar 4896. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1897 an treten folgende Teildistanzen in Kraft: Effektiv- und TarifKilometer.

Aarau transit -- Immensee via Lenzburg-Muri *) 55 Lenzburg transit -- Immensee via Muri 46 Basel, den 13. Juli 1897.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

*] Bemerkung im Distanzenzeiger.

607.

(28;97) Personentarif E B -- KOB, vom i. Januar -1890.

Nachtrag I.

Mit dem 1. August 1897 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, durch welchen die infolge Eröffnung der neuen Linien Schaffhausen-Eglisau und Thalweil-Zug eintretenden Distanz-und Taxänderungen zur Durchführung gelangen.

Burgdorf, den 13. Juli 1897.

Direktion der Emmenthnlbahn.

256

608. ( 28 /97) Distaneeneeiger AS B und W B -- STB, vom 1. Januar 1S96. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1897 treten folgende Teildistanzen und Gepäcktaxen in Kraft: Effektiv- und Gepäck- und Tarifkilometer Expreßgut pro 100 kg.

Lenzburg transit -- Immensee via Muri . . .

46 Fr. ü. 30 Kotkreuz transit -- Immensee 8 ,, --.40 Basel, den 13. Juli 1897.

Direktorium der Schweiz. Centrulbahn.

609. ( 28 /97) Distanzenzeiger S C B, ASB^ und STB -- und H W B, vom 'L Januar Ì896. Ergänzung.

LEE

Mit Gültigkeit vom 1. August 1897 an tritt folgende Teildistanz und Gepäcktaxe in Kraft: Effektiv- und Gepäck- und Tarifkilometer Expreßgut Taxe pro 100 kg.

Langenthal transit -- Immensee via Olten-Aarau 89 *) Fr. 4. 45 Busti, den 13. Jnli 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

*) Bemerkung im Distanzeazeiger.

610. ( 28 /97) Tarif und Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften und Schulen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und von Expreßgut im gegenseitigen direkten Verkehr der Thunerseebahn, Spiez-Erlenbach-Bahn, Bödelibahn, Berner Oberlandbahnen (exkl. Schynige Platte-Bahn), Brünigbahn, Briene-RothornBahn, Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren, Wengernalpbahn, Drahtseilbahn Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach (See)Gießbach (Hotel), Vitznau-Rigibahn, Rigi-Kaltbad-ScheideggBahn und den Dampf schiff g esellschaften für den Thuner-, Brienzer- und Vierwaldstättersee.

Mit 1. August 1897 tritt der obgenannte Tarif und Distanzenzeiger an Kraft.

Bern, den 13. Juli 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Baliu.

557

B. Verkehr mit dem Auslande.

28

611. ( /97) Personentanf badische Bahn -- V S B, vom i. Dezember Ì883.

Mit sofortiger Wirksamkeit wird die Gültigkeitsdauer sämtlicher Retourbillete im vorerwähnten Tarif erhöht auf 3 Tage his 100 km. Entfernung und auf l Tag mehr für jede angefangene weitere 100 km. Entfernung.

St. Gallen, den 13. Juli 1897.

Direktion der Vereinigten Schneizerbahnen.

612. ( 28 /97) Personen- und GepäcMaxen für Auswanderer im Vericekr Zürich -- Antwerpen.

Mit 1. Augnst 1897 treten für Auswanderer, die in Gesellschaften von mindestens 30 Personen zusammen reisen und die sich durch Vorlage ihres Answanderungsvertrages, der von einem in der Schweiz patentierten Auswandernngsagenten ausgestellt sein muß, legitimieren, folgende ermäßigte Fahrpreise in Kraft: Gepäck pro 100 kg.

b Fahrpreis JH. Kl.

« Strecken Strecken mit Zürich H. B. nach Antwerpen Fr. 16. 45 ohne 100 kg.

pro Person.

Freigepäck Freigepäck Fr. 25. -- Fr. 14. 80 Gültigkeitsdauer 2 Tage.

An Kinder von 4--10 Jahren werden halbe Billete abgegeben, und es werden für dieselben bei Berechnung der Gepäcktaxen b 50 kg. Freigepäck in Abzug gebracht.

Zürich, den 10. Jnli 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

613. ( 28 /97j Tarif internatzonal G. V. Nr. 205 für den RundreiseverJsehr Paris etc. -- Schweiz, Deutschland und OesterreichUngarn, vom 10. Mai 4895. Teilweise Neuausgabe.

In Anfhelmng und Ersetzung des Kapitels II im obgenannten Tarif tritt am 20. Jnli 1897 ein neuer Tarif international (G. V.) Nr. 205 der französischen Ostbahn in Kraft, enthaltend Taxen für Enndreisen nach der Schweiz, Süddentschland etc.

Bern, den 6. Juli 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahu.

258

61-4. ( 28 /97) Tarif commun G. V. Nr. 205 für Rundreisen au ermäßigten Preisen ab Stationen der P L M. Nachtrag III.

Zu obgenanntem Tarif tritt am 20. Juli 1897 der Nachtrag III in Kraft, enthaltend neue Taxen für die Rundreisen Nr. 5 und 6.

Bern, den 6. Juli 1897.

Direktion der Jnra*Simplon»Bahn.

( 28 /97) Barèmes internationaux G. V. Nr. 20i und 202 für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden im französisch-schweizerischen etc. Verkehr, vom i. Januar 1896.

Ergänzung.

Vom 1. Angust 1897 an werden in Zürich direkte Billete einfacher Fahrt nach Cherbonrg über Beifort-Paris zu folgenden Preisen ausgegeben : I. Klasse . . .

Fr. 110. 40 II. ,, ...

,, 75. 15 Bern, den 13. Jnli 1897.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

615.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

616.

28

( /97) Ausnahmetarif Nr. 1 für Bier in Fässern, vom i. Dezember Ì891. Nachtrag II.

Mit 1. August 1897 tritt zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif nnd zum Nachtrag I.

Basel, den 13. Jnli 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

( 28 /97) Ausnahmetarif Nr. 3 für Lebensmittel, vom 4. Mai 1894. Nachtrag H.

Mit dem 1. August 1897 tritt zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zu den Bemerkungen des Haupttarifs.

Basel, den 13. Juli 1897.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

617.

259

( 28 /97) Tarife für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der J S, B R und R V T, sowie im direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich, vom i. Juni '1891. Sündigung.

Das oben bezeichnete Imprimât (inkl. Nachträge I--IX) wird hiermit ·auf 31. Oktober 1897 gekündigt.

Über das an dessen Stelle tretende Tarifheft wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erfolgen.

Bern, den 10. Juli 1897.

Direktion der Jnra-Siuiplun-Bahn.

618.

( 2s /97) Gütertarif S C B, AS B etc. -- GB. Neuausgabe.

Am 1. August 1897 tritt für den Güterverkehr S C ß , A S B -- G B ein neuer Tarif in Kraft, welcher bei den beteiligten Stationen bezogen werden kann.

Die in dem bisherigen Tarif vom 1. Juni 1890 enthaltenen Taxen für den Verkehr mit der Schweiz. Seethalbahn werden in einen separaten Tarif .aufgenommen, dessen Ausgabe mittelst besonderer Publikation angezeigt wird.

Basel, den 13. Juli 1897.

Direktorinin der Schweiz. Centralbalm.

619.

B. Verkehr mit dem Auslande.

620.

28

( /97) Südösterreichisch-ungarisch-deutscher Gütertarif.

Aenderung.

Auf Seite 34 des Nachtrages VII zum Tarif für den südösterreichischungarisch-deutschen Güterverkehr, vom 1. Dezember 1888, wird die Bemerkung 4) zu Konstanz, Schaff hausen und Singen N 0 B ,,Nur gültig für Rosinen von Smyrna" in ,,4) Nur gültig für Weintrauben, getrocknete, Weinbeeren (Cibeben, Korinthen nnd Rosinen)" abgeändert.

Zürich, den 13. Juli 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

621. ( 28 /97) Getreidetarif Bayern -- Genf, vom 20. November -7870.

Kündung.

Der Ausnahmetarif für Getreide etc. aus Bayern nach Genf loco und Genf transit (Frankreich), vom 20. November 1879, nebst Nachtrag I tritt .auf den 15. Oktober 1897 gänzlich außer Kraft.

Zürich, den 10. Juli 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

260

622. C 28 /97) Teil H, Heft 4, der belgisch-Basler Gütertarife, vom i. Januar 4893. Nachtrag III.

Am 1. August 1897 tritt zum obgenannten Tarifheft ein Nachtrag III in Kraft. Derselbe enthält in der Hauptsache Änderungen und Ergänzungen des Gleichstelltmgsverzeichnisses der belgischen Stationen.

Bern, den 10. Juli 1897.

Direktion der Jara-Simplon-Bahn.

623. ( 28 m) Kombinierter Schiffs- und Bahnverkehr für Transporte von Getreide etc. der süddeutschen Donaudampfschifffahrtsgesellschaft mit den schweizerischen Eisenbahnen.

Die laut unserer Bekanntmachung in Nr. 25 des Publikationsorganes vom 23. Juni unter Nr. 563 im Rückvergütungsweg zugestandene Anwendung der Taxen des Ausnahmetarifs Nr. IV, vom I.September 1895, auf Getreidesendungen der süddeutschen Donaudampfschiffahrtsgesellschaft via Passau wird auch auf bezügliche Sendungen nach den Stationen der V S B Rorschach bis Winterthnr (inkl. Toggcnburgerbahn) und Rapperswil bis Dübendorf, sowie Wald bewilligt.

Zürich, den 13. Juli 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

624. (28/97) Reexpedüionstarif Basel badischer Bahnhof transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz, vom 45. Oktober 4896.

Provisorischer Nachtrag.

Am 1. August 1897 tritt zum obgenannten Tarif ein provisorischer Nachtrag in Kraft. Derselbe enthält Ausnahmetaxen für einige Artikel mit Herkunft von, bezw. Bestimmung nach Amsterdam und Rotterdam.

Bern, den 8. Juli 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Buhii.

625. ( 28 /97) Güterverkehr Délie transit und Basel S C B transit (Belgien) -- Westschweiz. Verlängerung der Gültigkeit von Ausnahmetaxen.

Die unter Ziffer 334 des Publikationsorgans Nr. 17 vom 28. April 1897 gekündeten Ausnahinetaxen bleiben bis zur Einführung eines Nachtrages I zum Reexpeditionstarif Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland) -- Westschweiz, vom 1. September 1896, in Kraft.

Bern, den 9. Juli 1897.

Direktion der Jura-Siiuplon-Bahn.

261

626. ( 28 /9î) Tarif spécial commun de transit für den Transport via Genf von Baumwollgarn und Gütern aller Art db schweizerischen Stationen nach Marseiile, St. Louis-du-RMne, La Ciotat, Toulon et Cette und umgekehrt, vom i. Februar 4896. Nachtrag I.

Am 1. August 1897 tritt znm obgenannten Gütertarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen der Transportbedingungen.

Bern, den 10. Juli 1897.

Direktion der Jura-Siniplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

28

627. ( /97) Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August Ì888. Ergänzung.

Für rohe Kalisalze: Kainit, Karnallit, Kieserit (Bergkieserit), Krngit und Sehönit, sämtlich in Stücken oder gemahlen, auch mit Torfmull, Torfstaub oder Eisenoxyd gemischt, welche in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder hierfür zahlend nach Italien zur Aufgabe gelangen, treten am 1. August 1897 für eine Anzahl deutscher Stationen auf den anßeritalienischen Strecken Ausnahmetaxen in Kraft; Auskunft über die Taxen erteilt unser kommerzielles Bureau.

Luzern, den 13. Juli 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

628. (28/97) Wagenstellung für Holz- und

Eisentransporte.

Mit Rücksicht auf den zur Zeit herrschenden Mangel an langen, offenen Wagen werden im diesseitigen Binnenverkehr, sowie im Verkehr von Stationen unseres Verwaltungsbereicbs nach Stationen der preußischen Staatsbahnen für Holz- und Eisensendungen bis Ende August 1897 auch gewöhnliche offene, für den Zweck geeignete Wagen unter Beistellung eines Schutzwagens, jedoch ohne Erhöhung der tarifmäßigen Fracht, verwendet werden.

Straßburg, den 6. Juli 1897.

tienernldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

262

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 10. Juli 1897: Interner Gütertarif der elektrischen Straßenbahn Aubonne-Allaman.

Genehmigt am 12. Juli 1897: 1. Nachtrag zum annexe au tableau des prix à percevoir poni- le transport de sociétés anglaises d'excursions de Londres à Baie, Delémont, Pontariier et Genève et retour, enthaltend Gepäcktaxen.

2. Nachtrag II zum allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. l für den Transport von Bier in Fässern, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Nachtrag II zum allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 3 für den Transport in beschleunigter Fracht von Lebensmitteln, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zu den Bemerkungen des Haupttarifes.

4. Entwurf III eines Tarifes für den Transport von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen einigen Stationen der Jnra-Simplon-Bahn einerseits und Amiens, Boulogne, Calais und London anderseits via Pontavlier-Paris.

Genehmigt am 13. Juli 1897: 1. Nachtrag I zum Distanzenzeiger in Metern und effektiven Kilometern der Jura-Simplon-Bahn.

2. Neuauflage des Plakattarifes der Schweiz. Nordostbahn für Lust- und Rundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

3. Anwendbarkeit der Taxen für ,,Smyrna-Rosmen" im Verkehr mit Schaff hausen, Konstanz und Singen N 0 B, enthalten im Nachtrag VII zum südösterreichisch-ungarisch-deutschen Gütertarif auf Sendungen von ,,Weintrauben, getrockneten, Weinbeeren (Cibeben, Korinthen und Rosinen)".

4. Aufnahme von Teildistanzen für die Relationen Aarau transit -- Immensee via Lenzbnrg-Muri und Lenzburg · transit -- Immensee via Muri in den Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderungvon Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn einerseits und der aarg. Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten anderseits.

5. Heft II der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Gotthardbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der Schweiz. Centralbahn, der aarg. Südbahn und Bremgarten).

6. Nachtrag l zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen Stationen der Emmenthalbahn_.einerseits und Stationen der Schweiz.

Nordostbahn anderseits, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

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7. Nachtrag I zum Heft I der Tarife für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Thunerseebahn, der Spiez-Erlenbach-Bahn, sowie der Bödelibahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisen bahnen anderseits, enthaltend neben verschiedenen ändern Ergänzungen und Änderungen Taxen für den Verkehr mit der Spiez-Erlenbach-Bahn.

8. Tarif für die direkte Beförderung von Personen nebst Distanzenzeiger zur Taxberechnung für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, von Kranken und Leichen, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Gepäck und Expreßgut im Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Nordostbahn und Bötzbergbahn einerseits und denjenigen der Schweiz. Seethalbahn anderseits.

9. Entwurf 11 eines Tarifes und Distanzenzeigers zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften nnd Schulen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im gegenseitigen Verkehr zwischen der Thunerseebahn, Spiez-Erlenbach-ßahn, Bödelibahn, Berner Oberlandbahnen (exklusive Schynige Plattebahn), Brünigbahn, Brienz-Rothornbahn, Bergbahn Lauterbrnnnen-Mürren, Wengernalpbahn, Drahtseilbahnen Thunersee-St. Beatenberg und Gießbach (See) - Gießbach (Hotel), Viznau-Rigibahn, Rigi-Kaltbad-Scheideggbahn und Dampfschiffgesellschaften für den Thuner-, Brienzer- und Vierwaldstättersee.

10. Änderung der Bestimmungen betreffend die Gültigkeitsdauer der Retpurbillete im Personentarif für den Verkehr zwischen Stationen der badischen Staatsbahnen einerseits und solchen der Vereinigten Schweizerbahnen anderseits.

11. Aufnahme von Teildistanzen und Gepäcktaxen für die Relationen Len'zbnrg transit -- Immensee via Mari nnd Rotkreuz -- Immensee in den Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der aarg. Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten einerseits und der Schweiz. Seethalbahn anderseits.

· 12. Aufnahme von Teildistanzen und Gepäcktaxen für die Relationen Langenthal transit -- Aarau transit, sowie Aaraa transit -- Immensee in den Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen
und für die Abfertigung von Leichen, Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der Schweiz. Centralbahn, der aarg. Südbahn und WohlenBremgarten, sowie der Schweiz. Seethalbahn einerseits und der Langen thalHuttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn anderseits.

13. Direkte Personentaxen I. nnd II. Klasse einfacher Fahrt für die Relation Zürich H. B. -- Cherbourg via Beifort-Paris.

14. Aufnahme von Ausnahmetaxen und Distanzen für den Transport von rohen Kalisalzen, wie Kainit, Karnallit, Kieserit (Bergkieserit), Krugit und Schönit in Wagenladungen von 10000 kg. ab den deutschen Stationen Anderbeck, Aschersleben, Baalberge, Bernsburg, Engeln, Staßfurt und Vienenburg nach Pino, Chiasso und Peri transit in den Teil II des deutsch-italieuischen Gütertarif es.

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2. Sonstige Mitteilungen.

Das schweizerische Eisenhahndepartement hat, gestützt auf die ihm seiner Zeit vom Bundesrate erteilte Ermächtigung, die Verwaltungen der schweizerischen Transportanstalten eingeladen, Frachtbriefe, welche auf Papier gedruckt sind, das den Anforderungen des Nachtrages III zum Transportrèglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffverwaltungen, vom 1. März 1897 (Zusatz zu § 59), nicht entspricht, noch bis Ende Oktober 1897 unbeanstandet zur Abstempelung gemäß § 59, Absatz 5, des Transportreglements zuzulassen.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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1897

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3

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28

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14.07.1897

Date Data Seite

901-906

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10 017 943

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