Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben enthält Kriterien zur präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts. Zudem sollen neue Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verstärken. Herkunftsangaben, die auf einen geografischen Ursprung hinweisen, der für eine besondere Qualität, den Ruf oder eine andere Eigenschaft der Ware ursächlich ist (sog. geografische Angaben), sollen neu auch für nicht-landwirtschaftliche Waren in ein Register aufgenommen werden können. Solche geografische Angaben sowie Ursprungs-bezeichnungen sollen schliesslich unter strengen Voraussetzungen als Garantie- oder Kollektivmarken in das Markenregister eintragen werden können.Der Revisionsentwurf des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen sieht vor, dass das Schweizer Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft vorbehalten ist und nur von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden darf. Die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz hingegen dürfen von allen gebraucht werden, wenn das bezeichnete Produkt tatsächlich aus der Schweiz stammt. Dies gilt neu nicht nur für Dienstleistungen, sondern auch für Waren.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Recht & Internationales, Stauffacherstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 377 72 00, Fax 031 377 79 09 www.ige.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Dezember 2007

2007-2905

Bundeskanzlei

8505