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Nachtrags-Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Tiefenkastel, beziehungsweise nach Filisurer Brücke.

(Vom 11. Oktober 1897.)

Tit.

Mit unserer Botschaft vom 17. März 1897 unterbreiteten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbesehluß betreffend K o n z e s s i o n einer e l e k t r i s c h e n E i s e n b a h n (teilweise Straßenbahn) von C h u r über C h u r w a l d e n nach T i e f e n k a s t e l zu Händen des Herrn Georg Brügger-Vieli in Churwalden. Da dieses Gesuch noch nicht erledigt ist, entsprechen wir einem Wunsche des Konzessionsbewerbers und beantragen Ihnen nachträglich einige Änderungen an dem vorgelegten Beschlußentwurfe.

Herr Brügger-Vieli teilte nämlich dem Eisenbahndepartement mittelst Zuschrift vom 29. Juli 1897 mit, infolge der Annahme des bündnerischen Eisenbahngesetzes durch die Volksabstimmung vom 20. Juni 1897 habe das Initiativkomitee für die elektrische Straßenbahn Chur-Churwalden-Tiefenkastel beschlossen, als Endstation Filisurbrücke anzunehmen. Mittelst einer weiteren Zuschrift vom 8. August abhin legte er abgeänderte Vorlagen vor, indem er sich anerbot, wenn nötig, die Übersichtskarte mit dem neuen Tracé in 250 Exemplaren nachzuliefern. Da es sich um eine bloße Änderung des Tracés handelt, dispensierte ihn das Eisenbahndepartement von dieser Nachlieferung.

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Dem neuen technischen Berichte entnehmen wir, daß auch für dieses Projekt grundsätzlich angenommen wurde, es solle die Maximalsteigung nicht mehr als 7 °/o betragen. Das Tracé ist von Chur bis zur Haìtstelle Lai (km. 19,s) dasselbe wie für das ursprüngliche Projekt. Statt aber nun in das Thal des Heidbaches abzubiegen, bleibt die Bahn auf der Poststraße bis zum Osteingang des Dorfes Bräenz und soll von hier längs dem Abhang unter Brienz durchgeführt werden bis zur Straßenkulmination Surava-Kulm (Einmündung der Landwasserstraße in die Albulastraße), Cote 971.

Von Surava-Kulm könne wieder die Poststraße benützt werden durch Alvaneu-Bad bis zum Endpunkt der Bahn bei der Landwasserbrücke, circa 1,8 km. vor dem Dorfe Filisur, Cote 980. Die Bahn komme im ganzen mit 16,000 Metern in die Straße und mit 17,600 Metern auf eigenen Bahnkörper zu liegen. Der Höhenunterschied betrage zwischen Chur und Parpan 966 und zwischen Parpan und Filisurbrücke 671 Meter oder durchschnittlich 4,9 °/o Steigung, bezw. Gefall.

Der summarische Kostenvoranschlag sieht vor: I. Bahnanlage und feste Einrichtungen.

A. Organisation u n d Verwaltung . . . . F r . 134,400 B. Verzinsung des Baukapitals ,, 43,700 C. Expropriation ,, 100,800 D. Bahnbau: 1. Unterbau Fr. 672,000 2. Oberbau ,, 672,000 3. Hochbau und mechanische Einrichtungen . . . . ,, 285,600 4. Telegraphenleitungen etc. ,, 33,600 ,, 1,663,200 II. Rollmaterial ,, 218,400 HI. Mobiliar und Gerätschaften ,, 11,800 Unvorhergesehenes . . . . . . . . . ,, 177,700 Total

Fr. 2,350,000

oder Fr. 70,400 per Kiometer der Bahnlänge.

Die A u s g a b e n der B e t r i e b s r e c h n u n g werden veranschlagt wie folgt: I. Allgemeine Verwaltung Fr. 11,000 II. Unterhalt und Aufsicht der Bahn . . . . ,, 44,000 III. Expeditions- und Zugsdienst ,, 15,000 Übertrag

Fr. 70,000

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Übertrag

Fr. 70,000 ,, 24,000 ,, 10,000

Total

Fr. 104,000

IV. Fahrdienst V. Diverses An E i n n a h m e n sind vorgesehen : 1. Personenverkehr 2. Güterverkehr 3. Gepäckverkehr

Fr. 132,000 ,, 89,000 ,, 11,000 Total

Fr. 232,000

Von dem Einnahmenüberschuß von Fr. 128,000 sei die Einlage in den Erneuerungsfonds (33,6 km. à Fr. 500) mit Fr. 17,000 in Abzug zu bringen, so daß ein Reinertrag von Fr. 111,000 verbleibe, welcher circa 4,7 °/o des Anlagekapitals ausmache.

Der Kleine Rat des Kantons Graubünden ließ sich mit Schreiben vom 5. dieses Monats dahin vernehmen, er habe keine Veranlassung, gegen die beabsichtigten Traceänderungen Einsprache zu erheben.

Für die Benützung der Straße gelten diejenigen Bestimmungen, welche der Kleine Rat in Anlehnung an einen großrätlichen Beschluß vom 23. Mai 1896 mit Beschluß vom 9. Februar 1897 aufgestellt habe.

Wir beantragen Ihnen, den mit Botschaft vom 9. März 1897 vorgelegten Beschlußentwurf mit nachstehenden Ä n d e r u n g e n anzunehmen : 1. Im Titel, sowie im Ingreß ist ,, T i e f e n k a s te l t t durch ,, F i l i s u r e r B r ü c k e " zu ersetzen.

2. Statt ,,einer Eingabe des Herrn G. Brügger-Vieli etc." ist zu sagen: ,,dreier Eingaben des Herrn G. Brügger-Vieli in Churwalden vom 24. Oktober 1896, 29. Juli und 8. August 1897".

3. Nach ,,2. einer Botschaft des Bundesrates vom 17. März 1897" ist hinzuzufügen: ,,sowie einer Nachtragsbotschaft vom --. Oktober 1897".

4. In der zweitletzten Zeile des Artikels 21 sind die Worte ,,für lebende Tiere", die mit Artikel 12, Lemma 2, im Widerspruch stehen und versehentlich in den Entwurf aufgenommen wurden, zu streichen.

5. Das Datum des Beschlusses des Kleinen Rates von Graubünden in Art. 26 ist vom 9. Dezember 1896 auf den 9. Februar 1897 richtig zu stellen.

448 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 11. Oktober

1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

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Nachtrags-Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Chur über Churwalden nach Tiefenkastel, beziehungsweise nach Filisurer Brücke. (Vom 11. Oktober 1897.)

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1897

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41

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13.10.1897

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445-448

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