Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 27. November 2007

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Cycloxydim 100 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Focus Ultra

Schweizerische Zulassungsnummer: A-4114 Herkunftsland: Österreich Ausländische Zulassungsnummer: 2509-0 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF AG

Focus Ultra

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4115 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 3964-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF AG

Ciclosim

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4116 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 13654 Ausländischer Bewilligungsinhaber: SIMAR SRL

Stratos Ultra

Schweizerische Zulassungsnummer: I-4117 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 10117 Ausländischer Bewilligungsinhaber: BASF Italia SpA

1

SR 916.161

2007-2649

8327

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau Erdbeere

Erdbeere

Erdbeere

Schaderreger/Wirkung

allg.

allg.

Gemüsebau Buschbohne, Karotten, Knollenfenchel, Kohlarten Buschbohne, Karotten, Knollenfenchel, Kohlarten Buschbohne, Karotten, Knollenfenchel, Kohlarten Knoblauch, Knollensellerie, Lauch, Rande, Schalotten, Tomaten, Zwiebeln Knoblauch, Knollensellerie, Lauch, Rande, Schalotten, Tomaten, Zwiebeln

8328

(*)

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 4­6 l/ha 1 (Ungräser) Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

Ausfallgetreide Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

Obstbau Kernobst, Steinobst Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) [ausgenommen Poa annua] Kernobst, Steinobst Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Kernobst, Steinobst Ausfallgetreide Weinbau allg.

Anwendung

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Frühjahr, Sommer.

Aufwandmenge: 4­6 l/ha 1 Anwendung: Frühjahr, Sommer.

Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Anwendung: Frühjahr, Sommer.

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Frühjahr, Sommer.

Aufwandmenge: 4­6 l/ha 1 Anwendung: Frühjahr, Sommer.

Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Anwendung: Frühjahr, Sommer.

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n)

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 4­6 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 4 Woche(n) Ausfallgetreide

Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n)

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 4­6 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n)

1

1

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Knoblauch, Knollen- Ausfallgetreide sellerie, Lauch, Rande, Schalotten, Tomaten, Zwiebeln Rhabarber Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Rhabarber Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Rhabarber Ausfallgetreide Schnittlauch Schnittlauch Schnittlauch

Feldbau Ackerbohne Ackerbohne Erbsen Erbsen Erbsen

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Hirsen

(*)

Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

Aufwandmenge: 4­6 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

Einjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 1­2 l/ha (Ungräser) Anwendung: Nur im Anzuchtjahr.

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 4­6 l/ha (Ungräser) Anwendung: Nur im Anzuchtjahr.

Ausfallgetreide Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Anwendung: Nur im Anzuchtjahr.

Einjährige Monocotyledonen Futterrübe, (Ungräser) Kartoffeln, Sojabohne, Sonnenblume, Tabak, Zuckerrübe Futterrübe, Mehrjährige Monocotyledonen Kartoffeln, Soja(Ungräser) bohne, Sonnenblume, Tabak, Zuckerrübe Ausfallgetreide Futterrübe, Kartoffeln, Sojabohne, Sonnenblume, Tabak, Zuckerrübe Kenaf Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Kenaf Ausfallgetreide Mais [Cycloxydimtolerant]

Anwendung

1

1

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 4­6 l/ha Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 4­6 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1

Aufwandmenge: 4­6 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1

Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1

Aufwandmenge: 2­4 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

Aufwandmenge: 2­3 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

8329

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Mais [Cycloxydim- Gemeine Quecke, Mehrjährige tolerant] Monocotyledonen (Ungräser) Raps Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Raps Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Raps Ausfallgetreide Zierpflanzen allg.

allg.

Forstwirtschaft Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten

Anwendung

Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Wartefrist: 12 Woche(n) Aufwandmenge: 4­6 l/ha Wartefrist: 12 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­3 l/ha Wartefrist: 12 Woche(n)

Einjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 1­2 l/ha (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 4­6 l/ha (Ungräser) Einjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 1­2 l/ha (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 4­6 l/ha (Ungräser)

(*)

1

2 1, 2

2 1, 2

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender muss informiert werden, dass sich die Wirkung gegen mehrjährige Ungräser, insbesondere die Quecke, in der Regel nicht über die Dauer der behandelten Kultur erstreckt.

2 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

27. November 2007

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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