Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages für das Metallgewerbe Änderung vom 24. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 18. August 20061 wiedergegebenen Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) für das Metallgewerbe werden allgemeinverbindlich erklärt2.

Anhang 10 Lohnanpassung Mindestlöhne II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2007 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 10 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2007 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2009.

24. Mai 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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BBl 2006 6785­6788 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages für das Metallgewerbe.

BRB

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