Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Illic Ruzica, Bahnhofstrasse 33, A-6800 Feldkirch Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. Juni 2007 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit der Verfügung vom 1. März 2005 zugeteilte Nummer 0901 280290 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Swisscom Solutions AG wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verfahrenskosten betragen 520 Franken und werden Frau Ilic Ruzica auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird mittels Publikation im Bundesblatt eröffnet

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

2007-1522

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