Bekanntmachungen der Gerichte
Notifikation (Art. 36 Bst. a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; VwVG).
Ardian Hoti, geb. 8. Mai 1973, Serbien (Kosovo), unbekannten Aufenthaltes; Auf die Beschwerde vom 15. September 2004 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2007 entschieden: 1.
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2.
Die Verfahrenskosten von 250 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt und von dem am 29. November 2004 entrichteten Kostenvorschuss in der Höhe von 500 Franken in Abzug gebracht. Der Restbetrag von 250 Franken wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet, sobald seine Adresse bekannt ist.
24. Juli 2007
Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III
5666
2007-1730