Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Wangen an der Aare, Wiedlisbach und Walliswil bei Wangen, Waffenplatz Wagen a. A. ­ Wiedlisbach; Verkehrserschliessung Übungsdorf Rettungstruppen, Erstellen einer neuen Brücke vom 28. Juni 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 21. Dezember 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer neuen Brücke zur Erschliessung des Übungsdorfes der Rettungstruppen auf dem Waffenplatz Wangen a. A. ­ Wiedlisbach, Gemeinden Wangen a. A., Wiedlisbach und Walliswil b. Wangen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. Juli 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2007-1558

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