Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 20082011 vom 20. September 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 30. September 19542 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20073, beschliesst: Art. 1 Für die Jahre 20082011 wird zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (namentlich EUREKA, IMS sowie andere internationale Programme) ein Verpflichtungskredit von 532 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Für Begleitforschung, Projektkoordination und -management, Valorisierungen der Ergebnisse, Expertenaufträge, Evaluationen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit können höchstens 6 Prozent des Verpflichtungskredites verwendet werden.
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Aus dem Verpflichtungskredit können befristete Stellen finanziert werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 19. Juni 2007
Nationalrat, 20. September 2007
Der Präsident: Peter Bieri Der Sekretär: Christoph Lanz
Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker
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SR 101 SR 823.31 BBl 2007 1223
2006-2842
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Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen in den Jahren 20082011. BB
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