Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinde Bauen UR, Schutzbauten und -anlagen, Fussgängertunnel Harderband Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0036

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Gemeinde Olten SO, Schutzbauten und -anlagen, Bornlinie, Steinschlagschutz Bereich Enge Projekt-Nr. 431.1-SO-0000/0007

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Eingang der schriftlichen Ausfertigung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

17. Juli 2007

5282

Bundesamt für Umwelt

2007-1675