Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2008­2011

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 15 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20073, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von 21 Millionen Franken für die Jahre 2008­2011 bewilligt.

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Befristete Stellen können durch den Verpflichtungskredit finanziert werden.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 935.22 BBl 2007 2227

2007-0011

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Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2008­2011. BB

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