Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Ennetmoos; Rückbau Artilleriewerk A2288.01/02/03 inkl. Annexbauten «Blattiberg» vom 23. Januar 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 19 Juni 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau des Artilleriewerks A2288.01/02/03 inkl. Annexbauten «Blattiberg»; Gemeinde Ennetmoos unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 130 Absatz 1 MG1 innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, geführt werden.

6. Februar 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2007-0150