Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8463 Widersprechende Starbucks Corporation, d/b/a Starbucks Coffee Company, 2401 Utah Avenue South, US-Seattle (WA 98134), CH-Marke Nr. 518 299 «STARBUCKS BARISTA» gegen Widerspruchsgegnerin Tchibo GmbH, Überseering 18, D-22297 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 879 105 «BARISTA CUP».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. März 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8463 wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 879 105 «BARISTA CUP» wird der Schutz in der Schweiz für die nachgenannten Waren definitiv verweigert: Klasse 11: Appareils de chauffage, de production de vapeur, de cuisson.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h. 400 Franken, zu vergüten.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. März 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2168

2007-0747