Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8492 Widersprechende Pathé Marques, 21, rue François 1er, F-75008 Paris, internationale Registrierung Nr. 715 871 «PATHÉ» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Le Club Confort et Sécurité, 95, Rue Victor Hugo, F-77250 Veneux les Sablons, internationale Registrierung Nr. 883 487 «Pathé Marconi».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Februar 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8492 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 883 487 «Pathé Marconi» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Februar 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-0585

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