07.020 Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2007) vom 28. Februar 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Rüstungsprogramm 2007) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Februar 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-2656

1829

Übersicht Mit dem Rüstungsprogramm 2007 (RP 07) beantragt der Bundesrat folgende Materialbeschaffungen: Kredit Mio. Fr.

Führung und Aufklärung in allen Lagen

555

­ Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt (FIS HE)

278

­ Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (LSTT)

277

Waffenwirkung ­ Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE (LASSIM Leo) Total Rüstungsprogramm 2007

Kredit Mio. Fr.

26 26 581

Kurze Erläuterung der einzelnen Vorhaben Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt Das Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) ist Teil der so genannten «vernetzten Operationsführung», der Vernetzung von Aufklärungs-, Führungs- und Einsatzmitteln der Armee. Das FIS HE schafft ­ zusammen mit dem integrierten Artillerie Führungs- und Feuerleitsystem (INTAFF) und dem Versorgungs-Führungsinformationssystem (VFIS) ­ auf allen Stufen die führungstechnischen Voraussetzungen zur Erfüllung der Kernaufgaben der Armee.

Mit dem Rüstungsprogramm 2006 (RP 06) wurde in einem ersten Ausbauschritt die Ausrüstung von Teilen des Heeresstabes, des Stabes einer Territorialregion, eines Einsatzstabes auf Brigade-Stufe, zweier Führungsunterstützungsbataillone, je eines Infanterie-, Panzer- und Aufklärungsbataillons sowie von Elementen der Militärischen Sicherheit mit FIS HE beantragt.

Mit dem zweiten Ausbauschritt im Rahmen des RP 07 sollen nun zusätzliche Einsatzstäbe und weitere Bataillone ausgerüstet werden. Damit wird die Führungsfähigkeit bei der Raumsicherung und bei subsidiären Einsätzen verbessert.

Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur Die Telekommunikationssysteme der Armee müssen den neuen Bedürfnissen in Bezug auf Leistung und Quantität angepasst werden. Neue Bedürfnisse entstanden im Rahmen der mobilen Führung, der Interoperabilität mit zivilen Stellen und dem Ausbau krisenresistenter Netze. Dabei handelt es sich um bereits mit früheren Rüs-

1830

tungsprogrammen beschaffte Richtstrahlsysteme, das Integrierte Militärische Fernmeldesystem (IMFS) sowie das taktische Funksystem SE-240.

Die beantragten Beschaffungen kommen in ortsfesten Telekommunikationsinfrastrukturen, in krisenrelevanten Netzen, in Fahrzeugen und im Rahmen des Projektes FIS HE zum Einsatz.

Für den Kriegs-, Krisen- und Katastrophenfall sind zudem «Kommunikationsfahrzeuge» auf Basis des Radschützenpanzers PIRANHA IIIC vorgesehen. Damit kann rasch eine autonome und unabhängige Telekommunikationsinfrastruktur aufgebaut werden.

Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE In der Armee sind bereits eine grosse Anzahl von Laserschuss-Simulatoren eingeführt, vor allem diejenigen für die Waffensysteme Radschützenpanzer 93, Schützenpanzer 2000, Panzerjäger, Aufklärungsfahrzeug 93, Panzerfaust und Sturmgewehr 90 ­ inklusive verschiedener Zielausrüstungen. Diese Simulatoren werden seit Jahren mit grossem Erfolg eingesetzt.

Der Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE ersetzt die zusammen mit dem Panzer 87 Leopard (Pz 87 Leo) mit dem RP 84 beschafften Schiess-Simulatoren für die Hauptwaffe (12 cm Panzerkanone), welche den Anforderungen nicht mehr genügen. Neben der Haupt- werden neu auch die Nebenwaffen nachgebildet.

Rüstungsprogramm 2007 unabhängig vom Entwicklungsschritt 2008/11 Die Vorhaben des vorliegenden Rüstungsprogrammes entsprechen einem grundsätzlichen Bedürfnis der Armee und stehen in keiner direkten Abhängigkeit zum Entwicklungsschritt 2008/111.

Sie entsprechen den Prinzipien der Rüstungsbeschaffungen, richten sich ­ ausser an den durch die Finanzplanung vorgegebenen Möglichkeiten ­ am Leistungsprofil der Armee aus und werden folgenden Armeeaufträgen zugeordnet:

1

Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee) vom 31. Mai 2006 (BBl 2006 6197).

1831

Führung und Aufklärung in allen Lagen ­ Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt ­ Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur

Friedensförderung4

Raumsicherung und Abwehr eines militärischen Angriffs3

Armeeaufträge

Unterstützung ziviler Behörden2

Vorhaben

5 6

Waffenwirkung ­ Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE

2

3

4

5 6

Einsatz militärischer Mittel auf Verlangen der zivilen Behörden, wenn die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen.

Raumsicherung: Operationstyp mit dem Ziel, die zivile und militärische Führungs- und Funktionsfähigkeit sowie die Kontrolle des Territoriums und des Luftraumes im Falle einer Bedrohung strategischen Ausmasses zu gewährleisten beziehungsweise wiederherzustellen. Im Vordergrund stehen dabei Schutz- und Gegenmassnahmen im Verbund mit den zivilen Behörden.

Abwehr eines militärischen Angriffs: Gefechtsform mit dem Ziel, den angreifenden Gegner durch Feuer, Sperren und Stützpunkte sowie Gegenangriff zu stoppen, zu vernichten oder zu zerschlagen. Sie wird aktiv geführt.

Operationstyp mit dem Ziel, im Ausland den Frieden zu festigen und den erneuten Ausbruch bewaffneter Konflikte zu verhindern. Friedensförderung erfolgt aufgrund eines internationalen Mandats und in der Regel im Verbund mit anderen Staaten in einem zivilmilitärischen Umfeld. Sie wird durch massgeschneiderte und einsatzbezogen ausgebildete Kontingente erbracht.

Auf dem Waffenplatz Stans (SWISSINT) sind ein FIS HE­spezifischer Kommandoposten sowie ein Ausbildungsraum mit ca. 20 Arbeitsplätzen vorgesehen.

Bei Bedarf könnten die mobilen Komponenten im Rahmen friedensfördernder Operationen eingesetzt werden.

1832

Inhaltsverzeichnis Übersicht

1830

1 Allgemeines 1.1 Einleitung 1.2 Entwicklungsplanung der Armee 1.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen 1.3.1 Einsparungen Verteidigung 1.3.2 Auswirkungen 1.3.3 Mehrjähriger Ausgabenplafond 1.3.4 Finanzierbarkeit 1.3.5 Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund/ Auswirkungen auf die Rüstungsbeschaffung 1.4 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

1835 1835 1835 1837 1837 1838 1838 1839 1839 1841

2 Beschaffungsvorhaben 2.1 Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt (278 Millionen Franken) 2.1.1 Einleitung 2.1.2 Militärische Aspekte 2.1.3 Technische Aspekte 2.1.4 Beschaffung 2.1.5 Risikobeurteilung 2.1.6 Folgekosten 2.2 Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (277 Millionen Franken) 2.2.1 Einleitung 2.2.2 Militärische Aspekte 2.2.3 Technische Aspekte 2.2.4 Beschaffung 2.2.5 Risikobeurteilung 2.2.6 Folgekosten 2.3 Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE (26 Millionen Franken) 2.3.1 Einleitung 2.3.2 Militärische Aspekte 2.3.3 Technische Aspekte 2.3.4 Beschaffung 2.3.5 Risikobeurteilung 2.3.6 Folgekosten

1842

3 Kredite 3.1 Zusammenfassung der Kredite 3.2 Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung 3.3 Zusätzliche Aufwendungen

1863 1863 1863 1864

1842 1842 1843 1846 1848 1849 1849 1850 1850 1850 1855 1856 1857 1857 1858 1858 1858 1859 1862 1862 1863

1833

4 Finanzielle Auswirkungen 4.1 Zusammenzug der anfallenden Kosten 4.2 Mit den Vorhaben verknüpfte, bereits realisierte oder geplante Projekte

1865 1865 1866

5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungsmässigkeit 5.2 Finanzrechtliche Rahmenbedingungen 5.2.1 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 5.2.2 Sonstige finanzrechtliche Rahmenbedingungen

1866 1866 1866 1866 1866

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Entwurf)

1867

1834

Botschaft 1

Allgemeines

1.1

Einleitung

Mit dem Rüstungsprogramm 2007 (RP 07) beantragt der Bundesrat dem Parlament die aus militärischer Sicht erforderlichen Rüstungsbeschaffungen. Es geht um die Ausstattung der Armee mit den zur Erfüllung ihrer Aufträge notwendigen Systemen.

Das vorliegende RP 07 beläuft sich auf 581 Millionen Franken. Die Investitionen der drei Beschaffungsvorhaben verteilen sich auf die Fähigkeiten «Führung und Aufklärung in allen Lagen» (96 %), und «Waffenwirkung» (4 %).

Das RP 07 basiert auf dem Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2000) und auf Erkenntnissen aus eigenen militärischen Übungen. Es trägt den aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen und Analysen von Ereignissen (beispielsweise die Anschläge in London und Madrid) Rechnung und berücksichtigt ebenfalls die Beschlüsse von Bundesrat und Parlament zur Armee XXI (Armeeleitbild ALB XXI).

1.2

Entwicklungsplanung der Armee

Entwicklung der Bedrohung, Gefahren und Risiken Die Sicherheitspolitik der Schweiz und auch die Armee sind in der Vergangenheit immer wieder weiter entwickelt und angepasst worden, um sie besser in die Lage zu versetzen, Bedrohungen, Gefahren und Risiken effizient und wirksam entgegen zu treten. Diese Weiterentwicklung der Armee ist ein normaler Vorgang.

In den nächsten Jahren ist nicht mit dem Auftauchen völlig neuer Bedrohungen, Gefahren und Risiken zu rechnen. Solche sind zwar nicht vollständig auszuschliessen; da ihre Natur aber nicht bekannt ist, bieten sie keine verlässliche Orientierung für die Weiterentwicklung von Sicherheitspolitik und Armee und eine daraus abgeleitete Rüstungsplanung. Auf Unvorhergesehenes kann man sich nur damit vorbereiten, dass man Flexibilität bewahrt.

In der internationalen Ordnung werden Staaten und internationale Organisationen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Die Einwirkungsmöglichkeiten nichtstaatlicher Akteure werden zunehmen; über konventionelle Mittel zur Austragung bewaffneter Konflikte werden jedoch weiterhin primär Staaten verfügen. Gewaltbereite nichtstaatliche Gruppierungen werden asymmetrische Gewalt anwenden.

Für Akteure, welche der Schweiz mit ihrer hoch komplexen und verwundbaren Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft ihren eignen Willen aufzwingen wollen, gibt es weit wirksamere Methoden als militärische Gewaltanwendung. Dies bedeutet, verbunden mit der geringen Wahrscheinlichkeit von zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten in Europa, dass aus heutiger Sicht bis Mitte des nächsten Jahrzehnts die Verteidigung des Territoriums ab Grenze zur Abwehr eines militärischen Angriffs konventioneller Art mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht Realität werden dürfte.

1835

Konsequenzen für die Armee Die Armee bleibt ein zentrales Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Staat. Sie kann unvorhergesehenen Entwicklungen oder Ereignissen mit massiven Auswirkungen auf die Sicherheit der Schweiz entgegentreten. Die konzeptionelle Grundausrichtung muss jedoch den Umfeldentwicklungen angepasst werden: Die Aufgabe zur Kriegsverhinderung und zur Erhaltung des Friedens beizutragen, gebietet es, dass die Armee weiterhin über eine militärische Kompetenz verfügt, um organisierter physischer Gewalt in bewaffneten Konflikten erfolgreich begegnen zu können. Die Aufrechterhaltung dieser militärischen Kompetenz auf einem glaubwürdigen Niveau erfordert in der Schweizer Armee insbesondere den Erhalt bereits vorhandener Fähigkeiten, eine Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbundes von Führungs-, Kommunikations- und Aufklärungssystemen.

Angesichts der heutigen Herausforderungen sind gerade diese Fähigkeiten besonders wichtig.

Einfluss der beantragten Vorhaben auf das Technologieniveau der Armee In der Schweizer Armee liegt das Technologieniveau im Bereich Führung (vgl.

Pt. 2.1 Führungsinformationssystem Heer, FIS HE) unter dem aus militärischen Gesichtspunkten notwendigen Stand sowie unter demjenigen der mit der Schweiz vergleichbaren Staaten. Mit den Projekten Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem (FLORAKO), Integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem (IFASS) und FIS HE wurden diesbezüglich in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt.

Die beantragten Kommunikationsmittel (vgl. Pt. 2.2 Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur, LSTT) beeinflussen das bereits erreichte Technologieniveau nicht, sind jedoch notwendig. Es handelt sich um eine Anpassung der Stückzahlen, um alle Ausbildungsdienste und wahrscheinlichen Einsätze ermöglichen zu können.

Der Einbezug eines Hauptwaffensystems in die moderne lasersimulationsunterstützte Ausbildung (vgl. Pt. 2.3 Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE, LASSIM Leo) ist eine wichtige Ergänzung bei dieser realitätsnahen Ausbildungsmethode, mit der sich die Armee bereits auf ein hohes technologisches Niveau begeben hat. Der beantragte LASSIM Leo ersetzt das gegenwärtig im Einsatz stehende System, welches 1984 beschafft wurde und den militärischen und technischen Anforderungen nicht mehr genügt.
Dank den technologischen Fortschritten können die heutigen Aufklärungs- und Waffensysteme weit wirksamer eingesetzt werden als früher. Dadurch verringert sich die zu beschaffende Anzahl auf weniger, jedoch kostenintensivere Systeme.

Mittelfristiger Ausblick Die mittelfristige Planung der Beschaffungsvorhaben der Armee erfolgt über den so genannten MASTERPLAN 06. Dieser sieht bis 2013 folgende wesentliche Stossrichtungen vor: ­

Auf- und Ausbau der Fähigkeiten im Bereich Führung und Aufklärung In einer ersten Phase soll ein Führungsverbund realisiert werden, um den stufen- und zeitgerechten Informationsaustausch innerhalb der Armee

1836

sicherzustellen. In einer weiteren Phase soll die Armee zur Erzeugung und Verbreitung einer gemeinsamen Lagedarstellung befähigt werden.

Dies erfordert die Beschaffung derzeit fehlender Sensoren, die Wertsteigerung oder -erhaltung bereits vorhandener Sensoren sowie deren Integration in den Aufklärungs- und Führungsverbund.

Die Entwicklung der Führungsfähigkeit ist ein Schwergewicht im MASTERPLAN 06 hinsichtlich Anzahl der Projekte und Investitionsvolumen.

­

Verstärkung der Fähigkeiten für wahrscheinliche Einsätze Die Verstärkung der Fähigkeiten für wahrscheinliche Einsätze (Raumsicherung, Unterstützung ziviler Behörden) hat Auswirkungen auf Organisation, Ausbildung, Material und Personal (beispielsweise die Ausrüstung der Infanterie mit einem geschützten Mannschaftstransportfahrzeug im Rahmen des nächsten Rüstungsprogrammes).

Bei den weniger wahrscheinlichen Einsätzen (Abwehr eines militärischen Angriffs) geht es hingegen um den Erhalt der Kompetenz sowie den Abbau nicht mehr erforderlicher Mittel.

­

Erhalt von Fähigkeiten durch Neubeschaffung, Kampfwertsteigerung oder -erhalt Ein Schwergewicht in diesem Bereich ist der Ersatz des heutigen Kampfflugzeuges F-5.

Der MASTERPLAN 06 geht von einem Ersatz im Jahr 2010 aus.

1.3

Finanzpolitische Rahmenbedingungen

1.3.1

Einsparungen Verteidigung

Die Armee hat viel dazu beigetragen, den Bundeshaushalt zu entlasten. Sie muss in einer Zeit, da das Spektrum der Risiken breiter und diffuser geworden ist, die gleichen Aufträge mit weniger Mitteln erfüllen.

2000­2005 wurde für die Militärische Landesverteidigung im Durchschnitt 4,682 Milliarden Franken7 ausgegeben; 2007 sind es noch 4,307 Milliarden Franken (Voranschlag 2007 gemäss BB vom 12.12.06).

Als Anteil am Bundesbudget lauten die entsprechenden Grössen für die Jahre 2000­2005 minimal 8,7 % / maximal 10,4 % und für 2007 7,9 %.

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der Voranschlagskredite, der Einsparungen und der Rüstungskredite (Verpflichtungskredite) der Jahre 2007­2010 des Verteidigungsbereichs und der armasuisse Immobilien, unter Berücksichtigung des Ausgabenplafonds bis 2011.

7

Gemäss Staatsrechnungen 2000­2005.

1837

Bereich Verteidigung / armasuisse Immobilien

Voranschlagskredite fw (Voranschlag / Finanzplan)8 ­ Total Verteidigung / armasuisse Immobilien ­ davon Rüstungsmaterial (inkl. MwSt auf Importen)

in Millionen Franken 2007

2008

2009

2010

4073 734

4002 817

4035 913

4084 970

­

­

Einsparungen (im Voranschlag 2007 berücksichtigt) ­ Entlastungsprogramm 03 ­ Entlastungsprogramm 04 ­ Gezielte Kürzungen ­ Kreditsperre

­ 175 379 25

Total

237

Verpflichtungskredite ­ Rüstungsprogramme

581

1.3.2

­ 175

100010 100010 100010

Auswirkungen

Von 2000­2006 wurden jährliche Verpflichtungskredite zwischen 407 und 1501 Millionen Franken (im Durchschnitt 881 Millionen Franken pro Jahr) durch die Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das angestrebte mittlere Technologieniveau ist damit noch nicht erreicht. Zur Komplettierung der Fähigkeitspalette sind deshalb auch in Zukunft namhafte Investitionen notwendig. Grossinvestitionen wie der Ersatz des heutigen Kampfflugzeuges F-5, die Beschaffung von FIS und ISTAR (Sensoren) erfolgen in der Regel gestaffelt.

1.3.3

Mehrjähriger Ausgabenplafond

Mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 (EP 03/04) wurde dem Verteidigungsbereich ein mehrjähriger Ausgabenplafond zugestanden. Dieser erhöht die Flexibilität bei der Mittelzuteilung und fördert die Planungssicherheit in den Jahren 2005­2008. Begründete Umschichtungen (namentlich Mittelverschiebungen von den Personal­ zu den Sach­ und Rüstungsausgaben und umgekehrt) innerhalb der Gruppe Verteidigung sind dadurch möglich.

Im beschlossenen Voranschlag wird die diesbezügliche Handlungsfreiheit des VBS auf die vorhandenen Instrumente des Finanzhaushaltrechts (FHG/FHV) begrenzt (insbesondere Nachtragsweg). Unterjährige Mittelumschichtungen sowie die spezi-

8

9 10

Voranschlag 2007 (gemäss BB vom 12.12.06) und Finanzplan 2008­2010 (gemäss BRB vom 23.08.06).Weitere Einsparungen sind mit der Aufgabenüberprüfung Bund (AÜP) geplant.

Inklusive Kürzungen Beratungsaufwand.

Gemäss MASTERPLAN 06.

1838

fikationsunabhängige Übertragung von Kreditresten der Vorjahre sind in jedem Fall durch das Parlament zu genehmigen.

Die Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetztes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Bundesratsbeschluss vom 31. Mai 2006: Rechtliche Anpassung zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee) hält fest, dass die Armee mittelfristig in der Lage ist, mit dem im EP 04 festgelegten Finanzrahmen von 3,85 Milliarden Franken auszukommen, ohne dass eine tief greifende Veränderung notwendig wird. Zur Erhöhung ihrer Planungssicherheit wurde beantragt, der Armee ­ ausgehend von dieser finanziellen Basis und unter Einbezug der organisations­ und NRM­bedingten Anpassungen ­ eine Verlängerung des Ausgabenplafonds bis ins Jahr 2011 zuzugestehen. Damit sind die gleichen Bestimmungen und finanztechnischen Instrumente wie unter dem EP 04 gültig.

1.3.4

Finanzierbarkeit

Auf Basis der unter Pt. 1.3.1 ersichtlichen Finanzplanung und unter dem Vorbehalt der Genehmigung der jährlichen Voranschlagskredite des Parlaments, kann die Finanzierung des Rüstungsprogrammes in der Höhe von 581 Millionen Franken sichergestellt werden.

1.3.5

Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund/ Auswirkungen auf die Rüstungsbeschaffung

Das Rechnungsmodell des Bundes erfährt mit dem Voranschlag 2007 eine grundlegende Neuorientierung. Weitgehend parallel zu den Reformbemühungen im Regierungs- und Verwaltungsbereich hat sich das Bewusstsein durchgesetzt, dass ein umfassendes Rechnungssystem nebst der Finanzierungssicht insbesondere auch die betriebliche Sicht abbilden muss.

Zentrales Element der neuen Rechnungsdarstellung bildet die Übernahme des in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Rechnungsaufbaus mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Finanzierungs- und Mittelflussrechnung. Auf Stufe Verwaltungseinheiten muss im Hinblick auf die Kreditsprechung zusätzlich ein Ausweis der Investitionen geführt werden. Für die finanzpolitische Gesamtsteuerung bildet die Finanzierungsrechnung gemäss Vorgaben der Schuldenbremse weiterhin das zentrale Steuerungsinstrument.

Die Verwaltungs- und Betriebsführung orientiert sich dagegen ­ analog zu den Unternehmungen ­ nach der Erfolgssicht.

Anhand des Schemas des Neuen Rechnungsmodells Bund (NRM) soll der Sachverhalt Aufwand- und Investitionskredit verdeutlicht werden.

1839

Neues Rechnungsmodell Bund

Neuer Rechnungsaufbau ­

Rüstungsmaterial Die neue Rechnungslegung orientiert sich an den allgemein anerkannten Rechnungslegungsbestimmungen (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS). Die in der Finanzhaushaltsverordnung, Anhang 2, festgelegten Abweichungen von IPSAS haben zur Konsequenz, dass die Beschaffungen im Rüstungsprogramm mittels Aufwandkrediten abgewickelt werden. So wird unter anderem das Rüstungsmaterial zum Zahlungszeitpunkt erfolgswirksam verbucht (Abweichung Nr. 1) beziehungsweise nicht aktiviert (Abweichung Nr. 17).

Das Rüstungsmaterial wird gemäss der Finanzführungsstruktur des VBS im Departementsbereich Verteidigung in der Erfolgsrechnung als Rüstungsaufwand abgebildet.

Mit der Konsolidierung der Erfolgsrechnung und Bilanz werden die Werte in die Erfolgsrechnung auf Stufe Bund übernommen und in der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung in den laufenden Ausgaben/Einnahmen geführt.

­

Immobilien Im Vergleich zum Rüstungsmaterial werden die Kredite der Immobilienvorhaben in der Verwaltungseinheit armasuisse Immobilien (ab 1. Januar 2007 FLAG Amt) in der Investitionsrechnung abgebildet. Investitionen werden in der Bilanz unter Anlagevermögen aktiviert und die Abschreibungen (Amortisation) werden in der Erfolgsrechnung unter Abschreibungsaufwand

1840

geführt. Mit der Konsolidierung auf Stufe Bund werden die Immobilienvorhaben in der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung unter Investitionen (ausgabenwirksam) geführt.

1.4

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Im vorliegenden Rüstungsprogramm ist wiederum eine hohe Beteiligung der Schweizer Industrie in der Grössenordnung von mehreren hundert Millionen Franken vorgesehen. Damit wird den Grundsätzen des Bundesrates11 nach einem hohen schweizerischen Wertschöpfungsanteil Rechnung getragen.

Es wird grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Beteiligungsmöglichkeiten unterschieden. Bei der Industriebeteiligungspolitik gilt der Grundsatz, dass die Schweizer Industrie soweit zum Zuge kommen soll, als sie konkurrenz- und wettbewerbsfähig ist.

Direkte Beteiligungsmöglichkeiten für die Schweizer Industrie werden bei Beschaffungen im Ausland abgeklärt. Es geht hier um Unterlieferantenverhältnisse, um Herstellung von Teilen, Komponenten, industrielle Fertigung, Montage oder Lizenzfertigung im Zusammenhang mit dem zu beschaffenden Rüstungsmaterial.

Indirekte Beteiligungen (Offset, Kompensationsgeschäfte) sollen der schweizerischen Industrie den Marktzugang erleichtern oder ihre Stellung in den Exportmärkten festigen helfen. Die Schweizer Industrie hat im Rahmen der bisherigen Offsetprogramme ihre Wettbewerbsfähigkeit immer wieder unter Beweis gestellt; daraus resultierten jährlich Auslandaufträge von mehreren hundert Millionen Franken an die Schweizer Industrie, insbesondere auch an viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Überwachung des Vollzuges der vereinbarten Kompensationsgeschäfte erfolgt durch die armasuisse in Zusammenarbeit mit der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (SWISSMEM).

11

Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 29. November 2002 (BBI 2003 414).

1841

Vorhaben

Kredit

Produktion Inland

Ausland

Direkte Beteiligung Mio. Fr. Mio. Fr.

%

Indirekte Beteiligung Mio. Fr.

Keine Wirksamkeit

%

Mio. Fr.

%

Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt (FIS HE) Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (LSTT) Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE (LASSIM Leo)

278

204

74

59

21

15

5

277

240

87

30

11

7

2

26

17

65

­

­

9

35

Total

581

461

80

89

15

31

5

461

80

550

95

Beschäftigungswirksam in der Schweiz (Inlandproduktion und indirekte Beteiligung)

2

Beschaffungsvorhaben

2.1

Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt (278 Millionen Franken)

2.1.1

Einleitung

Mit dem Rüstungsprogramm 2006 (RP 06) wurde die Beschaffung einer ersten Tranche des Führungsinformationssystems Heer (FIS HE) bewilligt. Im entsprechenden Botschaftstext wurde angekündigt, dass ein zweiter Ausbauschritt für das FIS HE voraussichtlich mit dem RP 07 folgen werde.

Zwischenzeitlich durchgeführte Tests bestätigen die bisherigen positiven Ergebnisse. Das truppenseitige Systemzentrum in Thun ist operationell und hat mit der Schulung der Stäbe Grosse Verbände und Bataillone begonnen. Im Rahmen des beantragten zweiten Ausbauschritts wird die Handlungsfreiheit bezüglich der Einsätze erweitert und die Ausbildungskapazität des Heeres durch zusätzliche Ausbildungsinfrastruktur erhöht.

Ziel des hier beantragten zweiten Ausbauschritts ist eine verbesserte Führungsfähigkeit bei der Raumsicherung und bei subsidiären Einsätzen.

1842

2.1.2

Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Der Aufbau eines Führungssystems ist ein Thema, mit welchem sich heute alle modernen Armeen beschäftigen. Die Schweiz hat in diesem Bereich relativ lange zugewartet und ist in Rückstand geraten. Diesen gilt es nun aufzuholen.

Der erste Schritt dazu erfolgte mit der Bewilligung des FIS HE im RP 06 in der Höhe von 424 Millionen Franken und umfasste: ­

Ausrüstungsmaterial (Rechner, Video- und Telekommunikationsmaterial);

­

neue Container;

­

Einbau des Ausrüstungsmaterials in die Fahrzeuge und Container;

­

Lizenzen für die Software des Führungsinformationssystems und der Telekommunikation;

­

Übernahme der Generalunternehmerverantwortung durch die Industrie inklusive Systemtests;

­

Änderungsdienst (Software- und Hardware-Updates nach der Beschaffung);

­

Logistik (Ersatzteile, Dokumentation, Instandhaltungsmittel);

­

Ausbildung (Kurse, Dokumentation, Ausbildungsmittel);

­

Software (Erweiterungen und Anpassungen).

FIS HE erlaubt den Austausch von Informationen über alle Hierarchiestufen hinweg, mit dem Ziel, ein gemeinsames Lagebild zu schaffen. Die Entscheidungsträger kennen die genauen Standorte und Zustände ihrer eigenen Truppe und erhalten unverzüglich die jeweils aktuellen Aufklärungs- und Erkundungsergebnisse. Diese Informationen erlauben es ihnen, rasch zu agieren. FIS HE schafft ­ zusammen mit dem Integrierten Artillerie Führungs- und Feuerleitsystem (INTAFF) und dem Versorgungs-Führungsinformationssystem (VFIS) der Teilstreitkraft Heer ­ auf allen Stufen die nötigen Voraussetzungen, um die Führung effizienter zu gestalten.

Mit dem RP 06 wurden in einem ersten Ausbauschritt die Ausrüstung von Teilen des Heeresstabes, des Stabes einer Territorialregion, eines Einsatzstabes auf Brigade-Stufe, zweier Führungsunterstützungsbataillone, je eines Infanterie-, Panzerund Aufklärungsbataillons sowie Elemente der Militärischen Sicherheit mit FIS HE beantragt und vom Parlament bewilligt.

Beim zweiten Ausbauschritt liegt der Schwerpunkt bei der Raumsicherung und bei subsidiären Einsätzen. Ausgerüstet werden die zwei ABC-Bataillone, ein Katastrophenhilfebataillon, ein Geniebataillon, zwei zusätzliche Infanteriebataillone sowie einige kleinere Einheiten in Kompaniestärke (Bereitschaftsformationen). Im weitern werden die stationären Kommandoposten der Armee bis auf Stufe Territorialregionen, Einsatzbrigaden, Militärische Sicherheit und Lehrverbände mit FIS HE ergänzt.

Das Ausbildungszentrum der Armee in Luzern und fünf Waffenplätze erhalten zudem FIS HE­spezifische Ausbildungsräume.

Es werden diejenigen Waffenplätze mit einem Kommandoposten und einem Ausbildungsraum mit ca. 20 Arbeitsplätzen ausgerüstet, auf welchen die für die wahrscheinlichen Einsätze mit FIS HE vorgesehenen Truppen ausgebildet werden (Planungsstand 2006): 1843

­ Katastrophenhilfe:

Wangen an der Aare

­ Infanterie:

St. Gallen

­ Genie:

Brugg oder Bremgarten

­ Übermittlung/Führungsunterstützung:

Kloten oder Bülach

­ SWISSINT:

Stans

Die Truppen der Lehrverbände Panzer/Artillerie und Logistik sowie die ABCTruppen basieren auf der Infrastruktur des FIS­Zentrums in Thun.

Der dritte Ausbauschritt (geplant mit RP 09/10) sieht die Ausrüstung weiterer Verbände und Stäbe vor.

Ausbauschritte FIS HE bezogen auf das Leistungsprofil der Armee

Zielsetzungen der einzelnen Ausbauschritte: 1. Ausbauschritt RP 06 ­

Aufbau eines ersten Führungsverbundes mit der Fähigkeit zur vernetzten Operationsführung in allen Lagen;

­

Sicherstellung der wahrscheinlichen Einsätze (Einsatzformen Raumsicherung und subsidiäre Einsätze);

­

Sicherstellung interoperabler Verbindungsmöglichkeiten mit zivilen/militärischen Organisationen;

­

Schulung der Abwehr eines militärischen Angriffs.

1844

2. Ausbauschritt RP 07 ­

Erweiterung der Führungsfähigkeit in allen Lagen und auf allen Stufen;

­

Erweiterung der Vernetzung vor allem mit zivilen Organisationen und Systemen (beispielsweise mit der Feuerwehr, dem Zivilschutz und der Polizei);

­

Erweiterung der Leistungserbringung/Erhöhung der Handlungsfreiheit im Bereich der wahrscheinlichen und aktuellen Einsätze;

­

Aufbau und Sicherstellung der Ausbildungsfähigkeit.

3. Ausbauschritt RP 09/10 ­

Vervollständigung der Führungsfähigkeit in allen Lagen und auf allen Stufen;

­

Ausweitung der Vernetzung mit zivilen Organisationen und Integration von weiteren militärischen/zivilen Systemen;

­

Sicherstellung der Einsatzfähigkeit von Teilen der Kräfte für die Abwehr eines militärischen Angriffs.

Insgesamt ist für FIS HE mit Kosten von 1,5­1,8 Milliarden Franken (Planungsstand 2006) zu rechnen.

Die Zusammenarbeit mit eigenen Verbänden oder zivilen Organisationen, welche nicht mit FIS HE ausgerüstet sind, wird mittels Sprachkommunikation und FIS HE-Verbindungsstationen beziehungsweise -trupps sichergestellt. Das VBS stellt diese von Fall zu Fall den militärischen und zivilen Stellen im Führungsverbund zur Verfügung, soweit diese nicht oder noch nicht mit FIS HE ausgerüstet worden sind.

Beurteilung durch die Truppe Während des Jahres 2006 wurde unter Leitung des Bereichs FFS HE (Führungs- und Fachsysteme des Heeres) das FIS HE weiter auf seine Benutzerfreundlichkeit (Softwareoberfläche) und Zweckmässigkeit (Infrastruktur/Platzverhältnisse) hin getestet und in Zusammenarbeit mit der armasuisse und der Generalunternehmerin optimiert.

Die im Anschluss an diese Optimierungsphase mit dem Heeresstab, mit Teilen des Stabes der Territorialregion 2 und dem Betriebsdetachement FIS HE durchgeführte Erstausbildung hat die Miliz von den Fähigkeiten und Möglichkeiten des FIS HE überzeugt.

Ausbildung Die Ausbildung erfolgt im truppenseitigen Systemzentrum in Thun, in den oben erwähnten neuen Schulungsräumen der fünf Waffenplätze sowie im Armeeausbildungszentrum in Luzern.

Logistik Mit einer truppennahen Instandhaltungsorganisation (Diagnostiker, mobile Diagnostik-Equipen und Instandsetzungs-Werkstätten) wird die Einsatzbereitschaft und Funktionalität des FIS HE inklusive Telekommunikationsanteile durch ein rasches Eingreifen bei Störungen sichergestellt.

Die truppenferne Instandhaltung soll durch die Industrie erfolgen.

1845

2.1.3

Technische Aspekte

Beschreibung des Systems Das FIS HE besteht aus zahlreichen, miteinander über militärische Netze verbundenen Computern. Diese sind in Fahrzeuge und in Kommando-Containern eingebaut.

Bei den gepanzerten Fahrzeugen kommen Computer zur Anwendung, die den besonderen Umweltbedingungen (Vibrationen, Kälte und Wärme sowie Feuchtigkeit) standhalten. Ansonsten wird handelsübliche Hardware verwendet.

Die umgerüsteten Kommando­, Aufklärungs­ und Verbindungsfahrzeuge dienen der Truppe als mobile Arbeitsplätze auf Stufe Grosser Verband bis Einzelfahrzeug.

Daneben werden auch Ausrüstungen für Kommandoposten beschafft, welche für den stationären Einsatz vorgesehen sind. Die auf den Computern laufende Software ermöglicht die Darstellung militärischer Lagekarten und deren stufengerechte Verbreitung innerhalb eines grossen militärischen Verbandes unter Verwendung der vorhandenen Kommunikationseinrichtungen (Funk, Richtstrahl, Lichtwellenleiter und Draht). Eine universelle Schnittstelle erlaubt es, sowohl militärische als auch zivile Telekommunikationsdienste einzusetzen.

Kommandofahrzeug FIS (ehemaliger Panzerjäger 90, PIRANHA I, 6x6)

Aufklärungsfahrzeug FIS (EAGLE 93/97)

Verbindungsfahrzeug FIS (4x4 DURO HT)

1846

Die zum Einsatz kommenden Telekommunikationsmittel, Fahrzeuge und Container sind heute mehrheitlich eingeführt. Bei den Telekommunikationsmitteln reichen die gegenwärtig im Betrieb stehenden Systeme nicht mehr aus, um alle Bedürfnisse abzudecken. Die Nachbeschaffung erfolgt mittels des Beschaffungsvorhabens Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (LSTT; vgl. Pt. 2.2).

Vorgeschichte und weitere Erprobungen Die im Rahmen des RP 06 erworbene Globallizenz für die Systemsoftware FIS HE deckt auch den Umfang der mit dem RP 07 vorgesehenen Beschaffung ab. Die Systemsoftware stammt von der spanischen Firma Amper Programas (Apec). Apec hat die Software ursprünglich für das militärische Führungsinformationssystem der spanischen Armee entwickelt. Die Optimierung der Systemsoftware erfolgt in Zusammenarbeit mit der spanischen Armee und schafft Synergien. Von den von der Schweiz eingebrachten Ideen beziehungsweise beauftragten Erweiterungen profitiert somit auch die spanische Armee.

Verantwortlich für die Software und deren Funktionieren mit allen Applikationen und Geräten ist die Schweizer Firma Thales SA als Generalunternehmerin. Diese Verantwortung deckt ergänzend auch den Umfang des RP 07 ab.

In den Jahren 2004­2006 wurde die spanische Software vorerst stationär und anschliessend, in einer überarbeiteten Version, in der Schweiz mobil getestet. Dazu wurde eine Reihe von Prototypfahrzeugen und Containern gebaut. Eine weitere Testserie erfolgte mit einer nochmals erweiterten Zahl von Fahrzeugen Ende 2006.

Diese von der Truppe durchgeführte Erprobung hat bestätigt, dass die Software und die Übermittlung der Daten funktioniert, das System eingesetzt und die weiteren Beschaffungen gemäss RP 07 beantragt werden können.

Eine weitere Überprüfung der FIS-Komponenten ist für Ende 2007 geplant. Mit diesem Test soll verifiziert werden, dass die Anbindung des INTAFF (RP 97) und des VFIS (über Kredit «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf 2006»; AEB 06) funktioniert und der mobile Einsatz möglich ist. Nach Abschluss dieser Überprüfungen im 2007 wird die Konfiguration der Fahrzeuge, Container und Ausrüstungen eingefroren.

1847

2.1.4

Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Ausrüstung von zusätzlichen Formationen mit FIS HE, umfassend: ­ Ausrüstungsmaterial wie Rechner, Audio/Video- und Telekommunikationsmaterial einschliesslich dessen Einbau in Fahrzeuge und Container ­ Lizenzen für handelsübliche, nicht in der FIS HE-Globallizenz enthaltene Software ­ Übernahme der Generalunternehmerverantwortung durch die Industrie ­ Änderungsdienst (Soft­ und Hardware­Updates) ­ Logistik (Ersatzteile und Dokumentation) ­ Ausbildung (Kurse und Ausrüstung von Schulungsräumen)

203,0

12,4 8,5

­ Softwareanpassungen zu Schnittstellen bestehender militärischer und ziviler Führungssysteme und Einbringung eines neuen Datenmodells

28,6

­ Teuerung bis zur Auslieferung

17,0

­ Risiko Total

8,5 278,0

Beschaffungsorganisation Die Beschaffung des beantragten Materials wird wie beim ersten Ausbauschritt durch ein integriertes Projektteam unter Leitung der armasuisse abgewickelt.

Die Generalunternehmerin Thales Schweiz trägt auch im Rahmen des RP 07 die Verantwortung für das Funktionieren des FIS HE innerhalb und zwischen den einzelnen Formationen und später innerhalb des gesamten Einsatzverbandes. Die Beschaffung der benötigten Informatik- und Telekommunikationsmittel und die Integration des Materials in die Fahrzeuge und Container erfolgt aus Kostengründen durch die armasuisse.

Mit der Bestellung des Informatik-Materials wird solange zugewartet, wie dies vom Projektverlauf her möglich ist, um so von der raschen Entwicklung in diesem Bereich profitieren zu können. Nach Möglichkeiten werden die Beschaffungen aus dem RP 06 und RP 07 bei den Lieferanten zusammengefasst.

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 204 Millionen Franken.

Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 59 Millionen Franken.

1848

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Die Auslieferung des zweiten Ausbauschritts FIS HE an die Truppe erfolgt zum Teil parallel und zum Teil im Anschluss an die Lieferung aus dem RP 06 im Zeitraum 2010­2012.

2.1.5

Risikobeurteilung

Bei Auslösung der Verträge des RP 07 werden die technischen und kommerziellen Risiken für die Beschaffung des zweiten Ausbauschritts als klein bis mittel12 eingestuft.

2.1.6

Folgekosten

Die Kosten für die infrastrukturellen Anpassungen auf den dafür vorgesehenen Waffenplätzen werden über die baulichen Kleinvorhaben finanziert.

Die Kosten für die jährlich wiederkehrende Instandhaltung des Nutzsystems und der Immobilien belaufen sich nach Auslieferung des ersten und zweiten Ausbauschritts auf gesamthaft rund 10 Millionen Franken.

Sofern die Beschaffung mehr oder anders qualifiziertes Personal erfordert, wird dieser Bedarf durch Stellenumlagerungen innerhalb des Departementsbereichs Verteidigung kompensiert.

12

Bei der Bemessung werden folgende Risikograde unterschieden und durch entsprechende Zuschläge bei der Kostenbeurteilung berücksichtig: Kein Risiko: Der Stand des Vorhabens und die Voraussage entsprechen in allen Teilen der Zielsetzung oder übertreffen die Erwartung, was konkret belegt werden muss und nicht auf Vermutungen basieren darf.

Kleines Risiko: Es besteht Grund zur Annahme, dass das Vorhaben in allen Teilen der Zielsetzung entsprechen wird. Kleinere Abweichungen würden jedoch nicht ins Gewicht fallen.

Mittleres Risiko: Negative Abweichungen von der Zielsetzung sind möglich oder wahrscheinlich; deren Folgen können zwar nicht endgültig abgeschätzt werden doch deckt der definierte Zuschlag dieses Risiko ab.

Grosses Risiko: Es sind mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Abweichungen von der Zielsetzung zu erwarten. Wesentliche Punkte sind noch nicht abgeklärt. Es liegen nur Richtpreisofferten vor.

1849

2.2

Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (277 Millionen Franken)

2.2.1

Einleitung

Die Führungsfähigkeit einer modernen Armee ist abhängig von der Verfügbarkeit aktueller Daten. Diese müssen rasch über zuverlässige Telekommunikationsmittel an die entsprechenden Stellen verteilt werden.

Im Rahmen bisheriger Rüstungsprogramme (RP 95, 96, 99, 02 und 05) wurden verschiedene Telekommunikationsmittel beantragt, beschafft und bei der Truppe eingeführt.

Wegen der wachsenden Vernetzung der Armee reichen die beschafften Mengen nicht mehr aus. Neue Bedürfnisse entstanden im Rahmen der mobilen Führung, der Interoperabilität mit zivilen Stellen und dem Ausbau krisenresistenter Netze. Beantragt wird die mengenmässige Ergänzung von bereits eingeführten oder in Einführung stehenden Systemen.

2.2.2

Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis

Richtstrahlsystem R-905

Richtstrahl-Breitbandübertragungssystem

Integriertes Militärisches Fernmeldesystem

Kommunikationsfahrzeug PIRANHA IIIC

Takt. Funksystem SE-240

Um den neuen Bedürfnissen an die Telekommunikationssysteme in Bezug auf Leistung und Quantität zu entsprechen, werden folgende Nachbeschaffungen beantragt:

Im Einsatz seit

2001

1998

1998

2005

2006

Anzahl zurzeit in Betrieb stehender Systeme

1100

13413

368

36

480

Anzahl Nachbeschaffungen mit RP 07

200

28414

94

20

628

Brigade/ Bataillon

Armee

Brigade/ Bataillon

Brigade/ Bataillon

Brigade/ Zug

Systeme

Einsatzstufe (von/bis)

13 14

Landesweit vernetzte Richtstrahl-Links 1x155MBit/s, zum Teil 2x155MBit/s.

Ergänzende Stichverbindungen zu abgesetzten Standorten 2MBit/ oder 34MBit/s.

1850

­

Richtstrahlsystem R-905 Das Richtstrahlsystem R­905 dient als leistungsfähiges Verbindungsmittel zwischen verschiedensten Vermittlungseinrichtungen mit vielfältigen Einsatzspektren und Technologien.

Ursprünglich für den Einsatz im Integrierten Militärischen Fernmeldesystem (IMFS) vorgesehen und mit dem RP 99 beschafft, dient es heute auch anderen militärischen Netzen (beispielsweise auf Stufe Armee zu den kantonalen Führungsstäben) als zuverlässiges Verbindungsmittel für Distanzen bis zu 35 km Sichtverbindung. Mit dem zum System gehörenden Bündelschlüsselgerät 93 bietet das System ein abhörsicheres und leistungsfähiges Mittel sowohl für mobile als auch ortsfeste Einsätze.

Mit der Beschaffung werden entsprechende Bedürfnisse im Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) und für krisenrelevante Netze (Teilverknüpfung POLYCOM15, UKW 7716) erfüllt.

Richtstrahlsystem R­905

­

Richtstrahl-Breitbandübertragungssystem Das Richtstrahl-Breitbandübertragungssystem verbindet als «Datenautobahn» die wichtigen Standorte der Landesregierung, der Armee einschliesslich der Luftwaffe und zivile Einrichtungen der Flugsicherung. Es ist ein

15

16

POLYCOM ist das nationale Funksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit das in der Schweiz schrittweise aufgebaut wird. Es ermöglicht den Funkkontakt innerhalb wie zwischen den verschiedenen Organisationen Grenzwacht, Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstliches Rettungswesen, Zivilschutz und unterstützende Verbände der Armee.

In ausserordentlichen Lagen oder im Aktivdienst, wenn die ordentlichen Radiosender gestört sind oder deren Betrieb stark eingeschränkt ist, kommt das System UKW 77 zum Einsatz.

1851

modernes, stationäres, auf ziviler Technik basierendes Übertragungsnetz mit grosser Kapazität. Es überspannt den Raum Schweiz als eng verknüpftes Ringnetz und basiert auf bestehenden, gegen Einwirkungen des elektromagnetischen Pulses (EMP) geschützten Höhenanlagen oder Anlageteilen.

­

Integriertes Militärisches Fernmeldesystem (IMFS) Das IMFS ist das Telekommunikationsmittel der mobil eingesetzten Truppe für Sprache und Daten. Ursprünglich für die Sprachkommunikation auf und zwischen den Kommandoposten ab Stufe Bataillon und höher vorgesehen, versieht es heute auch für die Datenkommunikation seinen Dienst auf allen Stufen.

Neue Einsatzbedürfnisse führten jedoch dazu, dass zwischenzeitlich vermehrt die feldtauglich ausgelegten Vermittler ortsfest oder in Fahrzeugen eingebaut und somit der mobilen Truppe teilweise entzogen wurden.

Im Rahmen des RP 06 wurde vor allem für das FIS HE eine neue, kompakte Bauart des Vermittlers unter der Bezeichnung «COM Rack (Kommunikationsrack)» realisiert, welcher einfacher und effizienter in Fahrzeuge und Container eingebaut werden kann. Mit dem RP 07 ist vorgesehen, die seinerzeit den mobilen Truppen entzogenen und ortsfest eingesetzten IMFSVermittler durch COM Racks zu ersetzen. Die frei werdenden Geräte können dann wieder der ursprünglichen Verwendung bei den mobilen Truppen zugeführt werden.

Kommunikationsrack

1852

­

Kommunikationsfahrzeug PIRANHA IIIC Um im Kriegs-, Krisen- und Katastrophenfall sofort eine autonome und unabhängige Telekommunikationsinfrastruktur aufbauen zu können, werden so genannte «Kommunikationsfahrzeuge» auf der Basis des Radschützenpanzers PIRANHA IIIC in unterschiedlichen Ausführungen realisiert.

Kommunikationsfahrzeug PIRANHA IIIC

1853

­

Taktisches Funksystem SE­240 Das mit einer Erstbeschaffung im RP 05 realisierte neue taktische Funksystem SE­240 entspricht dem aktuellen Stand der Technik. In der ersten Tranche vor allem als Mittel für die Führung der ersten Stunde von TruppenElementen in einer Distanz von 20­200 km mittels Sprache vorgesehen, soll nun eine weitere Tranche von Geräten für die Datenfunkanbindung für das FIS HE realisiert werden.

Taktisches Funksystem SE­240

Mit den beantragten zusätzlichen Telekommunikationssystemen können die gesteigerten Telekommunikationsbedürfnisse abgedeckt und eine adäquate Telekommunikationsinfrastruktur aufgebaut werden.

Beurteilung durch die Truppe Zusammen mit der Truppe wurden bei der Erstbeschaffung der einzelnen Systeme die Funktionalität und die Miliztauglichkeit durch Truppenerprobungen positiv beurteilt.

Insbesondere das IMFS sowie die Richtstrahlsysteme befinden sich seit einiger Zeit erfolgreich bei der Truppe im Einsatz. Die Erfahrungen und Rückmeldungen daraus bestätigen, dass mit diesen Systemen die richtige Wahl getroffen wurde.

Ausbildung Für die Nachbeschaffung eingeführter Systeme kann auf bereits bestehende Ausbildungsinfrastruktur und Ausbildungshilfsmittel zurückgegriffen werden.

Logistik Die logistischen Grundlagen wurden bei allen Systemen bereits mit den Erstbeschaffungen bereitgestellt.

Es gilt nun, die Logistik ­ wo notwendig ­ an die grösseren Stückzahlen und der Struktur anzupassen sowie neue Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Einsatz einzubringen.

1854

2.2.3

Technische Aspekte

Beschreibung der Systeme ­

Richtstrahlsystem R­905 Das Richtstrahlsystem R­905 ist ein aus dem zivilen Telekommunikationsbereich abgeleitetes Gerät. Die Bedienung erfolgt ferngesteuert oder vor Ort mit einem Bedienterminal. Für den mobilen Einsatz steht ein stahlarmiertes Lichtwellenleiterkabel zur Verfügung, welches die Absetzbarkeit des Sender/Empfängers bis zu 4 km erlaubt.

­

Richtstrahl-Breitbandübertragungssystem Das Richtstrahl-Breitbandübertragungssystem ist ein digitales Übertragungsnetz in ziviler Technik. Richtstrahlgeräte mit einer Übertragungskapazität von 155 und teilweise mit 2 x 155 MBit/s stellen die Verbindungen zwischen den Standorten sicher. Das Netz verfügt über ein redundantes, zentrales Netzmanagement für die Konfiguration und für die Überwachung der Geräte. Das Netz ist eng verknüpft und mit unterbruchsfreien Stromversorgungen versehen; es weist dadurch eine hohe Verfügbarkeit auf.

­

Integriertes Militärisches Fernmeldesystem (IMFS) Beim IMFS handelt es sich um ein modular aufgebautes Kommunikationssystem, welches in seiner technischen Auslegung für den militärischen Einsatz optimiert ist. Auch bei beeinträchtigten Übertragungsverhältnissen und Teilzerstörung ist das Netz in seiner Gesamtheit resistenter und bleibt länger funktionsfähig als vergleichbare zivile Netze. Das System stellt Anschlussmöglichkeiten für analoge und digitale Teilnehmerstation zur Verfügung, und bietet Übergänge in andere Netze an, so beispielsweise ins öffentliche Wählnetz, in die militärischen festen Netze oder mit dem Funkanschluss zu ausgewählten Teilnehmern am Funkgerät SE­235.

Im Rahmen des RP 06 wurde für die Integration des IMFS in FIS­Fahrzeuge eine neue Generation von IMFS­Vermittlertypen realisiert. Diese neuen Vermittler, zusammen mit den notwendigen Datenvermittlungseinrichtungen versehen, stellen auch in Zukunft alle notwendigen Telekommunikationsschnittstellen für eine effiziente Infrastruktur im militärischen Gefechtsfeld zur Verfügung.

Die Kerntechnologie des IMFS ist eine Technologie aus den späten achtziger Jahren. Trotzdem ist das System mit den getätigten Ergänzungen immer noch auf einem für den militärischen Einsatz aktuellen technischen Stand.

Durch den vermehrten Einsatz ziviler Technologie und Standards, vor allem auf der Seite der Nutzersysteme, wird laufend ein erhöhter Datenbedarf und somit eine gesteigerte Leistungsanforderung ersichtlich.

­

Kommunikationsfahrzeug PIRANHA IIIC Das Kommunikationsfahrzeug ist praktisch identisch mit den mit dem RP 02 beschafften Kommunikationseinrichtungen für mobile Führung (Radio Access Point Panzer, RAP Pz). Als Trägerfahrzeug dient der Schützenpanzer PIRANHA IIIC mit ausfahrbarem Mast von 13 m. Das Fahrzeug bietet mit 1855

seinen integrierten Telekommunikations-Elementen COM Rack (IMFS), Richtstrahlstationen R-905 und Funksystemen SE­235 einen äusserst mobilen, rasch einsatzbereiten, splittergeschützten Telekommunikationsstützpunkt für dynamische Einsätze in allen Lagen und Situationen.

­

Taktisches Funksystem SE­240 Beim Funksystem SE­240 handelt es sich um ein taktisches, modular aufgebautes Funksystem im Frequenzbereich 1,5­30 MHz.

Evaluation, Erprobung, Typenwahl Bei der vorliegenden Beschaffung handelt es sich um Nachbeschaffungen von bereits eingeführtem Material oder Systemen.

Um eine einheitliche Ausbildung und die Systemkompatibilität zu gewährleisten, wurde auf die Einführung einer neuen Gerätegeneration verzichtet.

Bei der Erprobung und der Typenwahl kann auf die entsprechenden Resultate der in den verschiedenen Evaluationen und Beschaffungsvorbereitung der jeweiligen Erstbeschaffung gefällten Entscheide zurückgegriffen werden.

2.2.4

Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Richtstrahlsysteme umfassend: ­ 200 mobile Richtstrahlsysteme R-905 ­ 100 Bündelschlüsselungsgeräte BSG 93 ­ 400 Chiffrier­Module BSMopt ­ 105 Bündelschlüsselungsgeräte SG 06-100 ­ 72 ortsfeste Richtstrahlsysteme 2 MBit/s BBUS Ristl ­ 212 ortsfeste Richtstrahlsysteme 34 MBit/s BBUS Ristl ­ Lichtwellenleiterausrüstungen

90,5

­ IMFS-Material, umfassend: ­ 94 Kommunikationsracks für Festnetz und Fahrzeuge ­ 20 Kommunikationsfahrzeuge des Typs PIRANHA IIIC

95,0

­ Kurzwellenfunksystem SE-240, umfassend: ­ 473 Funkgeräte, eingesetzt beim FIS HE ­ 102 Relaisstationen VHF-HF ­ 53 Funkgeräte, eingebaut in Funkwagen

59,5

­ Modifikationen

1856

5,0

Mio. Fr.

­ Logistik und Ausbildung

14,0

­ Teuerung bis zur Auslieferung

6,5

­ Risiko

6,5

Total

277,0

Beschaffungsorganisation Die Beschaffung des beantragten Materials wird durch die zwei Projektorganisationen Integriertes Mobiles Telematiksystem (IMTS) und Taktische Funksysteme unter Leitung der armasuisse abgewickelt.

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 240 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 30 Millionen Franken.

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Die Realisation dieser Beschaffungen erstreckt sich über den Zeitraum 2008­2011.

2.2.5

Risikobeurteilung

Da es sich grösstenteils um Folgebeschaffungen handelt, wird das Gesamtrisiko ­ trotz der hohen Komplexität des Vorhabens ­ als mittel eingestuft.

Diese Beurteilung begründet sich darauf, dass vor allem bei der Nachbeschaffung der Richtstrahlsysteme R­905 einige Baugruppen nachentwickelt werden müssen, da die Originalmodule/Bauteile nicht mehr verfügbar sind.

2.2.6

Folgekosten

Es sind keine infrastrukturellen Anpassungen notwendig.

Da es sich bei den beantragten Systemen zum grössten Teil um Folgebeschaffungen von bereits eingeführtem Material handelt, sind die entsprechenden Instandhaltungsinfrastrukturen bereits vorhanden.

Das heute verfügbare Instandhaltungsmaterial muss infolge der erhöhten Stückzahlen etwas vergrössert werden, was einmalige Zusatzkosten von rund 4 Millionen Franken zur Folge hat.

Die Instandhaltungskosten für die Systeme belaufen sich gesamthaft auf rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr.

Sofern die Beschaffung mehr oder anders qualifiziertes Personal erfordert, wird dieser Bedarf durch Stellenumlagerungen innerhalb des Departementsbereichs Verteidigung kompensiert.

1857

2.3

Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE (26 Millionen Franken)

2.3.1

Einleitung

Zusammen mit den Panzer 87 Leopard (Pz 87 Leo) wurden 1984 auch Simulatoren, zur Ausbildung der Besatzungen für die Führung des Begegnungsgefechtes (Duell) gegen einen konventionellen und symmetrisch operierenden Gegner, beschafft.

Damals spielten Einsatzszenarien wie «Einsätze im überbauten Gelände mit asymmetrischer Bedrohung» noch keine wichtige Rolle. Dies hat sich in der Zwischenzeit entscheidend geändert. Als Folge davon muss auch die Ausbildung der Panzerbesatzungen angepasst werden.

Der heute eingesetzte Laserschuss-Simulator (zur Hauptwaffe 12 cm Panzerkanone) vermag den neuen militärischen und technischen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Er ist technisch veraltet und beschränkt sich auf die Hauptwaffe. Beim neuen Laserschuss-Simulator Pz 87 Leo WE (LASSIM Leo) werden hingegen auch die Nebenwaffen (rohrparalleles und Kuppel-Maschinengewehr) nachgebildet. Neu ist auch, dass der LASSIM Leo Daten bezüglich Geländeposition, Schadensimulation, den beteiligten Waffensystemen und deren Wirkung an eine Leitzentrale sendet. Dies erlaubt eine effizientere Überwachung und Schulung der Panzerbesatzung sowohl im offenen als auch im überbauten Gelände.

2.3.2

Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Die schwierigste Aufgabe für die Mannschaft des Pz 87 Leo ist das Treffen eines fahrenden Zieles. Bis Distanz, Fahrgeschwindigkeit und Fahrtrichtung, beziehungsweise der daraus abgeleitete Vorhaltepunkt richtig bestimmt werden können, ist viel Übung erforderlich.

Eingesetzt wird der LASSIM Leo gegen Zielfahrzeuge oder im Duell gegen andere Fahrzeuge, welche ebenfalls mit Laserschuss-Simulatoren ausgerüstet sind. Die mit dem LASSIM ausgerüsteten Pz 87 Leo sind wichtige Akteure auf den Ausbildungsplattformen Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen (SIMUG) und Simulationsunterstützung für den Einsatz im überbauten Gelände (SIM KIUG).

Laserschuss-Simulation bietet allerdings keinen vollständigen Ersatz für den Einsatz mit dem Echtsystem. Damit die Besatzung des Pz 87 Leo Vertrauen in ihre Waffen erhält, kann deshalb nicht völlig auf das Schiessen mit Übungs­ und Kampfmunition verzichtet werden.

Einsatz des Simulators Der LASSIM Leo wird für die praxisnahe Grundausbildung und die Gefechtsausbildung der Truppe eingesetzt.

Bei der Grundausbildung können die Soldaten mit dem Simulator selbstständig Handhabung und Einsatz der Waffen üben.

In der Gefechtsausbildung erfolgt die Darstellung des Gegners in der Regel durch eine ebenfalls mit Schiess-Simulatoren ausgerüstete Gegenpartei (Duell).

1858

Der Simulator erfüllt folgende Grundanforderungen: ­

Grundausbildung im Einzel- und Zugsverband mit allen Waffen des Systems;

­

Gefechtsausbildung in SIMUG und SIM KIUG;

­

Steigerung des taktischen Verhaltens durch Ausnutzung des Geländes;

­

Ausbildung für alle Kampfarten, bei Tag und Nacht und bei jedem Wetter;

­

Zusammenwirken (LASSIM);

­

Förderung und Kontrolle des korrekten Verhaltens des Einzelnen und des Verbandes;

­

einfache Bedienbarkeit, das heisst, keine Veränderungen gegenüber Echtsystem.

mit

allen

eingeführten

Laserschuss-Simulatoren

Beurteilung durch die Truppe Der LASSIM Leo wurde im Herbst 2006 mit allen wesentlichen Komponenten anlässlich eines Truppenversuchs erprobt und hat sich als truppentauglich erwiesen.

Ausbildung Vor der Abgabe von LASSIM Leo an die Truppe wird das verantwortliche Lehr-, Betriebs- und Instandhaltungspersonal entsprechend instruiert und für die Ausbildung mit der Truppe vorbereitet.

Logistik Die Logistik des LASSIM Leo wird durch die Industrie im gleichen Rahmen wie für das gegenwärtige eingesetzte System sichergestellt.

2.3.3

Technische Aspekte

Beschreibung der Systeme ­

Aktivsystem Der Schiess-Simulator LASSIM Leo besteht aus je einem Element für die Kanone, das rohrparallele und das Kuppel-Maschinengewehr. Die jeweilige Hauptkomponente ist ein Lasersender. Simuliert werden die Schüsse mit einem Laserstrahl, wobei die Ballistik und der Vorhalt in Echtzeit mitberechnet werden. Damit wird eine sehr realitätsnahe Ausbildung möglich.

Im Moment einer Schussabgabe sendet der Laser modulierte Laser-Impulsreihen aus. Diese Impulsreihen bestehen aus optischen Signalen, welche Daten über den Schützen, das Kaliber der Waffe und die Zeitverhältnisse übermitteln.

Die Energie dieser Impuls-Signale ist so ausgelegt, dass die Augen-Sicherheit der Benutzer gewährleistet ist und gleichzeitig die grossen Einsatzdistanzen des Pz 87 Leo abgedeckt werden können. Ein Benutzer, der direkt vor der Waffe in den Laserstrahl blickt, ist nicht gefährdet.

1859

Um die verschiedenen Zielkategorien im Gefecht unterscheiden zu können (Infanterist, Kampffahrzeugtyp oder Fassade eines Gebäudes), verwendet der Simulator zwei verschiedene Wellenlängen. Dies erlaubt eine spezifische Auswertung, welche Zieltyp, Kaliber und Trefferlage berücksichtigt.

In der Zielvorrichtung der Maschinengewehre wird, mittels optischer Einblendung, die Flugbahn der Leuchtspurgeschosse nachgebildet, sodass der Schütze Schusskorrekturen vornehmen kann.

Kuppel-Maschinengewehr mit optischer Zielvorrichtung

­

Passivsystem Das Passivsystem macht es möglich, dass andere Schiess-Simulatoren den mit dem LASSIM Leo ausgerüsteten Panzer selber bekämpfen können.

Das Passivsystem besteht aus mehreren Laser-Reflektoren, -empfängern sowie einer Steuerelektronik, welche in der Lage ist, die gesendeten Codes der verschiedenen Laserschuss-Simulatoren zu decodieren und auszuwerten.

Das System zeigt an, ob ein Treffer erzielt wurde oder nicht und liefert Daten über den Schützen, die Zeitverhältnisse und die Wirkung.

Ein Treffer wird durch pyrotechnische Darstellung (oranger Rauch) und/ oder Drehleuchte markiert.

Die Bedieneinheit erlaubt nebst Anzeige- und Eingabefunktionen die Überwachung und Steuerung des Munitionsvorrates.

­

Allgemeines Alle Geräte im Fahrzeug werden durch Kabel verbunden und sind mit robusten Halterungen am Fahrzeug gesichert.

Die Stromversorgung erfolgt über das Bordnetz des Fahrzeuges.

1860

­

Technische Daten Einsatzentfernung:

Infanteristen bis Fahrzeuge bis

Messfeldgrösse:

32 mrad x 32 mrad

Entfernungsmessgenauigkeit:

± 20 m

Wellenlängen Halbleiterlaser:

905 nm und 810 nm

Temperaturbereich:

­20 °C bis +40 °C

Dichtigkeit:

IP 65

Aussen sichtbare Baugruppen, gegen Eindringen von Staub und Strahlwasser geschützt.

IP 54

Baugruppen im Innern des Panzers, vor Staub (teilweise) und Spritzwasser geschützt.

Anzahl Reflektoren: ­

1500 m 3000 m

10

Simulatorausrüstung (am Fahrzeug aussen sichtbar)

1: Lasersender; 2: Aktivlautsprecher; 3: Darstellungsgerät 4: Reflektoren / Empfänger; 5: Drehleuchte

Evaluation, Erprobung, Typenwahl Die Entwicklung begann im Jahr 2005. Die Truppe war von Anfang an in das Projekt einbezogen und hat die spezifischen Ausbildungsbedürfnisse optimal in die Entwicklung eingebracht.

1861

2.3.4

Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ 66 Laserschuss­Simulatoren17 zur Nachbildung von Haupt- und Nebenwaffen

22,7

­ Sonderbetriebsmittel

0,6

­ Logistik; umfassend Ersatzmaterial, Prüf- und Reparaturausrüstungen

0,9

­ Ausbildungsmittel und Kurse, Dokumentation

0,3

­ Teuerung bis zur Auslieferung

0,8

­ Risiko

0,7

Total

26,0

Beschaffungsorganisation Die Beschaffung erfolgt durch armasuisse. Vertragspartner ist die RUAG Electronics. Sie übernimmt die Funktion als Generalunternehmerin und trägt damit auch die Systemverantwortung.

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 17 Millionen Franken.

Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen ist keine indirekte Beteiligung vorgesehen.

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Die Ablieferung der Simulatoren erfolgt im Zeitraum 2008­2009.

2.3.5

Risikobeurteilung

LASSIM Leo ist ein Entwicklungsprojekt von mittlerer Komplexität. Der Prototyp des Lasersimulators für die Kanone und das Maschinengewehr wurde erfolgreich getestet. Zudem sind artverwandte Systeme bereits im Einsatz. Das Risiko kann folglich als klein beurteilt werden.

17

45 der 66 LASSIM Leo sind für das Gefechtsausbildungszentrum in Bure vorgesehen.

Damit die 4 Kompanien eines Panzerbataillons gleichzeitig im Verbund in SIMUG/SIM KIUG ausgebildet werden können, müssen 42 LASSIM Leo (zuzüglich 3 LASSIM Leo als Reserve) ausgerüstet werden. Weitere 21 Systeme kommen in den Kader- und Rekrutenschulen des Lehrverbandes Panzer und Artillerie in Thun zum Einsatz.

1862

2.3.6

Folgekosten

Für dieses Vorhaben sind keine neuen Bauten notwendig.

Die Kosten für die Instandhaltung belaufen sich auf 0,5 Millionen Franken und werden in den jährlichen «Ersatzmaterial- und Instandhaltungsbudgets» (EIB) beantragt.

Sofern die Beschaffung mehr oder anders qualifiziertes Personal erfordert, wird dieser Bedarf durch Stellenumlagerungen innerhalb des Departementsbereichs Verteidigung kompensiert.

3

Kredite

3.1

Zusammenfassung der Kredite

Die beantragten Kredite setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Führung und Aufklärung in allen Lagen

555

­ Waffenwirkung

26

Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2007

3.2

581

Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung

Der vorliegende Verpflichtungskredit versteht sich inklusive aller Abgaben, vor allem der Mehrwertsteuer, zu den heute bekannten Steuersätzen.

Bei den beantragten Vorhaben, ausgenommen der Beschaffungen zu Festpreisen, wurde die Teuerung bis zur vollständigen Auslieferung des Materials vorausgeschätzt und in die Kreditbegehren eingerechnet. Den Kreditanträgen liegen folgende Annahmen über die Teuerungsraten und Berechnungskurse zu Grunde: ­

Jährliche Teuerung:

CH GB D USA F A

1,5 % 2,3 % 2,1 %; Zuschläge Alu + 1,0 %, Stahl + 2,0 % 2,8 % 2,0 % 2,1 %

­

Berechnungskurse:

EUR USD GBP

1,60 1,35 2,35

1863

Die Teuerungsannahmen und die Berechnungskurse sind im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement festgelegt worden. Sollten sich im Laufe der Beschaffungen die oben erwähnten Teuerungsraten sowie die Berechnungskurse erhöhen, müssten allenfalls teuerungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.

Der im Rahmen eines Rüstungsprogrammes beantragte Verpflichtungskredit stellt gemäss Finanzhaushaltgesetz einen Höchstbetrag dar, der eine in der Botschaft ausgewiesene Reserve enthält und ohne Genehmigung des Parlaments nicht überschritten werden darf.

Die meisten Rüstungsvorhaben können mit Minderkosten gegenüber dem bewilligten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden.

Wenn möglich, wird im Rahmen der Evaluation eine Wettbewerbssituation geschaffen. Der Wettbewerb und die Ermittlung des besten Kosten-Nutzen-Verhältnisses sind ein Garant für marktkonforme Preise. Besteht eine Monopolsituation (beispielsweise Folgebeschaffung), bilden Marktanalysen und die Erfahrung der Beschaffungsfachleute die Grundlage für die Preisbeurteilung. Zudem verlangt die armasuisse Einsicht in die Preiskalkulation. Die Preisgestaltung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Firma. Im Umgang mit Preisinformationen gegenüber Dritten hat die Beschaffungsstelle die Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wahren. Die offerierten Preise können deshalb nicht im Detail offen gelegt werden.

Verbindliche Beschaffungsverträge werden von der armasuisse erst nach Bewilligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um Festpreisverträge mit oder ohne Teuerungsklausel.

3.3

Zusätzliche Aufwendungen

Die Transportkosten auf dem Importanteil der Materialbeschaffungen sind im beantragten Gesamtkredit nicht enthalten. Dieser auf rund 0,4 Millionen Franken geschätzte Betrag wird dem Voranschlagskredit, Finanzposition 0800/A2119.0001 «Übriger Betriebsaufwand» (armasuisse), belastet.

Der Anteil der Mehrwertsteuer auf Importen (rund 7 Millionen Franken) wird jährlich im Rahmen der Bearbeitung des Voranschlages eingestellt.

1864

4

Finanzielle Auswirkungen

4.1

Zusammenzug der anfallenden Kosten

Zusätzliche Personalkosten /Jahr

Instandhaltungskosten/Jahr

Bauliche Massnahmen

Beschaffungskosten

Beschaffungsvorhaben

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Die im Zusammenhang mit den Beschaffungsvorhaben vorgesehenen beziehungsweise generierten Kosten belaufen sich auf:

Kosten, die mit/nach der Beschaffung entstehen Mio. Fr.

­ Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt (FIS HE)

­

18

Mio. Fr.

Mio. Fr.

278,0

­

19

Mio. Fr.

Mio. Fr

10,0

­

­ Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (LSTT)

3,0

277,0

­

2,5

­ Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE (LASSIM Leo)

6,0

26,0

­

0,5

­

Total

9,0

581,0

­

13,0

­

18 19 20

20

­

PEB wurde bereits mit RP 06 ausgewiesen (114,5 Millionen Franken).

Kosten im Rahmen baulicher Kleinvorhaben (darunter fallen Bauvorhaben bis zu 3 Millionen Franken).

Ohne die einmaligen Kosten von rund 4 Millionen Franken für die Aufstockung des Instandhaltungsmaterials infolge der erhöhten Stückzahlen.

1865

4.2

Mit den Vorhaben verknüpfte, bereits realisierte oder geplante Projekte

Führungsinformationssystem Heer, 2. Ausbauschritt ­

Führungsinformationssystem Heer (RP 06, 09/10)

­

Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (RP 07)

Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur ­

Integriertes Militärisches Fernmeldesystem (RP 95)

­

Richtstrahl-Breitbandübertragungssystem (RP 98)

­

Richtstrahlsysteme R-905 (RP 99)

­

Datenübertragungsnetz Tranet Mobil (RP 02)

­

Kommunikationseinrichtungen für mobile Führung (RP 02)

­

Taktisches Kurzwellenfunksystem SE-240 (RP 05)

Laserschuss-Simulator Panzer 87 Leopard WE ­

Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen (RP 04)

­

Panzer 87 Leopard Werterhaltung (RP 06)

­

Simulationsunterstützung für den Einsatz im überbauten Gelände (RP 08)

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 60, 163 und 167 der Bundesverfassung.

5.2

Finanzrechtliche Rahmenbedingungen

5.2.1

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung, da sie eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich zieht. Sie ist demnach von den Eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

5.2.2

Sonstige finanzrechtliche Rahmenbedingungen

Die Bestimmungen über die Schuldenbremse (BV Art. 126, FHG Art. 12­18), sowie allfällige Kürzungen im Rahmen des Voranschlags 2007 (BRB vom 5.07.06) / Finanzplans 2008­2010 (BRB vom 23.08.06) sind im Beschaffungsumfang berücksichtigt. Die Verpflichtungskredite des Rüstungsprogrammes 2007 sind so bemessen, dass die Finanzierung der Vorhaben gemäss den oben ausgeführten Rahmenbedingungen sichergestellt ist.

1866