Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung

Entwurf

(Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV) (Änderung der Führungsstrukturen) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom 16. Mai 20071, beschliesst: I Die Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20032 wird wie folgt geändert: Art. 23 Abs. 2 Sie oder er nimmt die Stellvertretung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs in der Vereinigten Bundesversammlung und bei der Führung der Parlamentsdienste gemäss Artikel 22 Absatz 1 wahr.

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Art. 24 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung wird in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste festgelegt.

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Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 27 Abs. 1 Bst. a und bbis Die Verwaltungsdelegation ist zuständig für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse:

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a.

Aufgehoben

bbis. der Bereichsleiterinnen und der Bereichsleiter.

Art. 31 Bst. b Aufgehoben

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BBl 2007 4273 SR 171.115

2007-1348

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Parlamentsverwaltungsverordnung. V der BVers

II Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Die bisherigen stellvertretenden Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre behalten diesen Titel bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

III Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.

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