Gesuch um Bewilligung für das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels Blossom-Protect fb Gesuchstellerin:

Andermatt Biocontrol AG Stahlermatten 6 CH-6146 Grossdietwil

Gegenstand:

C07001; Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels Blossom-Protect fb Verwendungszweck: Bakterizid zur Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora) im Kernobst Zusammensetzung, Wirkungsweise: Wasserdispergierbares Pulver mit dem mikrobiellen Wirkstoff Aureobasidium pullulans (DSM 14940 und 14941). A. pullulans bildet zur Anhaftung an der Pflanzenoberfläche Kutinasen, welche die Kutikula der Pflanze angreifen. Darauf reagiert der Apfel mit verstärkter Zellteilung in der Epidermis. Dieser Mechanismus könnte auch in der Blüte das Eindringen von Feuerbrandbakterien über den Blütenboden verhindern.

Bewilligungsverfahren: Das Verfahren richtet sich nach der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 (PSMV, SR 916.161), dem Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01) und der Freisetzungsverordnung vom 25. August 1999 (FrSV, SR 814.911) Bewilligungsbehörde:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können nach Artikel 23 Absatz 2 FrSV während der 30-tägigen Auflagefrist vom 28. November bis und mit 27. Dezember 2007 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten beim Bundesamt für Umwelt, BAFU, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen, eingesehen werden (um vorherige telephonische Anmeldung unter 031 322 93 49 wird gebeten).

Einsprache:

Jede Person kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (27. Dezember 2007) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei, insbesondere Umweltschutzorganisationen nach Artikel 55 USG, im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (27. Dezember 2007) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen.

2007-2807

8343

Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

27. November 2007

8344

Bundesamt für Umwelt