Konzession für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR idée suisse (Konzession SRG SSR) Änderung vom 27. Juni 2007 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Konzession SRG SSR vom 18. November 19921 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 1 Bst. a 1

Die SRG SSR veranstaltet: a.

je drei Radioprogramme für die deutsche, französische und italienische Sprachregion sowie ein Radioprogramm für die rätoromanische Sprachregion über UKW; je ein Programm für die deutsche, die französische und die italienische Sprachregion wird, soweit es aufgrund von Artikel 28 Absatz 2 RTVG möglich ist, auch in den anderen Regionen verbreitet; diese Programme können identisch oder modifiziert auch über das MittelwellenSendernetz verbreitet werden; das modifizierte Programm in französischer Sprache kann im Unterwallis über UKW verbreitet werden; ein Musikprogramm klassischer und eines unterhaltender Ausrichtung, ein mehrsprachiges Kulturprogramm sowie ein Jugendprogramm über Satellit; ein deutschsprachiges Informationsprogramm sowie ein englischsprachiges Programm, welches im Raum Genf auch über UKW verbreitet werden kann;

II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

27. Juni 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1

BBl 1992 VI 567, 1996 V 1020, 1997 II 877, 1998 154, 1999 2784 9163, 2001 1277 3678, 2003 32

2007-1455

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Konzession SRG SSR

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