Bekanntmachung der Wettbewerbskommission Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Coop/Fust (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Am 26. Juni 2007 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten, in welchem die Genossenschaft Coop, Basel («Coop»), beabsichtigt, die Kontrolle über die Dipl. Ing. Fust AG, («Fust»), die zu 100 % im Besitz der Jelmoli Holding AG, Zürich («Jelmoli») ist, sowie sämtliche von Jelmoli gehaltenen Aktien der netto24 AG («netto24»), eine zu 80 % von Jelmoli kontrollierte Gesellschaft, zu erlangen.

Coop ist eines der grössten Detailhandelsunternehmen für Lebensmittel in der Schweiz. Ihre Tätigkeiten umfassen daneben auch den Non-Food Bereich sowie weitere Dienstleistungen. Coop ist mit zahlreichen Verkaufsstellen in der gesamten Schweiz präsent. Non-Food Produkte werden über Warenhäuser und verschiedene spezialisierte Detailhandelsketten, wie die Interdiscount AG, vertrieben.

Fust ist eine in der Schweiz tätige Fachhandelskette für Elektrohaushaltgeräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, Computer inklusive Service, Küchenund Bad-Renovation, Umbauten und Generalunternehmung mit rund 150 Verkaufsstellen. Sie verfügt über 50 % der Aktien und 83 % der Stimmrechte an der Service 7000 AG, Netstal, ein Unternehmen, welches Serviceleistungen an Elektrogeräten anbietet und solche auch verkauft netto24 tritt als Internethändlerin für Elektronik, EDV, Haushalt, Büroartikel und Reifen, sowohl mit eigenem Angebot als auch auf Provisionsbasis auf.

Gegenstand der Prüfung sind einerseits die Beschaffungsmärkte, auf denen die Detailhändler mit ihren Lieferanten in Kontakt treten (vorgelagerte Märkte) und andererseits die Absatzmärkte, auf denen die Detailhändler mit ihren Endkonsumenten in Kontakt treten (nachgelagerte Märkte).

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten
Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

14. August 2007

2007-1917

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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