Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen vom 18. Mai 2005 vom 7. August 2007

Die Anmeldestelle Chemikalien, im Einvernehmen mit den Beurteilungsstellen, gestützt auf Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen vom 18. Mai 20051 (ChemV), verfügt: 1. Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Stoffen und Zubereitungen in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien 1.1

Erleichterung a. Eine Apotheke oder Drogerie kann im Einvernehmen mit einer Endverbraucherin einen Stoff oder eine Zubereitung für die Abgabe an diese Endverbraucherin in nur einer Amtssprache kennzeichnen.

b. Die Abmessungen der Etikette mit der Kennzeichnung müssen mindestens 40 × 60 mm betragen.

c. Jedes Gefahrensymbol, ungeachtet der Grösse der Etikette, muss eine Fläche von mindestens 1 cm2 aufweisen.

1.2

Bedingungen

Die Verpackung darf einen Inhalt von höchstens 3 Liter umhüllen. Der Stoff oder die Zubereitung muss für eine bestimmte Endverbraucherin abgefüllt werden.

1

SR 813.11

2007-1784

5993

2. Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 50 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren (VwVG) innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und der Unterschrift des Beschwerdeführers (oder der Beschwerdeführerin) oder der Vertretung zu enthalten; die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen (Art. 52 VwVG).

7. August 2007

Bundesamt für Gesundheit Der Direktor: Thomas Zeltner

Der Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung wird im Bundesblatt angezeigt werden.

Die Anmeldestelle Chemikalien ist die gemeinsame Anlauf- und Verfügungsstelle für Chemikalien des BAFU, BAG und SECO.

2

SR 172.021

5994