H Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2008­2011

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20072, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) in den Jahren 2008­2011 wird ein Zahlungsrahmen von 150,6 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2007 1223

2006-2844

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Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2008­2011. BB

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