H Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20082011
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20072, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) in den Jahren 20082011 wird ein Zahlungsrahmen von 150,6 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2007 1223
2006-2844
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Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20082011. BB
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