Eröffnung der öffentlichen Ausschreibung zur Erteilung einer Streckenkonzession für die Fluglinie Lugano­Bern Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, gestützt auf die Artikel 28 und 101 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948, teilt mit: 1. Eröffnung des Verfahrens, Fristen Die öffentliche Ausschreibung zur Erteilung einer Streckenkonzession für die Fluglinie Lugano­Bern mittels Kriterienwettbewerb wird am 6. November 2007 eröffnet.

Die Gesuchsunterlagen sind bis spätestens am 4. Januar 2008 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL einzureichen (Datum Poststempel bzw. Abgabe beim BAZL bis 16.00 Uhr). Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.

2. Streckenkonzession und Gewährung von finanziellen Beiträgen Mit der vorliegenden Ausschreibung werden Luftfahrtunternehmen eingeladen, sich für eine Streckenkonzession Bern (Belp)­Lugano (Agno) und Lugano (Agno)­Bern (Belp) zu bewerben. Diese Konzession beinhaltet im Sinne einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung namentlich die Pflicht, auf der genannten Strecke an Werktagen eine doppelte Tagesrandverbindung anzubieten.

Im Rahmen der Erteilung dieser Konzession werden dem betreffenden Luftfahrtunternehmen zudem finanzielle Beiträge gewährt. Diese Beiträge sollen Fehlbeträge in der Rechnung, die auf den Betrieb der Fluglinie Lugano­Bern zurückzuführen sind, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag decken (keine Defizitgarantie).

3. Zulassung zum Verfahren Zur Bewerbung um die ausgeschriebene Konzession werden nur Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die über ein AOC verfügen, zugelassen.

4. Weitere Informationen ­ Ausschreibungsunterlagen Die Eingabe der Bewerberin im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung muss den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen entsprechen.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten insbesondere Informationen über die ausgeschriebene Konzession, die finanziellen Beiträge, die Qualifikations- und Selektionskriterien sowie über die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen und deren Einreichung.

Die Ausschreibungsunterlagen können schriftlich (per Post, Fax oder Email) bei folgender Adresse angefordert werden: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Abteilung Luftfahrtentwicklung CH-3003 Bern Fax: 031 325 92 12 rolf.buri@bazl.admin.ch 6. November 2007

2007-2607

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

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