Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen grundsätzlich wie privat-rechtliche voll ausfinanziert sein. Das System der Teilkapitalisierung wird während 30 Jahren weiterhin zugelassen. Während dieser Zeit gelten strengere finanzielle Rahmenbedingungen als bisher.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Finanzierung und Systementwicklung BV, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 91 85, Fax 031 324 06 83 www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juli 2007

2007-1610

Bundeskanzlei

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