Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8715 Widersprechende Translex AG, Sinserstrasse 65, 6330 Cham, CH-Marke Nr. 412 084 «translex» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin TRANSLEGAL APS, c/o Kim Jybaek, Frederiksberggade 2, DK-1459 Copenhagen, IR-Marke Nr. 898 907 «TRANSLEGAL» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Oktober 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 8715 wird zufolge Löschung der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 898 907 «TRANSLEGAL» im Umfang des Widerspruchs als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 898 907 «TRANSLEGAL» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung für die Dienstleistungen der Klasse 41 zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (inkl. Ersatz der hälftigen Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

23. Oktober 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-2634

7633