Bundesbeschluss

Entwurf

zur Genehmigung des Abkommens vom 31. Oktober 2006 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Nichterhebung der Mehrwertsteuer auf den Tunnelgebühren für die Durchfahrt des Strassentunnels unter dem Grossen St. Bernhard vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Juni 20072, beschliesst: Art. 1 Das am 31. Oktober 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Nichterhebung der Mehrwertsteuer auf den Tunnelgebühren für die Durchfahrt des Strassentunnels unter dem Grossen St. Bernhard wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2007 4915

2007-1342

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Nichterhebung der Mehrwertsteuer auf den Tunnelgebühren für die Durchfahrt des Strassentunnels unter dem Grossen St. Bernhard. BB

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