Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe Der Revisionsentwurf für das Zivildienstgesetz ZDG will das Zulassungsverfahren vereinfachen. Gesuchstellende reichen demnach künftig lediglich eine Deklaration ein, ihre Bereitschaft zu einer längeren Dienstzeit (1.5 oder 1.8 mal länger) als im Militär genügt als Nachweis für ihre Gewissensgründe (Variante «Tatbeweis»; Untervariante mit Faktor 1.5 oder 1.8). Die Variante «Verfahrensvereinfachung» erfordert weiterhin ein ausführliches Gesuch, die Anhörung wird nur in Ausnahmefällen angeordnet.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Uttigenstr. 19, 3600 Thun, Telefon 033 228 19 99, Fax 033 228 19 98 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juli 2007

2007-1622

Bundeskanzlei

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