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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmer-, Bauschmiede-, Spengler-, Holzcementbedachungs- und Blitzableitungsarbeiten zum Dependenzgebäude für dio eidg. Pferderegieanstalt in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift : ,,Angebot für Pferderegieanstalt Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 29. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 18. Januar 1897.

Direktion der eidg. Bauteil.

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Lausanne, Bière, Colombier, Bellinzona, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, Frauenfeld, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Chur und Andermatt werden für das I. Semester des Jahres 1897 die Lieferungen von Brot und Fleisch, für die Waffenplätze Lausanne, Colombier, Bellinzona, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau und Chur die Lieferungen von Hafer, Heu und Stroh und für den Waffenplatz Bière die Lieferungen von Heu und Stroh zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die bezüglichen Vertragsbestimmungen sind auf den Bureaux der resp.

Kantonskriegskommissariate, bei dem Festungsbureau in Andermatt, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot per Portion zu 750 g., für Fleisch für die Feldarmee per Portion zu 320 g., für die Festungstruppen per Portion zu 875 g., für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet, für Hafer von einem Muster begleitet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot", ,,Fleisch" oder ,,Fourage" versehen bis zum 29. dieses Monats der unterzeichneten Amtsstelle franko einzureichen.

B e r n , den 5. Januar 1897.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

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Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse pro 1897 auf nachstehenden Waflenplätzen werden hiermit folgende Lieferangen ausgeschrieben : Yverdon : Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh.

Airolo: Fleisch.

Die Lieferungsvorschriften sind bei den Kriegskommissariaten der Kantone Waadt und Tessin, beim Festungsbureau Andermatt, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern für eino, Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhafligkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot per Portion zu 750 g. in Laiben zu 1500 g. ; für Fleisch per Portion zu 375 g. für die Festungstruppen und zu 320 g. für die übrigen Truppen; für Hafer, Heu und Stroh, unrationiert, per 100 kg. berechnet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: P Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" versehen bis zum 16. Februar 1897 der unterzeichneten Amtsstelle franko einzureichen.

B e r n , den 26. Januar 1897.

Eid?. Oberkriegskouiniissariat.

Stellen-Ausschreibung.

Die Stellen des Pferdearztes und des ersten Stellvertreters des Pferdearztes der eidg. Pferderegieanstalt in Thun werden anmit zur Besetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um dieselben haben ihre Anmeldungen, mit den nötigen Ausweisen über Befähigung begleitet, bis Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement schrittlich einzureichen.

B e r n , den 19. Januar 1897.

Schweiz. Militärdeparteiuent.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Übertrittes des bisherigen Inhabers in eine andere Verwaltungsabteilung wird anmit die Stelle eines französisch sprechenden Kanzlisten und zugleich HUIfslIbersetzer der Schweiz. Militärkanzlei zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um dieselbe haben sich über tüchtige allgemeine und womöglich auch militärische Bildung, sowie über gründliche Kenntnis der französischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift auszuweisen.

Anmeldungen unter Beilage der nötigen Ausweise sind dem unterzeichneten Departement bis Ende dieses Monats schriftlich einzureichen.

B e r n , den 18. Januar 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Verwalters für die eidg. Lebensrnittel- und Fouragemagazlne in Göschenen wird anmit zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber um diese Stelle haben sich über Kenntnis und Erfahrung in der Buchführung, Korrespondenz und im Rechnungswesen, sowie über Eignung zu selbständiger Aroeit auszuweisen.

Anmeldungen sind dem unterzeichneten Departement bis zum 31. dies schriftlich einzureichen.

B e r n , den 18. Januar 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden Gehlllfenstellen bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit nach bisheriger Übung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien,.

Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätignng auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Sprachen abefaßt einzureichen und auf Verlangen der Verwaltung eine Prüfung zu estehen, nm sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehülfenstellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kaun definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive Gehülfenstellen ausgesetzte Ja'hresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis 15. Februar nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

f

B e r n , den 8. Januar 1897.

Bundesblatt.

49. Jahrg. Bd. I.

Schweiz. Oberzolldirektion.

15

206

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte anch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Etivaz (Waadt).

Anmeldung ; his zum 9. Februar 1897 bei der B Teispostdirektion in 2) Zwei Paketträger in Lausanne.

Lausanne.

3) Briefträger, Bureaudiener und Remisengehülfe in Bulle.

4) Briefträger in Neuenbnrg.

Anmeldung bis znm 9. Februar 5) Mandattrager in Neuenburg.

1897 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Paketträger in Neuenburg.

7) Zwei Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 9. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Briefträger nnd Packer in Brunnen.

Anmeldung bis zum 9. Februar 9) Briefträger nnd Bote in Hitzkirch 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

(Lnzern).

10) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 9. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

11) Briefträger in Heiden.

bis zum 9. Februar 12) Postbalter in Schanis (St. Gallen). 1897Anmeldung bei der Kreispostdirektion in 13) Postablagehalter, Briefträger und St. Gallen. ' Bote in Botsberg (St. Gallen).

14) Vier Postcommis in Bellinzona.

Anmeldung bis zum 9. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in 15) Postpacker nnd Bureaudiener in Bellinzona.

Lugano.

16) Zwei Dienstchefs anf dem TeleAnmeldung bis zum 6. Februar graphenbureau Genf.

1897 bei der Telegrapheninspek17) Zwei Dienstchefs anf dem Teletion in Lausanne.

grapbenbureau Lausanne.

18) Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapnemnspektion m .Lausanne.

19) Telegraphist und Telephonist in Romont (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 560 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

207 20) Zwei Dienstchefs auf dem Telegraphenbureau Bern. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

21) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

22) Zwei Dienstchefs auf dem TeleÌ graphenbureau Basel Anmeldung bis znm 6. Februar 23) Dienstchef auf dem Telegraphen^ f^1TM«"**«*»**bureau Luzern.

J 24) Zwei Dienstchefs auf dem Tele- 1 graphenbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 6. Februar A,, Dienstchef TV j. u r auf r dem j mi v Telegrapheninspekë 26) Telegraphen(f ti1897 · beiZü der * v ich bureau Winterthor.

J 26) Zwei Telegraphisten in Zürich. Jahresgehalt gemäß ßundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

27) Telegraphist und Telephonist in Küti (Zürich). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 780 finden Telephondienst. Anmeldung his zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

28) Zwei Dienstchefs auf dem Telegraphenbureau St. Gallen. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. (iallen.

29) Telegraphist in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

30) Telegraphist in Chur. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Februar 1897 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Einnehmer beim Nebenzpllamt in Dirinella (Tessin). Anmeldung bis zum 31. Januar 1897 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Paketträger beim Hauptpostbureau Genf.

3) Briefträger in Bellevue (Genf).

Anmeldung bis zum 2. Februar 4) Briefträger in Genf.

1897 bei der Kreispostdirektion in Genf.

5) Briefträger in Carouge (Genf).

6) Bureaudiener beim Postbnreau Caronge (Genf).

7) Postcommis in Lausanne.

l Anmeldung bis zum 2. Februar 8) Drei Briefkastenleerer beim \ j897 bei der Kreispostdirektion in Hauptpostbnreau Lausanne.

J Lausanne.

9) Briefträger in Sonceboz (Bern).

"j 10) Bureaudiener beim Postbureau Biel. 18B7^UÏA5dî*^ 11) Packer und Wagenmeister beim Neuenbnrg.

Postbureau ßiel.

l

208 12) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 2. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

13) Briefträger und Postpacker in Rheinfelden. Anmeldung bis zum 2. Februar 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

14) 15) 16) 17)

Zwei Postcommis in Zürich.

| Anmeldung bis zum 2. Februar Postcommis in Frauenfeld.

> 1897 bei der Kreispostdirektion in Postpacker in Winterthur.

J ZürichTelephongehülfe in Lausanne. Die Besoldung wird bei der Wahl festgesetzt. Anmeldung bis zum 30. Januar 1897 bei dem Telephonchef in Lausanne.

18) Telegraphist in Schaffhausen. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 30. Januar 1897 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV« 4.

Bern, den 27. Januar 1897.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

40. (4/97) Personentarif N 0 B -- V S B, vom i. November 1880.

Nachtrag X.

Mit 10. Februar 1897 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag X in Kraft.

Zürich, den 23. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

el. (*/97) Distanzenzeiger N 0 B -- V S B, vom i. Februar 4897.

Neuausgabe.

Mit 10. Februar 1897 tritt der obgenaunte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch die bestehenden Tarifdistanzen für diesen Verkehr aufgehoben und ·ersetzt werden.

Zürich, den 17. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

2l

B. Verkehr mit dem Auslande.

42. (*/97") Tarif international G. V. Nr. 205 für den Rundreiseverkehr Paris etc. -- Schweiz, Deutschland und OesterreichUngarn, vom 40. Mai 4895. Kündigung.

Der obgenannte Tarif tritt am 1. Mai 1897 außer Kraft. Über dessen Ersetzung erfolgt später besondere Publikation.

Bern, den 22. Januar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

4

43. ( /97) Interner Gütertarif der N 0 B, vom i. Mai 1896.

Teilweise Kündigung.

Mit Eröffnung der Linien Thalweil-Zug und Schaffhausen-Eglisau (voraussichtlich 1. Juni 1897) werden die in obigem Tarif enthaltenen Taxen für den Güterverkehr zwischen Stationen der Linie Luzern-Zug und den übrigen Stationen der N 0 B, sowie zwischen Schaff hausen einerseits und östlich gelegenen Stationen und Eglisau und weiter anderseits aufgehoben und durch neue Taxen ersetzt. Desgleichen werden die Taxen für einen Teil der Stationen der linksnfrigen Zürichseebahn mit Zürich und weiter eine kleine Änderung erfahren.

Der diese Taxen enthaltende Nachtrag I zu unserm internen Gütertarif wird seiner Zeit noch besonders publiziert werden.

Zürich, den 23. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

44. (*/97) Gütertarif LHB und H W B -- Ostschweiz, vom i. Dezember 1895. Aenderung.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1897 an sind die in obgenanntem Tarif verzeichneten Distanzen und Taxen für Menznau -- Wildegg wie folgt zu ändern : TZi l t Stückgut A !& I bI I IfeI Km. E Eilgut 1 2 A BR a a a Taxen pro 100 Kilogramm in Centimes.

77 296 149 124 119 112 95 84 84 72 72 49 Zürich, den 22. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

22

45. (*/9T) Gütertarife Basel S C B, Basel bad. B., sowie Waldshut -- Ostschweiz. Kündigung.

Die Gütertarife Basel S C ß -- Ostschweiz, vom 1. August 1892, Basel bad. B. -- Ostschweiz, vom 1. Dezember 1892, nnd Waldshut -- Ostschweiz, vom 1. August 1892, mit Nachträgen, treten auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Linien Eglisan-Schaffhausen und Thalweil-Zng (voraussichtlich 1. Juni 1897) außer Kraft.

Die Ausgabe der an deren Stelle tretenden neuen Tarife wird besonders bekannt gemacht.

Zürich, den 23. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Äordostbahn.

46. ( 4 /97) Schweizerisches Reglement über die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände. Anwendbarkeit desselben für die internationale Ausstellung Ì891 in Brüssel.

Am 24. April 1897 wird in Brüssel eine internationale Ausstellung eröffnet, welche b Monate dauert.

Die Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes haben auf gestelltes Gesuch hin beschlossen, für die an diese Ausstellung gesandten und unverkauft gebliebenen Gegenstände schweigerischer und italienischer Provenienz die Anwendung des Reglements über die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände d. h. frachtfreien Rücktransport zu gewähren.

Laut Mitteilung der belgischen Staatsbahnen ist für diese Ausstellung unter dem Namen ,,Bruxelles (Exposition)" ein provisorischer Güterbahnhof eröffnet worden. Alle für dieselbe bestimmten Sendungen werden daher, unter Berechnung der Taxen für Bruxelles (Midi), nach ,,Bruxelles (Exposition)" abgefertigt.

Bern, den 22. Januar 1897.

Direktion der Jura»Siinplon-Bahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes pro 1896.

B. Verkehr mit dem Auslande.

47. ( 4 /97) Teil H der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, Heft l (Verkehr mit N 0 B), vom i. September ISOl.

Taxberichligung.

Auf Seite 47 des obgenannten Tarifheftes ist die Taxe der Stückgutklasse 2 Senden -- Örlikon von 249 auf 349 Cts. pro 100 kg. zu berichtigen.

Zürich, den 25. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

23

48.

Teil II, HeftS, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit V S B), vom i. August 1895.

Kündigung von Frachtsätzen.

Die Taxen für Aschaffenburg treten mit Ausnahme jener für Chur, Landquart und St. Gallen des allgemeinen Tarifs auf den 1. Mai 1897 außer Kraft.

St. Gallen, den 25. Januar 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

49. (4/97) Sächsisch-schweizerischer Güterverkehr. Verkehr mit Muldenhütten.

Am 15. Januar 1897 ist die Station Muldenhütten der sächsischen Staatsbahn, welche bisher fur für den Verkehr mit den Muldener Hüttenwerken diente, für den allgemeinen Güterverkehr eröffnet worden.

Von der Beförderung sind jedoch auch fernerhin ausgeschlossen : 1. Güter, zu deren Ver- und Entladung wegen bedeutenden Gewichts oder wegen ihrer sonstigen Beschaffenheit besondere Vorrichtungen erforderlich sind, sowie bahnlagernde Güter und Sprengstoffe (zugelassen sind jedoch solche Sendungen an die Muldener Hütten); 2. Fahrzeuge aller Art, die in gedeckt gebaute Wagen durch die Seitenthüren nicht verladen werden können; 3. Luxuspferdewagen, die von der Stirnseite be- und entladen werden müssen.

Zürich, den 23. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

50. (*/9T) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr; Taxen für Verblendsteine ab Siegersdorf und Rauscha.

Mit 10. Februar 1897 treten für den Transport von Verblendsteinen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Siegersdorf und Rauscha nach Stationen, der Vereinigten Schweizerbahnen folgende direkte Frachtsätze in Kraft: Cts ro 100 k Siegersdorf - P208 g Siegersdorf _ Buchs (Rheinthal) Rauscha Chur ; 230 St. Fiden 213 St. Gallen 213 St. Margrethen 191 Zürich, den 20. Januar 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn»

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51. C*/9') Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr; Aufhebung der Taxen für Köln Thürmchen.

Mit 1. April 1897 wird der Güterbahnhof Köln Thürmchen geschlossen.

Es treten daher auf besagten Zeitpunkt die Taxen dieser Station in den Tarif heften l, erste Abteilung, und 7 der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife außer Kraft.

Zürich, den 20. Januar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

52. (*/9t) Frachtsätze für Möbel aus gebogenem Holz Mähren -- Paris. Kündung.

Die seit 15. August 1895 im Rückvergütungsweg gültigen Frachtsätze für Möbel ans gebogenem Holz von den Stationen Bisenz-Pisek und Nemotitz nach Paris (vergi. Publikationsorgan Nr. 5, vom Januar 1896) treten mit 30. April 1897 außer Wirksamkeit.

Die im Publikationsorgan Nr. 8, vom 20. Februar 1895, unter Ziffer 101 erwähnten Rückvergütungstaxen für Möbel von den Stationen Bistritz a/H., Holleschau und Wsetin nach Paris bleiben ebenfalls noch bis 30. April 1897 in Kraft.

Zürich, den 25. Januar 1897.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

53. (*/OT) Tarif für den Güterverkehr zwischen den Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenhahnen und den Stationen der badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb. Aenderung.

Die in dem am 15. Juni 1896 herausgegebenen Nachtrag I zum Tarif für den Güterverkehr zwischen den Stationen der großherzoglichen Staatseisenbahnen und den Stationen der badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb bekannt gegebenen Entfernungen der Station Ubstadt der Nebenbahn BruchsalOdenheim-Menzingen werden mit Wirkung vom 1. März 1897, auf welchen Zeitpunkt die genannte Station für den Güterverkehr eröffnet wird, um je 3 km. erhöht.

Karlsruhe, den 19. Januar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

25

51. ( 4 /97) Tirol-Vorarlberg-südwestdeutscher Nachtrag U.

Gütertarif.

Zu dem Tarife für den vorbezeichneten Verkehr vom 1. Dezember 1894 kommt mit Wirkung vom 1. Februar 1897 der Nachtrag II zur Ausgabe.

Derselbe enthält außer Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes Ausnahmetarife für Thomasschlacken, Cément und kondensierte Milch.

Karlsruhe, den 18. Januar 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen:

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen.

55. t ' ) Ausnahmefrachtsatz für Getreide etc. ab Ludwigshafen a/Rh. und Mannheim nach Basel transit sur Ausfuhr nach der Schweiz.

4 97

Für die Beförderung von Getreide, Hülsenfrüchten, Kaps- und Rübsaat and Mühlenerzeugnissen im Verkehr von Ludwigshafen a/Rh. und Mannheim nach Basel transit zur Ausfuhr nach der Schweiz ist vom 20. Januar 1897 ein Ausnahmefrachtsatz von 0,80 M. für 100 kg. zur Einführung gekommen.

Nähere Auskunft erteilen die beteiligten Abfertigungsstellen und unser Tarifbureau.

Der in den Transittarifen vom 15. Juli 1894 zu den Heften l und 5 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs vorgesehene Ausnahmefrachtsatz für Getreide nach Basel transit mit 0,83 M. findet auf die Artikel Weizen, Roggen (Korn), Gerste und Hafer keine Anwendung mehr.

Straßburg, den 20. Januar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 26. Januar 1897: 1. Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen Basel, Station der Schweiz. Centralbahn einerseits und sämtlichen Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, den Bodenseeuferstationen, sowie der Station Friedrichsfeld der Main-Neckar-Bahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der Schweiz. Südostbahn einerseits und solchen der JuraSimplon-Bahn und der Bul le-Romont-Bahn anderseits.

26

3. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der Station Delle einerseits nnd Stationen der schweizerischen Eisenbahnen anderseits.

4. Tarif und Distanzenzeiger für die direkte Personen- und Gepäckbeförderung zwischen Stationen der Neuenburger Jurabahn einerseits nnd Stationen der Schweiz. Nordostbahn (inkl. Bötzkergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweiz. Südostbahn, der Schweiz. Seethalbahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn, sowie der Gotthardbahn anderseits.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat unterm 22. Januar 1897 den im Publikationsorgan Nr. 51/96 veröffentlichten Beschluß betreifend den Entwurf eines Nachtrages III zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfscniffunternehmungen vom 1. Januar 1894 wie folgt abgeändert : 1. In litt, c der Ziffer i wird die Frist, bis zu welcher Prachtbriefe die den neuen Normen für das Papier nicht entsprechen, von den Bahnverwaltungen noch abgestempelt werden müssen nnd von ihnen selbst noch ausgegeben werden dürfen, vom 1. Januar 1898 auf 1. Mai 1897, und 2. in Ziffer 10 der Einführnngstermin des Nachtrages III vom 1. Februar 1897 auf 1. März 1897 abgeändert.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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Jahr

1897

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.01.1897

Date Data Seite

203-208

Page Pagina Ref. No

10 017 731

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