07.023 Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren und verwandter sicherheitspolitischer Aktivitäten vom 28. Februar 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren und verwandter sicherheitspolitischer Aktivitäten mit Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Februar 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-2472

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Übersicht Die sicherheitspolitische Entwicklung seit dem Ende des Kalten Krieges hat dazu geführt, dass Beiträge zur internationalen Friedensförderung an Bedeutung gewonnen haben; sie stellen ein effizientes Mittel zur Stärkung der eigenen Sicherheit dar.

Auch die Schweiz ist auf diesem Gebiet engagiert und leistet international verschiedene zivile und militärische Beiträge. Der Auftrag dazu leitet sich aus Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung ab, der besagt, dass sich die Schweiz für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einsetzt; die Ziele der schweizerischen Friedensförderung sind im Aussenpolitischen und im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 definiert.

Gegenstand der vorliegenden Botschaft sind die Beiträge des Bundes (VBS und EDA) an die drei Genfer Zentren (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung, Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte) und an die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich. Alle vier Institutionen haben sich in wichtigen Bereichen der Sicherheits- und Friedenspolitik zu anerkannten Kompetenzzentren entwickelt und leisten Beiträge zur internationalen Friedensförderung. Die Schweiz verfolgt ihre Ziele in diesem Bereich zum einen durch Beitragsleistungen an laufende Projekte der Zentren (inkl. Auswahl der Projekte), zum anderen durch Beiträge an die laufenden Betriebskosten der vier Institutionen. In der Botschaft enthalten sind zudem Mittel für kurz- und längerfristige zivile Kooperationsprojekte des VBS.

Mit dieser Botschaft wird ein Rahmenkredit von rund 148 Millionen Franken für den Zeitraum 2008­2011 beantragt, um die zivilen friedensfördernden Massnahmen der drei Genfer Zentren, der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik und des VBS weiterzuführen. Bereits für die Periode 2004­2007 wurde ein entsprechender Rahmenkredit im Umfang von 180 Millionen Franken von den Räten gutgeheissen (von dem ­ primär bedingt durch Kürzungen bei den beiden Entlastungsprogrammen EP 03 und EP 04 ­ nur rund 156 Millionen Franken ausgegeben wurden). Der reduzierte Rahmenkredit für die Jahre 2008­2011 dient der Fortführung und Konsolidierung bisheriger Aktivitäten und Schwerpunkte in der zivilen Friedensförderung der Schweiz. Die beantragten Mittel entsprechen der aktuellen Finanzplanung; der jährliche Durchschnitt beträgt 37 Millionen Franken (gegenüber 45 Millionen in der Periode 2004­2007).

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1 Ausgangslage 1.1 Internationale Entwicklungen 1.2 Schweizerische Interessen und Massnahmen

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2 Erläuterungen zu den einzelnen Institutionen und Massnahmen zur zivilen Friedensförderung 2.1 Die drei Genfer Zentren: Aktivitäten 2008­2011 2.1.1 Ziele und Perspektiven 2.1.2 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik 2.1.3 Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung 2.1.4 Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte 2.2 Weitere Massnahmen zur zivilen Friedensförderung im Rahmen des VBS 2.2.1 Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich 2.2.2 Kooperationsprojekte des VBS

2200 2200 2200 2201 2203 2205 2206 2206 2207

3 Auswirkungen 3.1 Auswirkungen auf den Bund 3.1.1 Umfang des Rahmenkredits 3.1.2 Ausnahmebewilligung 3.1.3 Dauer des Rahmenkredits 3.1.4 Aufteilung der Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits 3.1.5 Controlling 3.1.6 Personal 3.1.7 Ausgabenbremse 3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

2208 2208 2209 2209 2210 2210 2211 2212 2212 2212 2212

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

2212

5 Rechtliche Grundlagen

2213

Anhang: Bericht über die Tätigkeit der Genfer Zentren und verwandte Aktivitäten 2004­2007

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Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren und verwandter sicherheitspolitischer Aktivitäten (Entwurf)

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Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Internationale Entwicklungen

Das Ende der Ost-West-Konfrontation des Kalten Krieges und die fortschreitende Globalisierung brachten der Schweiz neue Handlungsmöglichkeiten und Chancen, aber auch veränderte Gefahren und Risiken. Die jahrzehntelange Gefahr einer globalen nuklearen Konfrontation hat sich massiv reduziert und ein konventioneller militärischer Angriff gegen die Schweiz ist auf absehbare Zeit sehr unwahrscheinlich. Damit rücken andere Bedrohungsszenarien in den Vordergrund: der internationale Terrorismus, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und die grenzüberschreitenden, nichtmilitärischen Rückwirkungen von regionalen und innerstaatlichen Konflikten (unerwünschte Migration, organisierte Kriminalität).

Diese Entwicklung erfordert ein neues, umfassendes Verständnis von Sicherheit und Verteidigung. Die Wahrung von Sicherheit muss zunehmend als Verbundaufgabe verstanden werden, die von nationalen und internationalen Strukturen und mit zivilen und militärischen Mitteln gemeinsam angegangen wird. Zwischen nationaler Sicherheitspolitik und globaler Friedenspolitik ist eine wachsende Konvergenz auszumachen, sowohl in ihren Zielen als auch bei den Mitteln: Eine friedlichere Welt ist eine sicherere Welt und zur Stärkung von Frieden und Sicherheit sind international koordinierte, zivile und militärische Beiträge nötig.

1.2

Schweizerische Interessen und Massnahmen

Gemäss Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung setzt sich die Schweizerische Eidgenossenschaft für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ein, und Artikel 54 der Bundesverfassung weist die entsprechenden Aktivitäten, als Teil der auswärtigen Angelegenheiten, der Zuständigkeit des Bundes zu.

Der Aussenpolitische Bericht 2000 nennt die «Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden» als eines von fünf aussenpolitischen Zielen1; er hält fest, dass «der Bundesrat einen wesentlichen und deutlich sichtbaren Beitrag zur Verhütung gewaltsamer Konflikte leisten» und dazu «das Instrumentarium der zivilen Friedensförderung ausbauen» will.2 Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 («Sicherheit durch Kooperation») postuliert «wir wollen zu Stabilität und Frieden jenseits unserer Grenzen und zum Aufbau einer internationalen demokratischen Wertegemeinschaft beitragen, um das Risiko zu vermindern, dass die Schweiz und ihre Bevölkerung von den Folgen von Instabilität und Krieg im Ausland selbst berührt werden, und weil wir damit gleichzeitig unsere internationale Solidarität zum Ausdruck bringen»3; er definiert Friedensförderung als strategische Aufgabe, die mit zivilen und militärischen Mitteln umzusetzen ist.

1 2 3

BBl 2001 268 BBl 2001 299, 300 BBl 1999 7685

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Die Schweiz hat in den letzten Jahren eine Reihe von Instrumenten der Friedensförderung aufgebaut. Dazu zählen Beiträge und Aktivitäten des EDA4, des VBS, des EVD, des EJPD und des EFD. Der vorliegende Rahmenkredit betrifft davon nur einen Ausschnitt; es sind dies die Beiträge des VBS und des EDA an die drei Genfer Zentren (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung, Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte), an die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich sowie Mittel für zivile Kooperationsprojekte des VBS.

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit muss sich die Schweiz auf einige Bereiche konzentrieren, welche für sie besonders relevant sind und in welchen sie spezifische Kompetenzen aufweist. Nur so kann die Schweiz in einer internationalen Arbeitsteilung nützliche Beiträge liefern und damit die internationale Politik in Sicherheits- und Friedensfragen in diesen Bereichen aktiv mitgestalten.

Ein Schwerpunktbereich ist Ausbildung, Kommunikation und Forschung in sicherheits- und friedenspolitischen Fragen. Mit dem Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), seinen Kursen, Trainings und Konferenzen und der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich hat die Schweiz zwei international geschätzte Kompetenzzentren geschaffen, welche von Teilnehmern aus aller Welt genutzt werden.

Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf gegen die Folgen von Minen, Blindgängern und weiteren explosiven Kriegsmunitionsrückständen. Als Erstunterzeichnerin der Ottawa-Konvention über das umfassende Verbot von Personenminen engagiert sich die Schweiz an vorderster Front für die weltweite Durchsetzung des Abkommens, für die Vernichtung von Lagerbeständen, die humanitäre Entminung, die Sensibilisierung der Bevölkerung in verminten Gebieten und die Rehabilitierung von Minenopfern. Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) ist ein Schlüsselelement der schweizerischen Politik in diesem Bereich: Es liefert thematische Kompetenz, unterstützt die internationale Zusammenarbeit und hilft, Genf als Zentrum der humanitären Entminung zu stärken.

Ein dritter Schwerpunkt liegt ­ als integraler Teil des nation-buildings ­ in der Reform des Sicherheitssektors (Security System Reform, SSR) in Partnerstaaten. Von
einer funktionierenden, effektiven Polizei, die das Vertrauen der Bevölkerung geniesst, von einer Armee, die der demokratischen Kontrolle untersteht, von der Entwaffnung irregulärer bewaffneten Gruppen und von einer unabhängigen Justiz hängt zu weiten Teilen ab, ob die nachhaltige Beendigung eines gewaltsamen Konfliktes gelingt. Das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) hat sich in diesen Themenbereichen als international kompetente Institution einen Namen gemacht. Die Schweiz profitiert direkt von diesen Kompetenzen, insbesondere auch bei den Kooperationsprojekten des VBS.

Mit der Weiterführung der Unterstützung der drei Zentren, welche in wichtigen Schwerpunktbereichen der zivilen Friedensförderung der Schweiz tätig sind, bekräftig die Schweiz ihre aktive Rolle in der internationalen Zusammenarbeit.

4

Der Bundesrat wird in Kürze den Räten eine Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte unterbreiten. Darüber hinaus dienen auch bestimmte Aktivitäten der DEZA der zivilen Friedensförderung.

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2

Erläuterungen zu den einzelnen Institutionen und Massnahmen zur zivilen Friedensförderung

2.1

Die drei Genfer Zentren: Aktivitäten 2008­2011

Die Schweiz gründete von 1995 bis 2000 in Genf drei sicherheitspolitische Kompetenzzentren; eines für sicherheitspolitische Ausbildung, eines für die Unterstützung der humanitären Minenräumung und eines für die Förderung der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte. Sie sind als privatrechtliche Stiftungen organisiert, in denen neben der Schweiz weitere Staaten und der Kanton Genf Mitglied sind. Der Bund ist der grösste einzelne Geldgeber der Zentren: Er leistet ca. 70 % des Gesamtbudgets; die Bundesbeiträge stammen ­ inklusive der Beiträge an die Infrastrukturkosten ­ zu 65 % vom VBS und zu 35 % vom EDA (Stand 2006).5

2.1.1

Ziele und Perspektiven

Die drei Zentren haben es seit ihrer Gründung geschafft, sich auf internationaler Ebene als anerkannte und geschätzte Kompetenzzentren zu positionieren. Die Unterstützung ihrer Aktivitäten sind wichtige Beiträge der Schweiz im Bereich der Sicherheitspolitik und Friedensförderung. Trotz der Tatsache, dass verschiedene Drittstaaten namhafte finanzielle und materielle Leistungen an die Zentren leisten, werden diese auf internationaler Ebene als Schweizer Initiativen wahrgenommen.

Die Kontakte, welche die drei Zentren auf internationaler Ebene pflegen, sowie die Aktivitäten, die sie betreiben, sind komplementär zu den Arbeiten des VBS und des EDA in diesen Bereichen; die Zentren haben sich deshalb als solide Partner des Bundes etabliert. Mit der Unterstützung ihrer Tätigkeiten trägt die Schweiz auf der einen Seite zur internationalen Debatte über die Themen humanitäre Minenräumung, Sicherheitspolitik und Sicherheitssektorreform bei. Auf der anderen Seite sind die drei Zentren, dank der schweizerischen Unterstützung, auch Instrumente, um auf die internationale Diskussion in diesen Themenbereichen Einfluss zu nehmen. In diesem Sinn verstärkt die Arbeit der Zentren die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz; der Bundesrat will deshalb in den nächsten Jahren weiterhin von der Kompetenz, die in den Zentren vorhanden ist, profitieren.

Die drei Zentren tragen darüber hinaus zur Stärkung des internationalen und humanitären Genf bei: Das akademische und institutionelle Netzwerk, das die Zentren in den letzten Jahren in Genf und auf internationaler Ebene geknüpft haben, sowie der Ruf, den sie sich in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen erworben haben, fördern das Profil von Genf als Hort des Humanitären und als Plattform für Fragen von Frieden und Sicherheit. Das Projekt zum Bau eines Maison de la Paix, an welchem die drei Zentren beteiligt sind (ohne direkten Einbezug von VBS und EDA), soll dazu beitragen, die Stellung von Genf als Expertisezentrum weiter zu stärken. Der Entscheid des Bundesrates, die drei Genfer Zentren im Maison de la Paix ­ dessen Fertigstellung für 2012 vorgesehen ist ­ unterzubringen, verleiht den Aktivitäten des internationalen Genf im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik eine bessere Kohärenz und Visibilität. Die Perspektive, im Maison de la Paix integriert zu werden, soll die Zentren zudem dazu animieren, ihre wissenschaftliche und operative 5

Bis 2003 erfolgte die Finanzierung der drei Zentren seitens des Bundes allein durch das VBS; seit 2004 leistet das EDA pro Jahr einen Beitrag von 10,5 Mio. Fr.

2200

Zusammenarbeit und die Synergien untereinander mittelfristig zu verstärken. Die Zentren sind vor diesem Hintergrund für den Bund Schlüsselpartner bei der Definition und Konstruktion des internationalen Genf von morgen.

Der solide internationale Ruf, den sich die drei Zentren in den letzten Jahren erworben haben und der von der Qualität und der Unabhängigkeit ihrer Arbeit zeugt, hat es ihnen ermöglicht, die Zusammenarbeit mit anderen Regierungen und internationalen Organisationen auszuweiten. Diese Entwicklung ist sehr positiv für die Zentren, da sie dadurch den Kreis der Sponsoren ausweiten können, um gewisse zusätzliche Projekte zu finanzieren. Dank der Diversifizierung ihrer Finanzmittel können die Zentren neue, innovative Aktivitäten entwickeln, basierend auf einer gesunden und stabilen finanziellen Grundlage; die Diversifizierung muss deshalb in den nächsten Jahren weitergeführt werden. In dieser Hinsicht bieten für die Zentren speziell eine gewisse Annäherung an die Europäische Union auf der einen Seite und an die Vereinten Nationen auf der anderen Seite neue und interessante Perspektiven, die sie weiterverfolgen werden. Die Öffnung eines gemeinsamen Büros von DCAF und GCSP in Brüssel 2005 ist Ausdruck dieser Bestrebungen.

Letztendlich ist es auch im Interesse der Schweiz, dass die drei Zentren ihre Kompetenzen auf globaler Ebene entwickeln und auf unterschiedliche regionale Bedürfnisse reagieren können. Das GCSP und das DCAF, die bis anhin auf den euroatlantischen Raum fokussiert waren, werden in den kommenden Jahren ihren Aktionsradius in andere Regionen ausweiten. Das GICHD ist bereits auf globaler Ebene aktiv und wird diese Ausrichtung beibehalten.

2.1.2

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik

Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (Geneva Centre for Security Policy ­ GCSP) hat sich seit seiner Gründung 1995 zu einem international anerkannten Kompetenzzentrum entwickelt, das eine breite sicherheits- und friedenspolitische Ausbildung offeriert und eine Plattform für politikrelevanten Meinungs- und Gedankenaustausch bietet. Das GCSP will in Zukunft seine Stärke als Ausbildungszentrum, das von der Schweiz unterstützt wird und im internationalen Genf angesiedelt ist, weiter ausnutzen und das Angebot an auf spezifische Bedürfnisse ausgerichteten Kursen ausbauen, basierend auf Interessen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Im Rahmen der wachsenden Nachfrage nach Standards im Bereich des capacity-buildings beabsichtigt das GCSP, sich als europäisches Referenzzentrum für ähnliche Institutionen in anderen Regionen zu etablieren.

Es setzt für die kommenden Jahre folgende Schwerpunkte: Politikrelevante Hauptkurse: Das GCSP passt seine Kern-Kurse (International Training Course in Security Policy ­ ITC, European Security Policy Training Course ­ ETC, New Issues in Security Policy Course ­ NISC), die von der Schweiz international offeriert werden, den sich ändernden Bedingungen an. Das GCSP führt den Prozess, die Hauptkurse sowie Kursmodule zu akkreditieren, weiter, um eine praxisorientierte und universitär anerkannte Ausbildung zu gewährleisten, die den Teilnehmer/innen einen nachhaltigen Mehrwert schafft. Die Anerkennung im Rahmen des Bologna-Prozesses durch die Universität Genf (Masterprogramm mit dem Institut Européen de l'Université de Genève) soll eine neue Klientel in den staatlichen Verwaltungen, internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und in der Privatwirtschaft ansprechen.

2201

Instrument der Aussen-, Sicherheits- und Friedenspolitik: Als anerkanntes PfPTrainingszentrum wird das GCSP weiterhin Dienstleistungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) erbringen; diese Dienstleistungen sind Teil des offiziellen schweizerischen Beitrags an PfP. Das GCSP wird zudem verstärkt einen Beitrag an die Ausbildungsbedürfnisse der Schweizer Armee sowie für die zivile Friedensförderung des EDA leisten.

Erweiterung des Kursangebotes im Bereich des pre-deployments: Da die internationale Gemeinschaft immer mehr Aufgaben zur Friedensschaffung und zum Wiederaufbau kriegsgeschädigter Staaten oder Regionen übernimmt, wächst der Bedarf an massgeschneiderter Kompetenzvermittlung. Das GCSP wird vermehrt praxisorientierte Module im Bereich des pre-deployments anbieten, in enger Partnerschaft mit der Schweiz (z.B. dem schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung) oder im Auftrag regionaler und internationaler Organisationen.

Referenzzentrum für die EU: Die EU wird im Rahmen der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik (ESVP) in der sicherheitspolitischen Ausbildung aktiver.

Das GCSP will seine derzeitige Ad-hoc-Beziehung zum European Security and Defence College weiter ausbauen und sicherstellen, dass es in der Ausbildungsinitiative im Bereich Krisenmanagement und Friedenssicherung integriert ist und seine Produkte anerkannt sind. Das GCSP will sich als Referenzzentrum für die EU etablieren und als Schnittstelle zu anderen internationalen Organisationen in Genf dienen.

Dienstleistungen für die UNO: Die Ausbildungsinitiative der UNO schafft eine verstärkte Nachfrage nach externen Dienstleistungen. Das GCSP hat sich bereits erfolgreich mit Projekten (z.B. Kurse für das Department for Political Affairs der UNO oder die Zusammenarbeit mit dem United Nations Institute for Training and Research) positioniert und will darauf aufbauen. Mit französischsprachigen Ausbildungsmodulen, die vor Ort in Afrika angeboten werden sollen, will das GCSP auf formelle Anfragen dieser Region reagieren.

Wissensbildung: Das GCSP wird weiterhin Wissensbildung betreiben und führt Forschungsprojekte durch, die in die eigenen Lehraktivitäten einfliessen und von allgemeinem politischem Interesse sind.

Öffentliche Diskussionen: Das GCSP wird weiterhin den sicherheitspolitischen Diskurs mit
einer breiten Öffentlichkeit im internationalen Genf pflegen und mit Partnerinstituten (z.B. Institut Universitaire des Hautes Etudes Internationales) Veranstaltungen organisieren, die sich an die internationalen Organisationen ­ v.a.

die UNO ­ richten.

Diversifizierung der Finanzierung: Das GCSP produziert vornehmlich Kurse und Lehrmaterial. Da diese Produkte arbeitsintensiv sind, wird ein grosser Teil der künftigen regulären Beiträge der Schweiz zur Deckung dieser Fixkosten verwendet.

Der finanzielle Beitrag der Schweiz dient zusätzlich auch zur Deckung der Hauptkurse und Stipendien, die für Teilnehmer/innen aus finanziell schwächeren Ländern (Mittel- und Osteuropa, GUS, Südosteuropa, afrikanische und asiatische Staaten) zur Verfügung gestellt werden. Die oben genannten Zielsetzungen wird das GCSP einerseits mit den Ressourcen umsetzen, die von der Schweiz und anderen Staaten in Form von regelmässigen finanziellen Beiträgen geleistet werden, andererseits durch zusätzliche Finanzierungen (Kursgebühren, Drittfinanzierung durch Staaten oder Stiftungen). Kursaktivitäten, die ausserhalb des Rahmenvertrages mit der Schweiz angeboten werden, sollen durch die Aufraggeber oder die Teilnehmer/innen (Kurs2202

gebühren) finanziert werden. Stiftungsratsmitglieder sollen zudem vermehrt einen Beitrag an den «Stipendienpool» leisten und somit die Teilnahme von Personen aus finanzschwächeren Ländern ermöglichen. Eine aktive «Stipendienpolitik» wird als wichtiges Instrument gesehen, in Zusammenarbeit mit der Schweiz und mit anderen Ländern gewisse Regionen und Schwerpunktländer im sicherheits- und friedenspolitischen Bereich gezielt zu fördern. Das GCSP ist auch bestrebt, den Anteil an fremdfinanzierten Fakultätsmitgliedern zu erhöhen. Das Zentrum wird vermehrt mit verschiedenen staatlichen Stellen, anderen Institutionen (u.a. auch Stiftungen) oder mit dem Privatsektor zusammenarbeiten, um einzelne Aktivitäten wie Seminare, Konferenzen etc. zu finanzieren.

2.1.3

Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung

Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining ­ GICHD) hat sich in den nun beinahe zehn Jahren seiner Existenz zum weltweit führenden Wissenszentrum im Bereich der humanitären Minenräumung entwickelt. Während sich die Arbeit in einer ersten Phase auf die Erarbeitung von Grundlagenwissen konzentrierte, dehnte das Zentrum später seinen Aufgabenbereich von den Personenminen auf alle Typen von Minen, Blindgängern, verlassenen und nicht explodierten Kriegsmunitionen aus. Diese Überreste können nicht nur kurzfristig, sondern auch lange nach Konflikten immer wieder zu Opfern unter der Zivilbevölkerung führen, den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung verzögern, die Rückkehr von Flüchtlingen verhindern, den Zutritt von internationalen Hilfsorganisationen zu Krisengebieten erschweren und zu weiteren Spannungen beitragen. Die humanitäre Minenräumung arbeitet denn auch in den Schnittbereichen der Nothilfe, der Friedenssicherung, des Wiederaufbaus und der Entwicklungszusammenarbeit.

Die humanitäre Minenräumung ist seit Beginn sehr kostenintensiv und verschlingt weltweit Finanzmittel in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass zu Beginn wenig Wissen vorhanden war, dieses sich auf militärische Minenräumung beschränkte und sich die Entminungsmethoden seit dem Zweiten Weltkrieg wenig entwickelt hatten. Zentrales Ziel ­ und auch Sinn der Gründung ­ des GICHD war und ist es, die humanitäre Minenräumung sicherer, rascher, billiger und effektiver zu machen. Dieses Ziel wird auch in den nächsten Jahren intensiv verfolgt werden. Das Zentrum hat deshalb begonnen, nicht nur die Resultate seiner Arbeit systematisch zu messen, sondern auch deren Wirkung im Feld zu überprüfen.

In den letzten Jahren haben viele von Minen- und Blindgängern verseuchte Staaten Fortschritte im Aufbau eigener Behörden und Institutionen gemacht, die das Problem dieser heimtückischen Munitionsrückstände bekämpfen und sich um die Hilfe und Reintegration der Opfer kümmern. Das Zentrum legt deshalb bereits seit einiger Zeit den Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit diesen nationalen Behörden.

Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand, zum Beispiel weil diese Behörden fachlich unterstützt und das bestehende Know-how in die Sprachen dieser Länder übersetzt werden muss.

2203

Heute sind rund 80 Länder mit den Problemen von Minen und Blindgängern konfrontiert. Das Zentrum arbeitet traditionell mit den wichtigsten dieser Staaten zusammen, in Europa mit Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Armenien und Aserbaidschan, in Asien mit Afghanistan, Tadschikistan, Kambodscha, Laos und Thailand, in Afrika mit Mosambik, Angola, Burundi, Tschad, Guinea-Bissau und am Horn von Afrika, im Mittleren Osten mit Libanon, Jordanien und Jemen sowie in Lateinamerika mit Kolumbien, Chile und Peru. Diese Schwerpunktländerliste wird gegenwärtig erweitert durch den Beginn oder durch eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit China, Iran, Irak, Kongo, Simbabwe, Algerien, Mauretanien und Argentinien. Weitere Länder, die ebenfalls stark von Minen- und Blindgängerproblemen betroffen sind, dürften in den nächsten Jahren noch dazukommen, wie Ägypten, Pakistan, Indien, Vietnam, Russland sowie weitere Staaten im Mittleren Osten, in Afrika und Lateinamerika.

Das Wissen, welches das Zentrum zusammen mit seinen Partnern erarbeitet, ist universell verfügbar, auch für Staaten, nationale Behörden und Nicht-Regierungsorganisationen. Dieses Wissen kann gratis über das Internet abgerufen werden oder ist in Form von Publikationen erhältlich. Mitarbeiter/innen des GICHD werden dieses Wissen aber auch weiterhin durch Ausbildungsprogramme, Seminare oder Workshops weltweit direkt oder über Aktivitäten von Partnern verbreiten.

Die Strategie 2006­2008, die vom Stiftungsrat angenommen wurde, hat bereits wichtige Weichen für die kommenden Jahren gestellt: Der Arbeitsbereich wurde wie oben beschrieben ausgedehnt, aber auch genau eingegrenzt. Das GICHD wird seine Arbeit im Bereich der operativen Unterstützung der Feldarbeit weiter vertiefen, noch näher an die jeweiligen Verantwortlichen vor Ort bringen und auf verstärkte Wirksamkeit achten.

Im Bereich der Informationstechnologie wird die GICHD-Software IMSMA (Information Management System for Mine Action) künftig in noch mehr nationalen Programmen, in Programmen der UNO, in der Ausbildung von Friedenstruppen und anderen Ausbildungsstätten installiert werden. IMSMA ist inzwischen der weltweite und von der UNO anerkannte Standard geworden und wird gegenwärtig in mehr als vierzig Programmen eingesetzt. Da das Programm Daten und geographische Informationen (Karten, GIS) verbindet,
ist die Anwendung auch ausserhalb der humanitären Minenräumung mit wenigen Anpassungen möglich. Deshalb ist geplant, die Software auch anderen Interessierten zur Verfügung zu stellen, so für die Planung von Programmen für die Katastrophenhilfe, die Entwicklungszusammenarbeit, die Flüchtlingsunterstützung und die Friedenssicherung. Diese Verbreitung wird in erster Linie über Partnerorganisationen erfolgen, wie zum Beispiel das United Nations Development Programme (UNDP). Ein erstes Pilotprojekt läuft in Uganda im Bereich der Flüchtlingsrückführung.

Das GICHD wird weiterhin ­ im Auftrag der UNO ­ die weltweiten Minenstandards ausarbeiten (International Mine Action Standards, IMAS), verbreiten und die nationalen Behörden bei der Umsetzung in nationale Standards unterstützen. Auch hier wird es zunehmend darum gehen, solche Standards in den Sprachen der nationalen Programme zur Verfügung zu stellen, um diese von der internationalen Hilfe unabhängiger zu machen und sicherzustellen, dass sie von den lokalen Operateuren verstanden werden. Ebenfalls weiterführen wird das GICHD seine Unterstützung für die Umsetzung der Ottawa-Konvention: Aufgrund eines Mandates der Vertragsstaaten führt es das Sekretariat der Konvention, betreibt ein Dokumentationszentrum und organisiert die Treffen des Ständigen Komitees der Ottawa-Konvention.

2204

Die Herausforderung der kommenden Jahre bei der humanitären Minenräumung besteht zum einen darin, das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe zu vertiefen, d.h. die einheimischen Verantwortlichen in minenverseuchten Staaten noch vermehrt zu befähigen, die Räumprogramme eigenständig durchzuführen. Zum anderen wird die humanitäre Minenräumung nicht mehr als isolierte Aufgabe verstanden, sondern als Teil umfassenderer Ansätze wie der Millenniumsziele der UNO, des Konzepts der menschlichen Sicherheit oder der Friedensförderung allgemein. Damit ergeben sich neue Herausforderungen, zu deren Bewältigung das GICHD seinen Beitrag leisten will. Das Schwergewicht wird aber weiterhin die Unterstützung operativer Tätigkeiten sein.

2.1.4

Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte

Das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces ­ DCAF) hat sich seit seiner Gründung im Herbst 2000 als eine der wichtigsten internationalen Anlaufstellen für die Reform sowie die zivile und parlamentarische Kontrolle des Sicherheitssektors (Streitkräfte, Polizei, Grenzschutz, Nachrichtendienste, paramilitärische Verbände etc.) entwickelt. Die Arbeit des Zentrums ist operativ ausgerichtet; es sollen konkrete, messbare und nachhaltige Resultate vor Ort erzielt werden.

Das Konzept der Sicherheitssektorreform ­ als integraler Bestandteil des nationbuildings ­ gewinnt international immer mehr an Bedeutung: So haben die OECD und die EU entsprechende Richtlinien bzw. eine entsprechende Strategie verabschiedet, während die Vereinten Nationen im Begriffe sind, dasselbe zu tun. Bewegung in diese Richtung ist auch bei der OSZE und dem Europarat festzustellen. Alle diese Organisationen nahmen hierbei die Hilfeleistung von DCAF in Anspruch und erteilten ihm entsprechende Mandate.

Dieser Entwicklung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Sicherheitssektorreform nicht nur eine wesentliche Voraussetzung zur Festigung junger Demokratien in Südost- und Osteuropa ist, die von ihren Vorgängerregimen aufgeblähte, ineffiziente, korrupte und oft mit dem internationalen Verbrechen verstrickte Machtapparate geerbt haben; sie ist auch eine Grundvoraussetzung für die Konfliktprävention, das Krisenmanagement und den Wiederaufbau kriegsversehrter Gesellschaften. Der Aufbau demokratischer Strukturen und der wirtschaftliche Wiederaufbau sind nur möglich, wenn ein staatliches Monopol legitimer Macht durchgesetzt und ein die Sicherheit aller Bürger garantierendes Sicherheitssystem geschaffen werden kann.

Kriegsversehrte Staaten dabei zu unterstützen, die Sicherheit ihrer Bürger selber garantieren zu können, ist auch der einzige Weg, internationale Friedensmissionen nicht zeitlich ins Endlose ausufern zu lassen. Schliesslich benötigen gerade Transitionsstaaten und kriegsversehrte Gesellschaften funktionierende Sicherheitssysteme, um mit aktuellen Herausforderungen wie dem organisierten Verbrechen und dem Terrorismus fertig werden zu können.

DCAF wird vor diesem Hintergrund in den Jahren 2008­2011 seine bisherige Arbeit in den Transitionsstaaten
Südost- und Osteuropas weiterführen, aber neu seine Tätigkeiten auch vermehrt in den Dienst des Wiederaufbaus in kriegsversehrten Gebieten stellen. Dies betrifft in einem ersten Schritt z.B. Westafrika sowie den Nahen Osten (Libanon, palästinensische Gebiete). Ob in einem zweiten Schritt 2205

angesichts der grossen internationalen Nachfrage die Tätigkeit des Zentrums globalisiert werden soll, ist zurzeit offen. Es wird von den Erwartungen der Stiftungsratsmitgliedern abhängen und von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel, die durch Drittstaaten aufgebracht werden müssten. Die Arbeit des Zentrums wird dabei einerseits konzeptioneller Natur sein; mehrere Mandate der UNO liegen bereits vor, um zur Entwicklung eines Konzepts zur Umsetzung der Sicherheitssektorrefom in Krisengebieten vor Ort beizutragen. Andererseits könnte DCAF mit einer wachsenden Anzahl von Projekten in solchen Regionen direkt vor Ort tätig sein.

Im Vordergrund wird in den nächsten Jahren der Aufbau von assessment teams stehen, die in post-konfliktuellen Staaten zugunsten der Staatengemeinschaft eine Bestandesaufnahme der Sicherheitslage und der sich hieraus ableitenden Bedürfnisse vornehmen können. Ein zweiter Pfeiler wird der Aufbau eines Programms sein, das bei der Konzeption von einheimischen, bürgernahen Polizeistrukturen vor Ort und deren Aufbau Unterstützung leisten kann. Die Erfahrung des bewährten Grenzschutzprogramms von DCAF bildet hierfür eine solide Basis. Stärken will das Zentrum schliesslich seine internationale Expertenbasis; insbesondere soll ein Pool lokaler Experten geschaffen werden, was gleichzeitig im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen ist.

Der Grad der Finanzierung des Zentrums durch die nichtschweizerischen Mitglieder der Stiftung soll in den kommenden Jahren weiter anwachsen. Zurzeit sind ­ nach der Schweiz ­ Schweden, Deutschland, Kanada, die Niederlande, Finnland und die UNO die grössten Geldgeber von DCAF. Weiter anwachsen dürfte auch die Zahl der in der Stiftung vertretenen Staaten, die seit der Gründung bereits von 23 auf 48 zugenommen hat.

2.2

Weitere Massnahmen zur zivilen Friedensförderung im Rahmen des VBS

2.2.1

Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich

Die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich (Center for Security Studies ­ CSS) ist ein nationales Kompetenzzentrum für Sicherheitspolitik mit internationaler Ausstrahlung, das an der ETH Zürich und im universitären Umfeld der Schweiz fest verankert ist. Die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem VBS und der ETH Zürich im Fachbereich Sicherheitspolitik erfolgt in der Absicht, die Grundlagenforschung zu fördern, die wissenschaftliche Nachwuchsförderung und die akademische Ausbildung der Berufsoffiziere an der ETH Zürich zu unterstützen und die Kompetenzen der ETH Zürich im Bereich der Informationstechnologien für die schweizerische Friedensförderung zu nutzen.

Sicherheitspolitische Ausbildung und Expertise: Das CSS leistet einen wesentlichen Beitrag zur Armeeausbildung, vor allem mit ihren beiden Ausbildungsprogrammen Bachelor in Public Policy und Master in Security Policy and Crisis Management.

Sie unterstützt daneben die Schweizer Armee und die Genfer Zentren in der Konzeption und Realisierung internet-basierter Ausbildungsformen. Auf der Basis ihrer breiten und international vernetzten sicherheitspolitischen Expertise gibt sie regelmässig wissenschaftliche Publikationen zur schweizerischen Aussen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik heraus (CSS Analysen zur Sicherheitspolitik; Bulletin zur 2206

schweizerischen Sicherheitspolitik; Jahresstudie «Sicherheit») und führt Arbeitstagungen zur schweizerischen Sicherheitspolitik durch. Mit dem Internetportal «Netzwerk zur Schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik» (http://www.ssn.ethz.ch) bietet das CSS der interessierten Öffentlichkeit, den Schweizer Medien sowie der internationalen Fachwelt die Möglichkeit, sich fundiert über die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz zu informieren.

International Relations and Security Network (ISN): Mit dem ISN nimmt die Schweiz eine führende Rolle auf den strategisch wichtigen Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologien und der neuen Ausbildungsmedien wahr (http://www.isn.ethz.ch). Das ISN ist international anerkannt als qualitativ hochstehendes integriertes Wissensnetzwerk für internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik, hat eine sehr hohe internationale Visibilität und ist mit über drei Millionen Seitenabrufen und mehr als 750 000 Besuchern pro Monat weltweit das meistgenutzte sicherheitspolitische Wissensportal. Diese internationale Führungsposition soll im Zeitraum 2008­2011 konsolidiert und ausgebaut werden. Dabei konzentriert sich die Entwicklungsstrategie des ISN auf fünf Aktivitätsfelder: ­

Unter Anwendung neuer Technologien werden die bestehenden Informations- und Suchdienste den sich rasch wandelnden Nutzerbedürfnissen angepasst, womit gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der Informationstechnologie gefördert wird.

­

Zusammen mit nationalen und internationalen Partnern wird ISN als Publikationsplattform laufend mit qualitativ hochstehenden, sicherheitspolitisch relevanten Inhalten ergänzt und erweitert.

­

ISN unterstützt den dringend notwendigen Aufbau von internet-basierten Wissensnetzwerken und vernetzt sicherheitspolitische Expertenkreise aus öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Institutionen.

­

Im Bereich E-Learning stellt ISN international anerkannte und breit benutzte Lernplattformen und Lerninhalte zur Verfügung, mit dem Ziel, die internationale sicherheitspolitische Kooperation zu unterstützen und eine kosteneffiziente sicherheitspolitische Ausbildung sicherzustellen.

­

Das breite Partnernetzwerk an internationalen Organisationen, Regierungsstellen, Forschungsinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen soll konsolidiert und ausgebaut werden.

2.2.2

Kooperationsprojekte des VBS

Zur zivilen Friedensförderung gehört auch weiterhin die Durchführung und (Mit-) Finanzierung von Kooperationsprojekten durch das VBS. Allerdings wird nur ein geringer Teil (weniger als 2 %) des beantragten Rahmenkredits dafür vorgesehen.

Diese Kooperationsprojekte erfolgen im Umfeld der internationalen Sicherheitskooperation. Dabei stehen Projekte der Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Abrüstungszusammenarbeit im Vordergrund. Die Unterstützung kann in verschiedenen Formen erfolgen: zweckgebundene Finanzbeiträge, Zurverfügungstellen von Material oder Experten/Expertise. In der Regel erfolgen die Kooperationsbeiträge jedoch in einer Kombination aller drei Beteiligungsmöglichkeiten.

2207

Generell erlauben es die zivilen Kooperationsprojekte des VBS, flexibel und rasch Chancen wahrzunehmen, um sicherheitspolitische Interessen der Schweiz zu verfolgen, seien sie genereller Art (Positionierung der Schweiz, Förderung des Standortes) oder spezifischer Natur (Förderung schweizerischer Anliegen in konkreten Sachthemen).

Wie bereits in den Jahren 2004­2007 sollen auch in Zukunft einerseits längerfristig angelegte und entsprechend auch über mehrere Jahre unterstützte Projekte, anderseits Projekte mit kurzer Laufzeit oder Einzelaktivitäten unterstützt werden. Während die erste Kategorie zum grossen Teil voraussehbar ist und geplant werden kann, geht es bei der zweiten Kategorie zu einem grossen Teil darum, sich bietende Gelegenheiten zu nutzen, um die (sicherheitspolitischen) Interessen der Schweiz in diesem Teilbereich wahrnehmen zu können.

Zu den Hauptprojekten, die für die Periode 2008­2011 bereits absehbar sind, gehören zum Bespiel: ­

die Durchführung mehrerer Kurse für die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW), vor allem zur Ausbildung von Inspektoren;

­

die Ausrichtung eines finanziellen Beitrags an die multinationale Präsenz an der ägyptisch-israelischen bzw. ägyptisch-palästinensischen Grenze auf der Sinai-Halbinsel;

­

die Finanzierung von Personalzulagen für Angestellte des VBS oder Angehörige der Armee, die in ausländischen Ausbildungsstätten tätig sind (Peace Support Operations Training Center in Sarajewo, Kofi Annan International Peacekeeping Training Center in Akkra, George C. Marshall Center in Garmisch-Partenkirchen);

­

die Ausbildung von Verteidigungsattachés aus Staaten des Balkans und Nordafrikas.

Ein erheblicher Teil der Mittel wird voraussichtlich ­ wie bisher ­ für grössere Einzelprojekte verwendet werden.

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

Der Bundesrat beantragt für die oben beschriebenen zivilen friedensfördernden Massnahmen zum zweiten Mal einen Rahmenkredit. Die Zuständigkeit für die Verwendung des Kredits liegt beim VBS (Generalsekretariat) und beim EDA (Politische Abteilung IV).

Der Rahmenkredit als Instrument der Finanzplanung und -steuerung soll die Kontinuität und Nachhaltigkeit in der Aufgabenerfüllung gewährleisten; er erleichtert eine mittelfristige Planung und ermöglicht dem Parlament, den Umfang der bereitzustellenden Mittel und die strategische Ausrichtung des Mitteleinsatzes regelmässig zu prüfen. Um derartige Verpflichtungen eingehen zu können, ist laut Artikel 21 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes6 das Vorhandensein eines Verpflichtungskredits erforderlich.

6

SR 611.0

2208

3.1.1

Umfang des Rahmenkredits

Die für 2008­2011 beantragten Mittel entsprechen der aktuellen Finanzplanung. Der gesamte Rahmenkredit beträgt 148 Millionen Franken (gegenüber 180 Millionen Franken in der Periode 2004­2007).

Folgende Zahlungskredite werden in der Planung vorgesehen: 2008: 2009: 2010: 2011:

36,6 Mio. Fr. (VBS: 25,9 Mio. Fr., EDA: 10,7 Mio. Fr.)

36,8 Mio. Fr. (VBS: 26,0 Mio. Fr., EDA: 10,8 Mio. Fr.)

37,0 Mio. Fr. (VBS: 26,0 Mio. Fr., EDA: 11,0 Mio. Fr.)

37,3 Mio. Fr. (VBS: 26,1 Mio. Fr., EDA: 11,2 Mio. Fr.)

Der jährliche Durchschnitt beträgt damit 37 Millionen Franken (gegenüber 45 Mio. Fr. in der Periode 2004­2007). Die Reduktion des Rahmenkredits gegenüber 2004­2007 ist primär eine Folge der beiden Entlastungsprogramme (EP 03 resp. EP 04). Im Zuge dieser Programme wurden die Verpflichtungskredite reduziert (auf 167 resp. 166 Mio. Fr.). Zudem wurden als Folge der Inkraftsetzung von Artikel 57 Absatz 4 des neuen Finanzhaushaltgesetzes, wonach ein Vorhaben nur durch eine Verwaltungseinheit finanziert wird, zwei kleinere Ausgabenposten in andere Verwaltungseinheiten transferiert: derjenige für Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) in den Bereich Verteidigung und derjenige für Forschungsprogramme zur armasuisse. Aus dem ursprünglich bewilligten Rahmenkredit von 180 Millionen Franken wurden damit nur rund 156 Millionen Franken ausgeschöpft.

3.1.2

Ausnahmebewilligung

Gemäss Artikel 57 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes7 kann ein Vorhaben nur durch eine Verwaltungseinheit finanziert werden. Der Bundesrat kann aber Ausnahmen bestimmen: Im vorliegenden Fall (Finanzierung von Massnahmen der zivilen Friedensförderung) sind das VBS und das EDA beteiligt. Bis 2003 finanzierte das VBS die beschriebenen Massnahmen allein. Mit Bundesratsbeschluss (BRB) vom 14. März 2003 hat der Bundesrat beschlossen, dass sich ab 2004 auch das EDA mit jährlich 10,5 Millionen Franken an der Finanzierung der drei Genfer Zentren beteiligen soll (Ziff. 3). In Ziffer 6 dieses BRB wurde weiter verlangt, dass VBS und EDA eine gemeinsame Führungsstruktur zur Steuerung der drei Genfer Zentren konzipieren sollen. Diese gemeinsame Führung wurde mit dem sogenannten Comité de Pilotage ­ ein interdepartementales Gremium, das sich regelmässig zur Kontrolle und Steuerung der drei Genfer Zentren trifft ­ umgesetzt.

7

SR 611.0

2209

3.1.3

Dauer des Rahmenkredits

Die Dauer des Rahmenkredits beträgt vier Jahre (2008­2011) und entspricht dem Zeitraum einer Legislaturperiode. Sie gewährleistet, dass das Engagement des Bundes mindestens einmal während der Legislatur einer eingehenden parlamentarischen Prüfung unterzogen wird. Die erforderlichen Zahlungskredite werden jeweils im Rahmen des jährlichen Voranschlags der Eidgenossenschaft beantragt.

3.1.4

Aufteilung der Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits

Die nähere Spezifikation der einzelnen Verpflichtungskredite wird an den Bundesrat delegiert. Es ist folgende Aufteilung auf die einzelnen Programme der zivilen Friedensförderung vorgesehen (wobei eine gewisse Flexibilität vorbehalten bleibt, um sich ändernden Bedürfnissen Rechnung tragen zu können): VBS

GCSP GICHD DCAF Forschungsstelle für Sicherheitspolitik Kooperationsprojekte des VBS Total

29,2 Mio. Fr.

19,5 Mio. Fr.

26,9 Mio. Fr.

26,4 Mio. Fr.

2,0 Mio. Fr.

104,0 Mio. Fr.

EDA

10,3 Mio. Fr.

16,7 Mio. Fr.

16,7 Mio. Fr.

Total

39,5 Mio. Fr.

36,2 Mio. Fr.

43,6 Mio. Fr.

26,4 Mio. Fr.

2,0 Mio. Fr.

43,7 Mio. Fr. 147,7 Mio. Fr.

Der Beitrag an die drei Genfer Zentren gliedert sich in drei Teile: (1) Einen Grundbeitrag zur Deckung der Infrastrukturkosten: damit wird den Zentren die Suche nach weiteren Geldgebern erleichtert. Für Dritte ist in der Regel die (Ko-)Finanzierung von Projekten attraktiver als die Basisfinanzierung. In diesem ersten Teil sind auch die Mieten der Räumlichkeiten der drei Zentren enthalten.

Dieser Teil wird ausschliesslich vom VBS finanziert.

(2) Beiträge an konkrete Projekte der Zentren, an deren Ausführung bzw. Ergebnissen die Eidgenossenschaft interessiert ist: Die jeweiligen Projekte und Beitragsleistungen werden in den jährlich abzuschliessenden Leistungsvereinbarungen mit jedem Zentrum individuell vereinbart. Dieser Aspekt wird in der Periode 2008­2011 weiter an Bedeutung gewinnen, da die Zentren nunmehr ihre Aufbauphase abgeschlossen haben. Der Teil 2 wird sowohl vom VBS wie auch vom EDA alimentiert.

(3) Beiträge für zusätzliche Projekte oder Infrastrukturkosten von Projekten, für die sich die Zentren einsetzen wollen: Konkret wird hier den Zentren die Möglichkeit gegeben, eigene Projekte, deren Finanzierung sie zum grössten Teil durch Dritte bzw. Drittstaaten sicherstellen können, der Eidgenossenschaft zu unterbreiten.

Sofern diese Projekte im Interesse des Bundes liegen, kann dieser prüfen, ob er Unterstützung gewähren und sich ­ immer unter Einhaltung des Finanzplanrahmens ­ an den Projekt- oder Infrastrukturkosten beteiligen will. Nebst dem VBS beteiligt sich hier auch das EDA. Mit diesem innovativen dritten Element schafft der Bund ein Anreizsystem für die Genfer Zentren, ihre Entwicklung noch deutlicher mittels

2210

einer eigenfinanzierten, wirkungsvolleren und flexibleren Steuerung wahrzunehmen bzw. einem nachfrageorientierten Mitteleinsatz zu folgen. Dies wird die Zentren befähigen, noch besser auf veränderte Interessen und Rahmenbedingungen reagieren zu können. Die Beiträge zugunsten dieser Zusatzprojekte betragen mindestens fünf Prozent des gesamten Bundesbeitrages an die Zentren, und der Bundesanteil an einem einzelnen Zusatzprojekt umfasst maximal 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten. Nach vier Jahren wird über die Verwendung der Mittel und insbesondere über die unterstützten Zusatzprojekte Bericht erstattet.

3.1.5

Controlling

Das Controlling der externen Institutionen (Genfer Zentren, Forschungsstelle für Sicherheitspolitik) erfolgt auf verschiedene Arten und auf mehreren Ebenen: Per Bundesratsbeschluss vom 14. März 2003 wurde auf Anfang 2004 eine gemeinsame Struktur VBS/EDA zur Steuerung der drei Genfer Zentren etabliert. Das so genannte Comité de Pilotage besteht aus Vertretern des VBS, des EDA und der Schweizerischen Mission in Genf, unter Zuzug weiterer relevanter Stellen, wo nötig.

Der Vorsitz des Komitees wird jährlich abwechselnd vom VBS oder vom EDA eingenommen. Das Gremium trifft sich durchschnittlich vier- bis fünfmal pro Jahr; es werden alle wichtigen Punkte in Bezug auf die drei Zentren diskutiert sowie die Vertreter von VBS und EDA, die auch in den Stiftungsrats-Büros der Zentren Einsitz haben, instruiert.

Durch die Einsitznahme in den Stiftungsräten der drei Zentren nimmt die Schweiz zudem an der Formulierung ihrer langfristigen Strategien teil. Die Schweiz kann mindestens zwei Personen als Mitglieder der jeweiligen Stiftungsräte nominieren.

Der ausführende Arm des Stiftungsrates ist das betreffende Stiftungsrats-Büro, das aus einem/einer Präsident/in, einem/einer Sekretär/in, einem/einer Finanzverantwortlichen und weiteren Stiftungsratsmitgliedern besteht; mindestens zwei Büromitglieder müssen schweizerischer Herkunft sein. Die finanzielle Kontrolle ist durch die jährlichen Revisionsberichte der Kontrollstellen gewährleistet, welche vom Stiftungsrat genehmigt werden; dieser genehmigt auch die Jahresberichte der drei Stiftungen. Die drei Zentren unterliegen zudem der Kontrolle der zuständigen Stellen im EDI, welche die Jahres- und finanziellen Berichte ihrerseits auf die Konformität mit dem Stiftungsrecht kontrollieren. Diese Kontrollen auf dem Niveau des Stiftungsrates betreffen das Gesamtergebnis der Zentren, nicht nur der schweizerischen Beiträge.

Darüber hinaus werden zwischen VBS/EDA und dem einzelnen Zentrum mehrjährige Rahmen- sowie jährliche Leistungsverträge abgeschlossen. Erstere stecken den allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit ab, Letztere konkretisieren die erwarteten Leistungen im entsprechenden Jahr. Im Rahmen dieser Verträge sind die Zentren dazu verpflichtet, dem VBS und EDA jedes Semester einen Tätigkeits- sowie jährlich einen Finanzbericht vorzulegen; die Berichte werden im VBS und
im EDA auf das Einhalten der Vorgaben und das Erreichen der Zielsetzungen überprüft. Auf Initiative von VBS und EDA haben alle drei Zentren im Jahr 2004 eine Evaluation zu Effizienz, Effektivität, Wirkung und Relevanz ihrer Arbeit in Auftrag gegeben.

Die Schlussberichte der Evaluationen wurden den Stiftungsratsmitgliedern vorgelegt. Die Schweiz wird den Stiftungsräten vorschlagen, in der von der Botschaft abgedeckten Periode wiederum eine externe Evaluation durchzuführen.

2211

Analog verfährt das VBS mit der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich; auch hier werden für die operativen Tätigkeiten mehrjährige Rahmen- und jährliche Leistungsverträge vereinbart, deren Einhaltung laufend überprüft wird. Die Kontrolle und Steuerung auf der strategischen Ebene erfolgt durch den Beirat VBS/ETHZ, der sich jährlich trifft. Die Forschungsstelle wird zudem in der durch die Botschaft abgedeckten Zeitperiode wiederum einer umfassenden Evaluation unterzogen, wie das bereits früher der Fall war.

3.1.6

Personal

Der beantragte Rahmenkredit hat keine personellen Auswirkungen auf die Bundesverwaltung.

3.1.7

Ausgabenbremse

Gestützt auf Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

3.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

3.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses hat ­ jenseits der Stärkung Genfs in einem seiner thematischen Kernbereiche, Sicherheits- und Friedenspolitik ­ keine signifikanten volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegende Botschaft ist nicht aufgeführt in der Legislaturplanung für die Periode 2003­2007; sie figuriert aber unter den Zielen des Bundesrates für 2007.

2212

5

Rechtliche Grundlagen

Der zur Genehmigung unterbreitete Bundesbeschluss stützt sich auf Artikel 167 der Bundesverfassung8, aus dem sich die Budgetkompetenz der Bundesversammlung ergibt, und die entsprechenden Regelungen im Finanzhaushaltgesetz9 bzw. der -verordnung10 sowie auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte11, gemäss welchem die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Da es sich um einen Finanzbeschluss handelt, ist nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 1. Dezember 200312 die Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen.

8 9 10 11 12

SR 101 SR 611.0 SR 611.01 SR 193.9 SR 171.10

2213

Anhang

Bericht über die Tätigkeit der Genfer Zentren und verwandte Aktivitäten 2004­2007 Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die friedensfördernden Tätigkeiten und den Mitteleinsatz der drei Genfer Zentren, der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik und des VBS in den Jahren 2004­2007. Der dafür bewilligte Rahmenkredit von 180 Millionen Franken wurde nicht ausgeschöpft, primär bedingt durch Kürzungen aufgrund der beiden Entlastungsprogramme EP 03 und EP 04 sowie durch die verwaltungsinterne Verschiebung von Mitteln (gemäss Art. 57 Abs. 4 des Finanzhaushaltgesetzes, siehe Ziff. 3.1.1). Effektiv wurden rund 156 Millionen Franken ausgegeben.

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (Geneva Centre for Security Policy ­ GCSP) ist das älteste der drei Genfer Zentren und wurde 1995 in Form einer Stiftung gegründet, in der neben der Schweiz 33 weitere Staaten und der Kanton Genf Mitglied sind. Das Zentrum hat sich seither als wichtige sicherheits- und friedenspolitische Ausbildungsinstitution etabliert; es zählt zurzeit über 800 ehemalige Kursteilnehmer/innen, von denen rund 30 Prozent in leitenden Positionen (Botschafter, Direktoren, höhere Offiziere etc.) in den nationalen Verwaltungen, Armeen, internationalen Organisationen und in der Zivilgesellschaft tätig sind. Dieses Netzwerk ist nicht nur für das GCSP selber von Bedeutung, sondern auch für alle ehemaligen Kursteilnehmer/innen aus der Schweiz.

Die drei Hauptkurse, die das GCSP jedes Jahr anbietet, sind der International Training Course in Security Policy (ITC, 9 Monate, breite sicherheitspolitische Einführung), der European Security Policy Training Course (ETC, 3 Monate, Kurs in europäischer und transatlantischer Sicherheitspolitik) und der New Issues in Security Policy Course (NISC, 3 Monate, Kurs in den neuen und globalen Herausforderungen der Sicherheitspolitik). Die Zahl der Teilnehmer/innen lag beim ITC und ETC bei durchschnittlich 28. Der NISC konnte eine Steigerung der Teilnehmerzahl von 21 (2003) auf 27 (2006) verzeichnen. Dieser Kurs, der aktuelle Themen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Migration, menschliche Sicherheit oder Friedensoperationen behandelt, vermochte eine neue Teilnehmerschaft anzuziehen, die über den euro-atlantischen Raum sowie über die Aussen- und
Verteidigungsministerien hinausgeht. Zudem nahmen auch Vertreter/innen von Internationalen und NichtRegierungsorganisationen teil.

Teil des Mandats des Zentrums ist es, Personen aus finanzschwächeren Ländern die Teilnahme an den Kursen zu ermöglichen. In den drei Hauptkursen werden rund die Hälfte der Studienplätze mit Stipendien versehen (ITC: 2002/03: 14; 2003/04: 17; 2004/05: 17; 2005/06: 17; 2006/07: 14; ETC: 2003: 16; 2004: 17; 2005: 18; 2006: 18; 2007: 16; NISC: 2003: 14; 2004:13; 2005:17; 2006: 19; 2007: 14). In den letzten Jahren kamen neben Staaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP) auch Länder des Mittleren und Fernen Ostens sowie des Mittelmeerraums in den Genuss finanzieller Unterstützung, wodurch eine ausgeglichene Zusammensetzung der Kursteilnehmer/innen aus verschiedenen Regionen und Kulturen sowie aus dem zivilen und dem militärischen Bereich ermöglicht wird.

2214

Bedeutend erweitert wurde das Angebot an Kursen von kurzer Dauer (sogenannte short courses oder executive courses). Die Kurse haben zum Ziel, eine massgeschneiderte Ausbildung für bestimmte Zielgruppen in einer kurzen Zeitspanne (bis max. 3 Wochen) anzubieten. In den letzen drei Jahren nahm die Zahl von kurzen Kursen von sieben im Jahr 2003 auf 19 im Jahr 2006 zu (2004: 16; 2005: 25). Die Kurse werden entweder in Genf oder vor Ort mit Unterstützung von lokalen Partnerorganisationen durchgeführt, um eine optimale Effizienz zu erzielen. Der Bedarf an finanziellen Mitteln für Kurzkurse hat sich von rund 243 000 Fr. im Jahr 2003 auf rund 330 000 Fr. im Jahr 2006 erhöht, wobei die zusätzlichen Kosten, die nicht in den Kernbeiträgen enthalten sind, zunehmend von den Auftraggebern drittfinanziert werden (2003: 26 %; 2004: 38 %; 2005: 46 %; 2006: 76 %).

Profitiert von dieser neuen Ausrichtung hat auch die Schweizer Armee, für die das GCSP massgeschneiderte Kurse in internationaler Sicherheitspolitik anbietet. Die Zahl der Seminare und Kurse zugunsten der Schweizer Armee hat zugenommen: Im Jahr 2005/6 nahmen rund 530 Armeeangehörige an Kursen und Seminarien von rund 58 Tagen Dauer (2005: 30; 2006: 28) teil. Das GCSP leistet damit einen Beitrag an die sicherheitspolitische Weiterbildung von Offizieren und Unteroffizieren.

Das GCSP organisierte eine Reihe von Veranstaltungen, die öffentlich sind und dem Austausch über sicherheitspolitische Themen dienen. Diese Anlässe ermöglichen es dem GCSP, seine Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und das weite Netzwerk zu nutzen. In den letzten zwei Jahren konnten namhafte Persönlichkeiten für öffentliche Auftritte am GCSP gewonnen werden.

Das GCSP betreibt neben der Ausbildung auch Wissensbildung und führt Forschungsprojekte durch, die in die eigenen Lehraktivitäten einfliessen und von allgemeinem politischem Interesse sind. Schwerpunkte sind die europäische Sicherheitsarchitektur, die transatlantischen Beziehungen und Europas Nachbarschaft (Mittelmeerraum, Mittlerer Osten und Persischer Golf). Zu gewissen Themen organisiert das GCSP jedes Jahr Workshops; die Resultate münden in Publikationen, die auch online veröffentlicht werden und teilweise direkt in Ausbildungsmodule integriert werden, z.B. in Form von E-Learning-Kursen.

Das GCSP beschäftigt
heute insgesamt 42 Personen und verfügt über ein Gesamtbudget von knapp 9 Millionen Franken. Den Kern der Finanzierung des GCSP bestreitet die Schweiz, die jährlich rund 7 Millionen Franken beisteuert. In den Jahren 2003­2006 konnten zusätzliche finanzielle Mittel von dritter Seite gewonnen werden, mit denen neue Projekte finanziert wurden (wie z.B. Seminare zum Thema «Schutz kritischer Infrastrukturen» oder Ausbildungskurs der Wahlbeobachter/innen in Irak für die EU). Dieser Ansatz der Drittfinanzierung von Projekten soll auch in Zukunft massgebend zum Budget des GCSP beitragen.

Jahr

Beitrag Bund

Beitrag VBS

Beitrag EDA

Beiträge Dritter

Total

2004 2005 2006 2007

7,000 Mio. Fr.* 7,000 Mio. Fr.* 7,000 Mio. Fr.* 7,000 Mio. Fr.**

4,500 Mio. Fr.

4,500 Mio. Fr.

4,500 Mio. Fr.

4,500 Mio. Fr.

2,500 Mio. Fr.

2,500 Mio. Fr.

2,500 Mio. Fr.

2,500 Mio. Fr.

2,114 Mio. Fr.

1,820 Mio. Fr.

1,771 Mio. Fr.

unbekannt

9,114 Mio. Fr.

8,820 Mio. Fr.

8,771 Mio. Fr.

unbekannt

* **

ohne Beitrag an die Infrastrukturkosten (siehe S. 2219) Zahlen gemäss aktueller Finanzplanung

2215

Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) wurde 1998 auf Anregung und mit starker finanzieller Unterstützung der Schweiz gegründet. Die schweizerische Unterstützung ist seither einerseits ein wichtiger Teil der schweizerischen Minen- und Blindgängerstrategie, andererseits auch Teil der schweizerischen Strategie zur Stärkung des internationalen Standorts Genf.

Das GICHD setzt sich für die Eliminierung von Personenminen wie auch für die Reduktion der Gefahren für die Zivilbevölkerung und die Beseitigung von Landminen sowie aller Arten von Blindgängern ein. Es tut dies in Zusammenarbeit mit seinen Partnern, den betroffenen Staaten und ihren zuständigen Behörden, der UNO und ihren verschiedenen Unterorganisationen sowie mit Nicht-Regierungsorganisationen. Es leistet operative Unterstützung vor Ort durch Experten, schafft und verbreitet Know-how und berät Regierungen und Minenräumprogramme.

Das Zentrum ist rechtlich als Stiftung nach schweizerischem Recht konzipiert. Da das GICHD gleichzeitig das Sekretariat der Ottawa-Konvention über das Verbot der Personenminen ist, schloss der Bundesrat mit dem GICHD 2003 ein Ad-hoc-Statusabkommen ab. Das GICHD hat in den Staatenkonferenzen der Ottawa-Konvention und der Konvention über die konventionellen Waffen und Munitionen (CCW) einen Beobachterstatus.

Der Stiftungsrat, der aus Staatsvertretern besteht, wurde 2006 im Rahmen einer Statutenrevision reorganisiert. Er wurde verkleinert, die Mitgliedschaft an eine aktive Mitarbeit geknüpft und die minenbetroffenen Staaten wurden besser miteinbezogen. Dem Stiftungsrat, bestehend aus 21 Mitgliedern, gehören momentan die Schweiz (2 Mitglieder), 12 weitere Geberstaaten, 5 minenbetroffene Staaten sowie der Kanton Genf an.

Das GICHD ist seit der Gründung zu einem international anerkannten Leistungserbringer in der humanitären Minenräumung geworden. Viele Staaten und Organisationen nutzen das Zentrum als Instrument, um ihre Ziele bei der humanitären Minenräumung umzusetzen. Es gelang, den noch Mitte der 90er Jahre durch Improvisation geprägten Bereich der humanitären Minenräumung zu professionalisieren und zu standardisieren. Zusammen mit UNMAS (United Nations Mine Action Service) prägt das GICHD die Arbeit in fünf zentralen Bereichen:
Standardisierung: Im Auftrag von UNMAS erstellt und verbreitet das Zentrum die Internationalen Minenräumstandards (International Mine Action Standards, IMAS).

Diese stellen ein umfassendes Regelwerk dar, das den Rahmen für sämtliche Aktivitäten auf dem Gebiet der humanitären Minenräumung definiert. Daneben tragen die IMAS zur Vereinheitlichung der Ausbildung von Minenräumexperten bei, da sie auch Grundlage für nationale Normen sind.

Informationsbewirtschaftung: Die Einführung der vom GICHD entwickelten Software zur integrierten Führungs- und Informationsunterstützung IMSMA (Information Management System for Mine Action) hat zur Professionalisierung der humanitären Minenräumung beigetragen, insbesondere in der Planung, Prioritätensetzung und Ressourcenallokation. IMSMA ist heute weltweit in über vierzig minenverseuchten Staaten und UNO-Programmen im Einsatz. Das System wird von der UNO als globaler Standard in diesem Bereich anerkannt.

2216

Hilfe zur Selbsthilfe: Das GICHD führt eine Vielzahl von Projekten durch, um Minenräumprogramme vor Ort zu unterstützen. Das Spektrum reicht von der Beratung bei der Ressourcenallokation in Minenräumprogrammen über die Optimierung von manuellen und mechanischen Räumtechniken bis hin zur Forschung auf dem Gebiet des Einsatzes von Tieren zur Minensuche.

Evaluation: Das GICHD evaluiert Programme und Projekte im Auftrag verschiedener Geberstaaten und -organisationen. Etliche Staaten nutzen auch das Angebot des GICHD, mittels massgeschneiderter Unterstützungspakete die Effizienz ihrer Entminungsaktivitäten und Präventionsmassnahmen zu erhöhen. Es bildet Evaluatoren aus Entwicklungsländern aus und entwickelt eine Datenbank, welche die Erfahrungen, die weltweit durch Evaluationen gewonnen werden, sammelt.

Ottawa-Konvention: Das GICHD ist auch in der Umsetzung der Ottawa-Konvention aktiv. Aufgrund eines Mandates der Vertragsstaaten führt es das Sekretariat der Konvention und betreibt ein Dokumentationszentrum. Es organisiert die Treffen des Ständigen Komitees der Ottawa-Konvention und verwaltet im Auftrag einer Gruppe von Geberstaaten, darunter der Schweiz, das sogenannte Sponsorship Programme; dieses ermöglicht Personen aus ärmeren minenverseuchten Staaten, am «OttawaProzess» teilzunehmen.

Das GICHD hat heute ein Gesamtbudget von über 13 Millionen Franken (mehr als ein Drittel davon stammt von Beiträgen durch Dritte) und beschäftigt insgesamt 38 Personen, wovon einzelne von anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden.

Jahr

Beitrag Bund

Beitrag VBS

Beitrag EDA

Beiträge Dritter

Total

2004 2005 2006 2007

8,000 Mio. Fr.* 8,000 Mio. Fr.* 8,000 Mio. Fr.* 8,000 Mio. Fr.**

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,717 Mio. Fr.

4,932 Mio. Fr.

5,334 Mio. Fr.

unbekannt

12,717 Mio. Fr.

12,932 Mio. Fr.

13,334 Mio. Fr.

unbekannt

* **

ohne Beitrag an die Infrastrukturkosten (siehe S. 2219) Zahlen gemäss aktueller Finanzplanung

Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte Das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces ­ DCAF) wurde im Jahr 2000 gegründet. Der Stiftung gehören neben der Schweiz 44 weitere Staaten und der Kanton Genf an.

DCAF ist zu einem der führenden Expertisezentren im Bereich der Reform sowie der zivilen, demokratischen und parlamentarischen Kontrolle des Sicherheitssektors geworden. Es arbeitet eng mit der UNO, der OSZE, dem Europarat, der OECD, der EU sowie im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) zusammen und hat von diesen Organisationen im Rahmen seines Global Security Sector ReformProgramms wichtige und bezahlte Mandate erhalten. Insbesondere wird das Zentrum von einer wachsenden Zahl von internationalen Organisationen und von Staaten gebeten, bei der Erarbeitung von Sicherheitssektorrefom-Strategien sowie bei der aus diesen abgeleiteten Umsetzungsplanung mitzuwirken.

2217

Das DCAF ist in eine Forschungs- und eine Operationsabteilung gegliedert. Die Letztere betreibt Projekte vor Ort (mehr als 100 pro Jahr); die Forschungsabteilung sammelt systematisch die internationalen Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der Sicherheitssektorreform, wertet diese aus und stellt sie anschliessend internationalen Organisationen, Regierungen, Parlamenten und anderen Partnern in Form von Handbüchern, Studien, Konzepten und Strategien zur Verfügung. Durch seine eigene Tätigkeit weiss das Zentrum, wo sich vor Ort konkret Probleme stellen. Seine Publikationen sind daher zielgerichtet und nutzerorientiert. Sie werden, um lokalen Partnern den Zugang zu erleichtern, in zahlreiche Sprachen übersetzt. Das DCAF ist weltweit die einzige Institution, die im Bereich Sicherheitssystemreform in dieser Weise Analyse und Praxis eng miteinander verbindet.

Vor Ort gliedert sich die Tätigkeit von DCAF in sieben Programmbereiche: Government Support Programme: DCAF unterstützt in diesem Programm Regierungen bei der Reform ihrer Sicherheitsapparate, bei der Verfassung der dafür notwendigen Gesetze und Verordnungen, bei der Redaktion sicherheitspolitischer Grundlagendokumente sowie bei der Reform der Strukturen von Ministerien. Das Zentrum hat bei der Redaktion von über 150 Gesetzen in acht Staaten Südost- und Osteuropas mitgewirkt.

Parliamentary Support Programme: DCAF unterstützt Parlamente in der ganzen Welt durch eigens für Parlamentsmitglieder verfasste Handbücher (wobei das zugunsten der Internationalen Parlamentarischen Union verfasste Handbuch mittlerweile in 40 Sprachen übersetzt wurde und in ca. 100 000 Kopien an die Parlamente dieser Welt verteilt wurde). Daneben finanziert DCAF allen Parlamenten des Balkans einen Parlamentsdienst-Experten zugunsten der sicherheitspolitischen Kommissionen und bildet diese aus. Das Zentrum organisiert auch Anhörungen und hilft Parlamenten bei der Beurteilung von Gesetzesvorlagen.

Defence Reform Programme: DCAF ist im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) einer der Hauptträger des Partnerschaftsaktionsplans zum Aufbau von Verteidigungsstrukturen, indem es bei Fragen zur Reorganisation von Verteidigungsministerien in Transitionsstaaten seine Expertise zur Verfügung stellt. Daneben ist das Zentrum im Balkan im Bereich der Demobilisation von Streitkräften
und in deren Reintegration in die Berufswelt tätig.

Border Security Programme: DCAF betreibt im westlichen Balkan das grösste regionale Programm zur Schaffung ziviler Grenzwachtkorps. Seit 2001 haben über 4000 Grenzwachtbeamte aus allen Staaten der Region an den rund 200 Workshops, Seminaren und Kursen, die das Zentrum mit Unterstützung von zwölf europäischen Grenzwachtkorps angeboten hat, teilgenommen. Das Programm erfasst sämtliche Hierarchiestufen und wird über ein jährliches Treffen der Innenminister gesteuert.

Die Zahl der illegalen Grenzübertritte ist u.a. als Folge dieses Programms gesunken, jene der Fahndungserfolge gestiegen.

Police Reform Programme: DCAF hat hier bisher (in der Aufbauphase) vor allem analytisch und konzeptuell gewirkt (Handbücher, Studien über bürgernahe Polizei), will nun aber das Programm mit Hilfestellung von Kanada, Finnland und Deutschland schrittweise auf das Niveau des Grenzwachtprogramms ausbauen.

Intelligence Reform Programme: DCAF unterstützt mehr als ein halbes Dutzend Staaten in Südost- und Osteuropa bei der Reform ihrer Nachrichtendienste und insbesondere der Schaffung einer parlamentarischen Aufsicht über diese.

2218

Civil Society Programme: DCAF unterstützt in allen seinen Einsatzgebieten die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Strukturen ­ etwa durch die Zusammenarbeit mit lokalen Nicht-Regierungsorganisationen oder durch Seminare für Journalisten.

Schliesslich betreibt das Zentrum ein Sonderprogramm Women and Children in an Insecure World, das sich mit Themen wie Gewalt an Frauen, Vergewaltigung als Kriegsmittel, Kindersoldaten und der Frage, wie der Handel mit Frauen und Kindern bekämpft werden kann, befasst.

Das Zentrum verfügt heute über 75 Angestellte und ein Gesamtbudget von 16,5 Millionen Franken, wovon bereits mehr als ein Drittel durch Drittstaaten finanziert wird.

14 Staaten haben dem Zentrum Personal zur Verfügung gestellt. Neben dem Hauptsitz in Genf betreibt DCAF ein Büro in Brüssel und Aussenstellen in 6 Ländern (inklusive den besetzten palästinensischen Gebieten).

Jahr

Beitrag Bund

Beitrag VBS

Beitrag EDA

Beiträge Dritter

Total

2004 2005 2006 2007

9,000 Mio. Fr.* 8,800 Mio. Fr.* 8,380 Mio. Fr.* 8,380 Mio. Fr.**

5,000 Mio. Fr.

4,800 Mio. Fr.

4,380 Mio. Fr.

4,380 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

4,000 Mio. Fr.

2,256 Mio. Fr.

2,866 Mio. Fr.

4,500 Mio. Fr.

unbekannt

11,256 Mio. Fr.

11,666 Mio. Fr.

12,880 Mio. Fr.

unbekannt

* **

ohne Beitrag an die Infrastrukturkosten (siehe unten) Zahlen gemäss aktueller Finanzplanung

Infrastrukturkosten der drei Genfer Zentren Der Bund deckt (via VBS) auch die Kosten der Infrastruktur für die Genfer Zentren.

Der grösste Teil davon betrifft die Mietkosten ­ primär für die drei Zentren selber, aber auch für einige Räumlichkeiten, die anderen Instituten oder Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden, die einen engen Bezug zu den Zentren haben.13 Dazu kommen Kosten für EDV, Geräte, Möbel und Finanzverwaltung.

Die Deckung dieser Basiskosten erleichtert den Zentren die Suche nach weiteren Geldgebern: Für Dritte ist in der Regel die (Ko-)Finanzierung von Projekten attraktiver als die Basisfinanzierung. Bisher wurden die Beiträge des Bundes an die Infrastrukturkosten separat ausgewiesen, getrennt von den jährlichen Beiträgen an die Zentren; ab 2007 werden sie neu direkt auf die Zentren aufgeteilt und in die jeweiligen Beiträge integriert (siehe Ziff. 4.1.1.3).

Jahr

Beitrag Bund (VBS)

2004 2005 2006 2007*

5,000 Mio. Fr.

5,543 Mio. Fr.

5,836 Mio. Fr.

6,700 Mio. Fr.

*

gemäss aktueller Finanzplanung

13

Dazu gehören das Centre d'études pratiques dans la négociation internationale, das Geneva International Peace Research Institute, Association Suisse de Pugwash, Pugwash Conferences on Science and World Affairs und das International Institute of Humanitarian Law (San Remo).

2219

Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich Die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich (Centre for Security Studies ­ CSS) basiert seit 2004 auf einer gemeinsamen Trägerschaft der ETH Zürich und des VBS. Das CSS ist vor allem in den Bereichen sicherheitspolitische Expertise und Ausbildung engagiert und bietet mit dem Internatonal Relations and Security Network (ISN) ein umfassendes und international breit genutztes Wissensnetzwerk an.

Sicherheitspolitische Expertise und Ausbildung: Das CSS leistete einen wesentlichen Beitrag zur Armeeausbildung, gab regelmässig wissenschaftliche Publikationen zur schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik heraus, führte mehrmals jährlich Veranstaltungen und Konferenzen zu sicherheitspolitischen Themen durch und unterhielt auf dem Internet ein Informationszentrum «Schweizerischen Aussenund Sicherheitspolitik» (http://www.ssn.ethz.ch/). Im Rahmen des Projekts «Risikoanalyse» erarbeitete das CSS wissenschaftliche Grundlagen zu den gegenwärtigen und zukünftigen sicherheitspolitischen Risiken der Schweiz, mit Schwerpunkten in den Bereichen Schutz kritischer Infrastrukturen und Informationsinfrastrukturen, internationaler Terrorismus, natürliche und technologische Risiken, Abwehr biologischer Waffen, Krisenmanagement und Methodik der Risikoanalyse. Im Rahmen des Crisis and Risk Network moderierte das CSS einen institutionalisierten internationalen Dialog zwischen Regierungsstellen der Schweiz, Schwedens, Österreichs, Norwegens, Deutschlands, Dänemarks und der Niederlande über die systematische Erfassung und Bewertung existenzieller Risiken und Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle. Die Ergebnisse fanden international Beachtung und flossen auch in die Arbeit der schweizerischen Bundesbehörden ein.

International Relations and Security Network (ISN): Information, Kommunikation und Wissen sind in den modernen Informationsgesellschaften Faktoren von strategischer Bedeutung. Der freie Zugang zu sicherheitspolitisch relevanter Information und deren Austausch ist eine wesentliche Voraussetzung der demokratischen Willensbildung. Ausgehend von diesen Feststellungen wurde 1994 das ISN gegründet (http://www.isn.ethz.ch), das vom CSS entwickelt und betrieben wird. Als weltweit führendes integriertes Wissensnetzwerk für internationale Beziehungen
und Sicherheitspolitik trägt das ISN zu Transparenz, Stabilität, Sicherheit und Frieden auf der internationalen Ebene bei.

Das ISN richtet sich an staatliche Stellen, internationale Organisationen, wissenschaftliche Institutionen und Medien sowie sicherheitspolitisch interessierte Privatpersonen. Gegenwärtig verzeichnet das ISN über 3 Millionen Seitenaufrufe und mehr als 750 000 Besucher/innen pro Monat. Der rasche Anstieg der Zugriffszahlen zeigt, dass ein wachsender Bedarf nach frei zugänglichen, unabhängigen und verlässlichen sicherheitspolitisch relevanten Informationen besteht.

2220

ISN: Menschlich initiierte Seitenaufrufe pro Monat

Das ISN unterhält eine Reihe von qualitativ hochstehenden Informations- und Suchdiensten und nimmt in diesem Bereich international eine Führungsposition ein: ISN LASE Links Library Security Watch Dossiers Events Calendar FIRST Database Publishing House E-Learning Courses Newsletter

Suchdienst mit über 10 Millionen indexierten Dokumenten Spezialisierte Sammlung mit mehr als 4000 Links Tägliche Newskommentare und -analysen Umfassende Informationen zu derzeit 19 Schwerpunktthemen Konferenzdatenbank mit mehr als 3000 Einträgen Integration von 42 länderspezifischen Datenbanken Mehr als 200 Publikationsserien; mehr als 3000 Publikationen Mehr als 50 E-Learning-Kurse Mehr als 22 000 Abonnenten der ISN-Newsletter

Auf der Basis dieser internet-basierten Produkte entwickelte sich das ISN schrittweise zu einem integrierten Informations-, Ausbildungs- und Wissensnetzwerk, wobei die vier folgenden Aktivitätsfelder im Vordergrund standen: ­

Publikationsplattform: Via ISN werden regelmässig Dokumente, Analysen, Artikel und Bücher zu sicherheitspolitischen Themen veröffentlicht, in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Regierungsstellen, wissenschaftlichen Institutionen, Think-Tanks, Nicht-Regierungsorganisationen und weiteren Partnerorganisationen. Ein elektronischer News-Dienst mit Kommentaren und Hintergrundanalysen zu tagesaktuellen Themen rundet das Publikationsangebot ab.

­

E-Learning: Das ISN beteiligte sich federführend an einer internationalen Arbeitsgruppe, welche die weltweit erste Open-Source-Lernumgebung entwickelte, die dem führenden internationalen E-Learning-Standard (SCORM) entspricht. Diese Plattform (ILIAS) wird heute von etwa 150 Institutionen genutzt, u.a. auch von den NATO-Schulen, den wichtigsten PfP-Trainings2221

zentren, diversen nationalen Militärakademien sowie einer Reihe von Universitäten und Fachhochschulen in der Schweiz und im Ausland. Die über 50 von ISN unterstützten internet-basierten Ausbildungsmodule wurden weltweit bereits von mehr als 40 000 Militärs und Diplomaten absolviert.

­

Expertengemeinschaften: Das ISN stellt sicherheitspolitischen Expertenkreisen ein virtuelles Arbeitsportal zur Verfügung und fördert die internationale Vernetzung zwischen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Wissensgemeinschaften. Es organisiert regelmässig Seminare und Konferenzen in Südosteuropa, im Kaukasus, im Baltikum und in Zentralasien zur Frage, wie Informations- und Kommunikationstechnologien für sicherheitspolitische Bedürfnisse genutzt werden können.

­

Massgeschneiderte IT-Systeme für den Frieden: Das ISN entwickelte ein international breit genutztes Knowledge Management System (ISN KMS), das die flexible Wiederverwendung von mehr als 10 000 Inhaltsobjekten erlaubt. Mit der Schweizer Armee, dem GCSP und dem DCAF arbeitet das ISN eng zusammen; es stellt ihnen verschiedene Kompetenzen im Bereich des E-Learning zur Verfügung und unterstützt sie in weiteren Belangen der Informationstechnologie. Für die NATO und die Partnerschaft für den Frieden (PfP) hat das ISN ein internet-basiertes Planungssystem (ePRIME) entwickelt, über das sämtliche Aktivitäten und Ausbildungsangebote in PfP abgewickelt werden.

Das ISN kooperiert mit über 100 internationalen Organisationen, Regierungsstellen, Forschungsinstituten und Nichtregierungsorganisationen im euroatlantischen Raum und darüber hinaus.

Jahr

Beitrag Bund (VBS)

2004 2005 2006 2007*

7,500 Mio. Fr.

7,500 Mio. Fr.

7,000 Mio. Fr.

6,600 Mio. Fr.

*

gemäss aktueller Finanzplanung

Kooperationsprojekte des VBS Für Kooperationsprojekte im Rahmen der zivilen Friedensförderung hat das VBS in den Jahren 2004­2007 durchschnittlich rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt ­ gut 6 % der Kreditsumme des Rahmenkredits 2004­2007.

Diese Mittel wurden für eine Vielzahl von Projekten verwendet, deren individuelles Finanzvolumen relativ stark variierte (zwischen 4000 Fr. und 499 000 Fr.). Ungefähr die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel wurde für einmalige Projekte verwendet, die andere Hälfte für mehrjährige Programme.

Besonders erwähnenswert sind in dieser Rückschau zum einen mittelintensive Projekte und Programme, zum anderen politisch besonders interessante Projekte.

Obschon die nachstehende Aufzählung nicht erschöpfend ist, gibt sie einen repräsentativen Eindruck über die Verwendung der Mittel für Kooperationsprojekte der zivilen Friedensförderung des VBS: 2222

Projekte mit hohem Mitteleinsatz Bei den zwei Projekten bzw. Programmen, für die am meisten Mittel eingesetzt wurden, handelte es sich um Beiträge an die Multinational Force and Observers auf der Sinai-Halbinsel (Fr. 850 000 von 2004 bis 2006) und die Finanzierung des Transports von überzähligen Lastwagen der Schweizer Armee nach Sierra Leone durch Vermittlung der UNO (Fr. 499 000, 2005).

Ein wiederkehrender Auslageposten war die finanzielle Unterstützung des Peace Support Operations Training Center in Sarajewo und der Personalzulagen für VBSPersonal, das dort und am George C. Marshall Center in Garmisch-Partenkirchen als Stabsmitarbeiter oder im Rahmen des Lehrstabs eingesetzt ist (rund 600 000 Fr.

über drei Jahre verteilt).

Das breit angelegte und zum grössten Teil von Drittseite (andere Staaten, EU) finanzierte Programm des DCAF zur Reform und Stärkung der Grenzschutzbehörden auf dem Balkan wurde auch aus den hier besprochenen Mitteln mit insgesamt 480 000 Franken unterstützt (2004 und 2005). In kleinem Rahmen wurden auch weitere Projekte dieses Zentrums ebenso wie des GCSP finanziell unterstützt. Solche Unterstützung wird dann gewährt, wenn die betreffenden Projekte oder Aktivitäten: ­

nicht in der Basis-Leistungsvereinbarung zwischen dem VBS, dem EDA und dem betreffenden Zentrum enthalten sind,

­

aussen- und sicherheitspolitisch sinnvoll sind,

­

im Interesse des Bundes liegen

­

und eine Teilfinanzierung durch das VBS die Chancen des betreffenden Zentrums erhöht, weitere Mittel von dritter Seite zu erhalten.

Für den Aufbau eines Zentrums in Mazedonien zur Schulung von Informations- und Kommunikationsexperten der Streitkräfte wurden 2004 aus den Mitteln der Kooperationsprojekte 153 000 Franken ausgegeben. Das Projekt ist abgeschlossen und das Zentrum ist sowohl für die mazedonische Armee (und den Zusammenhalt Mazedoniens) wie auch für andere Staaten Südosteuropas nützlich.

Politisch besonders interessante Projekte Ende März/Anfang April 2005 führte das VBS ­ in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten, dem EDA und dem DCAF ­ einen Workshop für Mitglieder des Verteidigungsausschusses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina in Bern und Genf durch. Der Anlass fand auf Anfrage der OSZEMission in Bosnien und Herzegowina und mit deren Beteiligung statt. Es ging darum, anhand des konkreten Beispiels der Sicherheitspolitischen und der Aussenpolitischen Kommissionen darüber zu sprechen, wie die Aufgabe eines Verteidigungsausschusses wahrgenommen werden kann. Das Projekt kostete rund 30 000 Franken und war auch nach Ansicht der OSZE-Mission in Sarajewo sehr nützlich.

Von besonderer politischer Bedeutung sind auch die Ausbildungskurse für Inspektoren, welche die Schweiz zugunsten der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW, Den Haag) anbietet. Es handelt sich dabei um drei Kurse für verschiedene Zielpublika, die jährlich oder alle zwei Jahre durchgeführt werden. Der finanzielle Aufwand dafür ist relativ gering (unter 100 000 Fr. von 2004 bis 2006), das politische Rendement indessen hoch.

2223

Ad hoc werden aus den Mitteln der zivilen Friedensförderung weitere Anlässe unterstützt, welche der Rüstungskontrolle und Abrüstung dienen. Dazu zählen u.a.

Workshops des Geneva International Peace Research Institute und der Pugwash Conferences on Science and World Affairs, die in Genf stattfinden und auch dazu beitragen, die Bedeutung Genfs als Ort der Verhandlung und Begegnung zu diesem Thema zu stärken.

2224